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   BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13   

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BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13 (https://dejure.org/2015,27977)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2015 - 4 AZR 802/13 (https://dejure.org/2015,27977)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 (https://dejure.org/2015,27977)
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  • Bundesarbeitsgericht PDF

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

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    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13
    Arbeitgeberverbände sind aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290) grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit vorzusehen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, BAGE 142, 98; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Eine Satzungsbestimmung, welche den Umfang der Tarifzuständigkeit einer Vereinigung vom Ein- und Austritt einzelner Mitglieder abhängig macht, ist mit den Erfordernissen eines funktionierenden Tarifvertragssystems und der darauf bezogenen Ausgestaltung der Tarifautonomie durch die gesetzlichen Regelungen unvereinbar (ausf. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 43 ff. mwN, BAGE 119, 103) .

    Die bloße Bereitstellung der Möglichkeit einer OT-Mitgliedschaft oder ein solcher Versuch stellt keine eigenständige Regelung der Tarifzuständigkeit, sondern allein der Tarifgebundenheit dar (grdl. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - zu B II 2 a ee und b der Gründe, BAGE 119, 103) .

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13
    Arbeitgeberverbände sind aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290) grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit vorzusehen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, BAGE 142, 98; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Eine solche Regelung widerspricht regelmäßig weder einfachem Recht noch Verfassungsrecht (dazu ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 26 ff., 33 ff., aaO) .

    Es kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf eine Wertung des Senats im Urteil vom 4. Juni 2008 (- 4 AZR 419/07 - Rn. 56, BAGE 127, 27) stützen.

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13
    Arbeitgeberverbände sind aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290) grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit vorzusehen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, BAGE 142, 98; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Wegen des im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie erforderlichen Gleichlaufs von Verantwortlichkeit und Betroffenheit hinsichtlich tarifpolitischer Entscheidungen muss die Satzung eine klare und eindeutige Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und solchen ohne Tarifgebundenheit vorsehen (vgl. nur BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27 f., BAGE 130, 264; bestätigt durch BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 -) .

    Es kommt regelmäßig nicht auf die praktizierte Übung, sondern auf die Rechtslage nach der Satzung an (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 45, BAGE 130, 264) .

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13
    cc) Bei der Auslegung einer solchen Geltungsbereichsbestimmung ist zunächst zu beachten, dass die Tarifvertragsparteien mit einer mitgliederbezogenen Bereichsbestimmung regelmäßig Abgrenzungsprobleme und Streitigkeiten vermeiden, die sich aus einer branchenbezogenen Festlegung insbesondere für Mischbetriebe und beim Herauswachsen eines Betriebs aus dem bisherigen Wirtschaftszweig ergeben (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe mwN, BAGE 114, 162) .

    Fehlt es daran, geht die übereinstimmende Interessenlage der Tarifvertragsparteien typischerweise dahin, den Geltungsbereich des Tarifvertrags auf diejenigen branchenangehörigen Unternehmen zu erstrecken, die durch den Beitritt zum tarifschließenden Arbeitgeberverband eine Tarifgebundenheit herbeiführen können (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe, BAGE 114, 162) .

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 467/09

    Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13
    Der Schuldner soll anhand der Geltendmachung erkennen können, welche Forderung gegen ihn erhoben wird, damit er in die Lage versetzt wird, zu prüfen, ob er der Forderung entsprechen will oder welche Einwände ihm dagegen zur Verfügung stehen (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 b der Gründe; 20. April 2011 - 4 AZR 467/09 - Rn. 33 mwN, BAGE 138, 1) .

    Demgegenüber kann sich die Beklagte nicht auf die Senatsentscheidung vom 20. April 2011 (- 4 AZR 467/09 -) stützen.

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13
    (a) Nach ständiger Rechtsprechung sind die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen als "Verfassung" des Vereins in die Satzung aufzunehmen (arg. § 33 Abs. 1 BGB; vgl. BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 105, 306) .

    Auf diese vom Gesetz verlangte Publikation kann nicht nach den Umständen des Einzelfalls verzichtet werden (BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 105, 306) .

