Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 61 Abs 1d S 3 AufenthG 2004, § 123 Abs 1 VwGO, § 61 Abs 1d S 4 AufenthG 2004, § 72 Abs 3a AufenthG 2004, § 60a Abs 2 AufenthG 2004
Begründeter Eilantrag auf Änderung der in der Duldung vermerkten Wohnsitzauflage - Informationsverbund Asyl und Migration
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.06.2020 - 11 B 46/20
- OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (15)
- VG Aachen, 22.05.2015 - 4 K 317/14
Änderung einer Wohnsitzauflage; Duldung; abgelehnter Asylbewerber; statthafte …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20
Da die Möglichkeit einer Änderung der kraft Gesetzes entstehenden Wohnsitzauflage durch die zuständige Ausländerbehörde gesetzlich vorgesehen ist, kommt eine Verweisung des Antragstellers auf die Beantragung einer sog. "Zweitduldung" bei der Ausländerbehörde der Zuzugsgemeinde ungeachtet ihrer Erforderlichkeit nicht (mehr) in Betracht (VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 32 ff. m.w.N. zur alten Rechtslage;… VG des Saarlandes, Beschl. v. 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 25;… Dollinger in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 61 Rn. 34).Zugleich ist damit sichergestellt, dass eine weiterhin gebotene Wohnsitzauflage der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I in der Stadt Hamm nicht mehr entgegensteht (zum Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" ausführlich VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 50 ff. m.w.N.;… dem folgend VG B-Stadt, Beschl. v. 29.04.2020 - 2 V 1830/19 -, juris Rn. 24;… VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 10.07.2019 - 11 L 267/19 -, juris Rn. 11 ff., 39;… VG des Saarlandes, Beschl. v. 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 32).
Mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz ist die Zuständigkeit bei länderübergreifendem Sachverhalt nach allgemeinem Verfahrensrecht in zwei Schritten zu ermitteln, nämlich zunächst in Bezug auf die Verbandskompetenz des Landes und sodann auf die örtliche Zuständigkeit innerhalb des Landes (VG B-Stadt, Beschl. v. 29.04.2020 - 2 V 1830/19 -, juris Rn. 18 und VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 47, beide mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5.11 -, BVerwGE 142, 195, juris Rn. 17 f.;… VG des Saarlandes, Beschl. v. 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 30).
Ein Fall des einzuholenden Einvernehmens nach § 72 Abs. 3 AufenthG liegt nicht vor; diese Vorschrift bezieht sich nicht auf gesetzliche Beschränkungen und gilt im Übrigen nur bei der Änderung oder Aufhebung von Maßnahmen durch eine andere Behörde als derjenigen, die die Maßnahme angeordnet hat (VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 84;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15 -, juris Rn. 10;… Funke-Kaiser in: GK AufenthG, Stand März 2015, § 61 Rn. 65 m.w.N.; s.a. Ziffer 72.3.1.2 AVwV-AufenthG).
Insoweit räumt der Gesetzgeber der Familiengemeinschaft Vorrang ein gegenüber einer gerechten Lastenverteilung zwischen den einzelnen Bundesländern (…vgl. OVG Münster, Beschl. v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 -, juris Rn. 32; VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 70).
Eine Verweigerung der Zustimmung vonseiten der Zuzugsbehörde steht einem nach materiellem Recht bestehenden Anspruch auf Änderung der Wohnsitzauflage gemäß § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG daher nicht entgegen (VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 86;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15 -, juris Rn. 10).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - 2 O 1/15
Änderung einer Wohnsitzauflage
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20
Die Abänderungsbefugnis des § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG steht der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnorts zu (OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15 -, juris Rn. 8, 12;… Dollinger in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 61 Rn. 22) und nicht der Zuzugsbehörde.Ein Fall des einzuholenden Einvernehmens nach § 72 Abs. 3 AufenthG liegt nicht vor; diese Vorschrift bezieht sich nicht auf gesetzliche Beschränkungen und gilt im Übrigen nur bei der Änderung oder Aufhebung von Maßnahmen durch eine andere Behörde als derjenigen, die die Maßnahme angeordnet hat (…VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 84; OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15 -, juris Rn. 10;… Funke-Kaiser in: GK AufenthG, Stand März 2015, § 61 Rn. 65 m.w.N.; s.a. Ziffer 72.3.1.2 AVwV-AufenthG).
