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Rechtsprechung
   BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13568
BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23 (https://dejure.org/2024,13568)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2024 - 5 AZR 192/23 (https://dejure.org/2024,13568)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2024 - 5 AZR 192/23 (https://dejure.org/2024,13568)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Einrichtungsbezogener Impfnachweis - Abmahnung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einrichtungsbezogener Impfnachweis - Abmahnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20a Abs 2 IfSG vom 18.03.2022, § 20a Abs 1 S 1 IfSG vom 18.03.2022, § 20a Abs 5 IfSG vom 18.03.2022, § 22a Abs 1 IfSG vom 18.03.2022, § 106 S 1 GewO
    Einrichtungsbezogener Impfnachweis - Abmahnung

  • Betriebs-Berater

    Einrichtungsbezogener Impfnachweis - unbezahlte Freistellung - Annahmeverzug - Entgeltfortzahlung - Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Impfnachweises

  • datenbank.nwb.de

    Einrichtungsbezogener Impfnachweis - Abmahnung

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Einrichtungsbezogener Impfnachweis - unbezahlte Freistellung - Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Impfnachweises

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Keine Abmahnung wegen fehlender Corona-Impfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - und die Abmahnung wegen Nichtvorlage des Impfnachweises

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einrichtungsbezogener Impfnachweis - und keine Abmahnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einrichtungsbezogener Impfnachweis und die Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Impfnachweises

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer erteilten Abmahnung durch Arbeitgeber wegen Nichtvorlage eines Impfnachweises

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Bezahlung und Urlaub bei Verstoß gegen die Impfpflicht - Impf-Verweigerung begründet weder Entgelt- noch Urlaubsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Berechtigung des Arbeitgebers zur Erteilung einer Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Nachweises iSd. § 20a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 IfSG a.F. (verneint)

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abmahnung wegen fehlendem Impfnachweis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 3609
  • ZIP 2025, 224
  • NZA 2024, 1351
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …

    Auszug aus BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23
    Rn. 22 (2) Bei der in § 20a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 IfSG aF aufgestellten Anforderung handelte es sich um eine berufliche Tätigkeitsvoraussetzung (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 244, BVerfGE 161, 299; Berneith COVuR 2022, 135, 136; Oberthür ArbRB 2022, 80, 81; Seel öAT 2022, 155).

    Für Bestandskräfte war - anders als in § 20a Abs. 3 Satz 4 IfSG aF für neu einzustellende Mitarbeiter - ein unmittelbares Tätigkeits- oder Betretungsverbot im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 215, 253, BVerfGE 161, 299;… Gerhardt 6. Aufl. IfSG § 20a Rn. 49).

    Der § 20a Abs. 5 IfSG aF zugrundeliegende Regelungszweck, vulnerable Personen zu schützen, legte vielmehr den Erlass einer Anordnung nach § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG aF im Regelfall nahe (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 85, BVerfGE 161, 299).

    Rn. 32 (f) Dieser Regelungszweck erforderte es, auch dem Arbeitgeber eine Ermessensentscheidung zu ermöglichen (vgl. auch BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 245, BVerfGE 161, 299, wonach "insbesondere" die Gesundheitsämter entsprechend befugt waren).

    Ein bloßes Abstellen auf das Tätigwerden der Gesundheitsämter hätte demzufolge zu einem weitgehenden Leerlaufen der Regelung in § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG aF führen können, einer Vorschrift, die mit dem erstrebten Schutz von Gesundheit und Leben der besonders gefährdeten, vulnerablen Personen überragend wichtigen Rechtsgütern diente (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 256, aaO).

    Die in das Arbeitsverhältnis umgesetzte gesetzliche Tätigkeitsanforderung zielte in erster Linie darauf ab, dass sich die Klägerin für eine Impfung entscheidet, um ungehindert weiter arbeiten zu können (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 86, BVerfGE 161, 299).

    Sie musste damit rechnen, dass zum Schutz der Heimbewohner neue Tätigkeitsanforderungen geschaffen werden, was auch der Gesetzgeber im Rahmen der Regelungen zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht hervorgehoben hat (vgl. BT-Drs. 20/188 S. 2; BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 265, aaO).

