Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10368
LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05 (https://dejure.org/2008,10368)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05 (https://dejure.org/2008,10368)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 4 TaBV 4/05 (https://dejure.org/2008,10368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streit zwischen ver.di und der "DHV - die Berufsgewerkschaft" (ehemals Deutscher Handels- und Industrieangestellten Verband) um die Tarifzuständigkeit für den DRK-Landesverband Sachsen e.V.

  • Judicialis

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4; ; ArbGG § ... 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ArbGG § 97; ; ArbGG § 97 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 313 Abs. 3; ; BGB § 33 Abs. 1; ; BGB § 56; ; BGB § 57; ; BGB § 58; ; BGB § 59; ; BGB § 71 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft bei unbestimmtem Organisationsbereich - keine Ausweitung auf weitere Berufsgruppen durch schlichte Hinzufügung des Begriffs "insbesondere"

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streit zwischen ver.di und der DHV (ehemals Deutscher Handels- und Industrieangestellten Verband) um die Tarifzuständigkeit für den Landesverband Sachsen e.V. Deutsches Rotes Kreuz (DRK); Tarifzuständigkeit von ver.di für alle beim DRK Landesverband Sachsen beschäftigten ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05
    Der Beteiligte zu 4) als oberste Arbeitsbehörde des Landes Sachsen ist ebenfalls durch den streitgegenständlichen Tarifvertrag, der sich ausschließlich auf das Gebiet dieses Landes bezieht, beteiligungsfähig (…vgl. Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl. 2008, § 97 Rz 22 und 23; vgl. hinsichtlich der Beteiligtenstellung der Beteiligten zu 3) aber auch BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit m.w.N.).

    (1) Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Fähigkeit eines an sich tariffähigen Verbands, Tarifverträge mit einem bestimmten Geltungsbereich abzuschließen (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Organisationsbereich (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Eine Beschränkung auf die jeweiligen Verbandsmitglieder ist dagegen rechtlich nicht möglich (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Auszugehen ist von den Anschauungen der beteiligten Berufskreise (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit mit weiterer Rspr.; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit;… Wiedemann/Oetker, a.a.O., § 2 Rz 89).

    Auch die tatsächliche Handhabung und die Anschauung der beteiligten Berufskreise können bei der Auslegung von Bedeutung sein (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979).

    Hinzuzufügen bleibt, dass eine Tarifzuständigkeit nicht allein mitgliedschaftsbezogen bestimmt werden kann, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 18. Juli 2006 (1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit) für die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband festgestellt hat.

    Dass die Tarifgebundenheit von der Tarifzuständigkeit zu unterscheiden ist, ist nicht weiter auszuführen (vgl. nur BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 46/89

    Tarifzuständigkeit der ÖTV für Tauchereigewerbe

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05
    Wird eine Gewerkschaft oder ein Verband außerhalb des satzungsgemäßen Zuständigkeitsbereichs tätig, führt dies nicht zu einer Erweiterung der Tarifzuständigkeit (…Däubler/Peter, a.a.O., § 2 Rz 165;… Löwisch/Rieble, a.a.O., § 2 Rz 94; BAG 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Eine Gewerkschaft, die z.B. Mitglieder außerhalb ihres satzungsgemäßen Zuständigkeitsbereichs organisiert und für sie Tarifverträge abschließt, verfügt nicht über die erforderliche Tarifzuständigkeit, wenn dieser Bereich nicht von ihrer Satzung erfasst ist (…Däubler/Peter, a.a.O., § 2 Rz 165; BAG 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Der Umstand, dass eine Gewerkschaft in der Vergangenheit eine Vielzahl von Tarifverträgen für eine bestimmte Branche abgeschlossen hat sowie der Umstand, dass beschäftigte Arbeitnehmer in Betrieben dieser Branche bei ihr organisiert sind, ist mithin für sich allein genommen nicht geeignet, eine Tarifzuständigkeit für diese Branche und hierzu gehörige Gewerbe zu begründen (BAG 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Der Abschluss von Tarifverträgen oder die Aufnahme von Mitgliedern in den Verband können für sich allein nicht dessen satzungsmäßige Tarifzuständigkeit erweitern (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit); sie können lediglich Teil der tatsächlichen Handhabung und Ausdruck der Anschauungen der beteiligten Berufskreise sein und damit bei der Auslegung Berücksichtigung finden (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 14.12.1999 - 1 ABR 74/98 - AP Nr. 14 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Dass der Abschluss von Tarifverträgen oder die Aufnahme von Mitgliedern in den Verband Teil der tatsächlichen Handhabung und Ausdruck der beteiligten Berufskreise sein kann und diese Umstände bei der Auslegung Berücksichtigung zu finden haben, wurde oben unter Hinweis auf die entsprechende Literatur und Rechtsprechung (II. 3) a) (3) und (4)) bereits ausgeführt (vgl. BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Die Bestimmung der Tarifzuständigkeit muss allein aus der Satzung folgen (Löwisch/Rieble, a.a.O., § 2 Rz 94 unter Hinweis auf BAG 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Insoweit sind Tarifabschlüsse allein kein Kriterium zur Bestimmung der Zuständigkeit und für sich allein nicht geeignet, die satzungsmäßige Tarifzuständigkeit zu erweitern (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit): Auch wenn der Abschluss von Tarifverträgen zwischen Tarifvertragsparteien als Indiz dafür angesehen werden mag, dass die Beteiligten selbst in dem jeweils anderen Vertragspartner denjenigen sehen, mit dem sie einen solchen Vertrag auch abschließen können und damit zugleich auch dessen Durchsetzungsfähigkeit annehmen mögen, ist damit, wie der Beteiligte zu 4) zu Recht hervorhebt, kein Beweis dafür erbracht, dass nach internem Recht den beiden Parteien des Vertrages wiederum die erforderliche Kompetenz hierfür zusteht.

