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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15225
OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24 (https://dejure.org/2024,15225)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.06.2024 - 4 LA 21/24 (https://dejure.org/2024,15225)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2024 - 4 LA 21/24 (https://dejure.org/2024,15225)
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24
    Nach dem Beschluss des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Februar 2023 (C-484/22) reiche es nicht aus, dass diese beiden Belange - wie bisher im deutschen nationalen Recht vorgesehen - nur in einem dem Erlass der Abschiebungsandrohung nachfolgenden Verfahren geltend gemacht werden könnten.

    "ob ein bei der Rückkehrentscheidung bzw. dem Erlass einer Abschiebungsandrohung zu berücksichtigendes inlandsbezogenes Abschiebungsverbot auch eine während des Asylverfahrens bestehende Aufenthaltsgestattung eines Mitglieds der Kernfamilie sein kann bzw. ob die Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylG einen rechtmäßigen Aufenthalt begründet, der vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 15. Februar 2023 - C-484/22) im Rahmen des Art. 5 Buchstaben a und b der Rückführungsrichtlinie Berücksichtigung finden muss?".

    Denn mit dem am 27. Februar 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) (v. 21.2.2024 - BGBl. I Nr. 54) wurde u.a. Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) zu Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatangehöriger (sog. Rückführungsrichtlinie) umgesetzt, zu der auch der in der vorgenannten Frage in Bezug genommene Beschluss des Gerichtshofs vom 15. Februar 2023 (C-484/22, juris) gehört (…siehe Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 20/9463, S. 44 f. u. S. 58).

    Wie der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 15. Februar 2023 für Recht erkannt hat, ist Art. 5 Buchst. a und b Richtlinie 2008/115/EG dahin auszulegen, dass er verlangt, das Wohl des Kindes und seine familiären Bindungen im Rahmen eines zum Erlass einer gegen einen Minderjährigen ausgesprochenen Rückkehrentscheidung führenden Verfahrens zu schützen, und dass es nicht genügt, wenn der Minderjährige diese beiden geschützten Interessen im Rahmen eines nachfolgenden Verfahrens betreffend den Vollzug dieser Rückkehrentscheidung geltend machen kann, um gegebenenfalls eine Aussetzung deren Vollzugs zu erwirken (EuGH, Beschl. v. 15.2.2023 - C-484/22 -, juris Rn. 28).

    Ihre Bejahung ergibt sich aus dem von der Beklagten selbst angeführten Beschluss des Gerichtshofs vom 15. Februar 2023 (C-484/22, juris), nach dem es aus unionsrechtlicher Sicht gerade nicht genügt, wenn das Kindeswohl und/oder familiäre Bindungen erst in einem dem Erlass der Rückkehrentscheidung nachfolgenden Verfahren Berücksichtigung finden können.

    Demgemäß betreffen auch die im Rahmen der Beantwortung der Vorlagefrage erfolgten Ausführungen des Gerichtshofs, nach denen Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG im Hinblick auf seinen Zweck, im Rahmen des mit der Richtlinie eingeführten Rückkehrverfahrens die Wahrung mehrerer Grundrechte - u.a. die in Art. 24 der Charta verankerten Grundrechte des Kindes - zu gewährleisten, nicht eng ausgelegt werden darf und konkret der betreffende Mitgliedstaat vor dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem Minderjährigen eine umfassende und eingehende Beurteilung dessen Situation vornehmen und dabei das Wohl des Kindes gebührend berücksichtigen muss (EuGH, Beschl. v. 15.2.2023 - C-484/22 -, juris Rn. 23 u. 26), allgemein den Fall, dass es zwischen einem Kind und seinen Eltern bzw. innerhalb einer schutzwürdigen familiären Gemeinschaft aus rechtlichen Gründen auf unabsehbare Zeit zu einer Trennung kommen könnte.

  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24
    Zwar betraf das der Entscheidung des Gerichtshofs zugrundeliegende Ausgangsverfahren das Schutzbegehren eines Kindes, für dessen Vater und dessen ebenfalls noch minderjährige Schwester ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK festgestellt worden war, weswegen ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG erteilt worden war (BVerwG, EuGH-Vorlage v. 8.6.2022 - 1 C 24.21 -, juris Rn. 2).

    Diesen Umstand nahm die zur Auslegung von Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG formulierte Vorlagefrage aber nicht auf, sondern stellte allgemein darauf ab, dass "aus rechtlichen Gründen auf unabsehbare Zeit kein Elternteil" des Kindes in sein Herkunftsland oder ein anderes aufnahmebereites Drittland "rückgeführt werden" könne und damit auch dem Minderjährigen das Verlassen des Mitgliedsstaats wegen seiner schutzwürdigen familiären Bindungen (Art. 7 und 24 Abs. 2 GRC, Art. 8 EMRK) nicht zugemutet werden" könne (BVerwG, Tenor der EuGH-Vorlage v. 8.6.2022 - 1 C 24.21 -, juris).

