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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7369
BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16 (https://dejure.org/2017,7369)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2017 - 4 StR 196/16 (https://dejure.org/2017,7369)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2017 - 4 StR 196/16 (https://dejure.org/2017,7369)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: eingeschränkte revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Strafzumessung (Darstellung der Strafzumessungsgründe im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwerer Raub: Strafzumessungserwägungen hinsichtlich der Einordnung der Tat als minder schwerer Fall; Darstellung der Sozialprognose bei der Entscheidung über die Strafaussetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 StGB, § 56 Abs 2 StGB, § 250 Abs 2 StGB
    Schwerer Raub: Strafzumessungserwägungen hinsichtlich der Einordnung der Tat als minder schwerer Fall; Darstellung der Sozialprognose bei der Entscheidung über die Strafaussetzung

  • IWW

    § 242 Abs. 1, § ... 27 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 56 Abs. 2 StGB, § 56 Abs. 1 StGB, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Diebstahl; Mittäterschaftliche Beteiligung mehrerer Personen; Annahme eines minder schweren Falles des Raubes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum Diebstahl; Mittäterschaftliche Beteiligung mehrerer Personen; Annahme eines minder schweren Falles des Raubes

  • datenbank.nwb.de

    Schwerer Raub: Strafzumessungserwägungen hinsichtlich der Einordnung der Tat als minder schwerer Fall; Darstellung der Sozialprognose bei der Entscheidung über die Strafaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schwerer Fall - und die Überprüfung der Strafzumessung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittäer oder Gehilfe?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 200
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336; und vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NJW 2016, 2349, 2351).

    Durch die Wendung auf UA 15, "dass in der Tat und Persönlichkeit des Angeklagten besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen', hat das Landgericht insbesondere auf die vom Generalbundesanwalt aufgeführten Umstände Bezug genommen; dadurch unterscheidet sich der Fall von dem vom Senat mit Urteil vom 12. Mai 2016 (4 StR 487/15 aaO) entschiedenen.

  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. April 2004 aaO, vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 und vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337).

    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336; und vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NJW 2016, 2349, 2351).

  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität; …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang die Anführung zulässiger Strafschärfungsgründe, wie etwa die Maskierung der Täter (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 4 StR 611/99; Urteile vom 5. November 1997 - 5 StR 504/97, NStZ 1998, 188; vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04) vermisst, gilt - neben dem oben genannten begrenzten Überprüfungsmaßstab - Folgendes: Eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich.

    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. April 2004 aaO, vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 und vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337).

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
    Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, handelt mittäterschaftlich, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 216/14

    Strafzumessung (Überprüfbarkeit durch das Tatgericht: Annahme eines …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
    Das gilt auch insoweit, als die tatrichterliche Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles zur revisionsgerichtlichen Prüfung steht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2014 - 4 StR 216/14 mwN).
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 445/14

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (günstige …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
    Abgesehen davon, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Umständen, die eine günstige Sozialprognose zu begründen geeignet sind, auch bezüglich der ‚besonderen Umstände' gemäß § 56 Abs. 2 StGB eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Januar 2015, 4 StR 445/14 m.w.N. = NStZ-RR 2015, 107), übersieht die Staatsanwaltschaft, dass der Tatrichter vorangehend bereits die Tat betreffende Strafzumessungsgesichtspunkte dargestellt und abgewogen hat, die ihn zur Annahme eines minder schweren Falls bewogen haben (UA S. 13-14).
  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05

    Revisibilität der Strafzumessung (minder schwerer Fall; unmögliche Erwähnung …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. April 2004 aaO, vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 und vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang die Anführung zulässiger Strafschärfungsgründe, wie etwa die Maskierung der Täter (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 4 StR 611/99; Urteile vom 5. November 1997 - 5 StR 504/97, NStZ 1998, 188; vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04) vermisst, gilt - neben dem oben genannten begrenzten Überprüfungsmaßstab - Folgendes: Eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich.
  • BGH, 13.02.2013 - 2 StR 542/12

    Beweiswürdigung; Strafaussetzung zur Bewährung aus besonderen Umständen …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
    Eine (bloße) Wiederholung der unmittelbar zuvor dargestellten tatbezogenen Umstände war daher nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2013 - 2 StR 542/12).'.
  • BGH, 11.01.2000 - 4 StR 611/99

    Strafschärfung (Vermummung bei der Tat als kriminelle Energie)

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines …

    Denn ist der Tatrichter auf bestimmte Strafzumessungsgesichtspunkte nicht ausdrücklich eingegangen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass er sie übersehen, sondern nur, dass er ihnen keine bestimmende Bedeutung (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) beigemessen hätte (BGH NStZ-RR 2017, 200; OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2018 - III-1 RVs 54/18, m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos; …

    aa) Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, handelt mittäterschaftlich, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 41; vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16; Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16; vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44, 45).
  • BayObLG, 20.08.2021 - 206 StRR 87/21

