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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24881
VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19 (https://dejure.org/2019,24881)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 (https://dejure.org/2019,24881)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 (https://dejure.org/2019,24881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    J. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Asylantrags (Dublin/Italien)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 70, 62
  • NVwZ 2020, 173
  • DÖV 2019, 885
 
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Wird zitiert von ... (500)Zitiert selbst (32)

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2018 - 10 LB 96/17

    Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; Dublin-Rückkehrer; Dublin-Verfahren; Italien; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
    Für Dublin-Rückkehrer, die in Italien noch kein Asylverfahren abgeschlossen haben, hat das Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, anknüpfend auch an das Urteil des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs vom 16.04.2014 - A 11 S 1721/13 - (Juris), mit Urteil vom 04.04.2018 - 10 LB 96/17 - (bestätigt durch Beschluss vom 06.08.2018 - 10 LA 320/18 -, beide Juris) u.a. überzeugend ausgeführt:.

    Denn Ende Februar 2015 waren lediglich 67.128 Plätze vorhanden, davon 9.504 im Erstaufnahmesystem, 20.596 im SPRAR-System und 37.028 in den Notfallzentren (Schweizerische Flüchtlingshilfe vom 23.04.2015, Anfragebeantwortung an VG Schwerin, Seite 2; Auswärtiges Amt vom 25.03.2015, Anfragebeantwortung an VG Schwerin, Seite 2), nunmehr bestehen 183.225 Plätze im Unterkunftssystem (siehe hierzu ausführlich das Senatsurteil vom 04.04.2018 - 10 LB 96/17 -, juris), davon 31.313 Plätze im SPRAR-System (SFH, Anfragebeantwortung an VG Hannover vom 12.09.2017, Seite 2).

    Rn. 104 Hinsichtlich des aufgrund Art. 4 GrCh und Art. 3 EMRK nicht zu fordernden Zugangs zu dem weiterführenden medizinischen Leistungsangebot in Italien hat der Senat in seinem Urteil vom 4. April 2018 (- 10 LB 96/17 -, juris) ausgeführt: 'Um von einem weiterführenden Leistungsangebot profitieren zu können müssen sich Schutzsuchende in den SSN ("Servizio Sanitario Nazionale") einschreiben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 13 A 569/16

    Anfechtungsklage eines Asylbewerbers gegen die Aufhebung einer Entscheidung über …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
    Denn diese Rechte verpflichten die Staaten weder, eine absolut bestimmbare Mindestanzahl von Unterkünften zur Verfügung zu stellen, noch dazu, rein vorsorglich Unterkunftskapazitäten im Umfang einer "Spitzenbelastung" vorzuhalten (OVG NRW, Urteil vom 21.06.2016 - 13 A 569/16.A -, juris Rn. 90).

    Die Schwelle zur unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung durch Italien würde erst dann überschritten, wenn - was hier nicht der Fall ist - absehbar wäre, dass auf eine erhöhte Zahl von Einwanderern keinerlei Maßnahmen zur Bewältigung dieses Problems ergriffen würden und der italienische Staat mit Gleichgültigkeit die Obdachlosigkeit eines erheblichen Teils der Migranten hinnimmt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.06.2016 - 13 A 569/16.A -, juris Rn. 90 ff.; vgl. auch VG München…, Beschluss vom 07.11.2017 - M 9 S 17.52825 -, juris Rn. 39).

    Auch insofern ist ferner zu berücksichtigen, dass Artikel 4 GrCh und Artikel 3 EMRK die Staaten nicht verpflichten, für "Spitzenbelastungen" Kapazitäten vorzuhalten (OVG NRW, Urteil vom 21.06.2016 - 13 A 569/16.A -, juris Rn. 90) und es daher durchaus auch zu Engpässen bei der Qualität der Unterbringung kommen kann, ohne dass daraus sogleich eine Verletzung von Artikel 4 GrCh und Artikel 3 EMRK folgt, zumal Italien nach den obigen Feststellungen flexibel auf den Zustrom reagiert und die Zahl der Unterkunftsplätze im (staatlichen) Unterkunftssystem - wie oben ausgeführt - in den letzten Jahren erheblich erhöht hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
    Rn. 13 Mit Beschluss vom 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 - (Juris) legte der Verwaltungsgerichtshof sodann den Rechtsstreit gemäß Art. 267 AEUV dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor.

