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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 30.01.2024 | BGH, 10.09.2024 | BGH, 07.11.2024

Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2025 - 4 StR 333/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2689
BGH, 05.02.2025 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2025,2689)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2025 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2025,2689)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2025 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2025,2689)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 1 RVG; § 33 Abs. 1 RVG
    Gegenstandswertfestsetzung (Einziehung)

  • Burhoff online

    Einziehungsgebühr, Abgeltungsbereich, Revisionsverfahren, Sachrüge

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erhebung der allgemeinen Sachrüge in der Revision, Gegenstandswert bei der Einziehungsgebühr

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.08.2024 - 1 StR 445/23

    Festsetzung einer Wertgebühr für die anwaltliche Tätigkeit im Revisionsverfahren …

    Auszug aus BGH, 05.02.2025 - 4 StR 333/23
    Dieser befindet über den Antrag gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG durch den Unterzeichner als Einzelrichter (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2024 - 1 StR 445/23; Beschluss vom 5. Juli 2024 - 3 StR 201/23; Beschluss vom 7. November 2022 - 6 StR 124/22 - jew. mwN).

    Rn. 5 Der nach § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die Tätigkeit des Verteidigers im Revisionsverfahren bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Abwehr der Einziehung (BGH, Beschluss vom 5. August 2024 - 1 StR 445/23).

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 625/17

    Wertfestsetzung für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (auf die Einziehung …

    Auszug aus BGH, 05.02.2025 - 4 StR 333/23
    Rn. 4 2. Nach Nr. 4142 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (VV) fällt eine besondere Verfahrensgebühr als Wertgebühr an, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt; sie steht ihm für jeden Rechtszug zu (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 07.11.2022 - 6 StR 124/22

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit des Verteidigers …

    Auszug aus BGH, 05.02.2025 - 4 StR 333/23
    Dieser befindet über den Antrag gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG durch den Unterzeichner als Einzelrichter (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2024 - 1 StR 445/23; Beschluss vom 5. Juli 2024 - 3 StR 201/23; Beschluss vom 7. November 2022 - 6 StR 124/22 - jew. mwN).
  • BGH, 05.07.2024 - 3 StR 201/23

    Wertfestsetzung für Rechtsanwaltsgebühren im Revisionsverfahren …

    Auszug aus BGH, 05.02.2025 - 4 StR 333/23
    Dieser befindet über den Antrag gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG durch den Unterzeichner als Einzelrichter (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2024 - 1 StR 445/23; Beschluss vom 5. Juli 2024 - 3 StR 201/23; Beschluss vom 7. November 2022 - 6 StR 124/22 - jew. mwN).
  • BGH, 15.09.2026 - 7 StR 30/26

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Revisionsverfahren, Erhebung der Sachrüge, …

    Das ist bereits bei Erhebung der allgemeinen Sachrüge der Fall, die dem Revisionsgericht das gesamte Urteil einschließlich der Einziehungsentscheidung zur Überprüfung unterbreitet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2025 - 4 StR 333/23, StraFo 2025, 203, 204; vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, NStZ-RR 2019, 127, 128 mwN).

    Rn. 5 Der nach § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die Tätigkeit des Verteidigers im Revisionsverfahren bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Abwehr der Einziehung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2025 - 4 StR 333/23, StraFo 2025, 203, 204;… vom 5. August 2024 - 1 StR 445/23, juris Rn. 5 mwN).

  • BGH, 31.07.2026 - 2 StR 425/24

    Einziehungsgebühr, zusätzliche Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich, Revision, …

    Der Bundesgerichtshof befindet über den Antrag gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG in Verbindung mit den auf der Grundlage des § 21g GVG beschlossenen Grundsätzen über die Geschäftsverteilung innerhalb des Senats durch die Vorsitzende als Einzelrichterin (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 4 StR 333/23, StraFo 2025, 203, 204 mwN).
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   BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3954
BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2024,3954)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2024 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2024,3954)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2024,3954)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 73c StGB; § 73 StGB; § 73a StGB
    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Verzicht des Angeklagten; Geldbeträge aus den abgeurteilten Taten); erweiterte Einziehung von Taterträgen

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.08.2020 - 3 StR 219/20

    Einziehung von Taterträgen (erweiterte Einziehung)

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23
    Lässt sich dies nicht aufklären und bleibt danach die Möglichkeit bestehen, dass der Geldbetrag aus den abgeurteilten Taten stammt oder legal erworben worden ist, ist eine Anrechnung vorzunehmen, weil anderenfalls eine doppelte Abschöpfung nicht ausgeschlossen werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2019 - 3 StR 219/20, juris Rn. 8).
  • BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19

