Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11 - 40, 4 U 131/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 254 Abs 1 BGB, § 276 Abs 2 BGB, § 828 Abs 3 BGB, § 7 StVG, § 9 StVG
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einem aus einer Nebenstraße einbiegenden minderjährigen Radfahrer - verkehrslexikon.de
Zur Haftung bei einem Unfall eines Pkws mit einem aus einer Nebenstraße einbiegenden minderjährigen Radfahrer
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Haftungsverteilung - Verkehrsunfall - einfache Betriebsgefahr des unfallverursachenden Pkws - einfach fahrlässiges Verschulden eines erst zwölf Jahre alten Radfahrers - regelmäßige Halterhaftung von 50%
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Feldweg auf die Landstraße einbiegenden Radfahrers mit einem Pkw des fließenden Verkerhrs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kollision mit zwölfjährigem Fahrradfahrer - Beschränkung der Halterhaftung?
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Haftungsabwägung bei Kollision zwischen Pkw und zwölfjährigem Radfahrer
- ra-braune.de (Kurzinformation)
50 % Haftungsquote auch wenn der andere die Vorfahrt missachtet
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Haftung nach Verkehrsunfall mit Fahrrad
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Schwerer Unfall mit fahrradfahrendem Kind auf Landstraße
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Wer haftet bei Kollision zwischen Pkw und 12-jährigem Radfahrer?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Feldweg auf die Landstraße einbiegenden Radfahrers mit einem Pkw des fließenden Verkehrs
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 29.03.2011 - 14 O 296/10
- OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11 - 40, 4 U 131/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 3245
- NZV 2012, 483
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05
Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11
Der Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten folgt aus § 249 Abs. 2 S. 1 BGB: Mit Blick auf die gravierenden Folgen des Unfallgeschehens stellt die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine zweckentsprechende und vernünftige Maßnahme der Rechtsverfolgung dar, weshalb die entstandenen Aufwendungen als Teil des materiellen Schadensersatzes zu erstatten sind; auch die Anwaltskosten werden vom Schutzbereich der Haftungsnorm (§§ 7, 18 StVG; § 823 BGB) umfasst (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.2006 - VI ZR 43/05, NJW 2006, 1065;… Palandt/Grüneberg, aaO, § 249 Rdnr. 56 f.). - BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11
Hierbei folgt die Haftungsabwägung den zu § 17 Abs. 1 StVG entwickelten Rechtsgrundsätzen: Bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge sind nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506;… Urt. v. 24.6.1975 - VI ZR 159/74, VersR 1975, 1121;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 9 StVG Rdnr. 7). - BGH, 11.07.2007 - XII ZR 197/05
Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11
Demnach können subjektive Besonderheiten den schweren Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entkräften (BGHZ 119, 147, 149; Urt. v. 11.7.2007 - XII ZR 197/05, MDR 2007, 1367;… Löwisch/Caspers in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 276 Rdnr. 100 ff.;… MünchKomm(BGB)/Grundmann, 6. Aufl., § 276 Rdnr. 95, 104 ff.;… Erman/Westermann, BGB, 13. Aufl., § 276 Rdnr. 16;… Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 277 Rdnr. 5).