    Strafbarkeit des Stealthing - minder schwerer Fall

    Rn. 36 Das Tatgericht ist nicht zu einer erschöpfenden Aufzählung aller Strafzumessungsfaktoren, sondern lediglich dazu verpflichtet, in den Urteilsgründen die für die Strafbemessung bestimmenden Gründe darzulegen (BGH, Urteil v. 2. März 2017, 4 StR 196/16, NStZ-RR 2017, 200).
  • LG Landshut, 19.06.2024 - 7 KLs 206 Js 18819/20

    Ratenzahlungsvereinbarung, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, …

    Rn. 488 Mittäterschaft ist gegeben, wenn ein Tatbeteiligter mit seinem Beitrag nicht bloß fremdes tatbestandsverwirklichendes Tun fördern will, sondern dieser Beitrag im Sinne arbeitsteiligen Vorgehens Teil einer gemeinschaftlichen Tätigkeit sein soll (BGH-Urteil vom 02.03.2017 (4 StR 196/16); BGH-Urteil vom 13.07.2016 (1 StR 94/16)).

    Voraussetzung für Mittäterschaft ist demnach ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.: BGH-Urteil vom 02.03.2017 (4 StR 196/16); BGH, Beschluss vom 26.07.2016 (3 StR 165/16); BGH-Urteil vom 13.07.2016 (1 StR 94/16); BGH, Beschluss vom 30.06.2016 (3 StR 221/16); BGH, Beschluss vom 02.06.2016 (1 StR 161/16), BGH, Beschluss vom 27.05.2014 (3 StR 137/14), BGH-Beschluss vom 01.09.2004 (2 StR 353/04) = NStZ 2005, 229).

    Ob ein Beteiligter eine Tat als Täter oder Gehilfe begeht, ist in wertender Betrachtung nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, zu beurteilen (vgl. etwa BGH- Urteil vom 02.03.2017 (4 StR 196/16); BGH, Beschluss vom 26.07.2016 (3 StR 165/16); BGH-Urteil vom 13.07.2016 (1 StR 94/16); BGH, Beschluss vom 02.06.2016 (1 StR 161/16)).

    Rn. 489 Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Einfluss bei der Vorbereitung der Tat und der Tatplanung, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille dazu sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch von dem Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr. vgl. etwa BGH-Urteil vom 02.03.2017 (4 StR 196/16); BGH, Beschluss vom 26.07.2016 (3 StR 165/16); BGH-Beschluss vom 14.07.2016 (3 StR 129/16); BGH, Beschluss vom 30.06.2016 (3 StR 221/16); BGH, Beschluss vom 02.06.2016 (1 StR 161/16).

  • BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Schutzzweck der §§ 176 ff. StGB: …

    Was insoweit als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls allein vom Tatgericht zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16, NStZ-RR 2017, 200; vom 16. Juni 2021 - 6 StR 127/21).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des …

    aa) Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, handelt mittäterschaftlich, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 41; vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16; Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16; vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44, 45).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich …

    Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, handelt mittäterschaftlich, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16; vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44, 45; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291).
  • BGH, 16.06.2021 - 6 StR 127/21

    Urteilsgründe (Strafzumessung: bestimmende Umstände darzulegen, erschöpfende …

    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, entscheidet das Tatgericht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16, NStZ-RR 2017, 200; vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336).
  • BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20

    Urteil des Landgerichts Schwerin im Prozess gegen einen Polizeibeamten des Landes …

    Entgegen der Ansicht der Revision hat das Landgericht nicht nur das Vorliegen einer positiven Kriminalprognose bei dem strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten begründet; erkennbar und für das Revisionsgericht nachprüfbar werden die darüber hinaus erforderlichen besonderen Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB in rechtlich nicht zu beanstandender Weise aus einer sorgfältigen und die Tat des Angeklagten keineswegs verharmlosenden Gesamtwürdigung der für die Tat und die Täterpersönlichkeit wesentlichen Umstände gewonnen (vgl. zur Bedeutung der für die Kriminalprognose geeigneten Umstände auch für § 56 Abs. 2 StGB nur BGH, Urteil vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16, NStZ-RR 2017, 200).
  • OLG Köln, 23.03.2018 - 1 RVs 54/18

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Bagatelltaten

    Ist der Tatrichter nicht auf weitere zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten sprechende Gesichtspunkte ausdrücklich eingegangen, bedeutet dies nicht, dass er sie übersehen hätte, sondern nur, dass er ihnen keine bestimmende Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung beigemessen hat (BGH NStZ-RR 1998, 347; BGH NStZ-RR 2002, 329; BGH, Urt. v. 02.03.2017 - 4 StR 196/16 - NStZ-RR 2017, 200; SenE v. 02.12.2003 - Ss 413-414/03 - SenE v. 02.08.2011 - III-1 RVs 92/11 - SenE v. 04.11.2016 - III-1 RVs 241/16 - SenE v. 15.12.2017 - III-1 RVs 287/17 -).
  • AG Köln, 01.06.2021 - 582 Ls 42/21
  • KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20

    Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige …

  • KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20

    Strafzumessung: Belastungen des Angeklagten durch eine lange Verfahrensdauer

  • LG Memmingen, 05.09.2022 - 2 KLs 305 Js 1359/21

    Kein minder schwerer Fall des schweren Raubes bei erheblicher Misshandlung des …

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