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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00   

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https://dejure.org/2001,495
BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00 (https://dejure.org/2001,495)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2001 - 4 CN 4.00 (https://dejure.org/2001,495)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 4 CN 4.00 (https://dejure.org/2001,495)
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Böhmisches Dorf Berlin

Zur Abgrenzung der Regelungsbereiche des Baurechts (Bodenrechts) (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG, § 1 Abs. 1, Abs. 3 BauGB) und des Denkmalschutzrechts (vgl. für Baden-Württemberg: Art. 3c Abs. 2 Verf, §§ 1 ff DSchG, vgl. auch § 1 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 BauGB, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB): kein Vorschieben des Städtebaurechts für Zwecke des Denkmalschutzes

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 1; ; BauGB § 3; ; BauGB § 5 Satz 2 Nr. 5; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; ; BauGB § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Städtebaurecht - Denkmalschutz - Erhaltung historischer Ortsteile - Festsetzung privater Grünflächen - Erhaltungsverordnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauGB § 1 Abs. 1, 3 und 5 Satz 2 Nr. 5, § 9 Abs. 1 Nr. 15, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Kein Denkmalschutz im Gewande des Städtebaurechts; Bauleitplanung; Erhaltung historischer Ortsteile; Festsetzung privater Grünflächen (Hausgärten); Erhaltungsverordnung; Rixdorf (in Berlin)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Denkmalschutz im Gewande des Städtebaurechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 51 (Leitsatz)

    § 1 Abs. 1, §§ 3, 5 Satz 2 Nr. 5, 9 Abs. 1 Nr. 15, 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
    Städtebaurecht/Denkmalschutz

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 243 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Bauplanungsrecht - Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht; Erhaltung historischer Ortsteile; Festsetzung privater Grünflächen; Erhaltungsverordnung; Rixdorf (in Berlin).

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schließt der Denkmalschutz das Städtebaurecht (Bebauungsplan/Erhaltungssatzung) aus? (IBR 2001, 640)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 247
  • NVwZ 2001, 1043
  • NJ 2001, 606 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1455
  • DÖV 2001, 953
  • BauR 2001, 1692
  • ZfBR 2001, 482
 
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Wird zitiert von ... (107)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00
    Die Festsetzung privater Grünflächen kann nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB auch mit der Zweckbestimmung "Hausgärten" verbunden werden (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 92 = UPR 1994, 446).

    Im Übrigen kommt diese Konkretisierung dem Grundsatz der Planbestimmtheit entgegen, der verlangt, dass Festsetzungen so konkret wie möglich getroffen werden, also mit Blick auf Grünflächen über die Ausweisung "privat" oder "öffentlich" hinaus bestimmen, wie die jeweilige Fläche genutzt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00
    § 1 Abs. 1 BauGB steht in einem inneren Zusammenhang mit Art. 28 Abs. 2 GG, der den Gemeinden als Teil der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft das Recht gewährleistet, in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze für ihr Gemeindegebiet die Bodennutzung zu regeln (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 ).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00
    Sie sind überdies nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, da sie ungeeignet sind, einen Beitrag zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zu leisten (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 N 4.86 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 4 und vom 10. Juli 1997 - BVerwG 4 NB 15.97 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 85; vgl. auch Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97

    Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00
    Sie sind überdies nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, da sie ungeeignet sind, einen Beitrag zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zu leisten (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 N 4.86 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 4 und vom 10. Juli 1997 - BVerwG 4 NB 15.97 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 85; vgl. auch Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Zulässigkeit des Ausschlusses von einzelnen Nutzungen im Bebauungsplan; …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00
    Sie sind überdies nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, da sie ungeeignet sind, einen Beitrag zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zu leisten (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 N 4.86 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 4 und vom 10. Juli 1997 - BVerwG 4 NB 15.97 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 85; vgl. auch Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00
    § 1 Abs. 1 BauGB steht in einem inneren Zusammenhang mit Art. 28 Abs. 2 GG, der den Gemeinden als Teil der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft das Recht gewährleistet, in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze für ihr Gemeindegebiet die Bodennutzung zu regeln (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 ).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85

    Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00
    Welchem dieser Regelungsbereiche eine Erhaltungsmaßnahme zuzuordnen ist, beurteilt sich nach den unterschiedlichen Zielsetzungen, denen das Recht des Städtebaus und des Denkmalschutzes dient (s. dazu bereits BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 26.85 - BVerwGE 78, 23 ):.
  • OVG Berlin, 26.11.1999 - 2 A 6.95

    Frühzeitige Bürgerbeteiligung; Ausweisung einer privaten Grünfläche aus Gründen …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00
    BVerwG 4 CN 4.00 OVG 2 A 6.95.
  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 CN 7.13

