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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 24.03.2022

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4424
OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22 (https://dejure.org/2022,4424)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.03.2022 - 4 W 4/22 (https://dejure.org/2022,4424)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. März 2022 - 4 W 4/22 (https://dejure.org/2022,4424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 148 ZPO; § 252 ZPO; § 458a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO; § 348a Abs. 3 ZPO; § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; AEUV Art. 267; § 348a Abs. 1 Nr. 2 ZPO
    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf; Sofortige Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss; Zuwarten auf ein Ergebnis einer in einem fremden Verfahren eingeleiteten Vorlage an den EuGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 348a Abs. 1 Nr. 2
    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf; Sofortige Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss; Zuwarten auf ein Ergebnis einer in einem fremden Verfahren eingeleiteten Vorlage an den EuGH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1050
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (36)

  • OLG Brandenburg, 06.10.2014 - 4 W 33/14

    Verfahrensaussetzung: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22
    Rn. 25 Zwar ist nach herrschender Auffassung § 252 ZPO einschränkend dahin auszulegen, dass eine sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer eigenen Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht ausgesetzt hat (OLG Köln…, Beschluss vom 13. Mai 1977 - 6 W 80/76 -, Rn. 22 ff., juris; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13 ff., juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 6 W 53/20 -, Rn. 9, juris;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 252 Rn. 17;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 43. Ed. 01.12.2021, ZPO § 252 Rn. 4;… Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 252 ZPO Rn. 2).

    Durch die Vorlage einer Auslegungsfrage im Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 267 AEUV trete ein solcher jedoch nicht ein, da das Vorabentscheidungsverfahren - wenn auch in einem weiteren Sinne - als Teil des Zivilprozesses anzusehen sei (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 14, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 13. Mai 1977 - 6 W 80/76 -, Rn. 26, juris;… Musielak/Voit/Stadler, 18. Aufl. 2021, ZPO § 252 Rn. 1; kritisch: Pfeiffer, NJW 1994, 1996 ).

    Denn die Aussetzungsentscheidung sei untrennbar mit der Vorlageentscheidung verbunden (…BeckOK ZPO/Jaspersen, 43. Ed. 01.12.2021, ZPO § 252 Rn. 4; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 14 f., juris).

    Rn. 27 Ob diese Ausnahme - wie im vorliegenden Fall - auch dann gilt, wenn das Verfahren mit Blick auf eine bereits erfolgte Vorlage in einem anderen Verfahren ausgesetzt wird, mithin die Aussetzung nicht mit einer eigenen Vorlage verbunden wird, ist streitig (vgl. dazu - offen lassend -: OLG Celle…, Beschluss vom 14. März 2016 - 13 W 3/16 (Kart) -, Rn. 3 f. m.w.N., juris;… dagegen: Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 252 ZPO Rn. 2;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 43. Ed. 01.12.2021, ZPO § 252 Rn. 4; dafür: OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 3, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 16 ff., juris).

    Rn. 31 Zwar wird gegen die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in der hier zur Entscheidung anstehenden Konstellation angeführt, dass sich - auch aus Sicht der Parteien - für den Verfahrensablauf kein Unterschied zu der Situation ergebe, in der das Gericht die Aussetzung mit einer eigenen - unanfechtbaren - Vorlageentscheidung verbindet (OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 3, juris; dem folgend: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 18, juris).

    Denn auch insoweit gehe es letztlich darum, dem Beschwerdegericht eine Überprüfungskompetenz dahingehend einzuräumen, ob das Gericht dem Gerichtshof der Europäischen Union die der Aussetzung zugrundeliegende Frage hätte vorlegen dürfen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 18, juris).

    Rn. 34 Richtig ist zwar, dass das aussetzende Gericht im Falle der Bezugnahme auf ein fremdes Vorlageverfahren nichts anderes zum Ausdruck bringt, als die Einschätzung, dass in dem Falle, in dem es das fremde Vorlageverfahren nicht gäbe, selbst gehalten wäre, ein Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 18, juris).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22
    Rn. 5 Durch Beschluss vom 29. Oktober 2021 hat der Kammervorsitzende darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Einschätzung der Kammer fraglich sein dürfte, ob nach der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 9. September 2021 - verbundene Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 - die Annahme ausgeschlossen sei, dass die Ausübung des Widerrufsrechts eines Verbrauchers gemäß Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 (hier: § 495 Abs. 1, § 355 BGB) durch innerstaatliches Recht (hier: § 242 BGB) beschränkt werden könne, welches - aufgrund einer umfassenden Bewertung der Umstände des Einzelfalles festgestelltes - rechtsmissbräuchliches Verhalten einer Partei (so auch eine unzulässige Rechtsausübung wegen illoyal verspäteter Geltendmachung eines Rechts) verbiete.