    Zugunsten des Klägers sei im vorliegenden Fall, in dem der erst am 06.08.2016 in Kraft getretene § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG in der hier maßgeblichen Fassung im Zeitpunkt des Bescheiderlasses noch nicht gegolten hatte, unterstellt, dass von einem Anwachsen der Streitgegenstände auszugehen ist (vgl. Vorlagebeschluss vom 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 -, Juris Rn. 17 ) und Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG vom Senat nunmehr von Amts wegen (erstmals) voll durchzuprüfen sind.

  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
    Rn. 121 3. Bis zum heutigen Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ist die - nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des EuGH drittschützende (vgl. EuGH, Urteil vom 07.06.2016, Rs. C-63/15 ; a.A. noch Urteil vom 10.12.2013, Rs. C-394/12 ;… hierzu Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 29 AsylG Rn. 30 ff.) - Rücküberstellungsfrist nicht abgelaufen, sodass im Sinne des § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG weiterhin feststeht, dass die Abschiebung nach Italien durchgeführt werden kann, wenn der Kläger seiner Ausreisepflicht nicht, was ihm gegebenenfalls zu ermöglichen ist (BVerwG…, Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 -, Juris Rn. 24), auf eigene Initiative innerhalb einer vorgegebenen Frist gemäß Art. 7 Abs. 1a Dublin-DVO 1560/2003/EG (in der Fassung der VO 118/2014/EU) nachkommt.

    Zudem entfalten die Dublin-Fristen nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 07.06.2016, Rs. C-63/15 Rn. 52) Drittschutz vor allem "im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Dublin-Systems" und "den Schutz der Antragsteller"; denn ihr Asylbegehren soll möglichst rasch durch den zuständigen Staat geprüft werden.

  • BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
    Der verspätete Eilantrag des Klägers vom 12.03.2015 gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, der vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 30.04.2015 verworfen wurde, konnte die Frist nicht unterbrechen; unzulässige Eilanträge unterbrechen, anders als gemäß § 80 Abs. 5 (nicht Abs. 7) VwGO zulässige (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.01.2019 - 1 C 16.18 -, Juris Rn. 17), die Überstellungsfrist nicht.

    Dies ist rechtmäßig, weil auch die Absicht, eine Klärung der Rechtslage im Hauptsacheverfahren herbeizuführen, ein sachlich tragfähiger, willkürfreier und nicht missbräuchlicher Anlass für eine Aussetzung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.01.2019 - 1 C 16.18 -, Juris).

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
    Dabei kann im Lichte der Ausführungen unter 1. bei der erforderlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, Juris) jedoch nicht angenommen werden, dass im Falle des gesunden und arbeitsfähigen jungen Klägers die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK hinsichtlich Italiens erfüllt sind.

    Ein solches Abschiebungsverbot könnte nach den Ausführungen unter 1. aber selbst dann nicht angenommen werden, wenn insoweit tatsächlich keine entsprechende Extremgefahr gefordert wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25/18 -, Juris Rn. 13).

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
    Im Anschluss an vergleichbare in der Vergangenheit aufgetretene Fallkonstellationen geht der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass dieser Streitgegenstand im Berufungsverfahren angewachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992 - 9 C 59.91 - NVwZ 1992, 892 zu § 51 Abs. 1 AuslG, vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 und 10 C 15.10 -, jeweils Juris zu § 60 Abs. 2, 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.).