Generell dürfte eine Änderung der Wohnsitzauflage im Hinblick auf Art. 6 GG in der Regel nicht ermessensfehlerfrei abgelehnt werden können, solange die Aufenthaltsbeendigung eines Familienmitglieds nicht unmittelbar bevorsteht oder es den Betroffenen möglich und zumutbar ist, die familiäre Gemeinschaft im Heimatland herzustellen (OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15 -, juris Rn. 9;… Dollinger in: Bergmann/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 61 Rn. 22 f.;… Funke-Kaiser in: GK AufenthG, Stand März 2015, § 61 Rn. 47 und 60 f.).
Eine Verweigerung der Zustimmung vonseiten der Zuzugsbehörde steht einem nach materiellem Recht bestehenden Anspruch auf Änderung der Wohnsitzauflage gemäß § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG daher nicht entgegen (…VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 86; OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15 -, juris Rn. 10).
- VG Saarlouis, 01.02.2016 - 6 L 1103/15
Duldung - Änderung der Wohnsitzauflage
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20
Da die Möglichkeit einer Änderung der kraft Gesetzes entstehenden Wohnsitzauflage durch die zuständige Ausländerbehörde gesetzlich vorgesehen ist, kommt eine Verweisung des Antragstellers auf die Beantragung einer sog. "Zweitduldung" bei der Ausländerbehörde der Zuzugsgemeinde ungeachtet ihrer Erforderlichkeit nicht (mehr) in Betracht (…VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 32 ff. m.w.N. zur alten Rechtslage; VG des Saarlandes, Beschl. v. 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 25;… Dollinger in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 61 Rn. 34).Zugleich ist damit sichergestellt, dass eine weiterhin gebotene Wohnsitzauflage der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I in der Stadt Hamm nicht mehr entgegensteht (…zum Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" ausführlich VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 50 ff. m.w.N.;… dem folgend VG B-Stadt, Beschl. v. 29.04.2020 - 2 V 1830/19 -, juris Rn. 24;… VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 10.07.2019 - 11 L 267/19 -, juris Rn. 11 ff., 39; VG des Saarlandes, Beschl. v. 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 32).
Mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz ist die Zuständigkeit bei länderübergreifendem Sachverhalt nach allgemeinem Verfahrensrecht in zwei Schritten zu ermitteln, nämlich zunächst in Bezug auf die Verbandskompetenz des Landes und sodann auf die örtliche Zuständigkeit innerhalb des Landes (…VG B-Stadt, Beschl. v. 29.04.2020 - 2 V 1830/19 -, juris Rn. 18 und VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 47, beide mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5.11 -, BVerwGE 142, 195, juris Rn. 17 f.; VG des Saarlandes, Beschl. v. 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 30).
- VG Bremen, 29.04.2020 - 2 V 1830/19
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20
Zugleich ist damit sichergestellt, dass eine weiterhin gebotene Wohnsitzauflage der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I in der Stadt Hamm nicht mehr entgegensteht (…zum Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" ausführlich VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 50 ff. m.w.N.; dem folgend VG B-Stadt, Beschl. v. 29.04.2020 - 2 V 1830/19 -, juris Rn. 24;… VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 10.07.2019 - 11 L 267/19 -, juris Rn. 11 ff., 39;… VG des Saarlandes, Beschl. v. 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 32).Denn für den Fall, dass der Lebensunterhalt des Antragstellers nach Begründung seines gewöhnlichen Aufenthaltes im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hamm wiederum nicht gesichert ist und er dort wiederum eine Duldung erhält oder jedenfalls beanspruchen kann (zu letzterem VG Bremen, Beschl. v. 29.04.2020 - 2 V 1830/19 - juris Rn. 24;… Funke-Kaiser in: GK AufenthG, Stand Dezember 2015, § 61 Rn. 40), ergäbe sich eine Wohnsitzauflage wiederum kraft Gesetzes.
Mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz ist die Zuständigkeit bei länderübergreifendem Sachverhalt nach allgemeinem Verfahrensrecht in zwei Schritten zu ermitteln, nämlich zunächst in Bezug auf die Verbandskompetenz des Landes und sodann auf die örtliche Zuständigkeit innerhalb des Landes (VG B-Stadt, Beschl. v. 29.04.2020 - 2 V 1830/19 -, juris Rn. 18 und VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 47, beide mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5.11 -, BVerwGE 142, 195, juris Rn. 17 f.;… VG des Saarlandes, Beschl. v. 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 30).
