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   OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06 - 51   

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OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06 - 51 (https://dejure.org/2006,1206)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.10.2006 - 5 W 154/06 - 51 (https://dejure.org/2006,1206)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Oktober 2006 - 5 W 154/06 - 51 (https://dejure.org/2006,1206)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über generelles Haustierhaltungsverbot

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein generelles Haustierhaltungsverbot durch Mehrheitsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des ein generelles Haustierhaltungsverbot regelnden Wohnungseigentümerbeschlusses; Zuständigkeit der Wohnungseigentümerversammlung für eine Beschlussfassung; Grenzen des zulässigen Gebrauchs von Sondereigentum; Verhältnismäßigkeit eines generellen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haustierhaltungsverbot Mehrheitsbeschluss Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschluss der WEG über generelles Tierhaltungsverbot ist nichtig

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Haustierhaltungsverbot kraft Mehrheitsbeschlusses

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 1004; ; WEG § 13 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; WEG § 13 Abs. 1 § 15 Abs. 2, Abs. 3
    Generelles Haustierverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein volles Haustierhaltungsverbot durch Mehrheitsbeschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergesellschaft darf Haustiere nicht verbieten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haustierhaltung kann nicht generell verboten werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Haustierhaltungsverbot durch Mehrheitsbeschluss ist unzulässig

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Dobermann

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hund, Dobermann

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darf Haustiere nicht pauschal verbieten - Haustierhaltung durch Art. 2 GG geschützt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschluss über generelles Verbot der Tierhaltung nichtig? (IMR 2007, 1069)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 779
  • NZM 2007, 168
  • FGPrax 2007, 113
  • ZMR 2007, 308
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04

    Bindung des Erwerbers einer Eigentumswohnung an ein in der Hausordnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06
    Sie wirkt mit dem Eintritt ihrer Bestandskraft mit Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist "vereinbarungsersetzend" (BGH a.a.O. und diesem folgend BayObLG, Beschluss vom 25.10,2001 - 2 Z BR 81/01-, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2004 -I-3 Wx 311/04-, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.2.2005 - 15 W 507/04- , zitiert nach juris).

    Darin ist lediglich ausgeführt, dass ein Beschluss, der die Haltung von Tieren einem Erlaubnisvorbehalt unterwirft, nicht nichtig ist und sich im Rahmen des § 15 Abs. 2 WEG hält, da es sich gerade nicht um ein "generelles" Verbot der Haustierhaltung handelt, die diesen Gebrauch des Sondereigentums - anders als im vorliegenden Fall - nicht schlechthin verbietet Die übrigen in der Rechtsprechung entschiedenen Fälle sahen kein generelles Tierhaltungs- sondern lediglich ein generelles Hundehaltungsverbot vor (BGH, NJW 1995 2036, OLG Hamm 24.2.2005, - 15 W 507/04- OLGR 2005, 499) und sind daher nicht ohne weiteres mit dem vorliegenden Fall zu vergleichen.

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06
    Die Beschlusskompetenz hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.2000 ( - V ZB 58/99 - BGHZ 129, 329) ohne Rechtsfehler bejaht.

    Darin ist lediglich ausgeführt, dass ein Beschluss, der die Haltung von Tieren einem Erlaubnisvorbehalt unterwirft, nicht nichtig ist und sich im Rahmen des § 15 Abs. 2 WEG hält, da es sich gerade nicht um ein "generelles" Verbot der Haustierhaltung handelt, die diesen Gebrauch des Sondereigentums - anders als im vorliegenden Fall - nicht schlechthin verbietet Die übrigen in der Rechtsprechung entschiedenen Fälle sahen kein generelles Tierhaltungs- sondern lediglich ein generelles Hundehaltungsverbot vor (BGH, NJW 1995 2036, OLG Hamm 24.2.2005, - 15 W 507/04- OLGR 2005, 499) und sind daher nicht ohne weiteres mit dem vorliegenden Fall zu vergleichen.

