Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.2025 - 5 AV 1.24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO §§ 4, 53 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 54 Abs. 1, § 146 Abs. 2, § 152 Abs. 1; ZPO § 41 Nr. 7, § 45 Abs. 3; GVG § 21e Abs. 1 Satz 1, § 21g Abs. 4; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
Keine Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die Nebenentscheidung über ein Ablehnungsgesuch
- rechtsinformationen.bund.de
Keine Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die Nebenentscheidung über ein Ablehnungsgesuch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 53 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 54 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 2 VwGO, § 152 Abs 1 VwGO, § 45 Abs 3 ZPO
Keine Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die Nebenentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die Nebenentscheidung über ein Ablehnungsgesuch
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2024 - 13 D 223/24
- BVerwG, 19.06.2025 - 5 AV 1.24
- BVerwG, 08.01.2026 - 5 KSt 2.25
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 23.08.2012 - 5 AV 1.12
Anforderungen an den Nachweis der Untentscheidbarkeit einer Sache vor einem …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2025 - 5 AV 1.24
Schließlich liegt in Fällen der Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Sinne des § 54 VwGO eine rechtliche Verhinderung (im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) auch nur und erst dann vor, wenn - was hier ebenfalls nicht der Fall ist - der Antragsteller nachweist, dass so viele Richter des an sich zuständigen Gerichts in Anwendung der genannten Vorschriften aus dem Verfahren ausgeschieden sind, dass über die Sache nicht mehr entschieden werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juli 1972 - 2 ER 400.72 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 5 S. 1 f., vom 23. August 2012 - 5 AV 1.12 - juris Rn. 2 …und vom 2. September 2013 - 5 AV 1.13 - juris Rn. 2). - BVerwG, 02.09.2013 - 5 AV 1.13
Verhinderung des zuständigen Gerichts; Ausschließung oder Ablehnung von Richtern
Auszug aus BVerwG, 19.06.2025 - 5 AV 1.24
Schließlich liegt in Fällen der Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Sinne des § 54 VwGO eine rechtliche Verhinderung (im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) auch nur und erst dann vor, wenn - was hier ebenfalls nicht der Fall ist - der Antragsteller nachweist, dass so viele Richter des an sich zuständigen Gerichts in Anwendung der genannten Vorschriften aus dem Verfahren ausgeschieden sind, dass über die Sache nicht mehr entschieden werden kann (…BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juli 1972 - 2 ER 400.72 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 5 S. 1 f., vom 23. August 2012 - 5 AV 1.12 - juris Rn. 2 und vom 2. September 2013 - 5 AV 1.13 - juris Rn. 2). - BVerwG, 10.07.1972 - II ER 400.72
Zurückweisung eines Antrages auf Bestimmung eines zuständigen Verwaltungsgerichts
Auszug aus BVerwG, 19.06.2025 - 5 AV 1.24
Schließlich liegt in Fällen der Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Sinne des § 54 VwGO eine rechtliche Verhinderung (im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) auch nur und erst dann vor, wenn - was hier ebenfalls nicht der Fall ist - der Antragsteller nachweist, dass so viele Richter des an sich zuständigen Gerichts in Anwendung der genannten Vorschriften aus dem Verfahren ausgeschieden sind, dass über die Sache nicht mehr entschieden werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juli 1972 - 2 ER 400.72 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 5 S. 1 f., vom 23. August 2012 - 5 AV 1.12 - juris Rn. 2 …und vom 2. September 2013 - 5 AV 1.13 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 16.16
Beschwerde beim BVerwG ist nicht lediglich rechtlich vorteilhafte Erklärung
Auszug aus BVerwG, 19.06.2025 - 5 AV 1.24
Dabei kann offenbleiben, ob die Beschwerde ungeachtet des Beschwerdeausschlusses in § 146 Abs. 2, § 152 Abs. 1 VwGO statthaft ist, weil eine außerordentliche Beschwerde für den Fall zugelassen werden müsste, dass die angefochtene Entscheidung greifbar gesetzeswidrig bzw. willkürlich ist und deshalb auf eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG führt, die nicht ausnahmsweise als Verfahrensmangel in einem Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden kann (…vgl. Kaufmann, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, Stand April 2025, § 146 Rn. 2; offengelassen in BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 B 16.16 - BtPrax 2016, 154 ). - BVerwG, 11.08.2022 - 20 F 9.22