    Auch in der Begründung der Vorlage wurde generell als zweifelhaft angesehen, "ob die deutsche Rechtslage, nach der eine Rückkehrentscheidung ungeachtet möglicher inlandsbezogener Abschiebungsverbote ergeht und diese in einem gesonderten Verfahren gegenüber der Ausländerbehörde geltend zu machen sind", mit dem Unionsrecht vereinbar sei (BVerwG, EuGH-Vorlage v. 8.6.2022 - 1 C 24.21 -, juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2022 - 4 LA 225/20

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Amtsermittlung; Asyl; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24
    Eine Rechtssache ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (Senatsbeschl. v. 25.10.2022 - 4 LA 225/20 -, juris Rn. 3;… GK-AsylG, Stand August 2023, § 78 Rn. 88 ff.;… Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand März 2024, Rn. 19 ff. - jeweils m.w.N.).

    Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche (neueren) Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (Senatsbeschl. v. 25.10.2022 - 4 LA 225/20 -, juris Rn. 3;… GK-AsylG, Stand August 2023, § 78 Rn. 591 ff. m.w.N.).

    Im Rahmen dieser Darlegung ist eine konkrete und im Einzelnen begründete Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung geboten (…BVerwG, Beschl. v. 2.5.2022 - 1 B 39.22 -, juris Rn. 18, 21 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 25.10.2022 - 4 LA 225/20 -, juris Rn. 3).

  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24
    Bereits zuvor hatte der Gerichtshof entschieden, dass es im Rahmen von Art. 5 Buchst. a und b Richtlinie 2008/115/EG nicht erheblich ist, ob Adressat der Rückkehrentscheidung der Minderjährige selbst oder eines seiner Elternteile ist (EuGH, Urt. v. 11.3.2021 - C-112/20 -, juris Rn. 33 ff.).
  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24
    Die so verstandene Rechtsfrage lässt sich aber ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantworten (vgl. zur fehlenden Klärungsbedürftigkeit z.B. BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83.21 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 02.05.2022 - 1 B 39.22

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde im Kontext von Art. 7 Satz 1 ARB 1/80

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24
    Im Rahmen dieser Darlegung ist eine konkrete und im Einzelnen begründete Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung geboten (BVerwG, Beschl. v. 2.5.2022 - 1 B 39.22 -, juris Rn. 18, 21 m.w.N.;… Senatsbeschl. v. 25.10.2022 - 4 LA 225/20 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylrecht Nigeria

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24
    Denn sie ist bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofs hinreichend geklärt (…so schon Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 14; siehe auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.4.2024 - OVG 12 N 25/24 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24

    Berücksichtigung des Kindeswohls und der familiären Bindungen bei der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24
    Denn sie ist bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofs hinreichend geklärt (so schon Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 14;… siehe auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.4.2024 - OVG 12 N 25/24 -, n.v.).
  • VG Osnabrück, 07.09.2026 - 7 B 99/26

    Kindeswohl; Familiäre Bindungen; Aufenthaltsgestattung; Abschiebungsandrohung …

    Zu berücksichtigen sind dabei auch Fälle, in denen die Bezugsperson(en) des Ausländers nicht über ein längerfristiges oder gar dauerhaftes Aufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland verfügen, sondern "nur" über eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens nach § 55 AsylG (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.06.2024 - 4 LA 21/24 -, juris Rn. 15 f.; Bay. VGH…, Beschluss vom 07.07.2026 - 24 ZB 26.30992 -, juris Rn. 12;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 23.01.2025 - OVG 12 N 23/24 -, juris Rn. 7 ff.; Hess. VGH…, Beschluss vom 12.03.2026 - 2 A 1672/25.Z.A -, juris Rn. 22; OVG NRW…, Beschluss vom 11.06.2026 - 23 A 41/24.A -, juris Rn. 17; Sächs. OVG…, Beschluss vom 14.10.2024 - 4 A 303/23.A -, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2025 - 12 N 23.24

    Abschiebungsandrohung; Berücksichtigung familiärer Bindungen bei asylrechtlicher …

    Die in sachdienlicher Auslegung dahingehend zu verstehende Rechtsfrage der Beklagten, ob der Abschiebungsandrohung gegenüber einem Ausländer, dessen Schutzbegehren negativ beschieden ist, familiäre Bindungen auch dann entgegenstehen können, wenn der Aufenthalt seines Familienmitglieds nur gemäß § 55 AufenthG zur Durchführung eines Asylverfahrens gestattet ist, bleibt durch diese Rechtsänderung unberührt (vgl. zur Auslegung des identischen Berufungszulassungsantrags der Beklagten auch OVG SN…, Beschluss vom 14. Oktober 2024 - 4 A 303/23.A -, juris Rn. 6; OVG NI, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 4 LA 21/24 -, juris Rn. 11 f.).

