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Rechtsprechung
   BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10658
BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20 (https://dejure.org/2021,10658)
BAG, Entscheidung vom 28.04.2021 - 4 AZR 229/20 (https://dejure.org/2021,10658)
BAG, Entscheidung vom 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 (https://dejure.org/2021,10658)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 BGB, § 306 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 1 TVG
    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • IWW

    § 19 MTV, § 20 MTV, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 4 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 5 TVG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 4a TVG, § 139 BGB, § 306 BGB, § 97 Abs. 1, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit des Klageantrags in der Feststellungsklage; Bezugnahme auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag; Eindeutige Bestimmbarkeit der Tarifverträge in der Bezugnahmeklausel; Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf unterschiedliche Tarifwerke; Bezugnahmeklausel und ...

  • bag-urteil.com
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Bezugnahme auf Tarifvertrag - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de

    Tarifrecht; Bezugnahme auf Tarifvertrag - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke verschiedener Gewerkschaften

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eindeutige Bestimmbarkeit als Voraussetzung für Wirksamkeit einer inhalts- und zeitdynamischen Bezugnahmeklausel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bezug auf andere Tarifverträge wird bei Neuabschlüssen nicht unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 174, 382
  • ZIP 2021, 2455
  • NZA 2021, 1567
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (35)

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Nicht erforderlich ist insoweit, dass bereits bei Vertragsabschluss absehbar ist, welchen zukünftigen Inhalt die in Bezug genommenen Tarifregelungen haben werden (so auch iE für den Fall der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst anlässlich der für Ärztinnen und Ärzte vereinbarten - unterschiedlichen - Tarifverträge zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf der einen und ver.di sowie dem Marburger Bund auf der anderen Seite BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 f., BAGE 141, 150;… zur Tarifhistorie dieser Tarifverträge sh. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 3, BAGE 135, 80).

    Rn. 47 (a) So kann nicht angenommen werden, die Arbeitsvertragsparteien hätten dem sachnäheren oder spezielleren Tarifwerk den Vorrang einräumen wollen (vgl. dazu BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 33, BAGE 141, 150).

    Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrags etwas Gegenteiliges ergibt (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 mwN, aaO).

    Selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis haben sollte, würde es bei einer Bezugnahmeklausel wie der vorliegenden an Anhaltspunkten dafür fehlen, dieser Umstand sei für den Inhalt der Vertragsklausel von Bedeutung gewesen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 35, BAGE 141, 150; Bayreuther FS Bepler S. 15, 22).

    Im Streitfall haben die Arbeitsvertragsparteien zwar sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck der Vertragsklausel erkennbar eine dynamische und nicht lediglich eine statische Bezugnahme vereinbaren wollen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 18, BAGE 141, 150).

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, dient aber nicht dessen Schutz vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (st. Rspr., zuletzt zB BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 19;… 18. November 2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 42;… 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 - Rn. 20 mwN auch zur Rechtsprechung des BGH).

    Eine Planwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 42;… 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, BAGE 138, 269;… 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, BAGE 134, 283).

    Rn. 57 (2) Gleichwohl führt die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen nach allgemeiner Auffassung aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Arbeitsvertrags (sh. nur BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 29 mwN).

    In der Regel ist davon auszugehen, dass sie das objektiv Vernünftige gewollt und eine gesetzeskonforme Regelung angestrebt haben (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 31;… 23. April 2009 - 6 AZR 263/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 130, 364).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Rn. 21 1. Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts um einen Formularvertrag, der nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen ist (vgl. hierzu BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283).

    Eine Planwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (…BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 42;… 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, BAGE 138, 269; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, BAGE 134, 283).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Die Feststellungsklage kann sich auch auf einzelne Bedingungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (…st. Rspr., etwa BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 15 mwN; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 15, BAGE 138, 269).

    Eine Planwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (…BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 42; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, BAGE 138, 269;… 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, BAGE 134, 283).

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des …

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Nur dann ist zuverlässig erkennbar, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (…vgl. BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 867/16 - Rn. 16, BAGE 159, 351; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 18, BAGE 158, 54).