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20
Als sonstiger Umstand ist sowohl das Alter des Kindes (BVerfG, Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 37) zu berücksichtigen als auch der Fall, in welchem eine (noch) fehlende tatsächliche Verbundenheit nicht am Umgangswillen des getrenntlebenden Elternteils scheitert, sondern an anderen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen.Insofern ist zu berücksichtigen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zum getrenntlebenden Elternteil und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (BVerfG, Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 26).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 2364/03
D (A), abgelehnte Asylbewerber, Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20
Insoweit räumt der Gesetzgeber der Familiengemeinschaft Vorrang ein gegenüber einer gerechten Lastenverteilung zwischen den einzelnen Bundesländern (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 -, juris Rn. 32;… VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 70). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2018 - 3 N 118.18
Flüchtling; Wohnsitzauflage; Ausländerbehörde am Zuzugsort; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20
In Reaktion auf eine entsprechende Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zu § 12a Abs. 5 AufenthG und Ziffer 12.2.5.2.4 AVwV-AufenthG (Beschl. v. 07.05.2018 - OVG 3 N 118.18 -, juris Rn. 4 m.w.N.) wurde das Zustimmungserfordernis bei Verfahren nach § 12a Abs. 5 AufenthG insbesondere für länderübergreifende Umzüge durch Einführung des § 72 Abs. 3a AufenthG zum 12. Juli 2019 gesetzlich verankert (BGBl. I, 914), um die bisher angewandte Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern zu ersetzen (BT-Drs. 19/8692 S. 11;… Samel in: Bergmann/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 72 Rn. 15;… Zühlcke in: HTK-AuslR, § 72 AufenthG zu Abs. 3a Rn. 7). - BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20
Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG Rechnung zu tragen (BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 10 C 9/12 -, juris Rn. 22;… Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3/13 -, juris Rn. 5, beide m.w.N.; Senat, Beschl. v. 31.07.2009 - 4 MB 63/09 - n.v.;… Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 123, Rn. 59 f.). - BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08
D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20
Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die Belange des Elternteils und des Kindes sowie die sonstigen Umstände des Einzelfalles (BVerfG, Beschl. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - Rn. 26, 29, 31). - BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08
Berücksichtigung familiärer Bindungen bei der Entscheidung über die Ausweisung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20
Die familiäre Gemeinschaft, in der ein ausländischer Elternteil regelmäßigen Umgang mit seinem Kind hat, der dem auch sonst Üblichen entspricht, ist von Art. 6 GG geschützt (BVerfG, Beschl. v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris Rn. 16). - OVG Saarland, 20.05.2016 - 2 B 46/16
Anspruch auf Duldung ohne Wohnsitzauflage
- BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
- BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11
Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung; …
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2019 - 11 L 267/19
Verbandskompetenz für die Erteilung einer Duldung; Rückgriff auf § 3 Abs. 1 Nr. 3 …
- VG Würzburg, 03.12.2018 - W 10 E 18.32094
Keine Befreiung von der Residenzpflicht für Geduldeten
- OVG Bremen, 17.09.2020 - 2 B 148/20 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht ausgeführt, dass mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz die Verbandskompetenz der Bundesländer im Ausländerrecht aus einer entsprechenden Anwendung der zur örtlichen Zuständigkeit getroffenen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder folgt (…ausführlich BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, juris Rn. 17 f.; OVG LSH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 25;… vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 06.06.2019 - 1 LA 86/17, juris Rn. 7).
Dieser Zweck würde verfehlt, wenn sich ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer der gesetzlichen Wohnsitzauflage einfach dadurch entziehen könnte, dass er keine (weitere) Duldung beantragt, mit der Folge, dass für die Leistungen nach dem AsylbLG die Behörde zuständig würde, in deren Bereich er sich tatsächlich aufhält (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 , § 10 a Abs. 1 Satz 3 AsylbLG ) (…vgl. VG Bayreuth, Urt. v. 16.03.2016 - B 4 K 14.504, juris Rn. 29;… VG Aachen, Beschl. v. 06.07.2017 - 4 L 787/17, juris Rn. 18; wohl auch OVG LSH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 18).
Die Abänderungsbefugnis des § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG steht der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnorts - im Sinne des "gewöhnlichen Aufenthalts" - zu (vgl. ausführlich OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 24;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15 -, juris Rn. 8, 12;… Dollinger in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 61 Rn. 22) und nicht der Zuzugsbehörde.