    Rn. 14 Die Beklagte hat die in Aussicht gestellte Aussetzung des Verfahrens befürwortet, die Klägerin hat sich ihr mit Schriftsatz vom 8. Dezember 2021 mit der Begründung entgegengestellt, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die Vorlagefragen der in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart in seinem Urteil vom 9. September 2021 - C-33/20 u.a. - bereits beantwortet habe, was das Oberlandesgericht Stuttgart verkannt habe.

    Die in Bezug genommenen Vorlagefragen des Oberlandesgerichts Stuttgart seien durch den Gerichtshof der Europäischen Union bereits in seinem Urteil vom 9. September 2021 - C-33/20 u.a. - "unmissverständlich" beantwortet worden.

    Rn. 46 Das Landgericht stuft den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt, in dem der Widerruf erst nach vollständiger Erfüllung des Darlehensvertrages erklärt wurde, als Verwirkungsfall ein und musste sich daher die Frage stellen, ob es die aus § 242 BGB hergeleitete Rechtsfigur der Verwirkung nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 9. September 2021 - C-33/20 u.a. - noch zur Anwendung bringen kann.

    Rn. 55 In vorliegender Konstellation, in welcher der Widerruf von dem Verbraucher erst zu einem Zeitpunkt erklärt wird, in dem der Verbraucherdarlehensvertrag beiderseits beendet ist und die Sicherheiten zurückübertragen wurden, von der Begründetheit des von dem Darlehensgeber erhobenen Verwirkungseinwandes auszugehen, und zwar unabhängig von der etwaigen Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation oder der Frage nach einer Nachbelehrung, entsprach - vorbehaltlich der Prüfung der Umstände des Einzelfalles - bis zum Ergehen der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 9. September 2021 - C-33/20 u.a. - (zu damit verbundenen Folge-Erheblichkeitsfragen sogleich) - der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Obergerichte (…vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105, Rn. 40, juris, und XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123, Rn. 37, juris; BGH…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, BGHZ 212, 207, Rn. 30, juris; BGH…, Urteil vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16 -, Rn. 27, juris; BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 9, juris; BGH…, Urteil vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 69/18 -, Rn. 12, juris; BGH…, Urteil vom 18. Februar 2020 - XI ZR 25/19 -, Rn. 12, juris) und ist damit vertretbar.

    Mit Schreiben vom 25.04.2019 widerrief die Klägerin ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung […]" (vgl. ebenso: EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20 -, Rn. 42, juris).

  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 6 U 715/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22
    Rn. 8 Daher erwäge die Kammer, den Rechtsstreit im Hinblick auf den (Vorlage-) Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Oktober 2021 - 6 U 715/19 -, juris, in analoger Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union über die - auch in dem Rechtsstreit der Parteien relevanten - Vorlagefragen auszusetzen.

    Rn. 9 Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Oktober 2021 - 6 U 715/19 -, juris, enthält unter anderem folgende Vorlagefragen:.

    Rn. 16 Ebenfalls durch Beschluss vom 15. Dezember 2021 hat das Landgericht - der Einzelrichter - die Verhandlung bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union über das Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Oktober 2021 - 6 U 715/19 - ausgesetzt.

    Rn. 43 Das Landgericht hat den bei ihm anhängigen Rechtsstreit mit Blick auf den Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Oktober 2021 - 6 U 715/19 - ausgesetzt, weil es der Ansicht ist, dass die Beantwortung der von dem Oberlandesgericht Stuttgart gestellten Vorlagefragen durch den Gerichtshof der Europäischen Union für den zur Entscheidung anstehenden Rechtsstreit vorgreiflich sei.