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13
    Arbeitgeberverbände sind aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290) grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit vorzusehen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, BAGE 142, 98; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Die Mitwirkung von OT-Mitgliedern bei tarifpolitischen Fragen mit nur beratender Stimme ist hingegen unbedenklich (vgl. BAG 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 14 mwN; BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 17, BAGE 142, 98) .

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 256/09

    Tarifgebundenheit - Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13
    bb) Die Satzung des Verbandes kann selbst definieren, auf welche Weise eine Mitgliedschaft iSv. § 3 Abs. 1 TVG begründet und beendet werden kann (BAG 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 25) .

    cc) Dabei kann es - je nach Regelungsdichte der Satzung - ausreichen, einen allgemein formulierten Grundsatz des generellen Ausschlusses von OT-Mitgliedern von jeglichen tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes zu formulieren (vgl. zB BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 450/12 - Rn. 15; 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31) , so dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Einschränkung der Mitwirkungsbefugnisse in den jeweiligen, den Einzelfall besonderer tarifpolitischer Tätigkeiten des Verbandes regelnden Satzungsvorschriften erneut festzuschreiben.

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 27/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13
    Die Mitwirkung von OT-Mitgliedern bei tarifpolitischen Fragen mit nur beratender Stimme ist hingegen unbedenklich (vgl. BAG 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 14 mwN; BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 17, BAGE 142, 98) .

    cc) Dabei kann es - je nach Regelungsdichte der Satzung - ausreichen, einen allgemein formulierten Grundsatz des generellen Ausschlusses von OT-Mitgliedern von jeglichen tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes zu formulieren (vgl. zB BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 450/12 - Rn. 15; 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31) , so dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Einschränkung der Mitwirkungsbefugnisse in den jeweiligen, den Einzelfall besonderer tarifpolitischer Tätigkeiten des Verbandes regelnden Satzungsvorschriften erneut festzuschreiben.

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13
    Den Koalitionen steht im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich verbürgten Tarifautonomie bei der Festlegung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der auch die Festlegung der vom Tarifvertrag erfassten Unternehmen beinhaltet (BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 57 mwN, BAGE 122, 134) .
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

  • BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05

    Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 2593/09

    Zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 294/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 450/12

    OT-Mitgliedschaft - Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • LAG Sachsen, 06.08.2013 - 7 Sa 667/12
  • BSG, 12.10.2016 - B 11 AL 6/15 R

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Rechtmäßigkeit einer

    § 3 Abs. 1 Nr. 3 S 3 AÜG bewirkt insoweit die Überwindung sowohl einer fehlenden Tarifbindung als auch einer mitgliedschaftlichen Voraussetzung (vgl Löwisch/Rieble, TVG, 3. Aufl 2012, § 4 RdNr 244; Klebeck, Organisatorischer Geltungsbereich, SAE 2007, 271, 283; Mengel in Thüsing, AÜG, 3. Aufl 2012, § 9 RdNr 37; Wank in Wiedemann, TVG, 7. Aufl 2007, § 4 TVG RdNr 149a; zur Auslegung eines mitgliedschaftlich bestimmten Geltungsbereichs: BAG vom 21.1.2015 - 4 AZR 802/13 - juris RdNr 65; BAG vom 22.3.2005 - 1 ABR 64/03 - BAGE 114, 162, 172 ff - juris RdNr 51 ff; BAG vom 23.3.2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186, 191 - juris RdNr 20; zur Unwirksamkeit der Beschränkung des Geltungsbereichs auf Verbandsmitglieder: Ulber, AÜG, 4. Aufl 2011, § 9 RdNr 310; Schüren in Schüren/Hamann, AÜG, 4. Aufl 2010, § 9 RdNr 152) .
  • BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Mit Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 -) hob der Senat das Berufungsurteil auf und gab der Klage statt.

    Diese Auffassung entspricht im Ergebnis der Rechtslage, wie der Senat sie in seinem Urteil vom 21. Januar 2015 festgestellt und ausführlich begründet hat (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 14 - 73) .