Die Änderung der Wohnsitzauflage hat zur Folge, dass der Antragsteller einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I im Zuständigkeitsbereich der Antragsgegnerin begründen konnte (OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 17).
Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Wohnsitzauflage in der Form, wie der Beigeladene sie erlassen hat ("Wohnsitznahme in Bremen, A. ") rechtmäßig erfolgen kann oder ob der Beigeladene die Verbandskompetenz hat, eine Wohnsitzauflage hinsichtlich einer Gemeinde in einem anderen Bundesland zu verfügen (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 17 f. mit Vorschlag zur Umsetzung der Änderung der Wohnsitzauflage bei bundeslandübergreifenden Sachverhalten).
Mit der durch Einführung des § 61 Abs. 1d AufenthG durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern vom 23.12.2014 (BGBl. I S. 2439 ) zum 01.01.2015 geschaffenen Möglichkeit einer Änderung der kraft Gesetzes entstehenden Wohnsitzauflage durch die zuständige Ausländerbehörde ist das Erfordernis der Beantragung einer sog. "Zweitduldung" bei der Ausländerbehörde der Zuzugsgemeinde weggefallen (OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 15;… ausführlich VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14, juris Rn. 32 ff.).
Das Aufenthaltsgesetz sieht für die Änderung der gesetzlichen Wohnsitzauflage kein rechtlich verbindliches Beteiligungserfordernis im Sinne eines mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakts mit der Folge vor, dass diese nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde des Zuzugsortes vorgenommen werden kann und die Ausländerbehörde des bisherigen Wohnortes im Falle der Verweigerung der Zustimmung an einer Änderung der Wohnsitzauflage gehindert wäre (…OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.01.2015 - 2 O 1/15, juris Rn. 10; OVG LSH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 33 f.;… VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14, juris Rn. 86).
Vielmehr hat allein die Ausländerbehörde des gewöhnlichen Aufenthalts bei der Ausübung des ihr durch § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG eingeräumten Ermessen zu berücksichtigen, ob den schützenswerten Interessen des Ausländers an einem Wohnsitzwechsel gegenüber dem Gesetzeszweck der gerechten Lastenverteilung der Vorrang einzuräumen ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 31).
- VG München, 09.09.2020 - M 24 K 20.1365
Wohnsitzauflage, Änderung einer Wohnsitzauflage, Vollziehbar ausreisepflichtige …
Denn für den Fall, dass der Lebensunterhalt der Klägerin nach Begründung ihres gewöhnlichen Aufenthalts im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Aurich wiederum nicht gesichert ist und sie dort wiederum eine Duldung erhalten würde oder beanspruchen könnte, ergäbe sich eine Wohnsitzauflage wiederum kraft Gesetzes (OVG SH, B.v. 30.7.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 - juris Rn. 18).Die Abänderungsbefugnis des § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG steht der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnorts und nicht der Zuzugsbehörde zu (…OVG SA, B.v. 22.1.2015 - 2 O 1/15 - juris Rn. 8f.; OVG SH, B.v. 30.7.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 - juris Rn. 24;… offen gelassen: OVG Saarland, B.v. 20.5.2016 - 2 B 46/16 - juris Rn. 12 im Nachgang zur vorgängigen Bejahung durch VG Saarland, B.v. 1.2.2016 - 6 L 1103/15 - juris Rn. 30).
Da aber der Bundesrat gerade deshalb eine ergänzende Regelung vorschlug, wonach über eine Änderung der Wohnsitzauflage zur Ermöglichung eines den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde überschreitenden Wohnortwechsels die für den Zuzugsort zuständige Ausländerbehörde entscheidet (BT-Drs. 18/3160, Anlage 3 - Stellungnahme des Bundesrats -, S. 11), diese Änderung sich aber nicht durchsetzte, da die Bundesregierung im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der Regelung noch Prüfbedarf sah (BT-Drs. 18/3160 S. 12), wurde der Gesetzesentwurf zu § 61 Abs. 1d AufenthG in Kenntnis der aufgeworfenen Zuständigkeitsfrage unverändert als Gesetz verabschiedet (siehe OVG SH, B.v. 30.7.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 - juris Rn. 24).
