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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,28923
BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22 (https://dejure.org/2024,28923)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2024 - 4 StR 456/22 (https://dejure.org/2024,28923)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22 (https://dejure.org/2024,28923)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 266 StGB; § 52 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
    Betrug (Vermögensverfügung: Unmittelbarkeit, Blankovollmacht, Hingabe Versicherungsunterlagen, schadensgleiche Vermögensgefährdung, täuschungsbedingt erwirkte Maklervollmacht; Konkurrenzen: einheitliches Beratungsgespräch, natürliche Handlungseinheit); Untreue ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse …

    Auszug aus BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
    Den Täter muss eine inhaltlich herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen treffen, die über die für jedermann geltenden Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und insbesondere über die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen eines Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, ebenso hinausgeht wie über den bloßen Bezug zu fremden Vermögensinteressen oder eine rein tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf materielle Güter anderer (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Dezember 2018 ? 2 StR 421/18 Rn. 3;… Beschluss vom 26. März 2018 - 4 StR 408/17 Rn. 28; Beschluss vom 16. August 2016 ? 4 StR 163/16 Rn. 9 mwN).

    Hierbei ist nicht nur auf die Weite des dem Täter eingeräumten Spielraums abzustellen, sondern auch auf das Fehlen von Kontrolle, also auf seine tatsächlichen Möglichkeiten, ohne gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2016 ? 4 StR 163/16 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Auszug aus BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
    "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, wenn sie dem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden ("Lohn"), jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17 Rn. 5; Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 96).

    Zwar sind Vorteile, die als Gegenleistung für rechtswidriges Handeln gewährt werden, abzugrenzen von Zuwendungen, die der Tatbeteiligte aus einem anderen, von der Tatbegehung unabhängigen Rechtsgrund erhält (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 100).

  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22

    Verbotenes Insidergeschäft; Strafzumessung (Insiderhandel: Handelsvolumen der …

    Auszug aus BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht der Einziehung nach den vorstehenden Grundsätzen ebenfalls nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22 Rn. 62).

    Die Strafprozessordnung sieht mit § 459g Abs. 5 StPO ein Regulativ vor, das geeignet ist, unbillige Härten auszuräumen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 ? 2 StR 471/22, Rn. 62 ff.).

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine …

    Auszug aus BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
    Da es sich bei dem Erlangen um einen tatsächlichen Vorgang handelt, kommt es auf zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 8;… Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8).

    Die Revision der Staatsanwaltschaft Das wirksam auf die unterbliebene Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen (vgl. nur BGH…, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 Rn. 6;… Urteil vom 3. März 2022 ? 4 StR 156/20 Rn. 5; Urteil vom 27. September 2018 ? 4 StR 78/18 Rn. 5) beschränkte Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat Erfolg und führt insoweit zur Aufhebung des Urteils mit den zugehörigen Feststellungen.

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 543/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes; Ausübung …

    Auszug aus BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
    Unerheblich ist dagegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat und der zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse etwa bei Beuteteilung gemindert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 10).

    Angesichts dieser Umstände handelt es sich bei der Weiterleitung der Gelder durch den Angeklagten F. um einen dem Vermögenszufluss nachgelagerten Mittelabfluss, welcher die zuvor erlangte Verfügungsgewalt unberührt lässt (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 12).

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 648/17

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
    "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, wenn sie dem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden ("Lohn"), jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17 Rn. 5;… Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 96).

    Im Umfang der Nutzung für Fahrten im Zusammenhang mit den urteilsgegenständlichen Taten wäre dem Angeklagten M. das Fahrzeug hingegen nicht "für die Tat" (§ 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB), sondern für deren Durchführung zugewendet worden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17 Rn. 5).

  • BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: nicht bei allgemeinen schuldrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
    Den Täter muss eine inhaltlich herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen treffen, die über die für jedermann geltenden Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und insbesondere über die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen eines Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, ebenso hinausgeht wie über den bloßen Bezug zu fremden Vermögensinteressen oder eine rein tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf materielle Güter anderer (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 ? 2 StR 421/18 Rn. 3;… Beschluss vom 26. März 2018 - 4 StR 408/17 Rn. 28;… Beschluss vom 16. August 2016 ? 4 StR 163/16 Rn. 9 mwN).

    Da dem Angeklagten F. als von den Geschädigten beauftragter und bevollmächtigter Rechtsanwalt eine eigene Vermögensbetreuungspflicht oblag (vgl. zur Untreue durch einen Rechtsanwalt BGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 ? 1 StR 587/14, NStZ 2015, 517; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 ? 2 StR 421/18), ist er ? anders als das Landgericht im Fall II.8 der Urteilsgründe angenommen hat ? nicht nur als Gehilfe, sondern als Täter anzusehen.