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11
Demnach können subjektive Besonderheiten den schweren Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entkräften (BGHZ 119, 147, 149;… Urt. v. 11.7.2007 - XII ZR 197/05, MDR 2007, 1367;… Löwisch/Caspers in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 276 Rdnr. 100 ff.;… MünchKomm(BGB)/Grundmann, 6. Aufl., § 276 Rdnr. 95, 104 ff.;… Erman/Westermann, BGB, 13. Aufl., § 276 Rdnr. 16;… Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 277 Rdnr. 5). - BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11
Demnach sollte künftig nach dem erklärten Willen des Reformgesetzgebers ein vollständiger Haftungsausschluss nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein, so insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein gravierendes Mitverschulden gegenübersteht (…BT-Drucks. 14/7752, S. 30; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.11.2003 - VI ZR 31/02, MDR 2004, 444;… Urt. v. 13.2.1990 - VI ZR 128/89, VersR 1990, 535, 536). - BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89
Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs. …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11
Demnach sollte künftig nach dem erklärten Willen des Reformgesetzgebers ein vollständiger Haftungsausschluss nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein, so insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein gravierendes Mitverschulden gegenübersteht (…BT-Drucks. 14/7752, S. 30;… vgl. auch BGH, Urt. v. 18.11.2003 - VI ZR 31/02, MDR 2004, 444; Urt. v. 13.2.1990 - VI ZR 128/89, VersR 1990, 535, 536). - OLG Koblenz, 11.12.2006 - 12 U 1184/04
Fußgängerunfall: Betreten der Fahrbahn bei auf rot geschalteter Fußgängerampel; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11
Hierbei kann die Abwägung zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (…Hentschel/König/Dauer, aaO, Rdnr. 9;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 239;… Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 9 StVG Rdnr. 18 f.; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04). - OLG Hamm, 13.01.2009 - 9 U 70/08
Überwiegende Haftung eins wartepflichtigen Radfahrers gegenüber zu schnellem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11
Rn. 54 Der letztgenannte Aspekt unterscheidet den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt vom Sachverhalt der Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 2009, 1185): In dieser Entscheidung ist das OLG Hamm zu der Einsicht gelangt, dass ein Motorradfahrer aufgrund des Gefahrenzeichens "Radfahrer kreuzen" gehalten sei, seine Geschwindigkeit weiter als vorgeschrieben herabzusetzen, ohne dass die konkrete Gefahr durch kreuzende Radfahrer schon sichtbar sei. - BGH, 24.06.1975 - VI ZR 159/74
Unterlassen eines Hupzeichens während einer Vollbremsung; Erhöhung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11
Hierbei folgt die Haftungsabwägung den zu § 17 Abs. 1 StVG entwickelten Rechtsgrundsätzen: Bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge sind nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind (…BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 24.6.1975 - VI ZR 159/74, VersR 1975, 1121;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 9 StVG Rdnr. 7).
- OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die …
Die Frage, ob das Unfallereignis unabwendbar war, ist nach dem Wortlaut des reformierten Haftungstatbestands ohne Relevanz (Senat NJW 2012, 3245, 3246).Hierbei kann die Abwägung zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten - wie hier - derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (Senat NJW 2012, 3245, 3246 m. w. Nachw.).
Dieser Gesetzesbegründung ist jedenfalls im Blick auf Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kraftfahrzeugen und erwachsenen, nicht hilfsbedürftigen Radfahrern zu entnehmen, dass ein vollständiger Haftungsausschluss nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein sollte, insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers gegenübersteht (Senat NJW 2012, 3245, 3247;… Urt. v. 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19 -, juris Rn. 62).
Grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ist z. B. ohne Weiteres gegeben, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (Senat NJW 2012, 3245, 3247;… Urt. v. 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19 -, juris Rn. 62).
- OLG Celle, 19.05.2021 - 14 U 129/20
Mitverschulden eines 11 Jahre alten Kindes hinsichtlich einer Kollision mit einem …
Die kindlichen Eigenheiten, insbesondere die jungen Menschen wesenseigene Impulsivität, mangelnde Konzentrationsfähigkeit und gruppendynamische Verhaltensweise müssen berücksichtigt werden (vgl. OLG Düsseldorf, 30. August 2013, 1 U 68/12; OLG Saarbrücken, 24. April 2012, 4 U 131/11; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2018 - I-1 U 160/15 -, Rn. 105, alle zitiert nach juris).Die Verkennung der wahren Verkehrslage, insbesondere die fehlerhafte Einschätzung von Geschwindigkeiten und Abständen, ist geradezu ein Merkmal der noch in ihrer Entwicklung befindlichen eingeschränkten kindlichen Wahrnehmungsfähigkeit (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 24. April 2012 - 4 U 131/11 - 40 -, Rn. 46, juris, für einen zwölfjährigen Fahrradfahrer, der sich allerdings - anders als hier - in keiner gruppendynamischen Situation in der Dunkelheit befunden hat).