    Rn. 56 Mit Blick auf die von dem Landgericht zugrunde gelegte materielle Rechtslage erweist sich das von dem Oberlandesgericht Stuttgart durch Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 6 U 715/19 - eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union als vorgreiflich.

    Rn. 65 Der Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Oktober 2021 - 6 U 715/19 - stellt sich weder für sich genommen als völlig unverständlich noch in der Gesamtschau als solitäre "Ausnahme"-Entscheidung dar.

  • OLG Braunschweig, 14.02.2022 - 4 W 16/21

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22
    Rn. 23 Gegen den Aussetzungsbeschluss in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO mit Blick auf ein Parallel-Vorlagefahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV ist die sofortige Beschwerde gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit § 252 ZPO statthaft (zum Ganzen bereits OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 4 W 16/21 -, Rn. 29-41, juris).

    Rn. 57 Eine formelle Entscheidungserheblichkeit, die sich allein auf die Prüfung erstreckt, ob die Vorlagefragen des Parallel-Vorlageverfahrens zu der Begründung passen, die das aussetzende Gericht für seine Aussetzungsentscheidung liefert (so bereits OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 4 W 16/21 -, Rn. 63, juris), liegt vor.

    Die materielle Entscheidungserheblichkeit, genauer: die materielle Abhängigkeit, meint hierbei die Prüfung des Beschwerdegerichts dahingehend, ob das Parallel-Vorlageverfahren in der Sache tatsächlich dazu geeignet ist, eine Frage zu beantworten, die für das ausgesetzte Verfahren entscheidungserheblich ist (so bereits OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 4 W 16/21 -, Rn. 66, juris).

    Rn. 61 Zwar kann die materielle Entscheidungserheblichkeit der konkreten Vorlagefragen für das ausgesetzte Verfahren hier durchaus bezweifelt werden, nachdem der Gerichtshof die Vorlagefragen in seiner Entscheidung vom 9. September 2021 bereits erschöpfend beantwortet haben dürfte (vgl. ausführlich OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 4 W 16/21 -, Rn. 67 ff., juris).

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22
    Das Beschwerdegericht prüft uneingeschränkt, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 6, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. April 2021 - I-4 W 17/21 -, Rn. 5, juris) und damit die tatbestandliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens vorliegt (KG Berlin…, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 7, juris).

    Rn. 39 Auf der Rechtsfolgenseite hingegen verengt sich der Prüfungsmaßstab auf die Kontrolle von Ermessensfehlern (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 6, juris).

    Rn. 85 Das durch die Aussetzungsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren stellt sich als Bestandteil des Hauptverfahrens dar (BGH…, Beschluss vom 9. März 2021 - II ZB 16/20 -, Rn. 23, juris; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 12, juris).

  • OLG Celle, 10.10.2008 - 9 W 78/08

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine mit einer Vorlageentscheidung an ein …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22
    Rn. 25 Zwar ist nach herrschender Auffassung § 252 ZPO einschränkend dahin auszulegen, dass eine sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer eigenen Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht ausgesetzt hat (OLG Köln…, Beschluss vom 13. Mai 1977 - 6 W 80/76 -, Rn. 22 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13 ff., juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 6 W 53/20 -, Rn. 9, juris;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 252 Rn. 17;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 43. Ed. 01.12.2021, ZPO § 252 Rn. 4;… Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 252 ZPO Rn. 2).

    Rn. 27 Ob diese Ausnahme - wie im vorliegenden Fall - auch dann gilt, wenn das Verfahren mit Blick auf eine bereits erfolgte Vorlage in einem anderen Verfahren ausgesetzt wird, mithin die Aussetzung nicht mit einer eigenen Vorlage verbunden wird, ist streitig (vgl. dazu - offen lassend -: OLG Celle…, Beschluss vom 14. März 2016 - 13 W 3/16 (Kart) -, Rn. 3 f. m.w.N., juris;… dagegen: Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 252 ZPO Rn. 2;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 43. Ed. 01.12.2021, ZPO § 252 Rn. 4; dafür: OLG Celle, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 3, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 16 ff., juris).