Diese Vorschrift bezieht sich nicht auf gesetzliche Beschränkungen und gilt im Übrigen nur bei der Aufhebung oder Änderung von Maßnahmen durch eine andere Behörde als derjenigen, die die Maßnahme angeordnet hat (OVG SH, B.v. 30.7.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 - juris Rn. 26 mit Nachweisen der Rspr. aus dem Jahr 2015 und Kommentarliteratur Stand 3/2015).
Rn. 55 Den Gesetzesmaterialien zu § 61 Abs. 1d AufenthG ist ebenfalls nicht zu entnehmen, dass dem Gesetzgeber ein Zustimmungserfordernis vorgeschwebt hätte (OVG SH, B.v. 30.7.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 - juris Rn. 32;… so schon OVG BB, B.v. 7.5.2018 - OVG 3 N 118.18 - juris Rn. 4).
Eine Verweigerung der Zustimmung von Seiten der Zuzugsbehörde steht einem nach materiellem Recht bestehenden Anspruch auf Änderung (Aufhebung) der Wohnsitzauflage gemäß § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG daher nicht entgegen (…OVG BB, B.v. 7.5.2018 - OVG 3 N 118.18 - juris Rn. 4 m.w.N.; OVG SH, B.v. 30.7.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 - juris Rn. 33; OVG SA, B.v. 22.1.2015 - 2 O 1/15 - juris Rn.10).
In Reaktion auf eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zu § 12a Abs. 5 AufenthG und Ziff. 12.2.5.2.4 AVV-AufenthG (…B.v. 7.5.2018 - OVG 3 N 118.18 - juris Rn. 4 m.w.N.) zur fehlenden gerichtlichen Bindungswirkung lediglich durch AVV vorgesehener verfahrensrechtlicher Zustimmungserfordernisse wurde das Zustimmungserfordernis bei Verfahren nach § 12a Abs. 5 AufenthG, insbesondere für länderübergreifende Umzüge, aber nicht auf diese beschränkt, durch Einführung des § 72 Abs. 3a AufenthG zum 12. Juli 2019 gesetzlich verankert (BGBl. I, 914), um die bisher angewandte Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern zu ersetzen (vgl. BT-Drs. 19/8692 S. 6, 11; OVG SH, B.v. 30.7.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 - juris Rn. 34 n.w.N.).
- VGH Bayern, 15.09.2020 - 10 ZB 20.1593
Zuständigkeit für Abänderung einer Wohnsitzauflage in Duldung
Die Auffassung, dass die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern (BGBl. I S. 2439) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 geschaffene Abänderungsbefugnis des § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnorts und nicht der Zuzugsbehörde zusteht, entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG SH, B.v. 30.7.2020 4 MB 23/20 juris Rn. 24;… OVG LSA, B.v. 22.01.2015 2 O 1/15 juris Rn. 8, 12;… vgl. auch Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 61 AufenthG Rn. 22 m.w.N.;… zur alten Rechtslage etwa BayVGH, B.v. 13.4.2010 10 CE 09.2877 juris Rn. 12 m.w.N.) sowie der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (…vgl. nur VG Köln, U.v. 17.3.2016 12 K 5061/14 juris Rn. 21; VG Saarland, B.v. 1.2.2016 6 L 1103/15 juris Rn 30;… VG Aachen, U.v. 22.05.2015 4 K 317/14 juris Rn. 45 ff.) und wird auch von der Vertreterin des öffentlichen Interesses unter Verweis auf die behördliche Praxis geteilt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2021 - 3 S 106.20
Recht der Ausländerbehörde auf Änderungen bzw. Streichung einer Wohnsitzauflage
Die Abänderungsbefugnis nach § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG steht der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnorts zu (vgl. OVG Bremen…, Urteil vom 17. September 2020 - 2 B 148/20 - juris Rn. 16; BayVGH…, Beschluss vom 15. September 2020 - 10 ZB 20.1593 - juris Rn. 4; OVG SLH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 - juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2019 - OVG 12 M 38.19 - OVG LSA…, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 2 O 1/15 - juris Rn. 8). - OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 13 ME 150/22
Zuständigkeit der Behörde des Landes für eine länderübergreifende Umverteilung …
Vielmehr wird damit auf die entsprechenden Regelungen der Länder zur - hier - örtlichen Zuständigkeit in den gleichlautenden Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder verwiesen (…BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, BVerwGE 142, 195-205, Rn. 17; vgl. zur Zuständigkeit zur Änderung einer Wohnsitzauflage nach § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG zudem OVG S-H, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 24).Mangels ausdrücklicher Kompetenzregelung steht die Abänderungsbefugnis daher nach allgemeiner Ansicht der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnorts zu (…OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 16; OVG SLH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 24;… BayVGH, Beschl. v. 15.09.2020 - 10 ZB 20.1593, juris Rn. 4;… OVG LSA, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15, juris Rn. 8;… OVG Bln.-BBg., Beschl v. 27.01.2021 - OVG 3 S 106/20, juris Rn. 7).
- OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Zuständige Behörde für eine länderübergreifende Weiter- oder Rückverteilung nach …
Vielmehr wird damit auf die entsprechenden Regelungen der Länder zur - hier - örtlichen Zuständigkeit in den gleichlautenden Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder verwiesen (…BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, BVerwGE 142, 195 -205, Rn. 17; vgl. zur Zuständigkeit zur Änderung einer Wohnsitzauflage nach § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG zudem OVG S-H, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 24).Mangels ausdrücklicher Kompetenzregelung steht die Abänderungsbefugnis daher nach allgemeiner Ansicht der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnorts zu (…OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 16; OVG SLH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 24;… BayVGH, Beschl. v. 15.09.2020 - 10 ZB 20.1593, juris Rn. 4;… OVG LSA, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15, juris Rn. 8;… OVG Bln.-BBg., Beschl v. 27.01.2021 - OVG 3 S 106/20, juris Rn. 7).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2020 - 4 MB 38/20
Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis
Maßgebend ist daher, dass die Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes getragen ist und ein regelmäßiger Umgang des ausländischen Elternteils besteht, der dem auch sonst Üblichen entspricht (…vgl. nur OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.11.2013 - 8 ME 157/13 - InfAuslR 2014, 48 f., juris Rn. 9.; ähnlich: Beschl. des Senats v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20 -, juris Rn. 28, beide m.w.N.).Dies setzt aber voraus, dass eine (noch) fehlende tatsächliche Verbundenheit nicht am Umgangswillen des getrenntlebenden Elternteils scheitert, sondern an anderen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen (Beschl. des Senats v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20 -, juris Rn. 28).
- OVG Niedersachsen, 09.09.2020 - 13 ME 226/20
Akzessorietät; Anschlussduldung; Ausbildungsduldung; Ausländer; Ausländerbehörde; …
Dadurch war es dem Antragsteller mit Blick auf die geplante Berufsausbildung an sich rechtlich ermöglicht worden, seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach A-Stadt zu verlagern und dort seinen Wohnsitz zu nehmen, was die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde des Beigeladenen begründet hätte, und zwar auch ohne deren Zustimmung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.7.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 -, juris Rn. 32;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.1.2015 - 2 O 1/15 -, juris Rn. 10). - VG Bayreuth, 21.06.2022 - B 6 E 22.286
Erfolgreicher Eilantrag auf Duldung für drei Monate
Es ergeben sich keine wesentlichen Nachteile für den Antragsteller i.S.d. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, weil für ihn gem. § 61 Abs. 1d Satz 4 AufenthG die rechtlich zulässige Möglichkeit besteht, den durch die Wohnsitzauflage festgelegten Ort ohne Erlaubnis vorübergehend zu verlassen und so die familiäre Lebensgemeinschaft mit seiner Lebensgefährtin und seiner Tochter in Berlin zu festigen (a.A. OVG Schleswig, B.v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 - BeckRS 2020, 19260 Rn. 33).Insbesondere wird auf diese Weise auch einem fortschreitenden Entfremdungsprozess zwischen Vater und Tochter vorgebeugt, ohne dass es hierfür einer vorläufigen Änderung der Wohnsitzauflage bis zur Klärung in der Hauptsache - die vorliegend mangels erhobener Klage nicht entschieden werden kann - bedürfe (a.A. OVG Schleswig, B.v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, 4 O 20/20 - BeckRS 2020, 19260 Rn. 33).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2024 - 6 MB 19/24
Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung wegen Ausweisungsinteresse; Anliegen eines …
Rn. 10 Hiervon ausgehend kann entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nicht von einem im Einzelfall möglichen Schutz des Anliegens eines ausländischen Elternteils, eine familiäre Gemeinschaft erstmals herzustellen und zu verfestigen (so OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.2020 - 4 MB 23/20 -, juris Rn. 28 m.w.N.) bzw. den Umgang mit seinem Kind zur Verwirklichung des Umgangsrechts und der Umgangspflicht erst anzubahnen (so OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20.10.2016 - OVG 12 S 25.16 -, juris Rn. 8 m.w.N.), ausgegangen werden.Ähnlich sieht es das erkennende Gericht in dem vom Antragsteller zitierten Beschluss: Zu berücksichtigen ist demnach auch, ob eine (noch) fehlende tatsächliche Verbundenheit am Umgangswillen des getrenntlebenden ausländischen Elternteils oder an anderen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen scheitert ( OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.2020 - 4 MB 23/20 -, juris Rn. 28 a.E.).