    Einziehung von Wertersatz bei Erlösen aus dem Betäubungsmittelhandel (tatsächlich …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23
    Soweit die Strafkammer in der verkündeten Urteilsformel einen Einziehungsbetrag von 528.036,25 Euro ausgewiesen, in den Gründen des schriftlichen Urteils dagegen aber einen höheren Betrag von 537.128,75 Euro als rechnerisch richtig erläutert hat (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Juni 2013 - 5 StR 174/13, juris Rn. 3 mwN), steht das Verschlechterungsverbot dem Ansatz des höheren Betrags entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19, juris Rn. 11).
  • BGH, 11.06.2013 - 5 StR 174/13

    Widerspruch zwischen Strafhöhe im Tenor und in den Urteilsgründen (Abgrenzung zu …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23
    Soweit die Strafkammer in der verkündeten Urteilsformel einen Einziehungsbetrag von 528.036,25 Euro ausgewiesen, in den Gründen des schriftlichen Urteils dagegen aber einen höheren Betrag von 537.128,75 Euro als rechnerisch richtig erläutert hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - 5 StR 174/13, juris Rn. 3 mwN), steht das Verschlechterungsverbot dem Ansatz des höheren Betrags entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19, juris Rn. 11).
  • BGH, 16.03.2021 - 4 StR 22/21

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine Hinderung der …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23
    Handelt es sich dagegen um Geldbeträge, die aus den abgeurteilten Taten erlangt wurden, unterlägen diese der Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB mit der Folge, dass insoweit eine Wertersatzeinziehung tatbestandlich ausscheidet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19, juris Rn. 2) und sich der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in entsprechender Höhe verringert (BGH, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23
    Sofern es sich hierbei um legal erworbene Gelder handeln sollte, wäre der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB durch den wirksamen Verzicht des Angeklagten insoweit erloschen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 539/19

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zwischen …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23
    Handelt es sich dagegen um Geldbeträge, die aus den abgeurteilten Taten erlangt wurden, unterlägen diese der Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB mit der Folge, dass insoweit eine Wertersatzeinziehung tatbestandlich ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19, juris Rn. 2) und sich der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in entsprechender Höhe verringert (BGH…, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 4).
  • BGH, 24.07.2025 - 3 StR 586/24

    Strafvorschriften nach dem Konsumcannabisgesetz (Grenzwert der nicht geringen …

    Denn ein staatlicher Zahlungsanspruch ist durch ihren wirksamen Verzicht auf den sichergestellten Bargeldbetrag in Höhe von 3.060 EUR erloschen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2024 - 4 StR 333/23, juris Rn. 3 f.;… vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 4;… vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 8).
  • BGH, 03.07.2024 - 4 StR 93/24

    Handeltreiben mit Cannabis; Einziehung des Wertes von Taterträgen (wirksamer …

    Lässt sich die Herkunft des Geldes aus anderen rechtswidrigen Taten nicht aufklären und bleibt danach die Möglichkeit bestehen, dass der Geldbetrag aus den abgeurteilten Taten stammt oder legal erworben wurde, ist eine Anrechnung vorzunehmen, weil anderenfalls eine doppelte Abschöpfung nicht ausgeschlossen werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 StR 333/23 Rn. 5;… Beschluss vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20 Rn. 8).
  • BGH, 21.10.2025 - 2 StR 511/25

    Beschränkung der Verfolgung (strafschärfende Berücksichtigung der ausgenommenen …

    Lässt sich dies nicht aufklären und bleibt danach die Möglichkeit bestehen, dass der Geldbetrag aus den abgeurteilten Taten stammt, ist eine Anrechnung vorzunehmen, weil anderenfalls eine doppelte Abschöpfung nicht ausgeschlossen werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 StR 333/23 -, juris mwN)." Dem schließt sich der Senat an.
  • BGH, 25.11.2025 - 3 StR 395/25
    In diesem Fall unterläge es der Einziehung nach § 73 StGB mit der Folge, dass eine Wertersatzeinziehung tatbestandlich ausschiede und sich der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in entsprechender Höhe verringerte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2024 - 4 StR 333/23, juris Rn. 4;… vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 4).
  • BGH, 07.08.2025 - 1 StR 287/25

    Einziehung (Erlöschen des Wertersatzeinziehungsanspruch durch Verzicht des …

    Der gleiche Vermögensvorteil darf nur einmal eingezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2024 - 4 StR 333/23 Rn. 5 …und vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20 Rn. 8, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2024 - 4 StR 333/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25415
BGH, 10.09.2024 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2024,25415)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2024 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2024,25415)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2024 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2024,25415)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO
    Anhörungsrüge (Beweisantragsrüge; Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses nicht erforderlich)

