Rechtsprechung
| AG Hamburg, 25.02.2022 - 48 C 304/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 126 Abs 1 BGB, § 126 Abs 3 BGB, § 126a Abs 1 BGB, § 130 Abs 1 S 1 BGB, § 269 Abs 1 BGB
Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum bei unpünktlichen Zahlungseingängen; Nichteinhaltung der Schriftform bei Kündigung mit elektronischem Schriftsatz (Schriftsatzkündigung) bei Einreichung des Schriftsatzes per beA und Zustellung per Post - mietrechtsiegen.de
Mietvertragskündigung nach wiederholt unpünktlichen Mietzahlungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum bei unpünktlichen Zahlungseingängen per beA
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzungen für eine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung nach Abmahnung (IMR 2022, 231)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kann ein Mietverhältnis im Prozess wirksam via beA gekündigt werden? (IMR 2022, 230)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung
Auszug aus AG Hamburg, 25.02.2022 - 48 C 304/21
Rn. 31 Allerdings hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.1.2006 - VIII ZR 364/04 - ausgesprochen, dass eine Kündigung nicht bereits deshalb unwirksam ist, weil zwischen der Abmahnung und dem Zugang der Kündigung nur ein einziger Zahlungstermin liegt, zu dem die Miete nicht pünktlich eingegangen ist (dazu und zu Folgendem: BGH, Urteil vom 11.1.2006 - VIII ZR 364/04 -, juris Rn. 15).In jenem Fall war das unpünktliche Zahlungsverhalten nämlich unmittelbar nach Abmahnung unverändert fortgesetzt worden (BGH, Urteil vom 11.1.2006 - VIII ZR 364/04 -, juris Rn. 3 f.).
Der Bundesgerichtshof hatte darin zu beanstanden, dass das Berufungsgericht für eine außerordentliche fristlose Kündigung schematisch mindestens drei verzögerte Mietzahlungen vorausgesetzt hatte (BGH, Urteil vom 11.1.2006 - VIII ZR 364/04 -, juris Rn. 14).
Hingegen gesteht der Bundesgerichtshof eine einzelfallbezogene tatrichterliche Würdigung, wie sie das Gericht im hiesigen Fall vornimmt, ausdrücklich zu (BGH, Urteil vom 11.1.2006 - VIII ZR 364/04 -, juris Rn. 16).
- LG Berlin, 28.01.2014 - 29 O 323/13
Fristlose Kündigung bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung
Auszug aus AG Hamburg, 25.02.2022 - 48 C 304/21
Erforderlich ist, dass die Zahlungsunpünktlichkeit einen längeren Zeitraum umfasst, mögen die unpünktlichen Mietzahlungen auch teilweise vor und teilweise nach der gemäß § 543 Abs. 3 BGB erforderlichen Abmahnung liegen (LG Berlin, Urteil vom 28.1.2014 - 29 O 323/13).Hiernach kommt es gerade auch darauf an, ob sich unpünktliche Mietzahlungen nach der Abmahnung nachhaltig fortsetzen (für diese Interpretation der Rechtsprechung des BGH ebenso: LG Berlin, Urteil vom 28.1.2014 - 29 O 323/13).
- BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 222/15
Wohnraummiete: Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr; …
Auszug aus AG Hamburg, 25.02.2022 - 48 C 304/21
Rn. 29 Vorstehende Erwägungen gelten unabhängig von der Frage, ob die Rechtzeitigkeitsklausel des Mietvertrags gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB verstößt, weil sie das Risiko einer durch Zahlungsdienstleister verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs entgegen der gesetzlichen Regelung des § 556b Abs. 1 BGB dem Mieter auferlegt (BGH, Urteil vom 5.10.2016 - VIII ZR 222/15), und unabhängig von der sich anschließenden Frage, ob die Zahlungen für April und November 2021 überhaupt als im Rechtssinne verspätet anzusehen sind, weil es für die Rechtzeitigkeit nach §§ 556b Abs. 1, 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB dann auf die rechtzeitige Vornahme der Leistungshandlung ankommt. - BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 301/10
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine …
Auszug aus AG Hamburg, 25.02.2022 - 48 C 304/21
Rn. 22 Allerdings kann eine fortdauernde Zahlungsunpünktlichkeit als Ausdruck mangelnder Zahlungswilligkeit und -fähigkeit geeignet sein, die vertragliche Vertrauensgrundlage schwer zu erschüttern (BGH, Urteil vom 14.9.2011 - VIII ZR 301/10).