    Für die Gefahreneinschätzung ist dabei jedoch, anders als bei § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (Extremgefahr "alsbald" nach Rückkehr, vgl. BVerwG, Urteil vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 -, Juris Rn. 23), ein weiter zeitlicher Horizont in den Blick zu nehmen, d.h. es muss die Situation bei Überstellung, während des Asylverfahrens sowie nach - ohne inzidente Asylvollprüfung, d.h. grundsätzlich zu unterstellender - Zuerkennung von internationalem Schutz gewürdigt werden (…Jawo Rn. 89).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 13 A 516/14

    Bedingungen für Asylbewerber in Italien nicht menschenrechtswidrig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
    Denn diese versorgen sie nicht nur mit Lebensmitteln und Unterkunftsplätzen (Auswärtiges Amt, Anfragebeantwortung an OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2016 zum Az. 13 A 516/14.A, Seite 5; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen in Italien, August 2016, Seite 80), sondern bieten auch andere, speziell auf anerkannte Flüchtlinge zugeschnittene und durch staatliche sowie europäische Mittel geförderte Hilfen wie Jobtrainings, Praktika und Sprachkurse (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen in Italien, August 2016, Seite 53; BAMF, Länderinformation: Italien, Mai 2017, Seite 3) und auch Projekte an, die beim Übergang zur Selbstständigkeit nach der Beendigung der Unterbringung in einem SPRAR-Zentrum unterstützen sollen (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen in Italien, August 2016, Seite 51).

    Das beinhaltet einen in der Regel kostenlosen Zugang zu allen öffentlichen medizinischen Leistungen wie Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus (Auswärtiges Amt, Anfragebeantwortung an OVG NRW vom 23.02.2016, zum Az. 13 A 516/14.A, Seite 6).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
    Rn. 41 Im Urteil Ibrahim (…vgl. Rn. 93) weist der EuGH in Übereinstimmung mit der Tarakhel-Rechtsprechung des EGMR (Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127) darauf hin, dass allerdings unterschieden werden muss zwischen gesunden und arbeitsfähigen Flüchtlingen einerseits, für die diese "harte Linie" gilt, sowie andererseits Antragstellern mit besonderer Verletzbarkeit, also Vulnerablen, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass sie unabhängig vom eigenen Willen und persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not geraten, wesentlich größer ist.
  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19
    Dies hält der Senat wegen der grundsätzlichen Pflicht zur Fortsetzung der Zuständigkeitsprüfung gemäß Art. 3 Abs. 2 UA 2 Dublin III-VO und dem Umstand, dass internationaler Schutz im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem nicht mehrfach zuerkannt werden kann, für einen Acte clair bzw. im Lichte der bisherigen EuGH-Rechtsprechung für einen Acte éclairé (…vgl. zur Fortführung der Prüfung, ob ein anderer zuständiger Staat feststellbar ist: EuGH, Urteil Puid Rn. 36, oder zu möglicherweise wieder wegfallenden Rückführungshindernissen: EuGH, Urteil C.K. u.a. Rn. 85, sowie zum Selbsteintritt erst bei "unangemessen langem" Prüfverfahren: EuGH, Urteil vom 21.12.2011, Rs. C-411/10 - N.S. Rn. 98. Vgl. hierzu und zur aufenthaltsrechtlichen Lösung bei Anerkannten: BVerwG, Beschlüsse vom 02.08.2017 und 24.04.2019 - 1 C 37.16 -, Juris = EuGH, Rs. C-540/17 - Hamed).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach …

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl …

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen …

  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang; …

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel; …

  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke - "Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Sofort in die …

  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 13 A 63/16

    Aufrechterhalten eines Bescheids bei Ablehnung eines Asylantrags wegen der …

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Aufnahmebedingungen; Flüchtlinge; Italien; …

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2018 - 10 LB 201/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Italien; systemische Mängel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2016 - 13 A 2302/15

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Italien bei Vorliegen von systemischen …

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …

  • EuGH, 10.11.2011 - C-126/10

    Foggia - SGPS - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames …

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 20 ZB 18.50011

    Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2018 - 10 LA 320/18

    Innenminister; Regierung

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10

    Abschiebungsschutz wegen kritischer Versorgungslage in Afghanistan?