    Rn. 35 (2) Der gesetzliche Anknüpfungspunkt, § 20a IfSG aF, unterlag keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (sh. im Einzelnen BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - BVerfGE 161, 299).

    Der Eingriff war jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 109 ff., aaO).

    Die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG war nicht verletzt (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 243 ff., aaO).

    Rn. 47 a) Die auch die Klägerin treffende, in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG aF normierte Vorgabe, der Leitung der jeweiligen Einrichtung und damit dem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen der in der Vorschrift genannten Nachweise vorzulegen, begründete zunächst eine öffentlich-rechtliche Pflicht, die der effizienten Implementierung der in § 20a Abs. 1 IfSG aF vorgesehenen Impfpflicht und damit unmittelbar dem Schutz von besonders vulnerablen Personengruppen dienen sollte (Regierungsbegründung, BT-Drs. 20/188 S. 30, 40; vgl. auch BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 154 f., BVerfGE 161, 299).

    Denn trotz der vom Gesetzgeber angestrebten Impfung der Pflegekräfte erlaubten das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, und das außerdem in dieser Norm wurzelnde Selbstbestimmungsrecht es den im Pflegebereich Tätigen, auch im Zeitraum vom 16. März bis zum 31. Dezember 2022 in freier Entscheidung eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 abzulehnen (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 221, BVerfGE 161, 299).

  • BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

    Auszug aus BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23
    Leistungswille und Leistungsfähigkeit sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (st. Rspr., vgl. nur BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 18 mwN, BAGE 178, 293).

    Das Unvermögen kann auf tatsächlichen Umständen (wie zB Arbeitsunfähigkeit) beruhen oder seine Ursache im Rechtlichen haben, etwa wenn ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht oder eine erforderliche Erlaubnis für das Ausüben der geschuldeten Tätigkeit fehlt (BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 22 mwN, BAGE 178, 293).

    Rn. 17 dd) Bei Anwendung des § 297 BGB ist zwischen den Fällen abzugrenzen, in denen die Nichtannahme der Arbeit ausschließlich auf dem Willen des Arbeitgebers beruht, so dass er gemäß § 615 Satz 1 BGB zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet ist, und den Konstellationen, in denen mangels Leistungsbereitschaft oder Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers kein Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs besteht (BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 18 und 24 mwN, BAGE 178, 293).

    Rn. 39 dd) Schließlich war vorliegend kein Fall gegeben, in dem die Nichtannahme der Arbeit ausschließlich auf dem Willen des Arbeitgebers beruhte, so dass er gemäß § 615 Satz 1 BGB zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet bliebe (anders im Verfahren BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - BAGE 178, 293).

  • BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 234/23

    Entgeltfortzahlung - symptomlose SARS-CoV-2-Infektion

    Auszug aus BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23
    Rn. 41 a) Zwar ist die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 - unabhängig davon, ob sie zu Symptomen führt oder symptomlos bleibt - ein regelwidriger Körperzustand und damit eine Krankheit iSv. § 3 Abs. 1 EFZG (BAG 20. März 2024 - 5 AZR 234/23 - Rn. 11 mwN), die Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben kann.

    Unbeschadet der vom Beklagten aufgeworfenen, vom Landesarbeitsgericht ohne nähere Begründung verneinten Frage, ob die Klägerin die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit durch eine unterlassene Corona-Schutzimpfung schuldhaft iSd. § 3 Abs. 1 EFZG verursacht hat (sh. - allg. zum Problem Verschulden durch unterlassene Corona-Schutzimpfung - ausführlich BAG 20. März 2024 - 5 AZR 234/23 - Rn. 22 ff. mwN), steht - worauf die Revision zu Recht hinweist - dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall jedenfalls der Grundsatz der Monokausalität entgegen.