- VG Osnabrück, 17.12.2025 - 7 B 64/25
Wohnsitzauflage; Duldung - Zuständigkeit; Zuständigkeit für Erteilung einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2022 - 4 MB 23/22
Wohnsitzverpflichtung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers; Beiladung …
- BGH, 02.12.2025 - XIII ZB 58/25
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG gegen den …
- VG München, 31.10.2022 - M 24 E 22.3550
Wohnsitzverpflichtung für ausreisepflichtige Ausländer
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - L 15 AY 13/22
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …
- OVG Sachsen, 13.07.2026 - 3 A 575/25
Wohnsitzauflage für Gemeinschaftsunterkunft; Zuweisung einer Wohnung; statthafte …
- OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21
Keine Verteilung der in Deutschland geborenen Kinder eines unerlaubt eingereisten …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2025 - 6 MB 37/25
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; vollziehbar ausreisepflichtiger …
- VG Schleswig, 07.08.2024 - 11 B 22/24
- OVG Bremen, 29.11.2024 - 2 PA 310/24
Verhältnis zwischen ausländerrechtlicher Wohnsitzauflage und strafgerichtlicher …
- VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22
Änderung der Wohnsitzauflage; Ausbildung zum Pflegefachmann; Dauerverwaltungsakt; …
- VG Schleswig, 20.08.2020 - 11 B 45/20
Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- VG Schleswig, 23.06.2022 - 11 B 63/22
Einstweiliger Rechtschutz einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen
- SG Hamburg, 08.12.2025 - S 28 AY 823/25
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Rechtsprechung
| LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 249 Abs 2 S 2 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 7 Nr 1 VGB 2008
Leistungen der Wohngebäudeversicherung bei Neu-/Wiederherstellung eines vermieteten Gebäudes infolge eines Brandes - versicherungsrechtsiegen.de
Brandversicherung: Neu-/Wiederherstellung vermieteter Immobilie
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leistungen aus einer Gebäudeversicherung
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
- OLG Schleswig, 13.09.2021 - 16 U 151/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10
Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf …
Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
Die Beurteilung dieser Frage erfordert eine Prognose in dem Sinne, dass bei vorausschauend-wertender Betrachtungsweise eine bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigung hinreichend sicher angenommen werden kann, was beispielsweise angenommen worden ist nach einem verbindlichen Abschluss eines Bauvertrages oder eines Fertighaus-Kaufvertrages mit einem leistungsfähigen Unternehmer (BGH Versicherungsrecht 2011, 1180).Der Versicherer hat die Neuwertentschädigung hinsichtlich der wiederhergestellten Sache auch dann zu zahlen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen günstiger waren als der Neuwert oder sogar den Zeitwert unterschreiben (BGH Versicherungsrecht 2011, 1180).
Der Zweck der Wiederherstellungsklausel ist es, eine Bereicherung des Versicherungsnehmers durch die Neuwertentschädigung auf den Teil zu beschränken, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, also auf die ungeplanten, dem Versicherungsnehmer erst durch den Versicherungsfall aufgezwungenen Ausgaben (BGH Versicherungsrecht 2011, 1180).
Wenn der Versicherungsnehmer also etwa durch Eigenleistungen die Baukosten reduziert und dadurch für eine Wiederherstellung der zerstörten Sache sorgt, wird zwar der Zweck der Wiederherstellungsklausel erreicht und es ist dem Versicherungsnehmer trotz möglicherweise reduzierter Kosten die Neuwertentschädigung zuzuerkennen (BGH Versicherungsrecht 2011, 1180), jedoch besteht dann keinerlei Bedarf, dem Versicherungsnehmer auch die anteilige Umsatzsteuer auszukehren.
