Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 280 Abs 1 BGB, § 278 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 286 Abs 2 BGB, § 291 BGB, § 288 Abs 1 BGB, § 320 BGB, § 256 ZPO
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei Zug-um-Zug-Vorbehalt gegen Vorteilsausgleichung; Annahmeverzug des Schädigers bei Rückabwicklung einer treuhänderisch gehaltenen Kapitalanlage (Medienfonds) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 18.11.2009 - 8 O 437/08
- OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 4 U 84/09
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09
Es sind auch keine sachlichen Gründe dafür erkennbar, dem Kläger, der mit dem Angebot des Vorteilsausgleichs das seinerseits Erforderliche getan hat, die Nutzungsvorteile des ihm rechtmäßig zustehenden Schadensersatzbetrages in Form der Verzugs- oder Prozesszinsen vorzuenthalten (Senatsurteil vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 - BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 -).Wie der Senat bereits in seinem (zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen) Urteil vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm…, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rdnr. 92).
Besteht die Anlage in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (Senatsurteil vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 - ; vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08).
- BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82
Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09
Es wäre unbillig und mit dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB), auf dem der Rechtsgedanke der Vorteilsausgleichung letztlich beruht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 -), nicht zu vereinbaren, dem geschädigten Anleger das Risiko aufzuerlegen, dass der Übertragung der durch fehlerhafte Anlageberatung erworbenen Beteiligung auf die beklagte Bank Hindernisse entgegenstehen, die er nicht zu vertreten hat und nicht beeinflussen kann. - BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09
Besteht die Anlage in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (Senatsurteil vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 - ; vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08).
- BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03
Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09
Es sind auch keine sachlichen Gründe dafür erkennbar, dem Kläger, der mit dem Angebot des Vorteilsausgleichs das seinerseits Erforderliche getan hat, die Nutzungsvorteile des ihm rechtmäßig zustehenden Schadensersatzbetrages in Form der Verzugs- oder Prozesszinsen vorzuenthalten (Senatsurteil vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 - BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 -). - BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09
Etwaige gesellschaftsrechtliche Schwierigkeiten bei der Übertragung der Beteiligung des Klägers auf die Beklagte fallen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht des geschädigten Klägers (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2007 - III ZR 214/06 -). - OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09
Wie der Senat bereits in seinem (zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen) Urteil vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm…, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rdnr. 92). - OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08
Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09
Wie der Senat bereits in seinem (zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen) Urteil vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rdnr. 92).
- OLG Brandenburg, 31.08.2011 - 4 U 89/10
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei …
Rn. 91 Besteht die Anlage - wie hier - in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08; Senatsurteile vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - und vom 9. März 2011 - 4 U 95/10 -):.Die Beklagte musste, insbesondere vor dem Hintergrund der im gesamten Bundesgebiet von Anlegern gegen sie angestrengten Zivilrechtsstreitigkeiten stets mit dem Ziel der vollständigen Rückabwicklung der Fondsbeteiligung - allein beim erkennenden Senat waren neben dem vorliegenden insgesamt sieben Verfahren gegen die Beklagte betreffend den V… 3 und V… 4 anhängig (4 U 95/10, 4 U 64/10, 4 U 25/10, 4 U 1/10, 4 U 154/09, 4 U 152/09, 4 U 84/09) -, den Zug-um-Zug-Vorbehalt in der Klageschrift indes dahin verstehen, dass der Kläger von der erworbenen Kapitalanlage nichts behalten, sondern sämtliche Rechte hieran und hieraus, einschließlich derjenigen aus dem Treuhand- und Gesellschaftsvertrag, auf die Beklagte übertragen wollte.
Wie der Senat bereits in seinen, zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen, Urteilen vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - und 9. März 2011 - 4 U 95/10 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm…, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rdnr. 92).
- OLG Brandenburg, 23.12.2015 - 4 U 146/14
Darlehensfinanzierte Beteiligung an einem Medienfonds: Rückabwicklung nach …
Etwaige gesellschaftsrechtliche Schwierigkeiten bei der Übertragung der Fondsbeteiligung des Klägers - die Beklagte verweist auf die nach § 15 Ziffer 1 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages erforderliche Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschafterin - fallen auch im Bereich der Rückabwicklung nach Widerruf (im Falle der schadensersatzrechtlichen Rückabwicklung wegen fehlerhafter Anlageberatung gilt dies ohnehin, siehe nur BGH, Urteil vom 10. Juli 2012 - XI ZR 272/10 - Rdnr. 12 m.w.N. sowie Senatsurteile vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - und vom 31. August 2011 - 4 U 89/10 -) in den Risikobereich der beklagten Bank als Unternehmer und nicht in denjenigen des Verbrauchers (ebenso: OLG Dresden…, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 8 U 450/14 - Rdnr. 56). - OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10
Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Schadensersatzpflicht bei …
95 Besteht die Anlage - wie hier - in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08; Senatsurteile vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - und vom 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 -).Wie der Senat bereits in seinen (zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen) Urteilen vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - und 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm…, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rdnr. 92).
- OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten …
Rn. 88 Besteht die Anlage - wie hier - in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08; Senatsurteile vom 21.04.2010 - 4 U 84/09 -, 16.06.2010 - 4 U 154/09 -, 28.07.2010 - 4 U 1/10 -, 09.03.2011 - 4 U 95/10 - und 31.08.2011 - 4 U 89/10).Wie der Senat bereits in seinen (zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen) Urteilen vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - und 9. März 2011 - 4 U 95/10 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm…, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rn. 92).
- OLG Brandenburg, 08.09.2010 - 4 U 64/10
Bankenhaftung wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei …
Rn. 32 3. Wie der Senat bereits mehrfach in Urteilen zu V… unter Beteiligung der Beklagten entschieden hat (Urteile vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 14. Juli 2010 - 4 U 152/09 - und vom 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 -), kann der klagende Anleger auf die Hauptforderung Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit der Klage - hier dem 28. Januar 2009 - gemäß den §§ 291, 288 Abs. 1 BGB verlangen.Es sind auch keine sachlichen Gründe dafür erkennbar, dem Kläger, der mit dem Angebot des Vorteilsausgleichs das seinerseits Erforderliche getan hat, die Nutzungsvorteile des ihm rechtmäßig zustehenden Schadensersatzbetrages in Form der Verzugs- oder Prozesszinsen vorzuenthalten (Senatsurteile vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 - und 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 -).
- OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 4 U 25/10
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei Zug-um-Zug-Vorbehalt …
31 Wie der Senat bereits mehrfach in Urteilen zu V… 3 und 4 unter Beteiligung der Beklagten entschieden hat (Urteile vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 14. Juli 2010 - 4 U 152/09 -, vom 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - und vom 08. September 2010 - 4 U 64/10 -), kann der klagende Anleger auf die Hauptforderung Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit der Klage gemäß den §§ 291, 288 Abs. 1 BGB verlangen.Es sind auch keine sachlichen Gründe dafür erkennbar, der Klägerin, die mit dem Angebot des Vorteilsausgleichs das ihrerseits Erforderliche getan hat, die Nutzungsvorteile des ihr rechtmäßig zustehenden Schadensersatzbetrages in Form der Verzugs- oder Prozesszinsen vorzuenthalten (Senatsurteile vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - und vom 08. September 2010 - 4 U 64/10 - BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 -).
- OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 152/09
Bankenhaftung wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei …
Wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 - und vom 16.06.2010 - 4 U 154/09 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm…, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rdnr. 92). - LG Kleve, 05.04.2016 - 4 O 254/13
Kapitalanlage; Anlageberatung; Beratungsfehler; Schadensersatz; Übertragung; …
In jenen Fällen ist eine entsprechende Handhabung nach § 242 BGB geboten, weil der Geschädigte insoweit zwingend auf eine Übertragbarkeit auf den Schädiger angewiesen ist, um seinen Schaden liquidieren zu können, da der Schadensersatzanspruch von vornherein nur Zug um Zug gegen die Übertragung entsteht, so dass sich die beklagte Bank bei einer Berufung auf die Übertragungshindernisse treuwidrig verhielte, wenn der geschädigte Anleger diese Hindernisse nicht zu vertreten hat und nicht beeinflussen kann (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 21.04.2010, Az.: 4 U 84/09, Juris-Rn. 31; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2010, Az.: 4 U 154/09, Juris-Rn. 39). - OLG Brandenburg, 09.04.2014 - 4 U 95/10
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Indiz für die fehlende Kausalität der …
Dem Senat ist aus anderen Rechtsstreitigkeiten zwischen Anlegern und der hiesigen Beklagten wegen Beteiligungen an V... und V... 4 (siehe nur Urteile vom 31. August 2011 - 4 U 89/10 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - und vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -) bekannt, dass es vorgekommen ist, dass Mitarbeiter der Beklagten ihren Kunden gegenüber die Schuldübernahme durch die D... Bank AG bzw. (bei V... 4) die H...Bank AG tatsächlich so dargestellt haben, als würden damit unmittelbar die Anlegergelder abgesichert.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.12.2009 - 4 U 154/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1
Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung der Zwangsverwertung von Orientteppichen wegen totaler Geschäftsaufgabe - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung der Zwangsverwertung von Orientteppichen wegen totaler Geschäftsaufgabe
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 23.03.2010 - 4 U 159/09
Wiederholungsgefahr nach Beschränkung des Widerspruchs gegen eine einstweilige …
Der Senat hat die Berufung des Beklagten und damaligen Antragsgegners zurückgewiesen durch Urteil vom 17. Dezember 2009 -4 U 154/09.Das werde auch daran deutlich, dass das Hauptsacheverfahren auf das auch dem Senat bekannte Verfügungsverfahren 4 U 154/09 zurückgehe.
Soweit es um die Durchführung des Sonderverkaufs unter den Bedingungen der Bewerbung geht, gilt das, was der Senat bereits im Urteil in der Sache 4 U 154/09 ausgeführt hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LG Dortmund, 18.06.2009 - 4 U 154/09 |
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 18.06.2009 - 4 U 154/09
- OLG Hamm, 17.12.2009 - 4 U 154/09
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".