    Rn. 31 Zwar wird gegen die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in der hier zur Entscheidung anstehenden Konstellation angeführt, dass sich - auch aus Sicht der Parteien - für den Verfahrensablauf kein Unterschied zu der Situation ergebe, in der das Gericht die Aussetzung mit einer eigenen - unanfechtbaren - Vorlageentscheidung verbindet (OLG Celle, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 3, juris; dem folgend: Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 18, juris).

  • OLG Celle, 27.05.1975 - 2 W 16/75
    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22
    Rn. 50 Es ist dem Beschwerdegericht im Rahmen des § 252 ZPO grundsätzlich verwehrt, die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch das Erstgericht zu überprüfen, denn diese Prüfung ist dem Rechtsmittel gegen die spätere Sachentscheidung vorbehalten (…Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 252 ZPO Rn. 5, unter u.a. auf OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 3. November 1997 - 13 W 51/97 -, Rn. 7, juris = OLGR Düsseldorf 98, 83, und OLG Celle, Beschluss vom 27. Mai 1975 - 2 W 16/75 -, NJW 1975, 2208 ;… a.A.MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 252 Rn. 18, der meint, dass das Beschwerdegericht bei der rechtlichen Prüfung, ob ein Aussetzungsgrund gegeben sei, keinen Beschränkungen unterworfen sei).

    Rn. 51 Für diese eingeschränkte Prüfungsdichte des Beschwerdegerichts spricht der bereits im Rahmen der Statthaftigkeits-Prüfung erwähnte prozessrechtliche Grundsatz der Selbständigkeit des Instanzgerichtes, wonach die materiell-rechtliche Beurteilung des zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhaltes in den originären Verantwortungsbereich des aussetzenden Gerichts fällt, in den einzugreifen dem im Wege des § 252 ZPO angerufenen Beschwerdegericht nicht ansteht (OLG Celle, Beschluss vom 27. Mai 1975 - 2 W 16/75 -, NJW 1975, 2208 ).

    Rn. 52 Vor diesem Hintergrund hat der Senat "einzig und allein die formellen Voraussetzungen des § 148 ZPO [zu prüfen], also ob das ' Verfahren' auf der vom Prozeßgericht mitgeteilten materiellen Grundlage vorgreiflich ist" (OLG Celle, Beschluss vom 27. Mai 1975 - 2 W 16/75 -, NJW 1975, 2208 ; ebenso: OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 3. November 1997 - 13 W 51/97 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Köln, 13.05.1977 - 6 W 80/76
    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22
    Rn. 25 Zwar ist nach herrschender Auffassung § 252 ZPO einschränkend dahin auszulegen, dass eine sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer eigenen Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht ausgesetzt hat (OLG Köln, Beschluss vom 13. Mai 1977 - 6 W 80/76 -, Rn. 22 ff., juris; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13 ff., juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 6 W 53/20 -, Rn. 9, juris;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 252 Rn. 17;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 43. Ed. 01.12.2021, ZPO § 252 Rn. 4;… Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 252 ZPO Rn. 2).

    Durch die Vorlage einer Auslegungsfrage im Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 267 AEUV trete ein solcher jedoch nicht ein, da das Vorabentscheidungsverfahren - wenn auch in einem weiteren Sinne - als Teil des Zivilprozesses anzusehen sei (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 13. Mai 1977 - 6 W 80/76 -, Rn. 26, juris;… Musielak/Voit/Stadler, 18. Aufl. 2021, ZPO § 252 Rn. 1; kritisch: Pfeiffer, NJW 1994, 1996 ).

    Zum anderen würde die Überprüfbarkeit einer solchen Aussetzungsentscheidung den allgemeinen prozessrechtlichen Grundsatz verletzen, dass Instanzgerichte ihre Sachentscheidung ohne Steuerung und Einflussnahme von außen treffen dürften und müssten (OLG Köln, Beschluss vom 13. Mai 1977 - 6 W 80/76 -, Rn. 31 ff., juris).

  • KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit: Prüfungskompetenz des …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22
    Das Beschwerdegericht prüft uneingeschränkt, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist (BGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 6, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. April 2021 - I-4 W 17/21 -, Rn. 5, juris) und damit die tatbestandliche Voraussetzung für die Ausübung des Ermessens vorliegt (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 7, juris).