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05
    Ihre Tariffähigkeit steht außer Streit, wobei es für die Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 1 ArbGG auch unerheblich wäre, wenn über die Tariffähigkeit der antragstellenden Vereinigung gerade gestritten würde (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979).

    (1) Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Fähigkeit eines an sich tariffähigen Verbands, Tarifverträge mit einem bestimmten Geltungsbereich abzuschließen (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Organisationsbereich (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Auch die tatsächliche Handhabung und die Anschauung der beteiligten Berufskreise können bei der Auslegung von Bedeutung sein (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979).

    Der Abschluss von Tarifverträgen oder die Aufnahme von Mitgliedern in den Verband können für sich allein nicht dessen satzungsmäßige Tarifzuständigkeit erweitern (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit); sie können lediglich Teil der tatsächlichen Handhabung und Ausdruck der Anschauungen der beteiligten Berufskreise sein und damit bei der Auslegung Berücksichtigung finden (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 14.12.1999 - 1 ABR 74/98 - AP Nr. 14 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Dass der Abschluss von Tarifverträgen oder die Aufnahme von Mitgliedern in den Verband Teil der tatsächlichen Handhabung und Ausdruck der beteiligten Berufskreise sein kann und diese Umstände bei der Auslegung Berücksichtigung zu finden haben, wurde oben unter Hinweis auf die entsprechende Literatur und Rechtsprechung (II. 3) a) (3) und (4)) bereits ausgeführt (vgl. BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Insoweit sind Tarifabschlüsse allein kein Kriterium zur Bestimmung der Zuständigkeit und für sich allein nicht geeignet, die satzungsmäßige Tarifzuständigkeit zu erweitern (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit): Auch wenn der Abschluss von Tarifverträgen zwischen Tarifvertragsparteien als Indiz dafür angesehen werden mag, dass die Beteiligten selbst in dem jeweils anderen Vertragspartner denjenigen sehen, mit dem sie einen solchen Vertrag auch abschließen können und damit zugleich auch dessen Durchsetzungsfähigkeit annehmen mögen, ist damit, wie der Beteiligte zu 4) zu Recht hervorhebt, kein Beweis dafür erbracht, dass nach internem Recht den beiden Parteien des Vertrages wiederum die erforderliche Kompetenz hierfür zusteht.

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05
    Das Bundesarbeitsgericht habe im Beschluss vom 19. November 1985 (1 ABR 37/83 - AP Nr. 4 zu § 2 Tarifzuständigkeit) bereits entschieden, dass eine Gewerkschaft mit der Bestimmung, welche Arbeitnehmer Mitglieder werden können und für welche Arbeitnehmer die Aufgaben der Gewerkschaft wahrgenommen werden, zugleich auch die Reichweite der fachlichen Zuständigkeit festlege.

    Weder die Organisationsbezeichnung noch die bislang in Anspruch genommene Zuständigkeit binden eine Gewerkschaft dahin, dass sie ihre Tarifzuständigkeit nur auf Betriebe bestimmter Wirtschaftszweige erstrecken kann (BAG 19.11.1985 - 1 ABR 37/83 - AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Eine erweiternde Regelung der Tarifzuständigkeit kann damit vom Grundsatz her nicht dem Vorstand übertragen werden (vgl. insoweit zu einem anders liegenden Sachverhalt BAG 19.11.1985 - 1 ABR 37/83 - AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; hier bestand eine Satzungsregelung, die die Befugnis zur Satzungsänderung zwischen den Gewerkschaftstagen ausdrücklich auf den Beirat übertragen hatte).

    Gewerkschaften können ihren satzungsmäßigen Zuständigkeitsbereich auch ändern, wenn ihnen dies zweckmäßig oder notwendig erscheint (BAG 19.11.1985 - 1 ABR 37/83 - AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 1985 (1 ABR 37/83 - AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit), denn hier bestand eine Satzungsregelung, die die Befugnis zur Satzungsänderung zwischen den Gewerkschaftstagen ausdrücklich auf den Beirat übertragen hatte.

