Rechtsprechung
| BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20 D |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 103 Abs. 1; GVG § 198; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1, § 557 Abs. 2; VwGO § 102a Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3, § 133 Abs. 3 Satz 3, § 138 Nr. 1, § 146 Abs. 2
Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an der Dauer des gerichtlichen Verfahrens, die selbst nicht als Verzögerungsrüge bezeichnet ist, ist grundsätzlich nicht als erneute Verzögerungsrüge aufzufassen.
- rechtsinformationen.bund.de
Auslegung von Kritik an der Dauer des gerichtlichen Verfahrens als Verzögerungsrüge nach bereits ausdrücklich erhobener Verzögerungsrüge
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Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an der Dauer des gerichtlichen Verfahrens, die selbst nicht als Verzögerungsrüge bezeichnet ist, ist grundsätzlich nicht als erneute Verzögerungsrüge aufzufassen.
- rechtsportal.de
Auslegung erneuter Kritik an der Dauer des gerichtlichen Verfahrens nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 17.01.2019 - 1 K 93/12
- VGH Hessen, 19.08.2020 - 29 F 2121/18
- BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20 D
- BVerwG, 12.01.2022 - 5 B 23.21
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2021, 997
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (25)
- BSG, 27.03.2020 - B 10 ÜG 4/19 R
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Bestimmtheit der …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20
Rn. 17 Bei der Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG handelt es sich um eine der Auslegung zugängliche und gegebenenfalls bedürftige Prozesshandlung (eigener Art), die wie sonstige prozessuale Anträge zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes wohlwollend im Sinne des am Gesamtvorbringen erkennbaren Rechtsschutzanliegens auszulegen ist (BVerfG…, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 1 BvR 3164/13 - NJW 2016, 2018 Rn. 31 f.; BSG, Urteil vom 27. März 2020 - B 10 ÜG 4/19 R - NZS 2020, 546 Rn. 28 ff. und Rn. 32 f. zum Maßstab des objektiven Empfängerhorizonts).Ist dies dem Inhalt einer Erklärung in Verbindung mit den Umständen, die für das Gericht offensichtlich sind, zu entnehmen, so wäre es eine bloße Förmelei, diese Erklärung allein deshalb nicht als Verzögerungsrüge anzusehen, weil sie nicht als solche ausdrücklich bezeichnet oder - insbesondere von nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten - unzulänglich formuliert ist (BSG, Urteil vom 27. März 2020 - B 10 ÜG 4/19 R - NZS 2020, 546 Rn. 28 m.w.N.).
- BGH, 26.11.2020 - III ZR 61/20
Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer in einem zivilrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20
Weil die Vorschrift keine besonderen Anforderungen an die Form oder den Mindestinhalt einer Verzögerungsrüge stellt, sondern lediglich verlangt, dass die "Dauer des Verfahrens gerügt" wird, folgt daraus, dass auch eine nicht ausdrücklich als "Verzögerungsrüge" bezeichnete Äußerung eines Verfahrensbeteiligten im Wege der Auslegung als Verzögerungsrüge anzusehen ist, wenn sich ihr in hinreichender Weise entnehmen lässt, dass der Beteiligte die Dauer des Verfahrens beanstandet oder in sonstiger Weise zum Ausdruck bringt, mit der Verfahrensdauer nicht einverstanden zu sein (BGH, Urteil vom 26. November 2020 - III ZR 61/20 - NJW 2021, 859 Rn. 18). - BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17
Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20
Im Übrigen verpflichtet der verfassungsrechtliche Gehörsanspruch die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D (5 C 10.15 D) - juris Rn. 9 m.w.N. …und vom 15. August 2019 - 5 B 11.19 - juris Rn. 1).
- BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18
Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20
So legt der sich im Verfahren selbst vertretende Kläger nicht dar, warum es ihm - wenn er sich schon selbst an der Teilnahme der mündlichen Verhandlung gehindert sah - zur Verschaffung rechtlichen Gehörs nicht zumutbar gewesen wäre, einen anwaltlichen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu betrauen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27. November 2018 - 1 BvR 957/18 - NJW 2019, 291 Rn. 7 f.). - BVerfG, 17.12.2015 - 1 BvR 3164/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20
Rn. 17 Bei der Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG handelt es sich um eine der Auslegung zugängliche und gegebenenfalls bedürftige Prozesshandlung (eigener Art), die wie sonstige prozessuale Anträge zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes wohlwollend im Sinne des am Gesamtvorbringen erkennbaren Rechtsschutzanliegens auszulegen ist (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 1 BvR 3164/13 - NJW 2016, 2018 Rn. 31 f.; BSG…, Urteil vom 27. März 2020 - B 10 ÜG 4/19 R - NZS 2020, 546 Rn. 28 ff. und Rn. 32 f. zum Maßstab des objektiven Empfängerhorizonts). - BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch; …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20
Rn. 9 Zwar kommt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht, wenn das Gericht einem Verlegungs- oder Vertagungsantrag eines Prozessbevollmächtigten nicht entspricht, obwohl dieser auf im Sinne des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO erhebliche Gründe gestützt worden ist (vgl. den dem Kläger bekannten Senatsbeschluss vom 7. April 2020 - 5 B 30.19 D - juris Rn. 29). - BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20
Unter erheblichen Gründen sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern, weil sich der Beteiligte trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen konnte (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 - NJW 1995, 1231 …und vom 18. Juli 2007 - 5 B 95.06 - juris Rn. 4 m.w.N.). - BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20
Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 12 m.w.N.). - BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20
Ein erheblicher Grund ist aber unter anderem nur anzuerkennen, wenn die Abwesenheit des Beteiligten nicht verschuldet oder durch die Absicht der Prozessverschleppung getragen war (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 8 B 69.01 - NJW 2001, 2735 f. m.w.N.). - BVerwG, 15.08.2019 - 5 B 11.19
Abweichung des landesrechtlichen Zweckentfremdungsrechts von den Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20
Im Übrigen verpflichtet der verfassungsrechtliche Gehörsanspruch die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D (5 C 10.15 D) - juris Rn. 9 m.w.N. und vom 15. August 2019 - 5 B 11.19 - juris Rn. 1). - BVerwG, 29.03.2019 - 5 BN 1.18
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 17.11.2015 - 5 B 17.15
Ausschluss des Erfüllungsanspruchs nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG
- BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
- BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung
- BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15
Vorschriftswidrige Besetzung des Disziplinargerichts (Beamtenbeisitzer)
- BVerwG, 26.02.2019 - 4 B 6.19
Klärngsbedürftigkeit des Ansehens eines Vertagungsantrags als ein Antrag im Sinne …
- BVerwG, 25.06.2019 - 2 B 17.19
Erfolglose Verfahrensrüge wegen Ablehnung von Befangenheitsanträgen
- BVerwG, 10.09.2018 - 5 B 20.18
Angemessenheit der Dauer eines Gerichtsverfahrens bei Eintritt der …
- BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14
Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze …
- BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige …
- BVerwG, 22.12.2011 - 2 B 71.10
Soldatenverhältnis; unterbliebene Einweisung in höhere Planstelle; …
- BVerwG, 25.04.2014 - 8 B 87.13
Anforderungen an die Erhebung von Grundsatz-, Divergenz- und Verfahrensrügen im …
- BVerwG, 18.07.2007 - 5 B 95.06
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
- BVerwG, 26.04.1999 - 5 B 49.99
- BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Beweiserhebung …
- BVerwG, 12.01.2022 - 5 B 8.21
Bestimmung eines (allgemeinen) entschädigungsrechtlichen Verfahrensbegriffs; …
Die Beschwerdebegründung muss darlegen im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 5 B 22.20 D - NVwZ-RR 2021, 997 Rn. 21 m.w.N.).Die hierfür maßgeblichen Umstände sind gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO vom Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist substantiiert und nachvollziehbar darzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 5 B 22.20 D - NVwZ-RR 2021, 997 Rn. 11 m.w.N.).
Allerdings ist die Vorschrift als Befugnisnorm für das Gericht zu verstehen, in dessen Ermessen es steht, Videokonferenztechnik im konkreten Fall einzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 5 B 22.20 D - juris Rn. 12 m.w.N.).
Rn. 24 Abgesehen davon zeigt die Beschwerde insoweit nicht substantiiert und nachvollziehbar auf, dass der Verwaltungsgerichtshof - was erforderlich wäre (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 5 B 22.20 D - NVwZ-RR 2021, 997 Rn. 12 f. m.w.N.) - im Dezember 2020 über die zur Durchführung einer Videoverhandlung erforderliche technische Ausstattung für Verhandlungen im Wege der Videokonferenz verfügte.