  • openjur.de
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BGH, 10.09.2024 - 4 StR 333/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses nicht erforderlich; sie ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 ? 2 BvR 496/07 und vom 30. Juni 2014 ? 2 BvR 792/11).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …

    Auszug aus BGH, 10.09.2024 - 4 StR 333/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses nicht erforderlich; sie ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 ? 2 BvR 496/07 und vom 30. Juni 2014 ? 2 BvR 792/11).
  • BGH, 22.09.2021 - 3 StR 441/20

    Zurückweisung von Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 10.09.2024 - 4 StR 333/23
    c) Die geltend gemachten Verfassungsverstöße einer Verletzung der Verfahrensfairness (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) und eines Verstoßes gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) sind im Rahmen der Entscheidung über den Rechtsbehelf nach § 356a StPO unbeachtlich (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Februar 2020 ? 3 StR 233/19 Rn. 4; Beschluss vom 22. September 2021 ? 3 StR 441/20 Rn. 8) und liegen nicht vor.
  • BGH, 04.02.2020 - 3 StR 233/19

    Verwerfung der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 10.09.2024 - 4 StR 333/23
    c) Die geltend gemachten Verfassungsverstöße einer Verletzung der Verfahrensfairness (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) und eines Verstoßes gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) sind im Rahmen der Entscheidung über den Rechtsbehelf nach § 356a StPO unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 ? 3 StR 233/19 Rn. 4;… Beschluss vom 22. September 2021 ? 3 StR 441/20 Rn. 8) und liegen nicht vor.
  • BGH, 11.12.2019 - 2 StR 498/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Anforderungen an eine Zurückweisung wegen …

    Auszug aus BGH, 10.09.2024 - 4 StR 333/23
    Erforderlich, aber regelmäßig auch ausreichend ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen, der über das für die Beurteilung des behaupteten Störungsbildes erforderliche Wissen verfügt (so auch BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2019 ? 2 StR 498/19 Rn. 8;… Beschluss vom 23. Februar 2000 ? 3 StR 15/00 Rn. 11).
  • BGH, 15.04.2021 - 2 StR 348/20

    Schuldfähigkeit (Schädigung des Gehirns: allgemeine Sachkunde des Gerichts nicht …

    Auszug aus BGH, 10.09.2024 - 4 StR 333/23
    b) Entgegen der Auffassung des Verurteilten bedurfte es einer Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2021 (2 StR 348/20, NStZ 2022, 61) schon deshalb nicht, weil ihm eine andere prozessuale Konstellation zugrunde lag.
  • BGH, 12.09.2023 - 2 StR 230/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Auszug aus BGH, 10.09.2024 - 4 StR 333/23
    Dies gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts weitere Ausführungen macht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2023 ? 2 StR 230/22 Rn. 3).
  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 15/00

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Psychologisches …

    Auszug aus BGH, 10.09.2024 - 4 StR 333/23
    Erforderlich, aber regelmäßig auch ausreichend ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen, der über das für die Beurteilung des behaupteten Störungsbildes erforderliche Wissen verfügt (so auch BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2019 ? 2 StR 498/19 Rn. 8; Beschluss vom 23. Februar 2000 ? 3 StR 15/00 Rn. 11).
  • BGH, 12.02.2026 - 4 StR 480/25
    Das gilt auch dann, wenn in der Gegenerklärung die Sachrüge weiter ausgeführt wurde; eine Mitteilung des Revisionsgerichts, warum es die nachgeschobene Beanstandung für unbegründet erachtet, ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2024 - 4 StR 333/23, juris Rn. 3;… Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 4 StR 241/15, juris Rn. 2 mwN;… Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14, juris Rn. 8 mwN).
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   BGH, 07.11.2024 - 4 StR 333/23   

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https://dejure.org/2024,33470
BGH, 07.11.2024 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2024,33470)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2024 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2024,33470)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2024 - 4 StR 333/23 (https://dejure.org/2024,33470)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält …

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 333/23
    Eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 6 StR 313/23 Rn. 3;… Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 StR 45/20 Rn. 2;… Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12 Rn. 6).
  • BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12

    Unstatthafte Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 333/23
    Eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 6 StR 313/23 Rn. 3;… Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 StR 45/20 Rn. 2; Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12 Rn. 6).
  • BGH, 14.05.2024 - 6 StR 313/23

    Zurückweisung der erneuten Anhörungsrüge als unzulässig

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 333/23
    Eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 6 StR 313/23 Rn. 3;… Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 StR 45/20 Rn. 2;… Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12 Rn. 6).
  • BGH, 12.01.2021 - 2 StR 45/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unstatthaft

    Auszug aus BGH, 07.11.2024 - 4 StR 333/23
    Eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 6 StR 313/23 Rn. 3; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 StR 45/20 Rn. 2;… Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12 Rn. 6).
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