    Dessen Auslegung durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz voll überprüfbar (…BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 12; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 40 mwN, BAGE 158, 54).

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 528/19

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - konstitutive Regelung - Tarifwechselklausel

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Dessen Auslegung durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz voll überprüfbar (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 12;… 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 40 mwN, BAGE 158, 54).

    Nach § 4 Abs. 1 TVG "gelten" die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, unmittelbar und zwingend zwischen den nach § 3 Abs. 1 TVG beiderseits Tarifgebundenen (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 14).

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des …

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    In einem solchen Fall sind die Gerichte zu einer ergänzenden Vertragsauslegung weder in der Lage noch berechtigt (BGH 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15 - Rn. 48, BGHZ 211, 51;… 3. Dezember 2015 - VII ZR 100/15 - Rn. 29).
  • BGH, 03.12.2015 - VII ZR 100/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Handelsvertretervertrag mit einem …

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    In einem solchen Fall sind die Gerichte zu einer ergänzenden Vertragsauslegung weder in der Lage noch berechtigt (…BGH 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15 - Rn. 48, BGHZ 211, 51; 3. Dezember 2015 - VII ZR 100/15 - Rn. 29).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Sie lässt zudem unberücksichtigt, dass Ergebnisse von Tarifvertragsverhandlungen, die von widerstreitenden Interessen bestimmt sind, regelmäßig einen Kompromiss darstellen (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 44 mwN, BAGE 151, 235;… 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - Rn. 24, BAGE 118, 159: "Kennzeichen des Tarifvertrages"), der in unterschiedlichen Tarifverträgen seinen Niederschlag gefunden haben kann.
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Rn. 40 bb) Es kann dahinstehen, ob die fehlende Kollisionsregel zur Intransparenz der Klausel iSd. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB führen würde (vgl. hierzu BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 30, BAGE 144, 306).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15

    Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer …

  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG …

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BGH, 17.10.2019 - I ZR 34/18

    Valentins - Markenrechtliche Lizenzvereinbarung aufgrund ergänzender …

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den …

  • BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 360/18

    Rückforderungsansprüche eines privaten Krankenversicherers aus übergegangenem …

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt …

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 263/08

    Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur Kündigung

  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05

    Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 225/19

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme aufVBL-Satzung

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06

    Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer …

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 541/17

    Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank

  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 151/69

    Vertragsverlängerung durch Sachverständigen

  • ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
  • BAG, 04.12.2024 - 10 AZR 185/20

    Unterschiedliche Behandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten bei der …

    Sie erfasst auch die Tarifverträge, an die die Arbeitgeberin (zukünftig) gebunden sein wird (vgl. zu einer ähnlichen Klausel BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23 mwN, BAGE 174, 382;… 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 52 ff.).

    Dies wäre bei einer Kombination aus einzelnen Tarifverträgen unterschiedlicher Tarifvertragsparteien nicht ohne Weiteres gewährleistet (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 24 mwN, BAGE 174, 382).

    Ausreichend ist vielmehr, dass diese im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung bestimmbar sind (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 26 mwN, BAGE 174, 382).

    Rn. 35 bb) Die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen sind eindeutig bestimmbar, solange ausschließlich inhaltlich gleichlautende Tarifverträge geschlossen wurden (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 25, 27 mwN, BAGE 174, 382).

    Rn. 36 cc) Eine Kollisionsregel für den Fall, dass mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifwerke unterschiedlichen Inhalts abgeschlossen werden, ist den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien weder ausdrücklich noch konkludent zu entnehmen (vgl. hierzu BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 29 ff., BAGE 174, 382).

    Da sich der Kläger auf die Anwendbarkeit der Tarifverträge und damit auf die Bezugnahmeregelungen beruft, macht er deren Wirksamkeit geltend (vgl. hierzu BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40, aaO).

    Rn. 37 dd) Die aufgrund des Fehlens einer Kollisionsregelung möglicherweise entstandene Lücke kann auch nicht im Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (zu den Voraussetzungen BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 42 ff., BAGE 174, 382).

    Jedenfalls aber lässt sich ein hypothetischer Wille der Parteien, wie sie eine nachträglich eingetretene Lücke schließen wollten, nicht erkennen (vgl. hierzu BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 45 ff., aaO).