    Deshalb besteht nach ständiger Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung im Schrifttum grundsätzlich kein Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer im Fall der Nichterkrankung aus anderen Gründen nicht gearbeitet und kein Entgelt erhalten hätte (sh. zuletzt BAG 20. März 2024 - 5 AZR 234/23 - Rn. 16 mit zahlreichen weiteren Nachw.).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23
    Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, sofern ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion) (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 20 mwN, BAGE 142, 331;… vgl. auch BAG 23. August 2023 - 5 AZR 349/22 - Rn. 66;… zur kündigungsrechtlichen Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei besonders schweren Pflichtverstößen wie zB dem Vortäuschen, nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden zu können, sh. BAG 14. Dezember 2023 - 2 AZR 66/23 - Rn. 23, 29).

    Der Anspruch besteht etwa, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (…st. Rspr., vgl. zB BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 413/19 - Rn. 17; 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13, BAGE 142, 331, jeweils mwN;… ebenso die hM im Schrifttum, sh. nur KR/Fischermeier/Krumbiegel 13. Aufl. § 626 BGB Rn. 297;… Schaub ArbR-HdB/Linck 20. Aufl. § 132 Rn. 31;… APS/Vossen 7. Aufl. KSchG § 1 Rn. 415, jeweils mwN).

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

    Auszug aus BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr., BAG 30. November 2022 - 5 AZR 336/21 - Rn. 38 f.;… 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 27, BAGE 178, 150;… 27. April 2021 - 9 AZR 343/20 - Rn. 68).

    Trotz des den Tatsacheninstanzen bei der Ausübungskontrolle zustehenden, vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums (vgl. BAG 30. November 2022 - 5 AZR 336/21 - Rn. 39), kann der Senat über die Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Konkretisierung der Arbeitsleistung selbst entscheiden.

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion …

    Auszug aus BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23
    Dies ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer es selbst in der Hand hat, den Hinderungsgrund, welcher der Erbringung der Arbeitsleistung entgegensteht, zu beseitigen (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 20, BAGE 178, 150).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (…st. Rspr., BAG 30. November 2022 - 5 AZR 336/21 - Rn. 38 f.; 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 27, BAGE 178, 150;… 27. April 2021 - 9 AZR 343/20 - Rn. 68).

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23
    Rn. 13 b) Unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen gerät der Arbeitgeber gemäß § 297 BGB nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außer Stande ist, die geschuldete Arbeitsleistung aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 9 mwN).

    Rn. 18 ee) Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Annahmeverzug auf dessen Leistungsunfähigkeit oder Leistungsunwilligkeit iSd. § 297 BGB, erhebt er eine Einwendung, für deren Voraussetzungen er als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs- und Beweislast trägt (BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 11).

  • BAG, 23.08.2023 - 5 AZR 349/22

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23
    Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, sofern ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion) (…BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 20 mwN, BAGE 142, 331; vgl. auch BAG 23. August 2023 - 5 AZR 349/22 - Rn. 66;… zur kündigungsrechtlichen Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei besonders schweren Pflichtverstößen wie zB dem Vortäuschen, nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden zu können, sh. BAG 14. Dezember 2023 - 2 AZR 66/23 - Rn. 23, 29).
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19

    Abmahnung eines Redakteurs - Anzeigepflicht Nebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23
    Der Anspruch besteht etwa, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (st. Rspr., vgl. zB BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 413/19 - Rn. 17;… 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13, BAGE 142, 331, jeweils mwN;… ebenso die hM im Schrifttum, sh. nur KR/Fischermeier/Krumbiegel 13. Aufl. § 626 BGB Rn. 297;… Schaub ArbR-HdB/Linck 20. Aufl. § 132 Rn. 31;… APS/Vossen 7. Aufl. KSchG § 1 Rn. 415, jeweils mwN).
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 19.06.2024 - 5 AZR 192/23
    Der Entgeltfortzahlungsanspruch setzt somit voraus, dass der erkrankte Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit einen Vergütungsanspruch gehabt hätte, den § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 4 Abs. 1 EFZG aufrechterhalten (BAG 19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 26 mwN).
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die …