    Dem Beschwerdegericht ist es daher verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des dem Erstgericht eingeräumten Ermessens zu setzen (KG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 12 W 83/07 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 13 W 51/97
    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22
    Rn. 50 Es ist dem Beschwerdegericht im Rahmen des § 252 ZPO grundsätzlich verwehrt, die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch das Erstgericht zu überprüfen, denn diese Prüfung ist dem Rechtsmittel gegen die spätere Sachentscheidung vorbehalten (…Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 252 ZPO Rn. 5, unter u.a. auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. November 1997 - 13 W 51/97 -, Rn. 7, juris = OLGR Düsseldorf 98, 83, und OLG Celle, Beschluss vom 27. Mai 1975 - 2 W 16/75 -, NJW 1975, 2208 ;… a.A.MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 252 Rn. 18, der meint, dass das Beschwerdegericht bei der rechtlichen Prüfung, ob ein Aussetzungsgrund gegeben sei, keinen Beschränkungen unterworfen sei).

    Rn. 52 Vor diesem Hintergrund hat der Senat "einzig und allein die formellen Voraussetzungen des § 148 ZPO [zu prüfen], also ob das ' Verfahren' auf der vom Prozeßgericht mitgeteilten materiellen Grundlage vorgreiflich ist" (OLG Celle, Beschluss vom 27. Mai 1975 - 2 W 16/75 -, NJW 1975, 2208 ; ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. November 1997 - 13 W 51/97 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Celle, 14.03.2016 - 13 W 3/16
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht …

  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 442/16

    Widerruf einer Verbraucherdarlehensvertrages: Ordnungsgemäße Klagerhebung bei …

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen: Zurückweisung …

  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über …

  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10

    Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage …

  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 69/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag nach Einigung …

  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …

  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer …

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06

    Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz als Revisionsrüge

  • LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur …

  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf den gesetzlichen Richter bei …

  • BGH, 18.02.2020 - XI ZR 25/19

    Verwirkung des Widerrufsrechts für einen bereits beendeten Altvertrag über einen …

  • OLG München, 27.01.2022 - 8 W 1818/21

    Aussetzung eines Kapitalanlageverfahrens wegen Vorgreiflichkeit des …

  • BGH, 14.05.2014 - VII ZR 102/12

    Handelsvertreterausgleich für geworbene neue Kunden; Auslegung des Begriffs "neue …

  • OLG Stuttgart, 28.09.2020 - 6 W 48/20

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Aussetzung des Verfahrens und …

  • OLG Stuttgart, 21.10.2020 - 6 W 53/20

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Aussetzungsentscheidung …

  • OLG Hamm, 20.04.2021 - 4 W 17/21

    Markenrechtliche Unterlassungsansprüche; Anforderungen an eine Ermessensausübung

  • BGH, 11.10.2021 - XI ZR 196/21

    Zulassung der Revision wegen Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

  • OLG Stuttgart, 12.03.2021 - 6 U 553/20

    Verbraucherdarlehensvertrags zur Kfz-Finanzierung: Angabe des Tageszins mit 0,0 …

  • KG, 07.11.2012 - 6 W 136/12
  • EuGH, 22.01.2024 - C-630/21

    Mercedes-Benz Bank - Streichung

  • BGH, 23.01.2025 - I ZB 39/24

    Sofortige Beschwerde gegen einen isolierten Aussetzungsbeschluss aufgrund des …

    Rn. 14 (a) Die Anfechtbarkeit einer solchen Aussetzungsentscheidung wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilt (dafür OLG Braunschweig, MDR 2022, 1050 [juris Rn. 28 bis 35];… OLG Frankfurt, MDR 2024, 123 [juris Rn. 10];… OLG Köln, MDR 2024, 395 [juris Rn. 10]; OLG Köln…, Beschluss vom 15. März 2024 - 19 W 18/24, juris Rn. 10 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. April 2024 - 14 W 9/24, juris Rn. 8; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 17. Mai 2024 - 12 W 9/24, juris Rn. 5;… KG, MDR 2024, 1001 [juris Rn. 19 bis 23]; OLG Naumburg…, Beschluss vom 26. Juli 2024 - 2 W 28/24, juris Rn. 20 bis 23; OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2024 - 14 W 122/24, juris Rn. 45;… aA OLG Celle, MDR 2009, 218 [juris Rn. 3]; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14, juris Rn. 18;… OLG Köln, MDR 2023, 1068 [juris Rn. 17]).
  • OLG Köln, 17.05.2023 - 15 W 19/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick …

    Für den Verfahrensablauf macht es nämlich - auch aus der Sicht der Parteien - keinen Unterschied, ob das Ausgangsgericht wegen derselben Frage, über die vom Europäischen Gerichtshof bereits auf Grund der Vorlage eines anderen Gerichts vorab zu entscheiden ist, eine unanfechtbare (weitere) Vorlageentscheidung trifft, die den Europäischen Gerichtshof unökonomisch und überflüssig zusätzlich belastet, oder ob es - wie hier das Landgericht - lediglich die Vorabentscheidung abwartet und deshalb den Weg einer "vorlagespezifischen" Aussetzung wählt (zutreffend OLG Celle, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08, NJW-RR 2009, 857, 857 f.; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14, juris Rn. 18;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 252 Rn. 2; a.A. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2022 - 4 W 4/22, MDR 2022, 1050;… Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 252 Rn. 2;… zweifelnd BeckOK-ZPO/Jaspersen, § 252 Rn. 4 [Stand: 1. März 2023]).

    In Bezug auf die Zulässigkeitsfrage erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, weil das Oberlandesgericht Braunschweig in seinem Beschluss vom 2. März 2022 - 4 W 4/22 - (MDR 2022, 1050) eine abweichende Auffassung vertreten hat und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht vorliegt.

  • OLG Braunschweig, 28.06.2022 - 4 W 20/22

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen …

    Der grundsätzlich beschränkte Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts erstreckt sich auf die formelle Entscheidungserheblichkeit des fremden Vorlageverfahrens für das ausgesetzte Verfahren sowie die Prüfung von Ermessensfehlern (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2022 - 4 W 4/22 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 28.06.2022 - 4 W 13/22

    Aussetzungsbeschluss unter Bezugnahme auf EuGH-Vorlage eines fremden Verfahrens - …

    Der grundsätzlich beschränkte Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts erstreckt sich auf die formelle Entscheidungserheblichkeit des fremden Vorlageverfahrens für das ausgesetzte Verfahren sowie die Prüfung von Ermessensfehlern (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2022 - 4 W 4/22 -, juris).
  • OLG Bamberg, 03.04.2023 - 3 U 7/23

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer unzulässigen …

    Danach sollen den Gerichten und den Berufungsgerichten, die nach Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Rechtssache nunmehr auch aus Gründen der Gewähr effektiven Rechtsschutzes die vor ihnen eröffnete Tatsacheninstanz nicht schließen, sondern die Entscheidung des Gerichtshofs abwarten werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2022 - 4 W 4/22, juris Rn. 42 ff.), durch die ursprünglich auf den 21.11.2022 terminierte mündliche Verhandlung in der Sache (Az. VIa ZR 335/21) so bald als möglich im Anschluss an eine Entscheidung des Gerichtshofs höchstrichterliche Leitlinien an die Hand gegeben werden.
  • OLG Bamberg, 29.08.2022 - 3 U 121/22

    Schlussanträge eines Generalanwalts kein Anlass zur Verfahresaussetzung

    Rn. 6 Danach sollen den Gerichten und den Berufungsgerichten, die nach Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Rechtssache nunmehr auch aus Gründen der Gewähr effektiven Rechtsschutzes die vor ihnen eröffnete Tatsacheninstanz nicht schließen, sondern die Entscheidung des Gerichtshofs abwarten werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2022 - 4 W 4/22, juris Rn. 42 ff.), durch die auf den 21.11.2022 terminierte mündliche Verhandlung in der Sache (Az. VIa ZR 335/21) so bald als möglich im Anschluss an eine Entscheidung des Gerichtshofs höchstrichterliche Leitlinien an die Hand gegeben werden.
  • OLG Jena, 26.07.2024 - 4 W 296/23

    Aussetzung i.V.m. EuGH-Vorlage ist nicht anfechtbar!