    Damit wären auf das Arbeitsverhältnis die zuletzt einheitlich vereinbarten tarifvertraglichen Regelungen statisch anwendbar (vgl. hierzu ausführlich BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 54 ff., BAGE 174, 382).

  • LAG Hessen, 26.05.2025 - 17 SLa 209/24
    Die Entscheidung des 4. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (- 4 AZR 229/20 -) sei nicht übertragbar.

    Die arbeitsvertragliche Regelung ist dahingehend auszulegen, dass auf das Arbeitsverhältnis die Tarifverträge Anwendung finden sollen, an die der Arbeitgeber - ggf. auch im Stadium der Nachwirkung - normativ gebunden ist (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 27; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 22, BAGE 174, 382).

    Sie erfasst nicht nur die Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern auch andere Tarifverträge, an die der Arbeitgeber (zukünftig) gebunden sein wird (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel, die auch als Tarifwechselklausel bezeichnet wird;… BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 28; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23, BAGE 174, 382).

    Ausreichend ist vielmehr, dass diese im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung bestimmbar sind (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 26, BAGE 174, 382).

    Der Umstand, dass die Bezugnahmeklausel keine Kollisionsregelung für den Fall enthält, dass die beiden in Bezug genommenen Tarifwerke in der Zukunft nicht mehr identisch sind, steht der Bestimmbarkeit des Bezugnahmeobjekts bis zu einem Auseinanderfallen der Tarifverträge nicht entgegen (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 25, 27, BAGE 174, 382).

    Eine Kollisionsregel für den Fall, dass mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifwerke unterschiedlichen Inhalts abgeschlossen werden, ist den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien weder ausdrücklich noch konkludent zu entnehmen (…vgl. hierzu BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 29 ff., aaO).

    b) Die Bezugnahmeklausel kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, unabhängig von den tarifvertragschließenden Parteien solle stets der jeweils "aktuellste Tarifvertrag" auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sein (vgl. ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 30 ff., aaO).

    Da sich die klagende Partei auf die Anwendbarkeit des MTV Nr. 5b und damit auf die Bezugnahmeregelung beruft, macht sie deren Wirksamkeit geltend (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40, aaO).

    Die aufgrund des Fehlens einer Kollisionsregelung möglicherweise entstandene Lücke kann auch nicht im Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (zu den Voraussetzungen BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 42 ff., aaO).

    Ein hypothetischer Wille der Parteien, wie sie eine nachträglich eingetretene Lücke schließen wollten, lässt sich nicht erkennen (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 37; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 45 ff., aaO).

    Damit sind auf das Arbeitsverhältnis die zuletzt einheitlich vereinbarten tarifvertraglichen Regelungen statisch anwendbar (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 38; vgl. hierzu ausführlich BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 54 ff., aaO).

  • LAG Hessen, 26.05.2025 - 17 SLa 180/24
    Die Entscheidung des 4. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (- 4 AZR 229/20 -) sei nicht übertragbar.

    Die arbeitsvertragliche Regelung ist dahingehend auszulegen, dass auf das Arbeitsverhältnis die Tarifverträge Anwendung finden sollen, an die der Arbeitgeber - ggf. auch im Stadium der Nachwirkung - normativ gebunden ist (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 27; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 22, BAGE 174, 382).

    Sie erfasst nicht nur die Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern auch andere Tarifverträge, an die der Arbeitgeber (zukünftig) gebunden sein wird (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel, die auch als Tarifwechselklausel bezeichnet wird;… BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 28; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23, BAGE 174, 382).

    Ausreichend ist vielmehr, dass diese im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung bestimmbar sind (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 26, BAGE 174, 382).

    Der Umstand, dass die Bezugnahmeklausel keine Kollisionsregelung für den Fall enthält, dass die beiden in Bezug genommenen Tarifwerke in der Zukunft nicht mehr identisch sind, steht der Bestimmbarkeit des Bezugnahmeobjekts bis zu einem Auseinanderfallen der Tarifverträge nicht entgegen (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 25, 27, BAGE 174, 382).