    Erhaltungssatzung; Erhaltungsziele; Erhaltungszwecke; städtebauliche Eigenart; …

    Zumindest missverständlich ist es deshalb, wenn das Oberverwaltungsgericht (UA S. 8) den Begriff der städtebaulichen Bedeutung unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 18. Mai 2001 - 4 CN 4.00 - (BVerwGE 114, 247 ) allein auf vorhandene bauliche Anlagen "von historischem Wert" bezogen hat.
  • VG München, 20.07.2015 - M 8 K 14.3265

    Verlust der Denkmaleigenschaft durch Umbau eines Gebäudes

    Welchem dieser Regelungsbereiche eine Erhaltungsmaßnahme zuzuordnen ist, beurteilt sich nach den unterschiedlichen Zielsetzungen, denen das Recht des Denkmalschutzes und des Städtebaus dient (vgl. BVerwG, U. v. 18.05.2001 - 4 CN 4/00 - juris Rn. 10).

    Der Steuerungsansatz der Bauleitplanung ist also primär räumlichfunktional auf die gebietsbezogene Zuweisung einer zeitgerechten Nutzungsstruktur sowie auf die Erfordernisse städtebaulicher Gestaltung ausgerichtet (vgl. BVerwG, U. v. 18.05.2001 - 4 CN 4/00 - juris Rn. 11).

    § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 5 BauGB, nach dem bei der Aufstellung der Bauleitplanung die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung in der planerischen Abwägung zu berücksichtigen sind, bestätigt die Aufgabenteilung zwischen den Regelungsbereichen des Städtebaus und des landesrechtlichen Denkmalschutzes (vgl. BVerwG, U. v. 18.05.2001 - 4 CN 4/00 - juris Rn. 12).

    Zugleich trägt diese Bestimmung dem Umstand Rechnung, dass der Schutz erhaltenswerter Ortsteile, Straßen und Plätze städtebauliche Relevanz unabhängig davon erlangen kann, ob diese Bereiche die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach dem Landesdenkmalschutzrecht erfüllen (vgl. BVerwG, U. v. 18.05.2001 - 4 CN 4/00 - juris Rn. 13).

    Ob sie gemeinsam zum Einsatz kommen, beurteilt sich nach den städtebaulichen Zielen des Plangebers (vgl. BVerwG, U. v. 18.05.2001 - 4 CN 4/00 - juris Leitsatz 4).

    Diese Differenzierung zwischen der städtebaulichen Bedeutung im Sinn des Denkmalschutzrechts einerseits und im Sinn des Bauplanungsrechts andererseits, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in dem oben zitierten Urteil vom 18.05.2001 - 4 CN 4/00 anschaulich verdeutlicht, ist jedoch zwingend notwendig, um dem jeweiligen Schutzzweck des Gesetzes gerecht zu werden.

  • OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde; …

    (…BVerwG, Beschl. v. 4. Januar 2007 - 4 B 74.06 -, juris Rn. 6; Urt. v. 18. Mai 2001 - 4 CN 4.00 -, juris Rn. 13, 14).

    Gerade auch denkmalgeschützte Anlagen können den Anknüpfungspunkt für städtebauliche Festsetzungen bilden - sei es, dass sie etwa Art und Maß denkmalrechtlich geschützter Gebäude bestimmen (Festsetzung einer die Erhaltung des Denkmals gewährleistenden Bodennutzung) oder dass sie Maßnahmen des Denkmalschutzes ergänzen, indem sie nutzungsbedingte Beeinträchtigungen von Baudenkmälern oder Denkmalbereichen abwehren oder mindern (Freihalten von Sichtschneisen, Vermeidung einer die Aufgaben des Denkmalschutzes störenden Nutzung in der Umgebung des geschützten Bereichs; BVerwG, Urt. v. 18. Mai 2001 - 4 CN 4.00 -, juris Rn. 13).

    Dabei ist eine städtebauliche Zielsetzung im Sinne von § 1 Abs. 1, 3 und Abs. 6 Nr. 5 BauGB, die auf die Erhaltung eines historisch gewachsenen - denkmalgeschützten oder (schlicht) erhaltenswerten - Ortsteils gerichtet ist, zulässig, wenn die Festsetzungen darauf zielen, die überkommene Nutzungsstruktur und/oder prägende Bestandteile des Orts- und Straßenbildes um ihrer städtebaulichen Qualität willen für die Zukunft festzuschreiben (BVerwG, Urt. v. 18. Mai 2001 - 4 CN 4.00 -, juris Rn. 14).

    Wie bereits ausgeführt, können die von der Gemeinde bei der Aufstellung von Bauleitplänen nach § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB zu berücksichtigenden Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes es je nach den tatsächlichen Gegebenheiten in der konkreten Planungssituation rechtfertigen, Grundstücke, deren Gebäude unter Denkmalschutz stehen, aus städtebaulichen Gründen besonderen Beschränkungen zu unterwerfen (…BVerwG, Beschl. v. 4. Januar 2007 - 4 B 74.06 - , juris Rn. 6; Urt. v. 18. Mai 2001 - 4 CN 4.00 Rn. 10 ff.).

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