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   BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18   

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https://dejure.org/2018,36547
BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18 (https://dejure.org/2018,36547)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2018 - 4 StR 255/18 (https://dejure.org/2018,36547)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2018 - 4 StR 255/18 (https://dejure.org/2018,36547)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Voraussetzung bei mehreren Beteiligten); Körperverletzung (bedingter Körperverletzungsvorsatz bei hoher Gefahr für die körperliche Unversehrtheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154a Abs. 2 StPO, §§ ... 73c, 73 Abs. 1 StGB, Art. 316h Satz 1 EGStGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1, § 73d Abs. 2 StGB, § 74 Abs. 1, § 74c Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Ermäßigung der Einziehung von Wertersatz beim Mitangeklagten im Fall von Zweifeln bei der Feststellung eines Mitgewahrsams an einem Teil des Tatertrags i.H.v. 3.500 Euro

  • rewis.io

    Beweiswürdigung bei gemeinschaftlichem Raub mit gefährlicher Körperverletzung und Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Ermäßigung der Einziehung von Wertersatz beim Mitangeklagten im Fall von Zweifeln bei der Feststellung eines Mitgewahrsams an einem Teil des Tatertrags i.H.v. 3.500 Euro

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schuss mit der Softairpistole - und der bedingte Körperverletzungsvorsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung des Wertes von Tatmitteln - und das Ermessen des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - und der erforderliche Mitgewahrsam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 76
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    Zwar kann sich - letztlich nicht anders als im Fall des bedingten Tötungsvorsatzes - die Annahme eines bedingten Körperverletzungsvorsatzes auch daraus ergeben, dass der Täter (oder ein Mittäter) eine Handlung vornimmt, die eine so hohe Gefahr für die körperliche Integrität des Opfers beinhaltet, dass im Einzelfall ohne weiter gehende Begründung aus der Kenntnis der Tatumstände auf das Wissens- und der gleichwohl erfolgten Tatausführung auf das Wollenselement des bedingten Vorsatzes geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, Rn. 26 mwN).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14

    Körperverletzung (Begriff der Gesundheitsschädigung; psychische Einwirkungen als

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    bb) Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte R. habe die Auswirkung der Bedrohungen auf die körperliche Integrität der Zeugin Hi. (zum objektiven Tatbestand vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2; Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22) billigend in Kauf genommen und deshalb mit einem bedingten Körperverletzungsvorsatz gehandelt, ist nicht belegt und hält deshalb revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    Dabei kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem jeweiligen Mittäter zumindest Mitverfügungsgewalt über die Beute zukommen sollte und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 12; Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 624/17, NStZ-RR 2018, 240, 241; jeweils mwN).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    Dabei kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem jeweiligen Mittäter zumindest Mitverfügungsgewalt über die Beute zukommen sollte und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 12; Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 624/17, NStZ-RR 2018, 240, 241; jeweils mwN).
  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    bb) Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte R. habe die Auswirkung der Bedrohungen auf die körperliche Integrität der Zeugin Hi. (zum objektiven Tatbestand vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2; Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22) billigend in Kauf genommen und deshalb mit einem bedingten Körperverletzungsvorsatz gehandelt, ist nicht belegt und hält deshalb revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 118/16

    Einziehung (Voraussetzungen: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Einziehung von

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    Dem Senat ist es verwehrt, die Entscheidung selbst zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16, NStZ 2016, 731, 732).
  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    bb) Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte R. habe die Auswirkung der Bedrohungen auf die körperliche Integrität der Zeugin Hi. (zum objektiven Tatbestand vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2; Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22) billigend in Kauf genommen und deshalb mit einem bedingten Körperverletzungsvorsatz gehandelt, ist nicht belegt und hält deshalb revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).
  • BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18

    Urteil wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    bb) Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte R. habe die Auswirkung der Bedrohungen auf die körperliche Integrität der Zeugin Hi. (zum objektiven Tatbestand vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2; Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22) billigend in Kauf genommen und deshalb mit einem bedingten Körperverletzungsvorsatz gehandelt, ist nicht belegt und hält deshalb revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    bb) Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte R. habe die Auswirkung der Bedrohungen auf die körperliche Integrität der Zeugin Hi. (zum objektiven Tatbestand vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2; Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22) billigend in Kauf genommen und deshalb mit einem bedingten Körperverletzungsvorsatz gehandelt, ist nicht belegt und hält deshalb revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).
  • BGH, 15.05.2018 - 3 StR 664/17

    Keine Einziehung des ausschließlich von einem Mittäter bei einer Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts handelt es sich hierbei aber nicht um eine Einziehung von Wertersatz im Sinne der § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872), sondern um eine Einziehung des Wertes von Tatmitteln auf die die Vorschriften der § 74 Abs. 1, § 74c Abs. 1 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 13. November 1998 anzuwenden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 3 StR 664/17, Rn. 6).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von

  • BGH, 20.08.2019 - 1 StR 209/19

    Unerlaubtes Einführen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder

    Eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft kommt allerdings in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass den jeweiligen Mittätern zumindest Mitverfügungsgewalt über die Beute zukommen sollte und sie diese auch tatsächlich hatten (BGH, Beschluss vom 16. August 2018 - 4 StR 255/18 Rn. 4 mwN).
  • VG Berlin, 02.12.2022 - 26 K 27.22
    Dann aber drängt es sich auf, dass jeder ihrer Teilnehmer den Eintritt einer Verletzung des anderen als nicht ganz fernliegend erkennt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. August 2018 - 4 StR 255/18 -, Juris Rn. 13, zu Handlungen, die eine hohe Gefahr für die körperliche Integrität des Opfers beinhalten).
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