    Rn. 13 Zwar findet gemäß § 252 ZPO gegen Entscheidungen, durch die die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, die sofortige Beschwerde statt; dies gilt nach herrschender Auffassung indes nicht, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer - jedenfalls eigenen (zur Statthaftigkeit der Beschwerde bei Aussetzung im Hinblick auf ein fremdes Vorabentscheidungsersuchen vgl. z.B.: KG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2024 - 21 W 5/24; OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2022 - 4 W 4/22 - a.A. z.B. OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 3; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.) - Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV ausgesetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2024 - 4 W 31/22 -, dort Seite 4 (nicht veröffentlicht), unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 4 W 17/22 -, vertretenen Auffassung; ebenso z.B.: Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 7 W 186/21 -, Rn. 9 f; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Dezember 2023 - 19 W 25/23 -, Rn. 9; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13; OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Verg 13/12 -, Rn. 17; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1 f.; ausdrücklich offengelassen: BGH…, Beschluss vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 -, Rn. 2; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.).
  • OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22

    Aussetzung des Rechtsstreits über die Rückabwicklung einer fondsgebundenen …

    In Bezug auf die Frage der Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss über die Aussetzung nach § 148 ZPO und Vorlage nach Art. 267 AEUV erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, weil das Oberlandesgericht Braunschweig in seinem Beschluss vom 2. März 2022, Az. 4 W 4/22, eine abweichende Auffassung vertreten hat und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht vorliegt.
  • OLG Bamberg, 09.08.2022 - 11 U 33/22

    Keine Aussetzung eines Diesel-Falles

    Rn. 13 a) Danach sollen den Gerichten und den Berufungsgerichten, die nach Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Rechtssache nunmehr auch aus Gründen der Gewähr effektiven Rechtsschutzes die vor ihnen eröffnete Tatsacheninstanz nicht schließen, sondern die Entscheidung des Gerichtshofs abwarten werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2022 - 4 W 4/22, juris Rn. 42 ff.), durch die auf den 21.11.2022 terminierte mündliche Verhandlung in der Sache (Az. VIa ZR 335/21) so bald als möglich im Anschluss an eine Entscheidung des Gerichtshofs höchstrichterliche Leitlinien an die Hand gegeben werden.
  • OLG Bamberg, 08.08.2022 - 8 U 38/22

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW …

    Rn. 6 Danach sollen den Gerichten und den Berufungsgerichten, die nach Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Rechtssache nunmehr auch aus Gründen der Gewähr effektiven Rechtsschutzes die vor ihnen eröffnete Tatsacheninstanz nicht schließen, sondern die Entscheidung des Gerichtshofs abwarten werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2022 - 4 W 4/22, juris Rn. 42 ff.), durch die auf den 21.11.2022 terminierte mündliche Verhandlung in der Sache (Az. VIa ZR 335/21) so bald als möglich im Anschluss an eine Entscheidung des Gerichtshofs höchstrichterliche Leitlinien an die Hand gegeben werden.
  • OLG Bamberg, 24.08.2022 - 3 U 161/22

    Keine Aussetzung eines "Diesel-Falles"

  • OLG Bamberg, 29.07.2022 - 11 U 48/22

    Keine Aussetzung von "Diesel-Verfahren" im Hinblick auf die Schlussanträge des …

  • OLG Bamberg, 15.02.2023 - 7 U 38/22

    Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Gerichtshof der Europäischen …

  • OLG Bamberg, 15.09.2022 - 11 U 24/22

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung unzulässiger …

  • OLG Brandenburg, 29.04.2024 - 2 W 12/24

    Verfahrensaussetzung wegen "fremden" Parallelverfahrens beim EuGH?

  • OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21

    Darlegungslast bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen unzulässiger …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.03.2022 - 4 W 4/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8205
OLG Hamm, 24.03.2022 - 4 W 4/22 (https://dejure.org/2022,8205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.2022 - 4 W 4/22 (https://dejure.org/2022,8205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 2022 - 4 W 4/22 (https://dejure.org/2022,8205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 335 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 336 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Versäumnisurteil, Feststellung, Erledigung, rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    ZPO § 336 Abs. 1 S. 1; ZPO § 97 Abs. 1
    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189; Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Versäumnisurteils; Unterbliebene Mitteilung eines neuen Klageantrages; Einseitige Teil-Erledigungserklärung als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zu späte Erledigungserklärung ist neuer Antrag: Kein Versäumnisurteil!

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 976
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