  • VG Trier, 16.11.2018 - 1 K 12434/17

    Verlängerung der Überstellungsfrist in Dublin-Verfahren wegen Flüchtigkeit des …

  • VG München, 07.11.2017 - M 9 S 17.52825

    Keine systematischen Mängel des italienischen Asylverfahrens oder der dortigen …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan …

    In seiner jüngeren Rechtsprechung zum Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung nach Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - GRCh - stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (…EuGH, Urteile vom 19.03.2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 89 ff. und - C-163/17 - Rn. 90 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (kurz: Fehlen von "Bett, Brot, Seife";… vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 07.07.2022 - A 4 S 3696/21 - juris Rn. 24 , vom 16.12.2021 - A 13 S 3196/19 - juris Rn. 57 , vom 17.12.2020 - A 11 S 2042/20 - juris Rn. 106 und vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 40 ;… Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 60 AufenthG Rn. 87).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …

    Rn. 155 VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris, Rn. 60 f., auf das das VG Karlsruhe in seinem von der Beklagten in der Berufungserwiderung ebenfalls benannten Urteil vom 14. September 2020 - A 9 K 3639/18 -, juris, Rn. 60, verweist, das wiederum das VG Gießen in der oben zitierten Entscheidung in Bezug nimmt, juris, Rn. 35 (…das dort vom VG Gießen weiter benannte Urteil des VG Aachen vom 10. November 2020 - 9 K 6001/17.A -, juris, Rn. 59 ff., verweist ebenfalls auf die Entscheidung des VG Karlsruhe),.

    Rn. 175 vgl. Nds. OVG, Urteil vom 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, und vom 21. Dezember 2018 - 10 LB 201/18 -, jeweils juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris,.

  • VG Dresden, 04.03.2021 - 12 K 1073/20

    Nigeria: Dublin: Keine systemischen Mängel für Dublin-Rückkehrer und anerkannte …

    Im Hinblick auf den grundlegenden Charakter des Vertrauensgrundsatzes (…EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 81) sowie das Ziel der Dublin III-VO, zügig und effektiv den für das Asylverfahren zuständigen Staat zu bestimmen (…EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - Jawo, C-163/17 -, juris Rn. 82), kann die Sicherheitsvermutung jedoch nur widerlegt werden, wenn dem Asylbewerber aufgrund systemischer, allgemeiner oder personenbezogener Mängel im Asylsystem oder den Aufnahmebedingungen des ursprünglich zuständigen Mitgliedstaats mit beachtlicher, d. h. überwiegender Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GrCh droht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. März 2014 - 10 B 6.14 -, juris Rn. 6;… EuGH, Urt. v. 2 1 . Dezember 2011, - N.S., C 411/10 -, NVwZ 2012, 417 Rn. 80; VGH BW, Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 40).

    Obwohl sich in Teilbereichen der tatsächlichen Aufnahmebedingungen wie im Bereich der Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber durchaus Mängel und Defizite feststellen lassen, sind diese - weder für sich genommen noch insgesamt - als so gravierend zu bewerten, dass ein grundlegendes, systemisches Versagen des Mitgliedstaates vorliegt, welches für einen Dublin-Rückkehrer nach dem Prognosemaßstab der Wahrscheinlichkeit Rechtsverletzungen im Schutzbereich von Art. 4 GrCh bzw. Art. 3 EMRK mit dem dafür notwendigen Schweregrad impliziert (vgl. VHG BW, Urt v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 43;… OVG Nds, Urt. v. 4. April 2018 - 10 LB 96/17 -, juris Rn. 40ff;… VG Magdeburg, Beschl. v. 1. Dezember 2020 - 7 B 375/20 -, juris Rn. 13;… VG Würzburg, Urt. v. 13. November 2020 - W 10 K 19.2020 -, juris Rn. 30).

    Dass in Einzelfällen somit auch Dublin-Rückkehrer vorübergehend obdachlos werden können, ändert indes nichts an der Verneinung des Vorliegens systematischer Mängel (vgl. VGH BW Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 58;… VG Würzburg, Beschl. v. 2 1 . Dezember 2020 - W 8 S 20.50319 -, juris Rn. 20).