- OLG Hamm, 08.01.2016 - 9 U 125/15
Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet …
Dieser Gesetzesbegründung ist jedenfalls im Blick auf Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kraftfahrzeugen und erwachsenen, nicht hilfsbedürftigen Radfahrern zu entnehmen, dass ein vollständiger Haftungsausschluss nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein sollte, insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers gegenübersteht (OLG Saarbrücken NJW 2012, 3245, 3247; Urteil vom 04.07.2013 - 4 U 65/12 -, juris).Grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ist z. B. ohne Weiteres gegeben, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (OLG Saarbrücken NJW 2012, 3245, 3247; Urteil vom 04.07.2013 - 4 U 65/12 -, juris).
- OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12
Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß eines Lkw mit einem aus einem Feldweg …
Grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ist z. B. ohne weiteres gegeben, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (Bestätigung des Senatsurt. v. 24.?04.2012 ? 4 U 131/11-40-, NJW 2012, 3245 ff.).Die Frage, ob das Unfallereignis unabwendbar war, ist nach dem Wortlaut des reformierten Haftungstatbestands ohne Relevanz (Senat NJW 2012, 3245, 3246).
Hierbei kann die Abwägung zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (Senat NJW 2012, 3245, 3246 m. w. Nachw.).
Ist die Länge der Gefahrenstelle erheblich größer, kann ein Zusatzschild nach § 40 Abs. 4 StVO diese Länge angeben (Senat NJW 2012, 3245, 3248).
Grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ist z. B. ohne Weiteres gegeben, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (Senat NJW 2012, 3245, 3247).
Bei - hier gegebenen - gravierenden Folgen eines Unfallgeschehens stellt die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine zweckentsprechende und vernünftige Maßnahme der Rechtsverfolgung dar (Senat NJW 2012, 3245, 3249).
- AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13
Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung, …
Dementsprechend ging das OLG Saarbrücken in einer Entscheidung vom 24.4.2012, Az. 4 U 131/11 = NJW 2012, 3245 = NZV 2012, 483 bei einer Kollision zwischen PKW (50%), der außerorts eine 5, 30 m breite Landstraße ohne Mittelmarkierung nicht schneller als mit erlaubten 70 km/h befuhr, und einem von rechts aus einem untergeordneten Zufahrtsweg kommenden 12-jährigen Radfahrer (50%), der ohne Beachtung des Verkehrs nach rechts in die Landstraße einbog, von einer hälftigen Schadensteilung aus. - OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 287/11
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs und grob …
Rn. 124 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Urt. v. 24.04.2012 - 4 U 131/11 - 40 -, NJW 2012, 3245 - 3249, juris Rdn. 33 ff) findet gemäß § 9 StVG die Vorschrift des § 254 BGB Anwendung, wenn bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des verletzten Fahrradfahrers mitgewirkt hat.Dies setzt bei Fahrradfahrern regelmäßig voraus, dass diese den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt haben (vgl. Senat, Urt. v. 24.04.2012 - 4 U 131/11 - 40 -, NJW 2012, 3245 - 3249, juris Rdn. 44).