    Das hat der Senat in dem die hier streitenden Parteien betreffenden Urteil vom 21. Januar 2015 - hinsichtlich des BMTV 2009 - im Einzelnen wie folgt begründet (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 - 70) :.

    cc) Die abweichende Geltungsbereichsbestimmung in § 1 BETV 2011 war Gegenstand einer weiteren die Beklagte betreffende Entscheidung des Senats vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 - Rn. 40 - 42) , in der die Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 -) wie folgt begründet wurde:.

    Nach den Senatsurteilen vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 - ua.) und vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 -) sind die Mitglieder des sog. Wirtschaftsverbandes im BDE ebenfalls tarifgebundene und nach § 3 Abs. 2 Buchst. a iVm. § 3 Abs. 4 der Satzung "ordentliche" Mitglieder des BDE.

    Dass damit eine ganz ungewöhnliche Geltungsbereichsbestimmung durch die Tarifvertragsparteien übereinstimmend vereinbart wurde, nämlich zum einen ein mitgliederbezogener Geltungsbereich (zu den damit verbundenen Rechtsfolgen vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 ff.) , der zum anderen auch noch auf lediglich einen Teil der Mitglieder beschränkt ist, hindert deren Zulässigkeit nicht.

    Hierzu gehört auch die mit der gewerkschaftlichen Gegenseite vereinbarte Beschränkung eines mitgliederbezogenen Tarifvertrags, die - wenn die entsprechende Regelungsabsicht deutlich genug zum Ausdruck kommt (vgl. zu den Anforderungen BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 ff.) - im Rahmen der Tarifautonomie möglich ist.

    Ua. hat der Senat in seiner unmittelbar das Arbeitsverhältnis der hiesigen Parteien betreffenden Entscheidung vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 - Rn. 81) zur Tätigkeit und Eingruppierung des Klägers nach Maßgabe des seinerzeit vorliegenden Parteivortrags für die Berechnung der Jahressonderzahlung des Jahres 2011 Folgendes ausgeführt:.

  • BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Diese Auffassung entspricht im Ergebnis der Rechtslage, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 2015 festgestellt und ausführlich begründet hat (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 14 - 73) .

    Das hat der Senat in dem die hier beteiligte Beklagte betreffenden Urteil vom 21. Januar 2015 - hinsichtlich des BMTV 2009 - im Einzelnen wie folgt begründet (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 - 70) :.

    cc) Die abweichende Geltungsbereichsbestimmung in § 1 BETV 2011 war Gegenstand einer weiteren die Beklagte betreffende Entscheidung des Senats vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 - Rn. 40 - 42) , in der die Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 -) wie folgt begründet wurde:.

    Nach den Senatsurteilen vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 - ua.) und vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 -) sind die Mitglieder des sog. Wirtschaftsverbandes im BDE ebenfalls tarifgebundene und nach § 3 Abs. 2 Buchst. a iVm. § 3 Abs. 4 der Satzung "ordentliche" Mitglieder des BDE.

    Dass damit eine ganz ungewöhnliche Geltungsbereichsbestimmung durch die Tarifvertragsparteien übereinstimmend vereinbart wurde, nämlich zum einen ein mitgliederbezogener Geltungsbereich (zu den damit verbundenen Rechtsfolgen vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 ff.) , der zum anderen auch noch auf lediglich einen Teil der Mitglieder beschränkt ist, hindert deren Zulässigkeit nicht.

    Hierzu gehört auch die mit der gewerkschaftlichen Gegenseite vereinbarte Beschränkung eines mitgliederbezogenen Tarifvertrags, die - wenn die entsprechende Regelungsabsicht deutlich genug zum Ausdruck kommt (vgl. zu den Anforderungen BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 ff.) - im Rahmen der Tarifautonomie möglich ist.

    cc) Hinzu kommt, dass der Senat in anderen Entscheidungen die sich aus dem BERT ergebende Struktur der Vergütungsgruppen und insbesondere die "Auffangfunktion" der vertraglich vereinbarten Tätigkeit nach dem BERT ausführlich behandelt hat (BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 63 ff. und Rn. 93 ff.; 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 81) .

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