- OLG Dresden, 04.02.2020 - 4 U 1942/18
Leistungen aus einer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung aufgrund eines …
Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
Jene begleitenden Einschränkungen oder Erläuterungen sind aber § 13 Nummer 4 VGB 2008 ausdrücklich enthalten, sodass die von den Klägern zitierte BGH-Entscheidung für die streitgegenständlichen Versicherungsbedingungen nicht einschlägig ist und die Kläger somit gegenwärtig noch keinen Zahlungsanspruch auf diese tatsächlich noch nicht entstandenen Mehrkosten haben (vergleiche OLG Dresden Versicherungsrecht 2020, 418).Es liegt damit eine hinreichende Verdichtung der Rechtsbeziehungen vor, sodass ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis zu bejahen ist (vergleiche OLG Dresden Versicherungsrecht 2020, 418).
- OLG Celle, 06.10.2016 - 8 U 111/16
Umfang des Anspruchs des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung bei einem …
- BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in …
Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
Das geht einher mit den Grundgedanken der Schadensversicherung und dem bestehenden Bereicherungsverbot (BGH Versicherungsrecht 2006, 1066). - OLG Schleswig, 30.09.1987 - 9 U 205/86
Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
So hat das OLG Schleswig (NJW-RR 1989, 280) eine Gleichartigkeit der Gebäude auch dann noch angenommen, wenn anstelle eines großen mehrgeschossigen Bauwerks mehrere eingeschossiger Hallen in moderner Leichtbauweise errichtet worden sind, die einem gleich bleibenden Zweck dienten. - BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
Auch der BGH weist in den Fällen der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht darauf hin, dass die Äußerungen, auch wenn sie gravierend ehrverletzend und damit unsachlich sind, letztlich als überschießendes Mittel zum Zweck der Kritik eines Sachverhalts dienen und es dann dem Äußernden nicht allein darum geht, einen Betroffenen zu diffamieren, sondern diese Äußerung als Teil einer anlassbezogenen Auseinandersetzung zu verstehen ist (BGH NJW 2020, 2622). - BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12
Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, …
Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
Soweit die Kläger die Unwirksamkeit der Klausel des § 13 Nummer 4 VGB 2008 nach § 307 BGB geltend machen und sich dazu auf die Entscheidung des BGH (Versicherungsrecht 2013, 1039) berufen, nach der der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräum- und Abbruchkosten nicht voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen seinerseits bereits erbracht oder zumindest entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet hat, lagen dieser Entscheidung abweichende Versicherungsbedingungen zu jenen in der streitgegenständlichen Sache zugrunde. - OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17
Voraussetzungen für die Auszahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung
Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
In anderen Fällen sind schon deutlich größere Flächenabweichungen akzeptiert worden (vergleiche OLG Dresden BeckRS 2018, 11063 mit 25 %). - OLG Hamm, 12.01.1998 - 6 U 154/96
Ermittlung der Schadenersatzhöhe bei Bruch der Fundamentplatte eines …
Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
Dem steht nicht entgegen, dass das OLG Hamm (Versicherungsrecht 1999, 237) in einer Schadensersatzklage in einem Fall, in dem der Baugrund des alten Hauses aus gewachsenem Fels und einem mit Trümmerschutt verfüllten Steinbruch bestanden hat, nach Ausspülung des Baugrunds und der deshalb bei Neuerrichtung vorgenommenen Tiefengründung entschieden hat, dass der Zustand des Baugrundstücks baulich-technisch und wirtschaftlich-funktional nicht mehr mit demjenigen gleichgesetzt werden könne, wie er vor dem Schadensfall, also der Ausspülung, bestanden habe, sodass die Wertsteigerung des Neubaus nicht mehr durch einen Abzug "neu für alt" ausgeglichen werden könne, sondern als vollständiges "aliud" begriffen werden müsse.
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Rechtsprechung
| LG Kaiserslautern, 03.04.2020 - 4 O 20/20 |
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 03.04.2020 - 4 O 20/20
- OLG Zweibrücken, 05.07.2021 - 1 W 16/21
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 05.07.2021 - 1 W 16/21
Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Auslandsberührung: Prüf- und …
1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 30.04.2020 gegen den Beschluss des Landgerichts Kaiserslautern vom 03.04.2020, Az. 4 O 20/20, den Beklagtenvertretern zugestellt am 17.04.2020, wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| LG Paderborn, 09.03.2020 - 4 O 20/20 |
Kurzfassungen/Presse
- gansel-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Volkswagen AG
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