    Eine Kollisionsregel für den Fall, dass mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifwerke unterschiedlichen Inhalts abgeschlossen werden, ist den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien weder ausdrücklich noch konkludent zu entnehmen (…vgl. hierzu BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 29 ff., aaO).

    b) Die Bezugnahmeklausel kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, unabhängig von den tarifvertragschließenden Parteien solle stets der jeweils "aktuellste Tarifvertrag" auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sein (vgl. ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 30 ff., aaO).

    Da sich die klagende Partei auf die Anwendbarkeit des MTV Nr. 5b und damit auf die Bezugnahmeregelung beruft, macht sie deren Wirksamkeit geltend (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40, aaO).

    Die aufgrund des Fehlens einer Kollisionsregelung möglicherweise entstandene Lücke kann auch nicht im Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (zu den Voraussetzungen BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 42 ff., aaO).

    Ein hypothetischer Wille der Parteien, wie sie eine nachträglich eingetretene Lücke schließen wollten, lässt sich nicht erkennen (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 37; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 45 ff., aaO).

    Damit sind auf das Arbeitsverhältnis die zuletzt einheitlich vereinbarten tarifvertraglichen Regelungen statisch anwendbar (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 38; vgl. hierzu ausführlich BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 54 ff., aaO).

  • LAG Hessen, 26.05.2025 - 17 SLa 179/24
    Die Entscheidung des 4. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (- 4 AZR 229/20 -) sei nicht übertragbar.

    Die arbeitsvertragliche Regelung ist dahingehend auszulegen, dass auf das Arbeitsverhältnis die Tarifverträge Anwendung finden sollen, an die der Arbeitgeber - ggf. auch im Stadium der Nachwirkung - normativ gebunden ist (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 27; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 22, BAGE 174, 382).

    Sie erfasst nicht nur die Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern auch andere Tarifverträge, an die der Arbeitgeber (zukünftig) gebunden sein wird (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel, die auch als Tarifwechselklausel bezeichnet wird;… BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 28; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23, BAGE 174, 382).

    Ausreichend ist vielmehr, dass diese im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung bestimmbar sind (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 26, BAGE 174, 382).

    Der Umstand, dass die Bezugnahmeklausel keine Kollisionsregelung für den Fall enthält, dass die beiden in Bezug genommenen Tarifwerke in der Zukunft nicht mehr identisch sind, steht der Bestimmbarkeit des Bezugnahmeobjekts bis zu einem Auseinanderfallen der Tarifverträge nicht entgegen (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 25, 27, BAGE 174, 382).

    Eine Kollisionsregel für den Fall, dass mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifwerke unterschiedlichen Inhalts abgeschlossen werden, ist den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien weder ausdrücklich noch konkludent zu entnehmen (…vgl. hierzu BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 29 ff., aaO).

    b) Die Bezugnahmeklausel kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, unabhängig von den tarifvertragschließenden Parteien solle stets der jeweils "aktuellste Tarifvertrag" auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sein (vgl. ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 30 ff., aaO).

    Da sich die klagende Partei auf die Anwendbarkeit des MTV Nr. 5b und damit auf die Bezugnahmeregelung beruft, macht sie deren Wirksamkeit geltend (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40, aaO).

    Die aufgrund des Fehlens einer Kollisionsregelung möglicherweise entstandene Lücke kann auch nicht im Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (zu den Voraussetzungen BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 42 ff., aaO).

    Ein hypothetischer Wille der Parteien, wie sie eine nachträglich eingetretene Lücke schließen wollten, lässt sich nicht erkennen (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 37; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 45 ff., aaO).

    Damit sind auf das Arbeitsverhältnis die zuletzt einheitlich vereinbarten tarifvertraglichen Regelungen statisch anwendbar (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 38; vgl. hierzu ausführlich BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 54 ff., aaO).

  • LAG Hessen, 26.05.2025 - 17 SLa 178/24
    Die Entscheidung des 4. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (- 4 AZR 229/20 -) sei nicht übertragbar.