- OLG Düsseldorf, 27.10.2022 - 3 W 111/22
Die Honorarberechnung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG geht dem Mandanten nicht in der …
Der hier vom Gericht per Postzustellung übersandte Ausdruck genügt weder der Schriftform noch der elektronischen Form (Bl. 129 GA, vgl. AG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2022 - 48 C 304/21, Rn. 40, juris zur Wohnraumkündigung). - BGH, 27.11.2024 - VIII ZR 155/23
Zugang einer empfangsbedürftigen Willenerklärung in elektronischer Form mit …
Diese - vom Berufungsgericht und auch im Übrigen häufig auf eine entsprechende Formulierung des Amtsgerichts Hamburg in einem Urteil vom 25. Februar 2022 (48 C 304/21, juris Rn. 40) gestützte - Ansicht ist für den Fall der elektronischen Weiterleitung qualifiziert elektronisch signierter elektronischer Schriftsätze durch das Gericht unter Aufrechterhaltung der qualifizierten elektronischen Signatur jedoch nicht zutreffend; eine solche Fallkonstellation war auch in dem der Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg zugrundeliegenden Sachverhalt nicht gegeben (…aaO Rn. 10). - BGH, 27.11.2024 - VIII ZR 159/23
Zum Zugang einer Willenserklärung in elektronischer Form bei Einreichung eines …
Rn. 37 Diese - häufig auf eine entsprechende Formulierung des Amtsgerichts Hamburg in einem Urteil vom 25. Februar 2022 (48 C 304/21, juris Rn. 40) gestützte - Ansicht ist für die elektronische Weiterleitung qualifiziert elektronisch signierter elektronischer Schriftsätze durch das Gericht unter Aufrechterhaltung der qualifizierten elektronischen Signatur jedoch nicht zutreffend; eine solche Fallkonstellation war auch in dem der Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg zugrundeliegenden Sachverhalt nicht gegeben (…aaO Rn. 10).
- LG Bonn, 29.06.2023 - 6 S 97/22
Schriftsatz per beA eingereicht: Kündigung ist formunwirksam!
Rn. 22 Neben der Abgabe ist für eine formgerechte schriftliche Kündigung aber auch notwendig, dass der bei Gericht eingegangene, qualifiziert signierte Schriftsatz, der die Kündigung enthält, dem Kündigungsempfänger selbst in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zugeht (AG Hamburg, Urteil vom 25.02.2022 - 48 C 304/21, BeckRS 2022, 3863 Rz. 34, beck-online;… Schmidt-Futterer/Streyl, BGB, 15. Aufl., § 568 Rn. 29;… Geib, in: BeckOGK, BGB § 568 Rn. 27).Dieser Grundsatz gilt in gleichem Maße für die Schriftform nach § 568 Abs. 1 BGB wie auch für die ersatzweise gemäß § 126a Abs. 3 BGB geltende elektronische Form, weil bei letzterer unter Beibehaltung der für die Schriftform geltenden Grundsätze lediglich die für die Schriftform erforderliche eigenhändige Namensunterschrift bzw. das notariell beglaubigte Handzeichen durch das Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur substituiert wird (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 25.02.2022 - 48 C 304/21, BeckRS 2022, 3863 Rz. 35).
Die Weiterleitung durch das Gericht an den Kündigungsempfänger bzw. dessen Prozessbevollmächtigten reicht hierzu selbst dann nicht, wenn der Schriftsatz seitens des Gerichts per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) zugestellt wird, weil die Legitimationswirkung der Absendersignatur nur gegenüber dem Gericht und nicht - wie gesetzlich gefordert - gegenüber dem Empfänger des Schriftstücks besteht (so AG Hamburg, Urteil vom 25.02.2022 - 48 C 304/21, BeckRS 2022, 3863 Rz. 35 f., beck-online ;… Geib, in: BeckOGK, BGB § 568 Rn. 27;… Schmidt-Futterer/Streyl, BGB, § 568 Rn. 29;… Rohlfs, in: Staudinger, BGB, § 568 Rz. 22;… aA MüKoBGB/Häublein, 9. Aufl., BGB § 568 Rn. 7;… Siegmund, in: Blank/Börstinghaus/Siegmund, 7. Aufl., BGB § 568 Rn. 17).
- LG Frankenthal, 01.03.2024 - 2 S 118/23
Räumungstitel mit Räumungsfrist trotz Suizidgefahr des Mieters
Die Frage, ob bei einer Weiterleitung des Schriftsatzes durch das Gericht die Legitimationswirkung der Absendersignatur auch gegenüber dem Drittempfänger besteht und die elektronische Form im Verhältnis zwischen Absender und Empfänger in diesem Fall eingehalten werden kann (ablehnend: AG Hamburg BeckRS 2022, 3863; Meyer-Abich NJW 2022, 3200;… BeckOK MietR BGB § 568 Rn. 11) war hier nicht relevant. - AG Rheinbach, 23.08.2023 - 3 C 110/21
Mietkürzung wegen Hochwasserschäden und deren Instandsetzung?
Dementsprechend ist es zur Wahrung der elektronischen Form erforderlich, dass die mit gültiger Signatur versehene elektronische Erklärung mit dieser Signatur an den Adressaten abgesandt wird und diesem zugeht (AG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2022 - 48 C 304/21 -, Rn. 37 - 39, juris).
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