Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 185 StGB; § 241 StGB; § 240 StGB; § 46 StGB
Beleidigung (Strafantrag); Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: Verfahrenshindernis; Beleidigung mit sexuellem Bezug); Bedrohung (Konkurrenzen: versuchte Nötigung) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gesamtstrafenbildung: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung von Beleidigungen mit "sexuellem Bezug"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 3 StGB, § 185 StGB
Gesamtstrafenbildung: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung von Beleidigungen mit "sexuellem Bezug" - IWW
- Wolters Kluwer
Vorliegen tateinheitlich begangener Straftaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Vorliegen tateinheitlich begangener Straftaten - datenbank.nwb.de
Gesamtstrafenbildung: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung von Beleidigungen mit "sexuellem Bezug"
Verfahrensgang
- LG Münster, 01.07.2021 - 81 Js 3909/20
- LG Münster, 01.07.2021 - 9 KLs 5/21
- BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21
Die Strafkammer hat den Angeklagten jeweils zu Recht wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB verurteilt, weil er die Ehre der Geschädigten durch grob sexualbezogene Äußerungen verletzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 150). - BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14
Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze …
Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21
Dabei hat es übersehen, dass der Tatbestand der Bedrohung (§ 241 StGB) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktritt (BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN). - BGH, 28.10.2021 - 4 StR 163/21
Konkurrenzen (räuberischer Diebstahl; Urkundenfälschung; schwerer gefährlicher …
Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21
Soweit der Senat der vom Generalbundesanwalt beantragten Herabsetzung der Einzelstrafe nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Antrag nicht auf die Aufhebung des Strafausspruchs (Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten) gerichtet ist und die Revision insoweit auch nach der Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21, juris Rn. 12; vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, NStZ-RR 2017, 246, 247; vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15).
- BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16
Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich …
Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21
Soweit der Senat der vom Generalbundesanwalt beantragten Herabsetzung der Einzelstrafe nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Antrag nicht auf die Aufhebung des Strafausspruchs (Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten) gerichtet ist und die Revision insoweit auch nach der Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21, juris Rn. 12; vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, NStZ-RR 2017, 246, 247; vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15). - BGH, 23.07.2015 - 1 StR 279/15
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung: Gebrauch unechter …
Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21
Soweit der Senat der vom Generalbundesanwalt beantragten Herabsetzung der Einzelstrafe nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Antrag nicht auf die Aufhebung des Strafausspruchs (Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten) gerichtet ist und die Revision insoweit auch nach der Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21, juris Rn. 12; vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, NStZ-RR 2017, 246, 247; vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15). - BGH, 22.12.2011 - 4 StR 514/11
Konkurrenzen beim uneigentlichen Organisationsdelikt
Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21
Der Senat schließt aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses, die den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht verändert (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, juris Rn. 5 mwN), auf eine geringere Einzelstrafe erkannt hätte. - BGH, 23.08.2016 - 2 StR 124/16
Wegfall der tateinheitlichen Verurteilung wegen Sachbeschädigung
Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21
Der Senat kann ausschließen, dass das Landgericht eine geringere Strafe verhängt hätte, wenn es das Fehlen des Strafantrags nicht verkannt hätte, denn auch Taten, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis entgegensteht, können strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 23. August 2016 - 2 StR 124/16 mwN).
- BGH, 10.04.2025 - 4 StR 495/24
Schwere Körperverletzung (Tätowierung im Gesicht; erhebliche Entstellung: …
Rn. 26 1. Nach der mit Zustimmung des Generalbundesanwalts zu II. 3 Fall 3 der Urteilsgründe eingangs vorgenommenen Verfolgungsbeschränkung bedarf es keiner Entscheidung, ob an der zu § 241 StGB in der bis zum 2. April 2021 ergangenen Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach die Bedrohung auch hinter eine nur versuchte Nötigung zurücktritt, wenn die Nötigungshandlung - wie hier - in der Bedrohung mit einem gegen das Leben gerichteten Verbrechen besteht (dafür wohl BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 161/22;… Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 3 StR 422/23 Rn. 8; zu § 241 StGB a.F. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05;… Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4; Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7).Der Senat schließt aus, dass das Landgericht, das die Einzelstrafe aus dem nach §§ 23, 49 StGB gemilderten Strafrahmen des § 240 Abs. 1 StGB entnommen hat, bei Annahme von Gesetzeskonkurrenz zu einer milderen Strafe gelangt wäre, da die Bewertung der Konkurrenzverhältnisse den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht verändert (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 9).