    Die arbeitsvertragliche Regelung ist dahingehend auszulegen, dass auf das Arbeitsverhältnis die Tarifverträge Anwendung finden sollen, an die der Arbeitgeber - ggf. auch im Stadium der Nachwirkung - normativ gebunden ist (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 27; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 22, BAGE 174, 382).

    Sie erfasst nicht nur die Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern auch andere Tarifverträge, an die der Arbeitgeber (zukünftig) gebunden sein wird (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel, die auch als Tarifwechselklausel bezeichnet wird;… BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 28; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23, BAGE 174, 382).

    Ausreichend ist vielmehr, dass diese im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung bestimmbar sind (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 26, BAGE 174, 382).

    Der Umstand, dass die Bezugnahmeklausel keine Kollisionsregelung für den Fall enthält, dass die beiden in Bezug genommenen Tarifwerke in der Zukunft nicht mehr identisch sind, steht der Bestimmbarkeit des Bezugnahmeobjekts bis zu einem Auseinanderfallen der Tarifverträge nicht entgegen (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 25, 27, BAGE 174, 382).

    Eine Kollisionsregel für den Fall, dass mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifwerke unterschiedlichen Inhalts abgeschlossen werden, ist den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien weder ausdrücklich noch konkludent zu entnehmen (…vgl. hierzu BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 29 ff., aaO).

    b) Die Bezugnahmeklausel kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, unabhängig von den tarifvertragschließenden Parteien solle stets der jeweils "aktuellste Tarifvertrag" auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sein (vgl. ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 30 ff., aaO).

    Da sich die klagende Partei auf die Anwendbarkeit des MTV Nr. 5b und damit auf die Bezugnahmeregelung beruft, macht sie deren Wirksamkeit geltend (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40, aaO).

    Die aufgrund des Fehlens einer Kollisionsregelung möglicherweise entstandene Lücke kann auch nicht im Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (zu den Voraussetzungen BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 42 ff., aaO).

    Ein hypothetischer Wille der Parteien, wie sie eine nachträglich eingetretene Lücke schließen wollten, lässt sich nicht erkennen (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 37; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 45 ff., aaO).

    Damit sind auf das Arbeitsverhältnis die zuletzt einheitlich vereinbarten tarifvertraglichen Regelungen statisch anwendbar (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 38; vgl. hierzu ausführlich BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 54 ff., aaO).

  • LAG Hessen, 26.05.2025 - 17 SLa 247/24
    Die Entscheidung des 4. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (- 4 AZR 229/20 -) sei nicht übertragbar.

    Die arbeitsvertragliche Regelung ist dahingehend auszulegen, dass auf das Arbeitsverhältnis die Tarifverträge Anwendung finden sollen, an die der Arbeitgeber - ggf. auch im Stadium der Nachwirkung - normativ gebunden ist (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 27; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 22, BAGE 174, 382).

    Sie erfasst nicht nur die Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern auch andere Tarifverträge, an die der Arbeitgeber (zukünftig) gebunden sein wird (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel, die auch als Tarifwechselklausel bezeichnet wird;… BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 28; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23, BAGE 174, 382).

    Ausreichend ist vielmehr, dass diese im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung bestimmbar sind (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 26, BAGE 174, 382).

    aa) Solange ausschließlich inhaltlich gleichlautende Tarifverträge geschlossen wurden, waren die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen eindeutig bestimmbar (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 25, 27, BAGE 174, 382).

    Eine Kollisionsregel für den Fall, dass mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifwerke unterschiedlichen Inhalts abgeschlossen werden, ist den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien weder ausdrücklich noch konkludent zu entnehmen (…vgl. hierzu BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 29 ff., aaO).

    b) Die Bezugnahmeklausel kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, unabhängig von den tarifvertragschließenden Parteien solle stets der jeweils "aktuellste Tarifvertrag" auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sein (vgl. ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 30 ff., aaO).

    Da sich die klagende Partei auf die Anwendbarkeit des MTV Nr. 5b und damit auf die Bezugnahmeregelung beruft, macht sie deren Wirksamkeit geltend (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40, aaO).

    Die aufgrund des Fehlens einer Kollisionsregelung möglicherweise entstandene Lücke kann auch nicht im Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (zu den Voraussetzungen BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 42 ff., aaO).