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05
    (1) Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Fähigkeit eines an sich tariffähigen Verbands, Tarifverträge mit einem bestimmten Geltungsbereich abzuschließen (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Organisationsbereich (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Eine Gewerkschaft kann ihren Organisationsbereich betriebsbezogen, unternehmensbezogen oder nach sonstigen Kriterien abgrenzen (BAG 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit;… Wiedemann/Oetker, TVG, 7. Aufl. 2007, § 2 Rz 62;… Löwisch/Rieble, TVG, 2. Aufl. 2004, § 2 Rz 93 ff;… Däubler/Peter, TVG, 2. Aufl. 2006, § 2 Rz 165;… Kempen, TVG, 4. Aufl. 2005, § 2 Rz 42).

    Dem steht das sog. Industrieverbandsprinzip nicht entgegen (BAG 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Auch wenn eine Änderung des Zuständigkeitsbereichs dazu führt, dass für einen neu erfassten Betrieb nunmehr mehrere Gewerkschaften die Zuständigkeit in Anspruch nehmen und Tarifkonkurrenzen entstehen, steht dies der Zulässigkeit einer Satzungsänderung nicht entgegen (BAG 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95

    Tarifzuständigkeit im Bereich der Entsorgungswirtschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05
    (1) Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Fähigkeit eines an sich tariffähigen Verbands, Tarifverträge mit einem bestimmten Geltungsbereich abzuschließen (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Organisationsbereich (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Aus allem folgt, dass die Tarifzuständigkeit als ein für die Wirksamkeit von Tarifverträgen wesentliches Merkmal klar und eindeutig in der Satzung geregelt sein muss (…vgl. zu allem (vgl. zu allem Wiedemann/Oetker, a.a.O., § 2 Rz 72, 73;… Löwisch/Rieble, a.a.O., § 2 Rz 93;… Däubler/Peter, a.a.O., § 2 Rz 166; vgl. bereits Wiedemann, "Zur Tarifzuständigkeit", RdA 1975, 78; BAG 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Auszugehen ist von den Anschauungen der beteiligten Berufskreise (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit mit weiterer Rspr.; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit;… Wiedemann/Oetker, a.a.O., § 2 Rz 89).

  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 4/96

    Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle über Zuständigkeitsstreit

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05
    Beteiligte am Verfahren nach § 97 ArbGG über die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung sind neben dem Antragsteller alle diejenigen, deren materielle Rechtsstellung im Hinblick auf die Tarifzuständigkeit unmittelbar betroffen ist (BAG 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    (1) Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Fähigkeit eines an sich tariffähigen Verbands, Tarifverträge mit einem bestimmten Geltungsbereich abzuschließen (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Organisationsbereich (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Eine Gewerkschaft kann ihren Organisationsbereich betriebsbezogen, unternehmensbezogen oder nach sonstigen Kriterien abgrenzen (BAG 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit;… Wiedemann/Oetker, TVG, 7. Aufl. 2007, § 2 Rz 62;… Löwisch/Rieble, TVG, 2. Aufl. 2004, § 2 Rz 93 ff;… Däubler/Peter, TVG, 2. Aufl. 2006, § 2 Rz 165;… Kempen, TVG, 4. Aufl. 2005, § 2 Rz 42).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05
    Zwar sind Tarifabschlüsse nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tariffähigkeit) geeignet, für die Tarifmächtigkeit , jedoch nicht für die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft zu sprechen.
  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98

    Zuständigkeitsbereich der IG Metall

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05
    Der Abschluss von Tarifverträgen oder die Aufnahme von Mitgliedern in den Verband können für sich allein nicht dessen satzungsmäßige Tarifzuständigkeit erweitern (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit); sie können lediglich Teil der tatsächlichen Handhabung und Ausdruck der Anschauungen der beteiligten Berufskreise sein und damit bei der Auslegung Berücksichtigung finden (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 14.12.1999 - 1 ABR 74/98 - AP Nr. 14 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2., 7. und 8. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Januar 2008 - 4 TaBV 4/05 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …

    Dies habe in einem anderweitigen Verfahren bereits das Landesarbeitsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05 - erkannt.

    Insoweit kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass bereits vor dem Schreiben des Gesamtbetriebsrats vom 14.05.2008 das Landesarbeitsgericht Hamburg in der Entscheidung vom 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05 - festgestellt hat, dass der DHV keine uneingeschränkte Tarifzuständigkeit für alle bei der Arbeitgeberin beschäftigten Arbeitnehmer hat.

  • LAG Hamburg, 21.02.2012 - 4 TaBV 7/10

    Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V. - …

    Dies ergebe sich hinsichtlich der Satzung vom 12. Juni 2009 und den darauf basierenden von der DH ... mit der DR ... abgeschlossenen Tarifverträgen aus den Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Januar 2008 - 4 TaBV 4/05 - und des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - (Antrag zu 2) und basiere auf der nicht hinreichenden Bestimmtheit der satzungsrechtlichen Tarifzuständigkeitsregelung.
  • ArbG Hamburg, 15.12.2009 - 20 BV 17/08
    Zu beteiligen sind daher regelmäßig auch die Spitzenverbände ( vgl. LArbG HH, Beschluss vom 23.01.2008, Az. 4 TABV 4/05, Rn. 52 - juris -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht