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Rechtsprechung
   EGMR, 27.10.2005 - 32231/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3536
EGMR, 27.10.2005 - 32231/02 (https://dejure.org/2005,3536)
EGMR, Entscheidung vom 27.10.2005 - 32231/02 (https://dejure.org/2005,3536)
EGMR, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 32231/02 (https://dejure.org/2005,3536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit einer Ausweisungsverfügung; Antrag auf Befristung der Ausweisungsverfügung; Umfangreiche Vorstrafen eines in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürgers; Ausweisung als Eingriff in die Achtung des Familienlebens

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    EMRK Art. 8; AuslG § 47 Abs. 2; AuslG § 8 Abs. 2
    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Straftäter, Abwägung, Sperrwirkung, Befristung

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KELES v. GERMANY

    Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2, Art. 29, Art. 29 Abs. 3, Art. 35, Art. 35 Abs. 1 MRK
    Violation of Art. 8 (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1351
 
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Wird zitiert von ... (129)Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00
    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Ihre Entscheidungen in diesem Bereich müssen jedoch, soweit sie in ein nach Art. 8 Abs. 1 geschütztes Recht eingreifen können, in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein, d.h. einem dringenden sozialen Bedürfnis entsprechen und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen (…siehe Dalia ./. Frankreich , Urteil vom 19. Februar 1998, Urteils- und Entscheidungssammlung 1998-I, S. 91, Rdnr. 52;… Mehemi ./. Frankreich , Urteil vom 26. September 1997, Entscheidungssammlung 1997-VI, S. 1971, Rdnr. 34; und Boultif ./. Schweiz , Individualbeschwerde Nr. 54273/00, Rdnr. 46, ECHR 2001-IX).
  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    April 2004; Üner ./. die Niederlande , Individualbeschwerde Nr. 46410/99, Rdnr. 40, 5.
  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97
    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Der Gerichtshof würdigt auch, dass sich die innerstaatlichen Behörden sehr entschlossen gegenüber Ausländern zeigen, die bestimmte Arten von Straftaten begangen haben, z.B. wenn sie aktiv zur Verbreitung von Drogen beigetragen haben (siehe C. ./. Belgien , 7. August 1996, Entscheidungssammlung 1996-III, S. 924, Rdnr. 35; Dalia , a. a. O., S. 92, Rdnr. 54; Baghli ./. Frankreich , Individualbeschwerde Nr. 34374/97, 30. November 1999, Rdnr. 48 in fine, ECHR 1999-VIII; Amrollahi ./. Dänemark , Individualbeschwerde Nr. 56811/00, Rdnr. 37, 11.
  • EGMR, 19.03.1991 - 11069/84
    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Der Gerichtshof weist darauf hin, dass Art. 35 Abs. 1 der Konvention zwar verhältnismäßig flexibel und ohne übermäßigen Formalismus anzuwenden ist, normalerweise aber voraussetzt, dass die Rügen, mit denen später der Gerichtshof befasst werden soll, zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach Gegenstand der Anrufung der zuständigen innerstaatlichen Gerichte waren und dass die in den innerstaatlichen Bestimmungen vorgesehenen Formerfordernisse und Fristen beachtet wurden (siehe u.a. Cardot ./. Frankreich , Urteil vom 19. März 1991, Serie A Band 200, S. 18, Rdnr. 34).
  • EGMR, 22.04.2004 - 42703/98

    Österreich (A), Jugoslawen, Kosovo, Privatleben, Integration, Straftäter, Raub, …

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Angesichts seines verhältnismäßig jungen Lebensalters bei der Einreise prüft der Gerichtshof die Frage der Notwendigkeit des Eingriffs dennoch nach ähnlichen Kriterien, wie er sie normalerweise bei Einwanderern der zweiten Generation anwendet (siehe Radovanovic ./. Österreich , Individualbeschwerde Nr. 42703/98, Rdnr. 33, 22.
  • EGMR, 10.02.2005 - 64387/01

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (unangemessene Gesamtverfahrensdauer eines …