    Zudem lässt sich ein hypothetischer Wille der Parteien, wie sie eine nachträglich eingetretene Lücke schließen wollten, nicht erkennen (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 37; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 45 ff., aaO).

    Damit sind auf das Arbeitsverhältnis die zuletzt einheitlich vereinbarten tarifvertraglichen Regelungen statisch anwendbar (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 38; vgl. hierzu ausführlich BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 54 ff., aaO).

  • LAG Hessen, 26.05.2025 - 17 SLa 208/24
    Die Entscheidung des 4. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (- 4 AZR 229/20 -) sei nicht übertragbar.

    Die arbeitsvertragliche Regelung ist dahingehend auszulegen, dass auf das Arbeitsverhältnis die Tarifverträge Anwendung finden sollen, an die der Arbeitgeber - ggf. auch im Stadium der Nachwirkung - normativ gebunden ist (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 27; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 22, BAGE 174, 382).

    Sie erfasst nicht nur die Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern auch andere Tarifverträge, an die der Arbeitgeber (zukünftig) gebunden sein wird (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel, die auch als Tarifwechselklausel bezeichnet wird;… BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 28; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23, BAGE 174, 382).

    Ausreichend ist vielmehr, dass diese im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung bestimmbar sind (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 26, BAGE 174, 382).

    Der Umstand, dass die Bezugnahmeklausel keine Kollisionsregelung für den Fall enthält, dass die beiden in Bezug genommenen Tarifwerke in der Zukunft nicht mehr identisch sind, steht der Bestimmbarkeit des Bezugnahmeobjekts bis zu einem Auseinanderfallen der Tarifverträge nicht entgegen (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 25, 27, BAGE 174, 382).

    Eine Kollisionsregel für den Fall, dass mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifwerke unterschiedlichen Inhalts abgeschlossen werden, ist den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien weder ausdrücklich noch konkludent zu entnehmen (…vgl. hierzu BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 29 ff., aaO).

    b) Die Bezugnahmeklausel kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, unabhängig von den tarifvertragschließenden Parteien solle stets der jeweils "aktuellste Tarifvertrag" auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sein (vgl. ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 30 ff., aaO).

    Da sich die klagende Partei auf die Anwendbarkeit des MTV Nr. 5b und damit auf die Bezugnahmeregelung beruft, macht sie deren Wirksamkeit geltend (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40, aaO).

    Die aufgrund des Fehlens einer Kollisionsregelung möglicherweise entstandene Lücke kann auch nicht im Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (zu den Voraussetzungen BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 42 ff., aaO).

    Ein hypothetischer Wille der Parteien, wie sie eine nachträglich eingetretene Lücke schließen wollten, lässt sich nicht erkennen (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 37; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 45 ff., aaO).

    Damit sind auf das Arbeitsverhältnis die zuletzt einheitlich vereinbarten tarifvertraglichen Regelungen statisch anwendbar (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 38; vgl. hierzu ausführlich BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 54 ff., aaO).

  • LAG Hessen, 26.05.2025 - 17 Sa 1018/23
    Die Entscheidung des 4. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (- 4 AZR 229/20 -) sei nicht übertragbar.

    Die arbeitsvertragliche Regelung ist dahingehend auszulegen, dass auf das Arbeitsverhältnis die Tarifverträge Anwendung finden sollen, an die der Arbeitgeber - ggf. auch im Stadium der Nachwirkung - normativ gebunden ist (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 27; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 22, BAGE 174, 382).

    Sie erfasst nicht nur die Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern auch andere Tarifverträge, an die der Arbeitgeber (zukünftig) gebunden sein wird (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel, die auch als Tarifwechselklausel bezeichnet wird;… BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 28; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23, BAGE 174, 382).

    Ausreichend ist vielmehr, dass diese im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung bestimmbar sind (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 26, BAGE 174, 382).

    Der Umstand, dass die Bezugnahmeklausel keine Kollisionsregelung für den Fall enthält, dass die beiden in Bezug genommenen Tarifwerke in der Zukunft nicht mehr identisch sind, steht der Bestimmbarkeit des Bezugnahmeobjekts bis zu einem Auseinanderfallen der Tarifverträge nicht entgegen (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 25, 27, BAGE 174, 382).