- OVG Niedersachsen, 05.12.2025 - 13 FEK 102/25
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; …
Bei der Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG handelt es sich um eine der Auslegung zugängliche und gegebenenfalls bedürftige Prozesshandlung (eigener Art), die wie sonstige prozessuale Anträge zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes wohlwollend im Sinne des am Gesamtvorbringen erkennbaren Rechtsschutzanliegens auszulegen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.12.2015 - 1 BvR 3164/13 -, juris Rn. 31 f.; BVerwG, Beschl. v. 4.6.2021 - BVerwG 5 B 22.20 D -, juris Rn. 17 m.w.N.).Weil die Vorschrift keine besonderen Anforderungen an die Form oder den Mindestinhalt einer Verzögerungsrüge stellt, sondern lediglich verlangt, dass die "Dauer des Verfahrens gerügt" wird, folgt daraus, dass auch eine nicht ausdrücklich als "Verzögerungsrüge" bezeichnete Äußerung eines Verfahrensbeteiligten im Wege der Auslegung als Verzögerungsrüge anzusehen ist, wenn sich ihr in hinreichender Weise entnehmen lässt, dass der Beteiligte die Dauer des Verfahrens beanstandet oder in sonstiger Weise zum Ausdruck bringt, mit der Verfahrensdauer nicht einverstanden zu sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2021 - BVerwG 5 B 22.20 D -, juris Rn. 17;… BGH, Urt. v. 26.11.2020 - III ZR 61/20 -, juris Rn. 18).
Ist dies dem Inhalt einer Erklärung in Verbindung mit den Umständen, die für das Gericht offensichtlich sind, zu entnehmen, so wäre es eine bloße Förmelei, diese Erklärung allein deshalb nicht als Verzögerungsrüge anzusehen, weil sie nicht als solche ausdrücklich bezeichnet oder - insbesondere von nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten - unzulänglich formuliert ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2021 - BVerwG 5 B 22.20 D -, juris Rn. 17;… BSG, Urt. v. 27.3.2020 - B 10 ÜG 4/19 R -, juris Rn. 28).
- BVerwG, 10.07.2024 - 5 B 24.23
Regelungen des Berliner Zweckentfremdungsrechts als Landesrecht nicht revisibel
Rn. 18 Im Übrigen genügt die Beschwerde auch deshalb nicht den Darlegungsanforderungen, weil sie nicht dargelegt hat, dass sie alle ihr zu Gebote stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hätte, sich selbst das rechtliche Gehör zu verschaffen, oder dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juni 2021 - 5 B 22.20 D - NVwZ-RR 2021, 997 Rn. 11 …und vom 22. September 2022 - 5 B 33.21 - juris Rn. 31, jeweils m. w. N.).
- BSG, 29.03.2022 - B 8 SO 1/22 BH
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Allerdings ist die Vorschrift als Befugnisnorm für das Gericht zu verstehen, in dessen Ermessen es steht, Videokonferenztechnik im konkreten Fall einzusetzen (vgl zB BVerwG vom 4.6.2021 - 5 B 22.20 D - RdNr 12 mwN.).Ein Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Durchführung einer Videoverhandlung oder eine entsprechende technische Ausstattung der Gerichte besteht grundsätzlich nicht (vgl hierzu BT-Drucks 17/1224 S 12 und 17/12418 S 17 und BVerwG vom 4.6.2021 - 5 B 22.20 D - RdNr 12).
Das Vorhandensein und die Einsatzfähigkeit der erforderlichen Technik sind ebenso wie die erforderlichen technischen und organisatorischen Kapazitäten der Gerichte ungeschriebene Voraussetzungen des Einsatzes von Videokonferenztechnik (vgl hierzu zB BVerwG vom 4.6.2021 - 5 B 22.20 D - RdNr 12 mwN).
- BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
Unbilligkeit des Entschädigungsbetrages für immaterielle Nachteile nach § 198 …
Auch dann ist hier ein Gehörsverstoß aber nicht hinreichend aufgezeigt, weil die Beschwerde nicht dargelegt hat, dass der Kläger alle ihm zu Gebote stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich in einer solchen Situation selbst das rechtliche Gehör zu verschaffen, oder dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 5 B 22.20 D - juris Rn. 11 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 17.12.2024 - 13 S 1456/24
Videoverhandlung mit Prozessbevollmächtigtem im Auslandsurlaub
Rn. 3 Die Vorschrift ist - auch in der neuen Fassung, die sie mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024 (BGBl. I Nr. 237) am 19.07.2024 erhalten hat - nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers als Befugnisnorm für das Gericht zu verstehen, in dessen Ermessen es steht, Videokonferenztechnik in geeigneten Fällen einzusetzen (…vgl. BT-Drs. 20/8095, S. 26, 49;… Müller in jurisPK-ERV, § 102a VwGO Rn. 43 und 114;… zu § 102a Abs. 1 und 2 in der mit dem Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25.04.2013 [BGBl. I S. 935] eingeführten, bis zum 18.07.2024 geltenden Fassung [§ 102a a. F.] vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 12.01.2022 - 5 B 8.21 - juris Rn. 23, vom 04.06.2021 - 5 B 22.20 D - juris Rn. 12 …und vom 07.04.2020 - 5 B 30.19 D - juris Rn. 31;… R. P. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 30. Aufl., § 102a Rn. 6;… Ulrich a. a. O. Rn. 31). - BVerwG, 15.07.2022 - 7 B 16.21
Beteiligung der Öffentlichkeit
Diese Gründe müssen dem Gericht von dem an der Terminswahrnehmung verhinderten Beteiligten dargetan werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 5 B 22.20 D - juris Rn. 9 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 24.06.2024 - 13 S 365/22
Qualifikation der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem Gericht, das Maßnahmen ergreift, um einer zu befürchtenden Schädigung entgegenzuwirken, bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten ein erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (zu einem gleichgelagerten Fall vgl. BGH…, Beschluss vom 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22 - juris Rn. 3 ff.;… siehe ferner BVerwG, Beschlüsse vom 12.01.2022 - 5 B 8.21 - juris Rn. 18 ff. und vom 04.06.2021 - 5 B 22.20 D - juris Rn. 9 f.; BFH…, Beschluss vom 22.10.2021 - IX B 15/21 - juris Rn. 11; BayVGH…, Beschluss vom 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565 - juris Rn. 5 f.). - BFH, 07.03.2025 - XI B 25/24
Kein Verlust des Rügerechts durch Teilnahme an der mündlichen Verhandlung nach …
Rn. 18 aa) Anders ist dies lediglich dann, wenn ein Befangenheitsgesuch aus nicht nur fehlerhaften, sondern willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.03.2017 - XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 24;… vom 13.03.2024 - VIII B 10/23, BFH/NV 2024, 539, Rz 22; zur Ablehnung der Videoverhandlung s. z.B. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.06.2021 - 5 B 22/20 D, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 2021, 997, Rz 5 f.). - BFH, 19.09.2025 - III B 95/24
Kein Anspruch auf Videoverhandlung bei erstmaliger Antragstellung "in letzter …
Rn. 16 ee) Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass das Vorhandensein und die Einsatzfähigkeit der erforderlichen Technik der Gerichte als ungeschriebene Voraussetzungen des Einsatzes von Videokonferenztechnik angesehen werden und ein Anspruch der Beteiligten hierauf ohnehin verneint wird (…vgl. nur BFH-Beschluss vom 12.05.2021 - IV R 31/18, BFH/NV 2021, 1079, Rz 6; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.06.2021 - 5 B 22.20 D, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 2021, 997, Rz 12; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29.03.2022 - B 8 SO 1/22 BH, Rz 8; Beschluss des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.07.2023 - L 9 AL 122/22 NZB, Rz 23;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 91a Rz 4; vgl. auch § 128a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 ZPO, wonach die mündliche Verhandlung "in geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen" als Videoverhandlung stattfinden kann und der Vorsitzende die von einem Verfahrensbeteiligten beantragte Teilnahme per Bild- und Tonübertragung "unter diesen Voraussetzungen" gestatten soll). - BVerwG, 12.01.2022 - 5 B 23.21
Verwerfung von Ablehnungsgesuche unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2022 - 2 D 348/21
Ablehnung eines Antrags nach § 102a Abs. 1 VwGO auf Gestattung der Teilnahme an …
- OVG Niedersachsen, 22.01.2024 - 4 LA 40/22
Berufungszulassungsgrund des Verfahrensmangels der Versagung rechtlichen Gehörs …
- BVerwG, 01.12.2021 - 5 PKH 1.21
Beantragung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines …
- OVG Sachsen, 02.02.2022 - 6 A 399/21
Teilzulassung; unzulässige Abweisung einer Klage als unzulässig und unbegründet; …
- OVG Bremen, 14.10.2022 - 2 LA 22/22
Ablehnung eines Vertagungsantrags; Ablehnung von Beweisanträgen; Ausweisung; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2023 - L 9 AL 122/22
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren …
- OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21
Zwangsgeldfestsetzung; Androhung unmittelbaren Zwangs; Rechtsschutzbedürfnis bei …
- VG Gera, 10.06.2026 - 6 K 393/26
Voraussetzungen für eine Zulassung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2025 - 19 A 1534/24
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein asylrechtliches Berufungsverfahren
- VG Gera, 24.03.2026 - 6 K 1918/25
Teilnahme an der mündlichen Verhandlung im Wege der Bild und Tonübertragung
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