- BGH, 20.07.2022 - 4 StR 220/22
Konkurrenzen (Tateinheit: gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung, …
Nach der zu § 241 StGB aF ergangenen Rechtsprechung tritt die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurück, wenn - wie hier - die Nötigungshandlung in einer Bedrohung mit einem gegen den Geschädigten gerichteten Verbrechen besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05;… Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4; Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7). - BGH, 29.07.2026 - 2 StR 768/25 Zur Meidung jeder Beschwer des Angeklagten reduziert der Senat unter Beachtung des vom Landgericht herangezogenen § 47 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21, Rn. 11) die Einzelstrafen für die Taten 1 bis 4 der Urteilsgründe in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO um jeweils einen Monat.
- BGH, 24.05.2022 - 5 StR 464/21
Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (unechte Wahlfeststellung; …
Denn der Senat kann ausschließen, dass das Landgericht eine geringere Strafe verhängt hätte, wenn es beim tateinheitlich verwirklichten Delikt der widerrechtlichen Verbreitung von Bildnissen das Fehlen des Strafantrags nach § 33 Abs. 2 KunstUrhG (positiv) festgestellt hätte, denn auch Taten, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis entgegensteht, können strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 mwN). - BGH, 13.02.2024 - 5 StR 443/23
Konkurrenzen zwischen versuchter Nötigung und Bedrohung (Konsumtion; Tateinheit)
c) Infolge der mit Zustimmung des Generalbundesanwalts durchgeführten Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der versuchten Nötigung braucht der Senat nicht mehr zu entscheiden, ob an der zu § 241 StGB in der bis zum 2. April 2021 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung festzuhalten ist, nach der die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktrat, wenn die Nötigungshandlung in einer Bedrohung mit einem gegen den Genötigten gerichteten Verbrechen bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342;… vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4; vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7). - BGH, 28.12.2023 - 5 StR 400/23
Konkurrenzen zwischen versuchter Nötigung und Bedrohung (Tateinheit; Konsumtion)
c) Infolge der mit Zustimmung des Generalbundesanwalts durchgeführten Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der Beihilfe zur versuchten Nötigung braucht der Senat nicht mehr zu entscheiden, ob an der zu § 241 StGB in der bis zum 2. April 2021 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung festzuhalten ist, nach der die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktrat, wenn die Nötigungshandlung in einer Bedrohung mit einem gegen den Genötigten gerichteten Verbrechen bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342;… vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4; vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7). - BGH, 30.04.2024 - 1 StR 152/24
Bedrohung (Konkurrenzverhältnis zur Nötigung durch Androhung eines Verbrechens)
Die Verurteilung allein wegen versuchter Nötigung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Konkurrenzverhältnis zwischen versuchter Nötigung und vollendeter Bedrohung gemäß § 241 StGB in der bis zum 2. April 2021 geltenden Fassung, wonach die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktritt, wenn - wie hier - die Nötigungshandlung in einer Bedrohung mit einem gegen den Geschädigten gerichteten Verbrechen besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05;… vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4 und vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7). - BGH, 12.09.2023 - 5 StR 319/23
Verurteilung wegen Nachstellung
Für die Wiedereinbeziehung der ausgeschiedenen Bedrohungsvorwürfe sieht der Senat deshalb keinen Anlass (vgl. zum Verhältnis von Bedrohung und versuchter Nötigung auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 mwN). - BGH, 15.03.2022 - 4 StR 10/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit: natürliche …
An einer Entscheidung durch Beschluss war der Senat nicht gehindert, weil der Generalbundesanwalt zwar die Herabsetzung der Strafe im Fall III.2.j) (6) der Urteilsgründe auf einen Monat, insgesamt aber die Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO beantragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 ? 4 StR 389/21 mwN). - BGH, 29.11.2023 - 6 StR 520/23
Erfordernis eines Strafantrags der Verletzten wegen Beleidigung
Der Senat kann aber ausschließen, dass es ohne den Rechtsfehler auf eine geringere Strafe erkannt hätte, weil auch Taten strafschärfend berücksichtigt werden dürfen, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 5 mwN), und der Schwerpunkt der Tat nicht auf den Beleidigungen lag. - BGH, 18.12.2024 - 4 StR 310/24
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Berücksichtigung des KCanG …
- BGH, 01.04.2026 - 6 StR 75/26
StPO: Wenn der erforderliche Strafantrag fehlt, Konkludente Bejahung des …
- BGH, 11.03.2025 - 4 StR 561/24
Schuldspruchänderung (Verfahrenshindernis: fehlender Strafantrag, Beleidigung, …
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