    Eine Kollisionsregel für den Fall, dass mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifwerke unterschiedlichen Inhalts abgeschlossen werden, ist den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien weder ausdrücklich noch konkludent zu entnehmen (…vgl. hierzu BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 29 ff., aaO).

    b) Die Bezugnahmeklausel kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, unabhängig von den tarifvertragschließenden Parteien solle stets der jeweils "aktuellste Tarifvertrag" auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sein (vgl. ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 30 ff., aaO).

    Da sich die klagende Partei auf die Anwendbarkeit des MTV Nr. 5b und damit auf die Bezugnahmeregelung beruft, macht sie deren Wirksamkeit geltend (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40, aaO).

    Die aufgrund des Fehlens einer Kollisionsregelung möglicherweise entstandene Lücke kann auch nicht im Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (zu den Voraussetzungen BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 42 ff., aaO).

    Ein hypothetischer Wille der Parteien, wie sie eine nachträglich eingetretene Lücke schließen wollten, lässt sich nicht erkennen (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 37; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 45 ff., aaO).

    Damit sind auf das Arbeitsverhältnis die zuletzt einheitlich vereinbarten tarifvertraglichen Regelungen statisch anwendbar (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 38; vgl. hierzu ausführlich BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 54 ff., aaO).

  • LAG Hessen, 26.05.2025 - 17 SLa 240/24
    Die Entscheidung des 4. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (- 4 AZR 229/20 -) sei nicht übertragbar.

    Die arbeitsvertragliche Regelung ist dahingehend auszulegen, dass auf das Arbeitsverhältnis die Tarifverträge Anwendung finden sollen, an die der Arbeitgeber - ggf. auch im Stadium der Nachwirkung - normativ gebunden ist (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 27; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 22, BAGE 174, 382).

    Sie erfasst nicht nur die Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern auch andere Tarifverträge, an die der Arbeitgeber (zukünftig) gebunden sein wird (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel, die auch als Tarifwechselklausel bezeichnet wird;… BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 28; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23, BAGE 174, 382).

    Ausreichend ist vielmehr, dass diese im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung bestimmbar sind (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 26, BAGE 174, 382).

    Der Umstand, dass die Bezugnahmeklausel keine Kollisionsregelung für den Fall enthält, dass die beiden in Bezug genommenen Tarifwerke in der Zukunft nicht mehr identisch sind, steht der Bestimmbarkeit des Bezugnahmeobjekts bis zu einem Auseinanderfallen der Tarifverträge nicht entgegen (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 25, 27, BAGE 174, 382).

    Eine Kollisionsregel für den Fall, dass mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifwerke unterschiedlichen Inhalts abgeschlossen werden, ist den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien weder ausdrücklich noch konkludent zu entnehmen (…vgl. hierzu BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 29 ff., aaO).

    b) Die Bezugnahmeklausel kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, unabhängig von den tarifvertragschließenden Parteien solle stets der jeweils "aktuellste Tarifvertrag" auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sein (vgl. ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 30 ff., aaO).

    Da sich die klagende Partei auf die Anwendbarkeit des MTV Nr. 5b und damit auf die Bezugnahmeregelung beruft, macht sie deren Wirksamkeit geltend (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 36; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40, aaO).

    Die aufgrund des Fehlens einer Kollisionsregelung möglicherweise entstandene Lücke kann auch nicht im Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (zu den Voraussetzungen BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 42 ff., aaO).

    Ein hypothetischer Wille der Parteien, wie sie eine nachträglich eingetretene Lücke schließen wollten, lässt sich nicht erkennen (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 37; 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 45 ff., aaO).

    Damit sind auf das Arbeitsverhältnis die zuletzt einheitlich vereinbarten tarifvertraglichen Regelungen statisch anwendbar (…BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20 - Rn. 38; vgl. hierzu ausführlich BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 54 ff., aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 28.08.2024 - 4 Sa 1/24

    Bezugnahme auf mehrere Tarifverträge - Bestimmbarkeit - ergänzende …

    Ausreichend ist vielmehr, dass diese im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung bestimmbar sind (BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 229/20 -).

