Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 139; ; ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 6 Abs. 3; ; MarkenG § 6 Abs. 4; ; BGB § 12; ; BGB § 26; ; BGB § 71; ; BGB § 242
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 5 Abs. 2 ; BGB § 12 § 26 § 71
Die Bezeichnung "Haus & Grund" als Namensrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Priorität an der Bezeichnung "Haus & Grund"; Verwendungsformen der beanstandeten Bezeichnung; Schutz einer geschäftlichen Bezeichnung nach § 5 Abs. 2 Markengesetz (MarkenG); Rangverhältnis und Koexistenz von Vereinsnamen; Verwechslungsgefahr bei Verfolgung des gleichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 12.05.2005 - 14 O 35/05
- OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 93/05
- OLG Hamm - 4 U 93/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 161
- GRUR-RR 2008, 464 (Ls.)
- NZM 2006, 315
- NZM 2008, 904 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.11.1989 - I ZR 191/87
"AjS-Schriftenreihe"; Schutzfähigkeit eines Firmenschlagwortes; Verkehrsgeltung …
Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05
Aus der früheren Mitgliedschaft des Beklagten zu 1) im LVO ergeben sich keine solchen besonderen Treuepflichten gegenüber dem Kläger oder dem LVO, etwa mit dem Inhalt, nun für einen ausreichenden Abstand zum Vereinsnamen des Klägers zu sorgen (BGH GRUR 1992, 329 - AJS-Schriftenreihe).Schlagwörter, die aber nicht aus dem eigentlichen Namen hergeleitet sind, genießen Rechtsschutz nur bei Verkehrsgeltung (BGH GRUR 1992, 329 - AJS-Schriftenreihe;… Ingerl/Rohnke a.a.O. § 15 Rz. 46).
- BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98
DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren …
Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05
Die vom Bundesgerichtshof insoweit entschiedenen Fälle (GRUR 2001, 344 - DB Immobilienfonds; GRUR 1998, 391 - Dr. St... Nachfolger; GRUR 1995, 54 - Nicoline) zeichneten sich dadurch aus, dass hinsichtlich der fremden Kennzeichenrechte Beziehungen zwischen dem ermächtigenden Dritten und dem Kläger bestanden. - BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92
"Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter …
Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05
Die vom Bundesgerichtshof insoweit entschiedenen Fälle (GRUR 2001, 344 - DB Immobilienfonds; GRUR 1998, 391 - Dr. St... Nachfolger; GRUR 1995, 54 - Nicoline) zeichneten sich dadurch aus, dass hinsichtlich der fremden Kennzeichenrechte Beziehungen zwischen dem ermächtigenden Dritten und dem Kläger bestanden.
- BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95
"Dr. St. ... Nachf."; Fortführung einer sog. Doktorfirma durch einen nicht …
Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05
Die vom Bundesgerichtshof insoweit entschiedenen Fälle (GRUR 2001, 344 - DB Immobilienfonds; GRUR 1998, 391 - Dr. St... Nachfolger; GRUR 1995, 54 - Nicoline) zeichneten sich dadurch aus, dass hinsichtlich der fremden Kennzeichenrechte Beziehungen zwischen dem ermächtigenden Dritten und dem Kläger bestanden. - BGH, 23.01.1976 - I ZR 95/75
Lohnsteuerhilfevereine als Gewerbetreibende i. S. des § 13 Abs. 1 UWG (Gesetz …
Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05
Damit konkurrieren sie mit solchen Anbietern wie etwa die Lohnsteuerhilfevereine auf dem Gebiet des Steuerrechts mit den steuerberatenden Berufen (BGH GRUR 1976, 370 - Lohnsteuerhilfevereine; OLG München Anlage B 29 zur Klageerwiderung; OLG Naumburg Anlage K 42 S. 9;… Ingerl/Rohnke MarkenG 2. Aufl. § 14 Rz. 51;… Fezer Markenrecht 3. Aufl. § 14 MarkenG Rz. 41). - OLG Hamm, 28.08.2000 - 4 W 139/00
Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05
Der Vereinsname des Klägers ist hier auch schutzfähig wegen noch ausreichender Kennzeichnungskraft (Senatsbeschluss v. 8. Juni 2000 - 4 W 139/00; OLG Naumburg Anlage K 42; a.A. OLG München Anlage B 29).
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06
Haus & Grund III
Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamm GRUR-RR 2006, 161). - OLG Naumburg, 19.01.2007 - 10 U 53/06
Verwechslungsgefahr hinsichtlich des Kennzeichens "Haus & Grund"
Bei einem eingetragenen Verein ist hier grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Eintragung ins Vereinsregister gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 BGB abzustellen, wenn der Verein anschließend unter dem neuen Namen tätig wird (Urteil des 4. Zivilsenats des OLG Hamm vom 24.11.2005, Az.: 4 U 93/05, zitiert nach juris Rn. 87 [=GRUR-RR 2006, 161 ff.]).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 93/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
MarkenG § 5; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 5 Abs. 2 S. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 2 S. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 15 Abs. 5; ; BGB § 242; ; ZPO § 543 Abs. 2
- rechtsportal.de
Schutz der Bezeichnung des Haus- und Grundeigentümervereins
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schutz der Bezeichnung des Haus und Grundeigentümervereins
Verfahrensgang
- LG Bochum, 12.05.2005 - 14 O 35/05
- OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 93/05 (1)
- OLG Hamm - 4 U 93/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 257
- NZM 2009, 716
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05
Haus & Grund II
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 93/05
Gerade im Hinblick auf die Beratungsleistungen durch die Ortsvereine hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2008, 1104 -I2 ÍI) auch eine entsprechende organisatorische Einheit zwischen den Ortsvereinen und dem Kläger als Zentralverband ausdrücklich angenommen. - BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70
Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen …
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 93/05
dd) Weitere Voraussetzung für die Entstehung eines entsprechenden Rechts beim Kläger ist es, dass sich in Bezug auf die als Benutzung in Rede stehende Handlung auch der Wille des Einbezogenen ergibt, sich der Bezeichnung zu bedienen (BGH GRUR 1971, 517, 519 -Swobs).