  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche …

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20

    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 192/08

    Annahmeverzug - Fortbildungsverpflichtung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22

    Covid-19 - Altenpflegeeinrichtung - keine Vorlage eines Impf- oder …

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22

    Covid-19 - Freistellung ohne Entgeltfortzahlung - Annahmeverzug - …

  • LAG Nürnberg, 13.11.2024 - 4 SLa 34/24

    Beschäftigungsverbot wegen Verletzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

    Rn. 32 Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Annahmeverzug auf dessen Leistungsunfähigkeit oder Leistungsunwilligkeit iSd § 297 BGB, erhebt er eine Einwendung, für deren Voraussetzungen er als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. insgesamt BAG v. 19.06.2024 - 5 AZR 192/23 m.w.Nw.).

    Rn. 35 Dies folgt aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.06.2024 - 5 AZR 192/23, der sich das Gericht anschließt.

    Dieser Regelungszweck erforderte es, auch dem Arbeitgeber eine Ermessensentscheidung zu ermöglichen (vgl. BAG v. 19.06.2024 - 5 AZR 192/23).

    Die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG war nicht verletzt (vgl. BVerfG v. 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21; BAG v. 19.06.2024 - 5 AZR 192/23).

    Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung ist zwar grundsätzlich dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen, in den durch das Weisungsrecht in der Regel nicht eingegriffen werden darf (BAG v. 19.06.2024 - 5 AZR 192/23).

    Sie musste damit rechnen, dass zum Schutz der Heimbewohner neue Tätigkeitsanforderungen geschaffen werden, was auch der Gesetzgeber im Rahmen der Regelungen zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht hervorgehoben hat (BAG v. 19.06.2024 - 5 AZR 192/23).

    Ob die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, wobei es nicht auf die vom Arbeitgeber angestellten Erwägungen, sondern darauf ankommt, ob das Ergebnis der getroffenen Entscheidung den gesetzlichen Anforderungen genügt (BAG v. 19.06.2024 - 5 AZR 192/23).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2024 - 7 SLa 25/24

    Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte des Arbeitnehmers

    Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, sofern ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion) (BAG 19.06.2024 - 5 AZR 192/23 - Rn. 45 mwN.).

    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (st. Rspr., z. B. BAG 19.06.2024 - 5 AZR 192/23 - Rn. 45 mwN.;… 15.06.2021 - 9 AZR 413/19 - Rn. 17 mwN.).

  • ArbG Köln, 03.07.2026 - 23 Ha 1/26
    BAG 19.06.2024 - 5 AZR 192/23 -, juris-Rn. 45.
  • KAGH, 29.11.2024 - M 2/24
    Es handelt sich um eine Maßnahme im Vorfeld einer Kündigung, die nach der Rechtsprechung zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich ist (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 19.06.2024 - 5 AZR 192/23; BAG, Urteil vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Köln, 10.04.2025 - 3 Ca 360/24
    Der Anspruch besteht etwa, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG, Urteil vom 19.06.2024, 5 AZR 192/23, juris Rn. 45 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Thüringen, 12.12.2024 - 2 Sa 272/22

    Kündigung wegen Nichttragens einer medizinischen Gesichtsmaske - Covid-19

    Der Anspruch besteht etwa, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG 19. Juni 2024 - 5 AZR 192/23 - juris mwN).
  • ArbG Erfurt, 14.11.2025 - 4 Ca 595/25

    Entfernung Abmahnung aus Personalakte

    Rn. 22 1. Ein solcher Anspruch besteht etwa, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG in st. Rspr., vgl. z.B. 19. Juni 2024 - 5 AZR 192/23 - Rn. 45;… 15. Juni 2021 - 9 AZR 413/19 - Rn. 17).
  • ArbG Düsseldorf, 02.04.2025 - 13 Ca 7253/24
    Ein Angebot der Arbeitsleistung ist entbehrlich (…BAG 03.07.2024 - 10 AZR 171/23 - Rn. 65; 19.06.2024 - 5 AZR 192/23 - Rn. 13).
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