    Rn. 70 Eine vertragliche Bezugnahmeklausel ist unter diesen Voraussetzungen noch bestimmbar, auch wenn auf mehrere Tarifverträge verwiesen wird, wenn und solange die in Bezug genommenen Tarifverträge inhaltlich identisch sind (BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 229/20 -).

    Eine solche Auslegungsbedeutung, zumal gegen den Wortlaut, käme selbst dem Gleichstellungsgedanken nicht zu (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 -).

    Rn. 87 Die Bestimmbarkeit ändert sich jedoch ab dem Zeitpunkt, zu dem die in Bezug genommenen Tarifwerke voneinander abweichen und im Arbeitsvertrag eine Kollisionsregelung nicht vorhanden ist (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 -).

    Infolgedessen sind (nur noch) diejenigen Tarifnormen weiterhin auf das Arbeitsverhältnis anwendbar, die galten, als die in Bezug genommenen Tarifwerke zuletzt inhaltlich übereinstimmten (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 -).

    Rn. 97 (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - BGH 10. Juni 2020 - VIII ZR 360/18 -).

    Eine Tarifkonkurrenz kann bei einer (bloß) arbeitsvertraglichen Bezugnahme aber schon gar nicht entstehen (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 -).

    Rn. 104 (d) Diesem Ergebnis steht auch die Entscheidung des BAG vom 28. April 2021 (4 AZR 229/20) nicht entgegen.

  • BAG, 12.06.2024 - 4 AZR 202/23

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Ablösungs- oder …

  • BAG, 21.05.2025 - 4 AZR 267/24

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 11.12.2024 - 4 AZR 44/24

    Reichweite einer sog. Gleichstellungsabrede

  • LAG Bremen, 19.05.2026 - 1 SLa 88/25

    Wirksamer Ausschluss von Jahressonderzahlungen durch einen …

  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 68/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches …

  • BAG, 21.05.2025 - 4 AZR 155/24

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - Entfall der zeitlichen Dynamik - anzuwendende …

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 233/20

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 26.11.2024 - 3 AZR 28/24

    Absenkung der Versorgungsrechte durch Krisentarifvertrag

  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches …

  • BAG, 13.12.2023 - 4 AZR 322/22

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - …

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 234/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 12.06.2024 - 4 AZR 334/22

    Verbandstarifvertrag - Einwirkungsanspruch - Beschwer - Bestimmtheit des Antrags

  • BAG, 24.01.2024 - 4 AZR 122/23

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - Tarifwechselklausel - …

  • BAG, 26.11.2024 - 3 AZR 40/24

    Absenkung der Versorgungsrechte durch Krisentarifvertrag

  • BAG, 24.01.2024 - 4 AZR 120/23

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - Tarifwechselklausel - …

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 232/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • LAG Hessen, 18.10.2023 - 19 Sa 940/22

    Anspruch des Arbeitnehmers auf die Anwendung eines Tarifvertrages auf das …

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 290/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - …

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 264/21

    Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite - MTV Verkehrsgewerbe Thüringen - EntgeltTV …

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 231/20

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 297/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Thüringen 1 Sa 279/21 v. 17.01.2023

  • LAG Köln, 24.11.2023 - 10 Sa 175/23

    Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Nachholung der Zahlung von ausgesetzten …

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 279/21

    Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 5 Sa 355/20

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - …

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 273/21

    Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite - MTV Verkehrsgewerbe Thüringen - EntgeltTV …

  • BAG, 20.03.2024 - 4 AZR 324/22

    Höhergruppierung einer Lehrkraft - Tätigkeit an einer anderen als der …

  • LAG Köln, 18.04.2024 - 8 Sa 425/23

    Berechnung der Leistungen der Übergangsversorgung eines Flugbegleiters nach …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2023 - 6 Sa 308/22

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

  • LAG Thüringen, 20.07.2023 - 2 Sa 433/20

    Auslegung eines Tarifvertrags - Verkehrsgewerbe Thüringen - Tariflicher …

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 285/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Thüringen 1 Sa 279/21 v. 17.01.2023

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