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Die Nichterschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe kann dem Beschwerdeführer aber nicht zur Last gelegt werden, wenn die zuständige Behörde ungeachtet der Tatsache, dass er die gesetzlichen Formvorschriften nicht eingehalten hat, die Rüge dennoch der Sache nach geprüft hat (siehe u. a. Skalka ./. Polen (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 43425/98, 3. Oktober 2002; und Uhl ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004).
  • EGMR, 11.07.2002 - 56811/00
    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Der Gerichtshof würdigt auch, dass sich die innerstaatlichen Behörden sehr entschlossen gegenüber Ausländern zeigen, die bestimmte Arten von Straftaten begangen haben, z.B. wenn sie aktiv zur Verbreitung von Drogen beigetragen haben (siehe C. ./. Belgien , 7. August 1996, Entscheidungssammlung 1996-III, S. 924, Rdnr. 35; Dalia , a. a. O., S. 92, Rdnr. 54; Baghli ./. Frankreich , Individualbeschwerde Nr. 34374/97, 30. November 1999, Rdnr. 48 in fine, ECHR 1999-VIII; Amrollahi ./. Dänemark , Individualbeschwerde Nr. 56811/00, Rdnr. 37, 11.
  • EGMR, 10.07.2003 - 53441/99
    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Wird gegen Einwanderer der zweiten Generation, die in dem betreffenden Land eine eigene Familie gegründet haben, eine Ausweisungsverfügung erlassen, so wendet der Gerichtshof bei der Prüfung der Frage, ob diese Verfügung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig war, die folgenden Leitprinzipien an (siehe Boultif , a. a. O., und Benhebba ./. Frankreich , Individualbeschwerde Nr. 53441/99, Rdnr. 33, 10.
  • EGMR, 03.10.2002 - 43425/98

    SKALKA v. POLAND

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Die Nichterschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe kann dem Beschwerdeführer aber nicht zur Last gelegt werden, wenn die zuständige Behörde ungeachtet der Tatsache, dass er die gesetzlichen Formvorschriften nicht eingehalten hat, die Rüge dennoch der Sache nach geprüft hat (siehe u. a. Skalka ./. Polen (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 43425/98, 3. Oktober 2002; und Uhl ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Selbst wenn Artikel 8 der Konvention unter diesen Umständen irgendeiner Kategorie von Ausländern kein absolutes Recht auf Nichtausweisung verleiht, stellt die Rechtsprechung des Gerichtshofs umfassend unter Beweis, dass es Umstände gibt, unter denen die Ausweisung eines Ausländers gleichwohl eine Verletzung dieser Bestimmung darstellt (s. z.B. die genannten Urteile Moustaquim ./. Belgien , Beldjoudi ./. Frankreich und Boultif ./. Schweiz ; s. auch Amrollahi ./. Dänemark , Nr. 56811/00, 11. Juli 2002, Yilmaz ./. Deutschland , Nr. 52853/99, 17. April 2003, und Keles ./. Deutschland , Nr. 32231/02, 27. Oktober 2005).
  • EGMR, 01.09.2016 - 24062/13

    Marc Brauer ./. Deutschland: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Art. 6 MRK

    Under these circumstances, the Court is not in a position to take the place of the Federal Constitutional Court and to speculate why that court decided not to admit the complaint (see Keles v. Germany, no. 32231/02, § 44, 27 October 2005; mutatis mutandis Epple v. Germany, no. 77909/01, § 26, 24 March 2005).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der …

    Rn. 56 Damit ist sichergestellt, dass auch die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte formulierten Anforderungen berücksichtigt werden können, wonach die Befristung einer Ausweisungsentscheidung ein maßgebliches Kriterium für deren Rechtmäßigkeit am Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK ist (vgl. EGMR, Urteile vom 25.03.2010 - 40601/05 -, Rn. 56 ff., vom 22.03.2007 - 1638/03 -, Rn. 98 f., vom 27.10.2005 - 32231/02 -, Rn. 66, …und vom 17.04.2003 - 52853/99 -, Rn. 48 f.).
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