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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.10.2008 - I-31 W 38/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3947
OLG Hamm, 13.10.2008 - I-31 W 38/08 (https://dejure.org/2008,3947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.10.2008 - I-31 W 38/08 (https://dejure.org/2008,3947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 2008 - I-31 W 38/08 (https://dejure.org/2008,3947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Bank kann Abofallenbetreiber das Konto kündigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG Sparkassen Nr. 26
    Wirksamkeit der Kündigung eines Sparkassen-Girovertrages wegen rechtsmissbräuchlicher oder strafbarer Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Sparkassen-Girovertrages wegen rechtsmissbräuchlicher oder strafbarer Nutzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2008 - 31 W 38/08
    Letzteres ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Girokonto für strafbare oder verbotene Aktivitäten genutzt wird (vgl. BGHZ 154, 146 ff.).
  • OLG Jena, 30.06.2011 - 5 W 593/10

    Streitwertbemessung: Aufhebung einer Kontensperre

    Rn. 16 Die nach Kenntnis des Senates zum Streitwert bei Kontosperrungen bislang ergangene Rechtsprechung schwankt sehr stark (das OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2008, 31 W 38/08, hat den Streitwert ohne nähere Begründung auf 10.000,- EUR festgesetzt, das OLG Dresden, Beschluss vom 15.11.2001, 7 U 1956/01 - Konto einer politischen Partei - hat den Streitwert ebenfalls ohne nähere Begründung auf "unter 60.000,- DM" für die Partei, auf "über 60.000,- DM" für die Bank festgesetzt - zitiert jeweils nach juris).
  • AG Ludwigslust, 31.05.2017 - 43 C 288/16

    Kündigung eines Girokontos durch eine Sparkasse in Mecklenburg-Vorpommern

    BGH Urt. v. 11.3.2003 - XI ZR 403/01, NJW 2003, 1658, 1659; etwa Nutzung des Kontos im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen (Betrieb entsprechender Internetseiten u. ä.): OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2008 - I-31 W 38/08, BKR 2009, 436; LG München I, Urt. v. 12.5.2009 - 28 O 398/09, VuR 2010, 226.
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