    Rn. 7 Die grundsätzliche Bedeutung ist jedoch abzulehnen, da sich die Rechtfrage mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unschwer bejahen lässt (vgl. die obergerichtlichen Entscheidungen, die den Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG auf Basis der identischen Rechtsfrage der Beklagten ebenfalls ablehnen: OVG SN…, Beschluss vom 14. Oktober 2024 - 4 A 303/23.A -, juris Rn. 8 ff.; OVG NI, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 4 LA 21/24 -, juris Rn. 6 ff.;… Beschluss vom 1. Februar 2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 14; OVG BE-BB, Beschluss vom 11. April 2024 - OVG 12 N 25/24 -, BA S. 2f.; Beschluss vom 15. März 2024 - OVG 12 N 24/24 -, BA S. 2 f.; vgl. allgemein zur Ablehnung der Zulassung bei fehlender Klärungsbedürftigkeit BVerwG…, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 -, juris Rn. 21;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 143).

    Demnach gebieten Art. 5 lit. a und b Rückführungsrichtlinie die gebührende Berücksichtigung der familiären Bindungen im gesamten Verfahren, unabhängig davon, ob der Aufenthalt des betreffenden Familienmitglieds "nur" gemäß § 55 AsylG zur Durchführung seines Asylverfahrens gestattet ist (vgl. OVG SN…, Beschluss vom 14. Oktober 2024 - 4 A 303/23.A -, juris Rn. 11; OVG NI, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 4 LA 21/24 -, juris Rn. 15; OVG BE-BB, Beschluss vom 11. April 2024 - OVG 12 N 25/24 -, BA S. 2 f.; vgl. auch VG Hannover…, Urteil vom 28. Februar 2024 - 1 A 416/19 -, juris Rn. 43;… Beschluss vom 9. Oktober 2023 - 1 B 1628/23 -, juris Rn. 28;… VG Gießen, Beschuss vom 18. April 2024 - 1 L 1041/24.GI.A -, juris Rn. 15f.; VG Minden…, Beschluss vom 4. Mai 2023 - 2 L 847/22.A -, juris Rn. 180; VG München…, Urteil vom 3. April 2023 - M 27 K 22.30441 -, juris Rn. 30; Waldvogel, NJOZ 2024, 545 (549)).

    Auch bei der Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 AsylG handelt es sich um ein zwar auf die Dauer des Statusfeststellungsverfahrens beschränktes und damit vorläufiges, aber dennoch vor jedweder Überstellung in einen möglichen Verfolgerstaat schützendes Aufenthaltsrecht, so dass bereits dem Wortlaut nach sowie entsprechend allgemeiner Auffassung ein rechtmäßiger Aufenthalt des Familienangehörigen vorliegt (vgl. OVG NI, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 4 LA 21/24 -, juris Rn. 16 m.w.N.; s. auch OVG SN…, Beschluss vom 14. Oktober 2024 - 4 A 303/23.A -, juris Rn. 11; VG München…, Urteil vom 3. April 2023 - M 27 K 22.30441 -, juris Rn. 30).

    Der Hinweis der Beklagten auf das Beschleunigungsgebot in Art. 31 Abs. 2 Richtlinie 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013 verfängt nicht, da dieses prozedurale Gebot keinen Einfluss auf den inhaltlichen Prüfungsumfang bei Erlass einer Abschiebungsandrohung zeitigt (vgl. auch OVG NI, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 4 LA 21/24 -, juris Rn.16).

  • OVG Sachsen, 14.10.2024 - 4 A 303/23

    Abschiebungsandrohung; Familienmitglieder im Asylverfahren

    Die Frage, ob der Abschiebung eines Ausländers, dessen Schutzbegehren negativ beschieden ist, auch dann im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG n.F. das Kindeswohl und/oder familiäre Bindungen entgegenstehen können, wenn der weitere Aufenthalt des betreffenden Familienmitglieds im Bundesgebiet "nur" gemäß § 55 AsylG zur Durchführung seines Asylverfahrens gestattet ist, ist hinreichend geklärt und grundsätzlich zu bejahen (wie NdsOVG, Beschl. vom 27. Juni 2024 - 4 LA 21/24 -, juris;… VG Hannover, Urt. v. 28. Februar 2024 - 1 A 416/19 -, juris Rn. 43).

    Sie ist bereits in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. zuletzt NdsOVG, Beschl. v. 27. Juni 2024 - 4 LA 21/24 -, juris) und lässt sich überdies mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung ohne weiteres beantworten.

    Im vorliegenden Verfahren besteht dazu indes keine Veranlassung, denn jedenfalls bei Kleinkindern wie hier ist auch eine zeitlich auf die Durchführung eines Asylverfahrens begrenzte Trennung nicht zumutbar (NdsOVG, Beschl. v. 27. Juni 2024 - 4 LA 21/24 -, juris Rn. 16).

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