- OLG Stuttgart, 09.03.2017 - 13 U 143/16
Verkehrsunfallhaftung: Beweislast und Haftungsverteilung bei einem Unfall …
Rn. 26 Das OLG Saarbrücken (Urteil vom 24.04.2012 - 4 U 131/11, juris Rn. 63) folgte dem Hinweis des BGH ebenfalls und erachtete bei der Kollision eines 12-jährigen Radfahrers, der unachtsam aus einem Seitenweg auf eine Landstraße ausgefahren war, mit einem Pkw, dessen Lenker kein Verschulden traf, in der Abwägung eine hälftige Haftungsverteilung für angemessen. - OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem 10-jährigen, die Fahrbahn …
Dies gilt insbesondere, wenn die Verkehrssituation - wie vorliegend - unschwer erkennbar ist (vgl. Senat, 30. August 2013, 1 U 68/12; OLG Saarbrücken, 24. April 2012, 4 U 131/11, Rn. 44).Auch ist der Gesamtsituation dahingehend Rechnung zu tragen, dass die kindlichen Eigenheiten, insbesondere die jungen Menschen wesenseigene Impulsivität, mangelnde Konzentrationsfähigkeit und gruppendynamische Verhaltensweise, welche bei der typisierenden Betrachtungsweise des § 828 Abs. 2 BGB Kinder unter zehn Jahren an der hinreichenden Einschätzung der aus dem Straßenverkehr resultierenden Gefahren hindert, nicht gewissermaßen punktuell mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres abgestellt werden (vgl. Senat, 30. August 2013, 1 U 68/12; OLG Saarbrücken, 24. April 2012, 4 U 131/11).
- OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen …
Rn. 14 Auch wenn die Geschädigte vorliegend die Altersgrenze des § 828 Abs. 2 BGB bereits überschritten hatte, ist, wie das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urt. v. 24.04.2012 - 4 U 131/11 -, Rn. 44, zit. n. juris) zutreffend ausgeführt hat, zu berücksichtigen, dass die kindlichen Eigenheiten - Impulsivität, mangelnde Konzentrationsfähigkeit und gruppendynamisches Verhalten -, die ein Kind an der hinreichenden Einschätzung der Gefahren des Straßenverkehrs hindern, "nicht gewissermaßen punktuell mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres abgestellt werden". - OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12
Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges
Dies gilt insbesondere, wenn die Verkehrssituation - wie vorliegend - unschwer erkennbar ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.04.2012, Az. 4 U 131/11, Rn. 44, zitiert nach juris = NJW 2012, 3245). - OLG Saarbrücken, 03.04.2014 - 4 U 484/11
Unfall eines Fahrgastes im Linienbus: Pflicht des Busfahrers zum Hinweis an einen …
- LG Münster, 24.11.2017 - 11 O 79/16
Zahlungsanspruch eines Radfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen …
- OLG Saarbrücken, 17.12.2015 - 4 U 140/14
Berufung im Bauprozess: Zulässigkeit der Berufung eines Gesamtschuldners bei …
- LG Münster, 24.05.2017 - 8 O 213/15
Ersatz von Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallschaden und …
- LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
Verkehrsunfall: Auto und Kind - zu nah an Fahrbahn stehend
- OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20
Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter …
- OLG Saarbrücken, 17.12.2015 - 4 U 39/15
Haftung bei Eisenbahnunfall: Zusammenstoß einer ferngesteuerten Rangierabteilung …
- OLG Frankfurt, 16.12.2014 - 5 U 24/14
Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG
- LG Frankfurt/Main, 16.02.2016 - 5 O 132/15
Es fällt nicht unter den Regelungsbereich des § 131 Abs. 4 AktG, wenn ein …
- OLG Saarbrücken, 20.03.2014 - 4 U 64/13
Ersatzpflicht hinsichtlich der Beerdigungskosten nach Kfz-Unfall: Gläubiger des …
- OLG Köln, 27.09.2018 - 28 U 16/18
Anspruch des privaten Krankenversicherers auf Feststellung der Ersatzpflicht des …
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 157/13
Kein unzulässiger Sondervorteil des SoFFin durch Kapitalerhöhung zur Rückführung …
- OLG Brandenburg, 21.05.2026 - 10 U 14/26
Kein Anspruch auf Schadensersatz der Klägerin aus Unfallereignis wegen Mitwirkung …
- LG Hamburg, 07.09.2018 - 302 O 206/16