    Es ist daher - anders als der Kläger meint - gerade nicht erkennbar, dass der italienische Staat mit Gleichgültigkeit reagiert, sondern entsprechende Maßnahmen zur Bewältigung von Obdachlosigkeit trifft (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 7;… VGH NRW, Urt. v. 2 1 . Juni 2016 - 1 3 A 569/16.A -, juris Rn. 90;… VG Würzburg, Urt. v. 13. November 2020 - W 10 K 19.31019 -, juris Rn. 32).

    Auch insoweit ist auf die Hilfe durch religiöse Gemeinschaften, karitative Organisationen und Suppenküchen, die Nahrungsmittel verteilen, zu verweisen (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 78).

    Auch für die Fallgruppe anerkannter Flüchtlinge, zu der sich der Kläger ohne erkennbaren Nachweis zählt, stellen sich die Lebensverhältnisse in Italien nicht allgemein als unmenschlich oder erniedrigend dar (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 90ff;… OVG Nds, Urt. v. 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 33ff;… VG Aachen, Urt. v. 10. November 2020 - 9 K 6001/17.A -, juris Rn. 3 1 ;… VG Karlsruhe, Urt. v. 14. September 2020 - A 9 K 3639/18 -, juris Rn 36;… VG Cottbus, Urt. v. 26. August 2020 - 5 K 1123/19.A -, juris Rn. 17;… VG Freiburg, Urt. v. 19. August 2020 - A 10 K 3159/18 -, juris Rn. 42;… VG Arnsberg, Urt. v. 9. Juli 2020 - 5 K 2904/18.A -, juris Rn 36;… VG Kassel, Urt. v. 8. April 2020 - 4 K 1375/17.A -, juris Rn. 32).

    Vielmehr wird in dieser Übergangszeit dafür Sorge getragen, dass sie sich selbst aus eigener Kraft eine Existenzgrundlage aufbauen können (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 95f;… OVG Nds, Urt. v. 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 41f;… VG Trier, Urt. v. 28. Februar 2020 - 7 K 1250/19.TR -, juris;… Karlsruhe, Urt. v. 14. September 2020 - A 9 K 3639/18 -, juris Rn. 36ff;… VG Aachen, Urt. v. 10. November 2020 - 9 K 6001/17.A -, juris Rn. 3 1 ; VG Würzburg, Beschl. v. 2 1 .

    Gelingt dies nicht sogleich bzw. vollständig, können sie - wie auch italienische Staatsangehörige, die arbeitslos sind - die Hilfe karitativer Organisationen erhalten (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 93;… OVG Nds, Urt. v. 6. April 2018 - 10 LB 109/18 -, juris Rn. 4 1 ;… VG Würzburg, Beschl. v. 2 1 .

    Art. 4 GrCh ist - wie oben bereits ausgeführt - im Kern ein Abwehrrecht gegen unwürdiges Staatsverhalten im Sinne eines strukturellen Versagens bei dem durch den Vertragsstaat zu gewährenden angemessenen materiellen Mindestniveau und weniger ein individuelles Leistungsrecht einzelner Personen auf bestimmte materielle Lebens- und Sozialbedingungen (vgl. zu Art. 3 EMRK, der Art. 4 GrCh nach Bedeutung und Tragweite entspricht: NdsOVG, Urt. v. 6. April 2018 - 10 LB 109/18 - juris Rn. 31 m. w. N.; ferner VGH BW, Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 Rn. 93).

    In jedem Fall besteht aber der Zugang zur Notfallversorgung, so dass auch insoweit kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK oder Art. 4 GrCh mit dem erforderlichen Schweregrad erkennbar ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 105ff).

    Einrichtung entfallen zu lassen, wenn der Schutzberechtigte die Unterkunft verlässt (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. Juli - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 99 mit Hinweis auf Art. 20 Abs. 1a der Aufnahmerichtlinie, wonach einem Antragsteller die gewährten materiellen Leistungen entzogen werden können, wenn dieser den von der zuständigen Behörde bestimmten Aufenthaltsort eigenmächtig verlässt).

    Gegebenenfalls müssen Rückkehrer - so wie der Kläger - dann auf private Hilfsorganisationen oder sonstige angebotene Hilfemöglichkeiten zurückgreifen, um einer existenziellen Notlage zu entgehen (vgl. VGH BW Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn.90 ff).

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