  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 81/01

    Unzulässige Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbots gegenüber

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06
    Sie wirkt mit dem Eintritt ihrer Bestandskraft mit Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist "vereinbarungsersetzend" (BGH a.a.O. und diesem folgend BayObLG, Beschluss vom 25.10,2001 - 2 Z BR 81/01-, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2004 -I-3 Wx 311/04-, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.2.2005 - 15 W 507/04- , zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - 3 Wx 311/04

    Zur Einschränkung und zum Verbot der Tierhaltung durch Mehrheitsbeschluss in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06
    Sie wirkt mit dem Eintritt ihrer Bestandskraft mit Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist "vereinbarungsersetzend" (BGH a.a.O. und diesem folgend BayObLG, Beschluss vom 25.10,2001 - 2 Z BR 81/01-, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2004 -I-3 Wx 311/04-, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.2.2005 - 15 W 507/04- , zitiert nach juris).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06
    Die Beschlusskompetenz hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.2000 ( - V ZB 58/99 - BGHZ 129, 329) ohne Rechtsfehler bejaht.
  • OLG Saarbrücken, 07.05.1999 - 5 W 365/98

    Nichtigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Unterwerfung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06
    Diese Entscheidung steht auch in Einklang mit dem Beschluss des Senates vom 7.5.1999 ( - 5 W 365/98-105 - NZM 1999, 621-623).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08

    Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der WEG zur Hunde- und Katzenhaltung

    Ob ein generelles Haustierhaltungsverbot einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zugänglich wäre, was das Saarländische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 02.10.2006 -5 W 154/06-51- (ZMR 2007, 308) verneint hat, kann hier dahingestellt bleiben, weil im vorliegenden Fall nur ein Hunde- und Katzenhaltungsverbot, kein generelles Haustierhaltungsverbot Inhalt der beschlossenen Hausordnung ist.
  • AG Hannover, 28.04.2016 - 541 C 3858/15

    Darf Toby bleiben?

    Für die Durchführung einer Interessenabwägung spricht auch das beiden Parteien aus Art. 14 GG zustehende Eigentumsgrundrecht bzw. das Recht der Kläger auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Haltung eines Hundes aus Art. 2 Abs. 1 GG (Blank NZM 1998, 5, 7; OLG Saarbrücken NJW 2007, 779, 780).
  • LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit des Verbots der Tierbeförderung im Aufzug gegenüber

    Etwas anders gilt nur für - hier nicht gegebene - vereinbarungsändernde Beschlüsse oder Beschlüsse, die gesetzliche Bestimmungen abbedingen (BGH NJW 2000 3500, 3501; vgl. auch OLG Saarbrücken, NZM 2007, 168, 168).

    Insofern kann dahinstehen, ob ein generelles Tierhaltungsverbot unzulässigerweise in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift (so Saarländisches OLG, Beschluss vom 02.10.2006 - 5 W 154/06 - juris; offengelassen in OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris).

    cc) Die streitgegenständliche Regelung zum Tierbeförderungsverbot in Aufzügen ist auch nicht wegen Unverhältnismäßigkeit nichtig (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.10.2006 - 5 W 154/06 - juris).

  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 89/21

    Beschluss über Hundehaltungsverbot wirksam?

    Dies wird etwa für Zierfische, aber auch für Kanarienvögel und Kleinsttiere wie Schildkröten angenommen (OLG Saarbrücken, NZM 2007, 168; Lang-Lajendäcker in Elzer/SWK-WEG, Tiere Rn. 5; Jennißen/Sommer/Heinemann § 19 Rn. 93).
  • AG Konstanz, 10.02.2022 - 4 C 397/21

    Wohnungseigentum: Verbot der Haustierhaltung

    Es gibt viele Haustiere, von denen schlicht keine Beeinträchtigung übriger Wohnungseigentümer ausgehen kann, seien es Hauskatzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, Schildkröten oder allenfalls leise zwitschernde Käfigvögel (s OLG Saarbrücken, NJW 2007, 779 mit Rechtsprechungsnachweisen, Ermann, BGB /WEG, 16. Auflage, § 10, 13, jurisPK-BGB, 9. Auflage, § 21, 240 WEG, offengelassen vom LG Karlsruhe, ZWE 2014, 173, bei juris Rn 37).
  • LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann ( OLG Saarbrücken, NJW 2007, 779 [OLG Saarbrücken 02.11.2006 - 5 W 154/06-51] ), andererseits eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Wohnungseigentumsanlage eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist ( OLG Hamburg, ZMR 2008, 151; BayObLG NJW-RR 1994, 658).
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