- OLG Hamm, 06.12.2005 - 4 U 94/05
Schutz von Vereinsnamen 'Haus und Grund' wie eine Firma
Einer davon ist der Ortsverein Haus & Grund I, den der Kläger im Verfahren 4 U 93/05 verklagt hat.6) hilfsweise zu Ziffern 1 -5 den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 4 U 93/05 (Haus & Grund E ./. Haus & Grund I) auszusetzen.
1) Für die angeregte Aussetzung der Verhandlung nach § 148 ZPO, die nur den Sinn haben könnte, eine Revisionsentscheidung des BGH in der Sache 4 U 93/05 des Senats abzuwarten, bestand kein Anlass.
Es war weder dem Senat noch den Beklagten, bei denen es sich im Verhältnis zu den Parteien des Rechtsstreits 4 U 93/05 -auch wirtschaftlich- um unterschiedliche Personen handelt, ein Zuwarten auf die Berufungsentscheidung zuzumuten.
Daran hält der Senat in Übereinstimmung mit der im Urteil des OLG Naumburg vom 2. September 2005 (dort Seite 10) mit zutreffender Begründung vertretenen Auffassung zu dieser Frage trotz der in der Parallelsache 4 U 93/05 des Senats angesprochenen entgegen stehenden Entscheidung des OLG München fest.
dd) Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte geht der Senat wie in der Parallelsache 4 U 93/05 davon aus, dass auch der Verein Haus & Grund I seinen neuen Vereinsnamen spätestens mit der Eintragung der Namensänderung benutzt hat.
Der Verein Haus & Grund I kann sich dem Kläger gegenüber auf die frühere Erlangung eines eigenen Namensrechts berufen; auch das hat der Senat schon in der Sache 4 U 93/05, in der der Kläger diesem Verein die Benutzung des Namensrecht verbieten lassen wollte, im Einzelnen ausgeführt.
Der Senat hat die Revision im Hinblick auf § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen, weil die selben materiellen Rechtsfragen zur Beantwortung anstehen wie in der Sache 4 U 93/05 des Senats.
- OLG Düsseldorf, 03.11.2015 - 20 U 205/14
Verwechslungsgefahr zweier Marken mit unterschiedlichen Ortsangaben
Die in § 5 MarkenG genannten Unternehmenskennzeichen umfassen nicht nur die Firma, sondern auch die sonstige besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder Unternehmens, sofern diese unterscheidungskräftig ist und eine organisatorische Einheit charakterisiert (OLG Hamm, GRUR-RR 2009, 257, 258 - Haus & Grund II).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 31.05.2007 - 4 U 93/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
VVG § 1; VVG § 49
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines versicherugnsrechtlichen Entschädigungsanspruchs bei Verdacht eines fingierten Kfz-Diebstahls - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Schwerwiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers durch wahrheitswidrige Angaben zu Nachschlüsseln
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Darlegungslast und Beweislast für einen Entschädigungsanspruch nach §§ 1, 49 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beim Verdacht eines fingierten Kfz-Diebstahls mittels eines Nachschlüssels; Erforderliche Tatsachen für die hinreichende Deutlichkeit des äußeren ...
Verfahrensgang
- LG Dessau, 13.09.2005 - 4 O 58/05
- OLG Naumburg, 31.05.2007 - 4 U 93/05
Papierfundstellen
- VersR 2008, 1060
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Naumburg, 31.05.2007 - 4 U 93/05
Zum Mindestmaß an Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen lässt, gehört in der Regel bei einem Fahrzeugdiebstahl der Beweis, dass der Pkw zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort nach der Rückkehr nicht mehr vorgefunden wurde (vgl. BGHZ 130, 1 ff.).Zum Mindestmaß an Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen lässt, gehört in der Regel bei einem Fahrzeugdiebstahl der Beweis, dass der Pkw zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort nach der Rückkehr nicht mehr vorgefunden wurde (vgl. BGHZ 130, 1 ff.).
- BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.05.2007 - 4 U 93/05
Von der Redlichkeit eines Versicherungsnehmers ist nicht mehr auszugehen, wenn konkrete Tatsachen unstreitig oder bewiesen sind, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder die geeignet sind, schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit zu begründen (s. dazu BGHZ 132, 79 ff.).Von der Redlichkeit eines Versicherungsnehmers ist aber dann nicht mehr auszugehen, wenn konkrete Tatsachen unstreitig oder bewiesen sind, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder die geeignet sind, schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit zu begründen (s. dazu BGHZ 132, 79 ff.).
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Naumburg, 31.05.2007 - 4 U 93/05
Der Versicherungsnehmer hat danach lediglich Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine bedingungsgemäß versicherte Entwendung schließen lässt (vgl. z. B. BGH, VersR 1993, 571).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm - 4 U 93/05 |
Verfahrensgang
- LG Bochum, 12.05.2005 - 14 O 35/05
- OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 93/05
- OLG Hamm - 4 U 93/05 (anhängig)
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