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
    Eine Strafbarkeit wegen Untreue setzt daher voraus, dass dem Täter die Vermögensbetreuung als Hauptpflicht, also als zumindest mitbestimmende und nicht nur beiläufige Verpflichtung obliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2015 ? 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590 mwN) und die ihm übertragene Tätigkeit nicht durch ins Einzelne gehende Weisungen vorgezeichnet ist, sondern ihm Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen und eine gewisse Selbständigkeit belassen wird.
  • BGH, 26.03.2018 - 4 StR 408/17

    BGH hebt Verurteilung des "Königs von Deutschland" wegen Untreue und unerlaubten …

    Auszug aus BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
    Den Täter muss eine inhaltlich herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen treffen, die über die für jedermann geltenden Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und insbesondere über die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen eines Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, ebenso hinausgeht wie über den bloßen Bezug zu fremden Vermögensinteressen oder eine rein tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf materielle Güter anderer (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Dezember 2018 ? 2 StR 421/18 Rn. 3; Beschluss vom 26. März 2018 - 4 StR 408/17 Rn. 28;… Beschluss vom 16. August 2016 ? 4 StR 163/16 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung …

    Auszug aus BGH, 25.04.2024 - 4 StR 456/22
    Da dem Angeklagten F. als von den Geschädigten beauftragter und bevollmächtigter Rechtsanwalt eine eigene Vermögensbetreuungspflicht oblag (vgl. zur Untreue durch einen Rechtsanwalt BGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 ? 1 StR 587/14, NStZ 2015, 517; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 ? 2 StR 421/18), ist er ? anders als das Landgericht im Fall II.8 der Urteilsgründe angenommen hat ? nicht nur als Gehilfe, sondern als Täter anzusehen.
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung von Taterträgen bei Mittäterschaft: Erfordernis einer …

  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den …

  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22

    BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen …

  • BGH, 10.08.2021 - 1 StR 399/20

    Einziehung (Einziehung unmittelbar bei einem für eine Personengesellschaft …

  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes …

  • BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20

    Einziehung von Taterträgen bei anderen (Vorschriftszweck des Abs. 2: Unterwerfen …

  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 357/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug …

  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17

    Tatmehrheit (natürliche Handlungseinheit); Freiheitsberaubung (Gesetzeskonkurrenz …

  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen: …

  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 226/21

    Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung (Vermögensmehrung bei …

  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 531/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 16/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung, …

  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über …

  • BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04

    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten …

  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
  • BGH, 11.12.2013 - 3 StR 302/13

    Betrug durch Erschwindelung unterschriebener Überweisungsträger (konkrete …

  • RG, 14.05.1936 - 2 D 695/35

    1. Kann Betrug dadurch begangen werden, daß es der Versicherungsnehmer unterläßt, …

  • BGH, 14.04.2026 - 3 StR 556/25
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Januar 2026 - 3 StR 203/25, wistra 2026, 198 Rn. 7; vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22, juris Rn. 50; jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidungen bei Verurteilung zum bandenmäßigen …

    Hingegen scheidet faktische Verfügungsgewalt mittels eines anderen aus, solange die Durchsetzung einer entsprechenden Zusage von dessen Willen abhängig bleibt, etwa, weil er zur Auskehr der Gelder gegenüber dem Täter vereinbarungsgemäß nur gegen eine Belohnung bereit ist (vgl. BGH…, Urteil vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 22 f.) oder weil er den Geldfluss und die Beuteteilung so eigenständig steuert, dass der Täter tatplangemäß einzelne Gelder erst durch Eingang auf seinen eigenen Konten oder deren Aushändigung in bar erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22 Rn. 52;… Urteil vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21 Rn. 31;… Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 12).
  • BGH, 26.03.2025 - 5 StR 436/24

    Einziehung (durch die Tat erlangter Vermögenswert; Betrug; Buchgeld; Faktische …

    Geht es um den Zufluss aus Betrugstaten erlangter Gelder auf ein Konto, kommt es darauf an, ob der Täter faktisch über die aus den Überweisungen resultierenden Guthaben verfügen kann; da es sich beim Erlangen um einen tatsächlichen Vorgang handelt, sind die zivilrechtlichen Rechtsverhältnisse hierfür unerheblich (BGH, Urteil vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22 Rn. 51).
  • BGH, 09.07.2025 - 1 StR 475/23

    Einziehung bei Bestechungsdelikten (erlangter Auftrag als durch die Tat …

    Rn. 23 aa) Bei der gebotenen gegenständlichen Betrachtungsweise ist unerheblich, ob das Erlangte beim Täter oder Teilnehmer verbleibt oder ob und gegebenenfalls in welchem Umfang er eine unmittelbar aus der Tat gewonnen Verfügungsgewalt später - etwa durch absprachegemäße Weitergabe an einen anderen - aufgegeben hat und der zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse - wie etwa bei Beuteteilung oder hier aufgrund einer neuen Tat - gemindert wurde (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22 Rn. 50 …und vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21 Rn. 30; jeweils mwN;… Beschluss vom 7. Februar 2023 - 3 StR 274/22 Rn. 4).
  • BGH, 10.04.2026 - 1 StR 462/25
    Ob ein solcher tatsächlich bestand oder die Gelder lediglich unter dem Deckmantel eines vorgetäuschten Anspruchs vom Angeklagten entnommen wurden, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (…vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 9; vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22 Rn. 60 …und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 28;… Beschlüsse vom 16. Oktober 2025 - 1 StR 314/24 Rn. 3 …und vom 11. Januar 2024 - 1 StR 422/23 Rn. 6).
  • BGH, 16.10.2025 - 1 StR 314/24
    Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich besteht oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines solchen vorgetäuschten Anspruchs an ihn weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (…vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 9; vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22 Rn. 60 …und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 28;… Beschluss vom 11. Januar 2024 - 1 StR 422/23 Rn. 6).
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