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall …
- LG Frankfurt/Main, 28.01.2014 - 5 O 162/13
Auskunftsrecht der Aktionäre nur über das die Entlastung von …
- LG Saarbrücken, 08.07.2021 - 6 O 113/20
Fahrzeugkollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger
- LG Frankfurt/Main, 17.05.2023 - 15 43/22
- LG Mönchengladbach, 03.09.2015 - 10 O 340/13
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Darlegungs- und Beweislast im Wettbewerbsprozess
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bzgl. der Unwahrheit angeblich irreführender Tatsachenbehauptungen im Wettbewerbsprozess
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 18.05.2011 - 20 O 16/08
- OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11
- BGH, 19.02.2014 - I ZR 230/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11
Rn. 109 Die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, mithin auch die Unwahrheit der durch die Verwendung des Umweltzeichens suggerierten Angabe, die Tragetaschen würden entsprechend den Anforderungen zu 80% aus Kunststoffrezyklaten hergestellt, trägt grundsätzlich die Klägerin, und zwar selbst dann, wenn es sich um negative Tatsachen handelt (vgl. BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang; GRUR 2009, 625 - Fruchtextrakt;… Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 2.91).Es ist vielmehr hinsichtlich derjenigen tatsächlichen Umstände, deren Aufklärung nach Lage der Sache vom Kläger billigerweise nicht erwartet werden kann, eine prozessuale (sekundäre) Erklärungspflicht des Beklagten anzunehmen, sofern der Kläger über bloße Verdachtsmomente hinaus die für eine Wettbewerbswidrigkeit sprechenden Tatsachen dargetan und unter Beweis gestellt hat (BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang; GRUR 1997, 229 - Beratungskompetenz;… Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 2.91;… Musielak-Stadler, 4. Aufl., § 138 ZPO, Rn. 10).
- BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
Quersubventionierung von Laborgemeinschaften
- BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00
Kleidersack
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11
Denn sie hat durch eigenes Handeln eine Lage geschaffen, in der ihre Abnehmer in voraussehbarer Weise gegen Nr. 4 2. Alt. des Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG verstoßen würden (vgl. zur Verantwortlichkeit eines Herstellers für Wettbewerbshandlungen des Einzelhändlers u.a. BGH GRUR 1962, 537 - Radkappe; GRUR 1961, 545 - Plastic-Folien; GRUR 2003, 624 - Kleidersack;… Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 8 UWG Rdnr. 2.13c;… Piper/Ohly/Sosnitza, 5.Aufl., § 8 UWG Rdnr. 132). - BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94
Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11
Es ist vielmehr hinsichtlich derjenigen tatsächlichen Umstände, deren Aufklärung nach Lage der Sache vom Kläger billigerweise nicht erwartet werden kann, eine prozessuale (sekundäre) Erklärungspflicht des Beklagten anzunehmen, sofern der Kläger über bloße Verdachtsmomente hinaus die für eine Wettbewerbswidrigkeit sprechenden Tatsachen dargetan und unter Beweis gestellt hat (BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang; GRUR 1997, 229 - Beratungskompetenz;… Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 2.91;… Musielak-Stadler, 4. Aufl., § 138 ZPO, Rn. 10). - BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11
Denn sie hat durch eigenes Handeln eine Lage geschaffen, in der ihre Abnehmer in voraussehbarer Weise gegen Nr. 4 2. Alt. des Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG verstoßen würden (vgl. zur Verantwortlichkeit eines Herstellers für Wettbewerbshandlungen des Einzelhändlers u.a. BGH GRUR 1962, 537 - Radkappe; GRUR 1961, 545 - Plastic-Folien; GRUR 2003, 624 - Kleidersack;… Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 8 UWG Rdnr. 2.13c;… Piper/Ohly/Sosnitza, 5.Aufl., § 8 UWG Rdnr. 132).
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