Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Abwasserbeiträge; dauerhafte Sicherung des Anschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LSA KAG § 6 Abs. 1 S. 1
Anschluss; Hauptsammler; öffentliches Eigentum; dauerhafte Sicherung; Dauerhafte Sicherung des Anschlusses; Abwasserbeiträge - rechtsportal.de
LSA KAG § 6 Abs. 1 S. 1
Anschluss; Hauptsammler; öffentliches Eigentum; dauerhafte Sicherung; Dauerhafte Sicherung des Anschlusses; Abwasserbeiträge
Verfahrensgang
- VG Halle, 11.06.2024 - 4 A 378/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19
Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt ist, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird (st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 - und vom 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 -, beide juris), was bedeutet, dass der Hauptsammler durchgehend über Grundstücke verlaufen muss, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris, Rn. 50 ff.).Der Begriff des öffentlichen Eigentums gilt dabei nicht nur für Grundstücke des Entsorgungspflichtigen, sondern bezieht sich auf alle im öffentlichen Eigentum stehenden Grundstücke (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris, Rn. 50 ).
Dies hat der Senat später ausdrücklich klargestellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris, Rn. 50 ).
Zu ihrer Klärung bedarf es nicht der Durchführung eines Berufungsverfahrens, weil sie sich, wie sich aus den Ausführungen unter Ziffer 1 dieses Beschlusses ergibt, schon anhand der bisherigen Rechtsprechung des Senats beantworten lassen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 , und Beschluss vom 7. Juni 2024 - 4 L 43/24 -, n.v. BA S. 11 f.).
Diesen möglicherweise missverständlichen Zusatz hat der Senat später dahingehend klargestellt, dass alle im öffentlichen Eigentum stehenden Grundstücke gemeint sind (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris, Rn. 50 ), worauf sich das Verwaltungsgericht zutreffend bezogen hat.
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24
Sie handeln dabei jedoch stets in Wahrnehmung ihres dem Gemeinwohl verpflichteten Auftrags (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226 ; BVerfG…, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 470/08 -, juris, Rn. 26).Kann jener sein Handeln im Rahmen der Gesetze nach subjektiven Präferenzen in privater Freiheit gestalten, ohne hierfür grundsätzlich rechenschaftspflichtig zu sein, handeln der Staat und andere Träger öffentlicher Gewalt in treuhänderischer Aufgabenwahrnehmung für die Bürger und sind ihnen rechenschaftspflichtig (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011, a.a.O., ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22
Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24
Dies ändert jedoch nichts an dem grundlegenden Unterschied zwischen der rechtlich prinzipiell unbeschränkten Verfügungsbefugnis eines privaten Grundstückseigentümers, die einen Anspruch auf Beseitigung unberechtigt über das Grundstück verlaufender Abwasserleitungen umfasst (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Januar 2024 - 4 L 204/22 -, juris, Rn. 37 ff.), und der aus Gemeinwohlgründen von vornherein beschränkten Verfügungsbefugnis öffentlicher Grundstückseigentümer, die die Annahme einer dauerhaft gesicherten Vorteilslage im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA im vorliegenden Zusammenhang rechtfertigt.
- BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24
Sie handeln dabei jedoch stets in Wahrnehmung ihres dem Gemeinwohl verpflichteten Auftrags (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226 ; BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 470/08 -, juris, Rn. 26). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24
Rn. 3 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen, wenn der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände darlegt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung (im Ergebnis) unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris, Rn. 19). - BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24
Rn. 10 2. Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, juris Rn. 12; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 L 46/16 -, juris Rn. 9 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06
Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt ist, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird (st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 - und vom 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 -, beide juris), was bedeutet, dass der Hauptsammler durchgehend über Grundstücke verlaufen muss, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris, Rn. 50 ff.). - BVerwG, 08.06.2021 - 9 B 26.20
Rücknahme von auf der rückwirkenden Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB n.F. …
- BVerwG, 23.10.2012 - 4 BN 35.12
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24
Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 4 BN 35/12 -, juris Rn. 7). - BVerwG, 01.11.2022 - 1 B 57.22
Zum Stichtag für das Bekenntnis zum deutschen Volkstum für in der ehemaligen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09
Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei einem Hinterliegergrundstück, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 4 L 46/16
Stimmrecht in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11
Zu den Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des …
- VG Halle, 04.04.2025 - 4 A 353/22
Beitragserhebung für Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage und …
Rn. 14 Die Kammer hat mit Urteilen vom 26. Februar 2024 (Az: 4 A 452/21 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 7. Juni 2024, 4 L 43/24 HAL), vom 22. August 2024 (Az: 4 A 345/22 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2024, 4 L 155/24 HAL), mit Urteil der Einzelrichterin vom 10. September 2024 (Az: 373/22 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2024, 4 L 141/24 HAL) betreffend in der Gemarkung I-Stadt gelegene Grundstücke, mit Urteil vom 11. Juni 2024 ( Az: 4 A 378/22 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 14. Oktober 2024, 4 L 90/24 HAL) sowie mit Urteil der Einzelrichterin vom 10. Juli 2024 ( Az: 4 A 337/22 HAL) betreffend ein in der Gemarkung A-Stadt gelegenes Grundstück zur Frage der rechtlichen Sicherung der Anschlussmöglichkeit der jeweils betroffenen Grundstücke festgestellt, dass diese am 11. Dezember 2023 mit der Eintragung einer Grunddienstbarkeit betreffend die über ein Privatgrundstück in der Gemarkung K- Stadt (Flurstück 171/120, Flur 3 der Gemarkung K-Stadt) führende Abwasserleitung entstanden sei.Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - 4 L 155/24 - juris; Beschluss vom 14. Oktober 2024 - 4 L 90/24 - juris;… Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.;… Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22;… Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-;… Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).
- VG Halle, 11.11.2024 - 4 A 386/22 Dabei gilt der Begriff des öffentlichen Eigentums nicht nur für Grundstücke des Entsorgungspflichtigen, sondern für alle im öffentlichen Eigentum stehenden Grundstücke (…so auch OVG Sachsen-Anhalt Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ; Beschluss vom 14. Oktober 2024 - 4 L 90/24 - n.V.).
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Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 08.04.2024 - 4 L 90/24.A |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 29 Abs 1
Russische Föderation: Dublin: Keine systemischen Mängel in Kroatien
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- VG München, 22.02.2024 - M 10 K 22.50479
Dublin-Verfahren (Zielstaat Kroatien, Herkunftsstaat Türkei), …
Auszug aus VG Chemnitz, 08.04.2024 - 4 L 90/24
Zwar ist die Bewertung des kroatischen Asylsystems in der Rechtsprechung nach wie vor umstritten (vgl. zur Rechtsprechungsübersicht VG München, Urteil vom 22. Februar 2024 - M 10 K 22.50479 -, juris Rn. 53.).Ein ernsthaftes Risiko einer irregulären Abschiebung für den Antragsteller als Dublin-Rückkehrer ist schließlich nicht aufgrund ihrer Einreise nach Kroatien über Bosnien-Herzegowina und im Hinblick auf das bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen Kroatien und Bosnien- Herzegowina vom 12. Juli 2011 anzunehmen (so aber VG München, Urteil vom 22. Februar 2024 - M 10 K 22.50479 -, juris).
Insoweit brachte auch das Ergebnis des Beweisbeschlusses im vorgenannten Verfahren (VG München, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - M 10 K 22.50479 - n. v.) keine Erkenntnisse.
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus VG Chemnitz, 08.04.2024 - 4 L 90/24
Aufgrund des allgemeinen und absoluten Charakters des Verbots in Art. 4 GRCh ist es für dessen Anwendung gleichgültig, ob es zum Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss dazu kommt, dass die betreffende Person aufgrund ihrer Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C 163/17 - a. a. O. Rn. 87 ff.).Bloße Verstöße gegen Bestimmungen des Kapitels VII der Richtlinie 2011/95/EU - Anerkennungsrichtlinie - oder die Tatsache, dass keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur sehr eingeschränkte staatliche Leistungen für anerkannte Schutzberechtigte zur Verfügung stehen, erreichen für sich genommen diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit allerdings noch nicht (vgl. EuGH…, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17, 541/17 -, juris Rn. 39 und Urteil vom 19. März 2019 - C 163/17 -, juris Rn. 87 ff.; BVerwG…, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 34.19 -, juris Rn. 16 ff. …und Urteil vom 4. Mai 2020 - 1 C 5.19 -, juris Rn. 36 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23. April 2020 - A 4 S 721/20 -, juris Rn. 13 …und Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 11 A 35/17.A -, juris Rn. 26 f.).
Die nationalen Behörden und Gerichte sind nur bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die auf ein ernsthaftes Risiko von Verstößen gegen Art. 4 Art. 4 GRCh hindeuten, verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende systemische Schwachstellen vorliegen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C 163/17 -, juris Rn. 98).
- OVG Niedersachsen, 11.10.2023 - 10 LB 18/23
Dublin-Rückkehrer; Kettenabschiebung; Kroatien; Push-Back; Rücküberstellung; …
Auszug aus VG Chemnitz, 08.04.2024 - 4 L 90/24
Urteil vom 11. Oktober 2023 - 10 LB 18/23 -, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 2023 - A 4 S 2666/22 - beide juris).Dies kann und muss jedoch von den im Einzelfall Betroffenen mit den auch in Kroatien zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten vor den dortigen Verwaltungsgerichten abgewehrt werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Oktober 2023 - 10 LB 18/23 -, juris Rn. 95ff.).
- EGMR, 04.11.2014 - 29217/12
Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?
Auszug aus VG Chemnitz, 08.04.2024 - 4 L 90/24
Diese Vermutung ist nicht unwiderlegbar, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das System in der Praxis auf größere Funktionsstörungen in einem bestimmten Mitgliedstaat stößt, sodass eine ernstzunehmende Gefahr besteht, dass Asylbewerber bei einer Überstellung in diesen Mitgliedstaat in einer Weise behandelt werden, die mit ihren Grundrechten nicht vereinbar ist und sie Gefahr laufen, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 -, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C- 318/17, C-319/17 und C-438/17 -, EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - 29217/12 - jeweils juris). - EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus VG Chemnitz, 08.04.2024 - 4 L 90/24
Diese Vermutung ist nicht unwiderlegbar, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das System in der Praxis auf größere Funktionsstörungen in einem bestimmten Mitgliedstaat stößt, sodass eine ernstzunehmende Gefahr besteht, dass Asylbewerber bei einer Überstellung in diesen Mitgliedstaat in einer Weise behandelt werden, die mit ihren Grundrechten nicht vereinbar ist und sie Gefahr laufen, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 -, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C- 318/17, C-319/17 und C-438/17 -, EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - 29217/12 - jeweils juris). - EuGH, 13.11.2019 - C-540/17
Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Auszug aus VG Chemnitz, 08.04.2024 - 4 L 90/24
Bloße Verstöße gegen Bestimmungen des Kapitels VII der Richtlinie 2011/95/EU - Anerkennungsrichtlinie - oder die Tatsache, dass keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur sehr eingeschränkte staatliche Leistungen für anerkannte Schutzberechtigte zur Verfügung stehen, erreichen für sich genommen diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit allerdings noch nicht (vgl. EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17, 541/17 -, juris Rn. 39 …und Urteil vom 19. März 2019 - C 163/17 -, juris Rn. 87 ff.; BVerwG…, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 34.19 -, juris Rn. 16 ff. …und Urteil vom 4. Mai 2020 - 1 C 5.19 -, juris Rn. 36 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23. April 2020 - A 4 S 721/20 -, juris Rn. 13 …und Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 11 A 35/17.A -, juris Rn. 26 f.). - EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG Chemnitz, 08.04.2024 - 4 L 90/24