Kosten des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts als Teil der Kosten …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2025 - 5 AV 1.24
Über die außergerichtlichen Kosten ist insoweit hier nicht zu entscheiden, weil die Kosten des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens Teil der Kosten des zugrunde liegenden Hauptsacheverfahrens sind (BVerwG, Beschluss vom 11. August 2022 - 20 F 9.22 - NVwZ-RR 2022, 933). - BVerwG, 18.07.1961 - VI ER 400.61
Auszug aus BVerwG, 19.06.2025 - 5 AV 1.24
Überdies bietet § 53 VwGO - mit der Folge der Unzulässigkeit eines entsprechenden Antrags - grundsätzlich keine Möglichkeit, ein Gericht als zuständiges Gericht zu bestimmen, wenn die Zuständigkeit eines anderen Gerichts bereits feststeht oder sich ermitteln lässt (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 6 ER 400.61 /1 - BVerwGE 12, 363 m. w. N.;… Bier/Schenk, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2024, § 53 VwGO Rn. 3a m. w. N.). - BSG, 07.09.2009 - B 12 SF 10/09 S
Auszug aus BVerwG, 19.06.2025 - 5 AV 1.24
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO eröffnet nicht die Möglichkeit der isolierten Bestimmung der Zuständigkeit für die Nebenentscheidung über ein Ablehnungsgesuch (vgl. BSG, Beschluss vom 7. September 2009 - B 12 SF 10/09 S - juris Rn. 4 m. w. N., wonach im Fall der Anhängigkeit eines Hauptsacheverfahrens selbst eine isolierte Bestimmung der Zuständigkeit i. S. v. § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGG für ein Prozesskostenhilfeverfahren unzulässig ist).
- BVerwG, 30.07.2026 - 5 PKH 1.26
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags für eine Beschwerde, Rechtsbeschwerde …
Rn. 11 Ob eine außerordentliche Beschwerde ausnahmsweise für den Fall zugelassen werden müsste, dass die angefochtene Entscheidung in offen zutage tretender Weise greifbar gesetzeswidrig bzw. objektiv willkürlich ist und deshalb auf eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) führt, die nicht ausnahmsweise als Verfahrensmangel in einem Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden kann (insoweit offengelassen in BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 2016 - 1 B 16.16 - BtPrax 2016, 154 und vom 19. Juni 2025 - 5 AV 1.24 - NWVBl. 2025, 411 Rn. 4), bedarf hier keiner Entscheidung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2026 - 16 E 885/23 Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2026 - 5 KSt 2.25 (5 AV 1.24) -, juris, Rn. 6.
- BVerwG, 08.01.2026 - 5 KSt 2.25
Die Hinweispflicht der Verwaltungsgerichte - und ihre Grenzen
Der Kostenansatz beruht darauf, dass der Senat mit Beschluss vom 19. Juni 2025 - 5 AV 1.24 - die Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. November 2024 verworfen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens gemäß § 154 Abs. 2 VwGO dem Antragsteller auferlegt hat. - BVerwG, 17.12.2025 - 5 B 11.25 Rn. 14 3. Für die von der Beschwerde begehrte Entscheidung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO wäre allenfalls Raum, wenn diese Erfolg gehabt hätte, über die Sache durch die Vorinstanz erneut zu entscheiden wäre und deren Beschlussunfähigkeit in einem Verfahren nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 45 Abs. 3 ZPO festgestellt worden wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2025 - 5 AV 1.24 - juris Rn. 3).
- OVG Niedersachsen, 23.03.2026 - 8 PS 22/26
Verwerfung des Antrags des Antragstellers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts …
Einer Kostenentscheidung bedarf es im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nicht, auch wenn dieses nicht mit einer Bestimmung endet (BVerwG…, Beschluss vom 11.8.2022 - BVerwG 20 F 9.22 -, juris Rn. 2 [zur Einstellung des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten]); Beschluss vom 11.5.2023 - BVerwG 2 AV 1.22 -, juris Rn. 2 [zur Rücknahme eines Antrags gemäß § 53]; Beschluss vom 19.6.2025 - BVerwG 5 AV 1.24 -, juris Rn. 9 [zur Verwerfung eines Zuständigkeitsbestimmungsantrags]; dieser Auffassung folgend Schenk, in: Schoch/Schneider, a. a. O., § 53 Rn. 16; Unruh, in: Fehling/Kastner/Störmer, a. a. O., § 53 Rn. 17; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 53 Rn. 23), das Bestimmungsverfahren also entweder eingestellt oder der entsprechende Antrag verworfen oder abgelehnt wird.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".