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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,36706
BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19 (https://dejure.org/2019,36706)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2019 - 4 StR 206/19 (https://dejure.org/2019,36706)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2019 - 4 StR 206/19 (https://dejure.org/2019,36706)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einem Einbruchsdiebstahl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 242 StGB, § 243 Abs 1 S 2 Nr 1 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einem Einbruchsdiebstahl

  • IWW

    § 64 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, §§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 63 StGB, §§ 20, 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erfüllung der Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erfüllung der Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 372
  • StV 2021, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten …

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19
    Hierfür muss vom Tatgericht im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 76, 77; vom 17. Juni 2015 - 4 StR 196/15, NStZ-RR 2015, 275; …und vom 10. August 2017 - 3 StR 181/17 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen: …

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19
    Hierfür muss vom Tatgericht im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 76, 77; vom 17. Juni 2015 - 4 StR 196/15, NStZ-RR 2015, 275; …und vom 10. August 2017 - 3 StR 181/17 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der …

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19
    Hierfür muss vom Tatgericht im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 76, 77; vom 17. Juni 2015 - 4 StR 196/15, NStZ-RR 2015, 275; …und vom 10. August 2017 - 3 StR 181/17 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens …

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19
    Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383;… Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26;… vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14 Rn. 7).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19
    Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383; Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26;… vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14 Rn. 7).
  • BGH, 19.02.2015 - 2 StR 420/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19
    Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383;… Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14 Rn. 7).
  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 181/17

    Fehlende Darlegung der Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit bei Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19
    Hierfür muss vom Tatgericht im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 76, 77; vom 17. Juni 2015 - 4 StR 196/15, NStZ-RR 2015, 275; und vom 10. August 2017 - 3 StR 181/17 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 20.05.2026 - 4 StR 71/26

    Aufhebung des Urteils des LG mit Ausnahmen zweier Freisprüche mit den …

    Erkrankungsspezifische Auswirkungen der Schizophrenie sind bei der Begehung der Taten C 2., 4., 5. und 8. der Urteilsgründe, bei denen zudem - von der Strafkammer unerörtert (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Februar 2026 - 2 StR 143/25 Rn. 11;… Beschluss vom 17. Dezember 2025 - 5 StR 581/25 Rn. 7;… Beschluss vom 17. Januar 2024 - 4 StR 422/23 Rn. 10; Beschluss vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19 Rn. 8) normalpsychologische Tatmotive in Betracht kommen, bereits nicht festgestellt; bei den Taten C 6. und 7. der Urteilsgründe fehlen Erörterungen zu den Auswirkungen erkrankungsbedingter Wahninhalte auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in den Tatsituationen vollständig.
  • BGH, 23.06.2020 - 3 StR 95/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen …

    Das Tatgericht hat in diesem Zusammenhang im Einzelnen darzulegen, wie sich die festgestellte, einem Merkmal der §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.;… etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2016 - 3 StR 211/16, juris Rn. 5; vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, juris Rn. 7 mwN).

    Es ist insbesondere gehalten zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen eine übliche Ursache für strafbares Verhalten und somit normalpsychologisch zu erklären ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 4 StR 196/15, NStZ-RR 2015, 275, 276; vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, juris Rn. 7).

  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 372/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der …

    Mit Blick auf den symptomatischen Zusammenhang zwischen Anlasstat und psychischer Erkrankung ist ferner zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, NStZ-RR 2019, 372).

    Denn die angenommene Tatmotivation, aus Geldknappheit Stehlenswertes zu entwenden, könnte auch unschwer normalpsychologisch zu erklären sein (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, NStZ-RR 2019, 372).

  • BGH, 16.05.2024 - 6 StR 216/24

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Vor dem Hintergrund einer familiären Auseinandersetzung (Fall II.1 der Urteilsgründe) und der vorausgegangenen Provokation (Fall II.3 der Urteilsgründe) fehlen zudem Erörterungen dazu, ob die Taten auch normalpsychologisch erklärbar seien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19; vom 5. April 2022 - 6 StR 99/22).
  • BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; …

    Zudem wird es sich im Hinblick darauf, dass sich der Angeklagte in einem Trennungskonflikt mit seiner Ehefrau sowie bei der richterlichen Ankündigung der mehrwöchigen Unterbringung in einer Ausnahmesituation befand, mit der Frage zu befassen haben, ob die Taten auch normalpsychologisch zu erklären sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19; vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 372/21; vom 5. April 2022 - 6 StR 99/22).
  • BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: …

    Das von der Strafkammer vermutete Tatmotiv der Geldknappheit für die einzige Anlasstat (§§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) könnte auch normalpsychologisch zu erklären sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 372/21; vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, NStZ-RR 2019, 372; vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, NStZ 1999, 612).
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