Diese Vermutung ist nicht unwiderlegbar, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das System in der Praxis auf größere Funktionsstörungen in einem bestimmten Mitgliedstaat stößt, sodass eine ernstzunehmende Gefahr besteht, dass Asylbewerber bei einer Überstellung in diesen Mitgliedstaat in einer Weise behandelt werden, die mit ihren Grundrechten nicht vereinbar ist und sie Gefahr laufen, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 -, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C- 318/17, C-319/17 und C-438/17 -, EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - 29217/12 - jeweils juris). - BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 34.19
Anfechtungsklage; Asylantrag; Bulgarien; Erheblichkeitsschwelle; EuGH-Vorlage; …
Auszug aus VG Chemnitz, 08.04.2024 - 4 L 90/24
Bloße Verstöße gegen Bestimmungen des Kapitels VII der Richtlinie 2011/95/EU - Anerkennungsrichtlinie - oder die Tatsache, dass keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur sehr eingeschränkte staatliche Leistungen für anerkannte Schutzberechtigte zur Verfügung stehen, erreichen für sich genommen diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit allerdings noch nicht (vgl. EuGH…, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17, 541/17 -, juris Rn. 39 …und Urteil vom 19. März 2019 - C 163/17 -, juris Rn. 87 ff.; BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 34.19 -, juris Rn. 16 ff. …und Urteil vom 4. Mai 2020 - 1 C 5.19 -, juris Rn. 36 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23. April 2020 - A 4 S 721/20 -, juris Rn. 13 …und Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 11 A 35/17.A -, juris Rn. 26 f.). - BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 5.19
Rechtsschutz gegen eine Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge …
Auszug aus VG Chemnitz, 08.04.2024 - 4 L 90/24
Bloße Verstöße gegen Bestimmungen des Kapitels VII der Richtlinie 2011/95/EU - Anerkennungsrichtlinie - oder die Tatsache, dass keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur sehr eingeschränkte staatliche Leistungen für anerkannte Schutzberechtigte zur Verfügung stehen, erreichen für sich genommen diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit allerdings noch nicht (vgl. EuGH…, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17, 541/17 -, juris Rn. 39 …und Urteil vom 19. März 2019 - C 163/17 -, juris Rn. 87 ff.; BVerwG…, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 34.19 -, juris Rn. 16 ff. und Urteil vom 4. Mai 2020 - 1 C 5.19 -, juris Rn. 36 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23. April 2020 - A 4 S 721/20 -, juris Rn. 13 …und Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 11 A 35/17.A -, juris Rn. 26 f.). - VGH Baden-Württemberg, 27.05.2019 - A 4 S 1329/19
Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum, hier speziell nach Bulgarien
Auszug aus VG Chemnitz, 08.04.2024 - 4 L 90/24
Bloße Verstöße gegen Bestimmungen des Kapitels VII der Richtlinie 2011/95/EU - Anerkennungsrichtlinie - oder die Tatsache, dass keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur sehr eingeschränkte staatliche Leistungen für anerkannte Schutzberechtigte zur Verfügung stehen, erreichen für sich genommen diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit allerdings noch nicht (vgl. EuGH…, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17, 541/17 -, juris Rn. 39 …und Urteil vom 19. März 2019 - C 163/17 -, juris Rn. 87 ff.; BVerwG…, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 34.19 -, juris Rn. 16 ff. …und Urteil vom 4. Mai 2020 - 1 C 5.19 -, juris Rn. 36 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23. April 2020 - A 4 S 721/20 -, juris Rn. 13 und Beschluss vom 27. Mai 2019 - A 4 S 1329/19 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 11 A 35/17.A -, juris Rn. 26 f.). - VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - A 4 S 2666/22
Dublin-Rückkehrer; Kroatien; systemische Schwachstellen aufgrund von Push-Backs
- EuGH, 19.09.2017 - C-438/17
Magamadov - Beschleunigtes Verfahren
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.2020 - A 4 S 721/20
Keine Verelendung bei Rückkehr nach Bulgarien
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2020 - 11 A 35/17
- OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 B 35/22
Eilantrag; Bewohnerparkbereich; Folgenabwägung
- VG Chemnitz, 25.10.2023 - 4 L 235/23
Russische Föderation: Systemische Mängel in Kroatien
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