Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1853
VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99 (https://dejure.org/2002,1853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.2002 - 5 S 3057/99 (https://dejure.org/2002,1853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 5 S 3057/99 (https://dejure.org/2002,1853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Straßenwerbung Scientology II

§§ 13, 16 StrG, Straßennutzung durch Sekte, Grenzen des (kommunikativen) Gemeingebrauchs bei Fußgängerzonen: diese sind nicht eine Art "Kommunikationsmedium";

§ 16 Abs. 8 Satz 1 StrG und § 8 Abs. 7a S. 1 FStrG erlauben auch ein Verbot von zukünftigen, zu erwartenden unzulässigen Sondernutzungen;

Art. 4 GG, zur Bindung von Sekten an öffentlich-rechtliche Erlaubnispflichten;

Art. 5 Abs. 1 GG steht einem Erlaubnisvorbehalt im Falle eines überraschenden Ansprechens nicht entgegen (Abgrenzung zu BVerfG, «Flugblattverteilung in Fußgängerzone»);

zum gebundenen Ermessen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG (§ 40 VwVfG);

§ 86 VwGO, Nichterweislichkeit einer Tatsache geht stets zulasten der Behörde, die durch Verbote oder Gebote in die Rechtsposition eines Rechtssubjekts eingreift (materielle Beweislast);

§ 20 LVwVG ermächtigt nicht zur Androhung von Zwangsmitteln für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen einen Verwaltungsakt

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2... ; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; StrG § 3 Abs. 2 Nr. 4c; ; StrG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; StrG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; StrG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; StrG § 16 Abs. 7 Satz 1; ; StrG § 16 Abs. 8 Satz 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 130 Abs. 1; ; VwGO § 130 Abs. 2; ; LVwVG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenbenutzung, Anbauverbot - Fußgängerbereiche, verkehrsberuhigte Bereiche, Gemeingebrauch, Sondernutzung, kommunikativer Verkehr, Sondernutzungserlaubnis, Scientology, Buchverkauf, Missionierung, Werbung, Zeitschriftenverteilen, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung unerlaubter Straßenbenutzung nach § 16 Abs. 8 Satz 1 Straßengesetz (StrG); Gefahr der Wiederholung; Überschreitung des Gemeingebrauchs an Verkehrsflächen durch Vereine; Werbung für die Scientology-Lehre in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen ; ...

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 184 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 238
  • VBlBW 2002, 297
  • DVBl 2002, 995 (Ls.)
  • DVBl 2002. 995
  • DÖV 2003, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91

    Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Nach der Rechtsansicht des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 - dürfe der straßenrechtlich gemeinverträglichen Grundrechtsausübung kein Erlaubnisverfahren vorgeschaltet werden, in dem der Behörde ein freies Ermessen eingeräumt sei.

    Selbst wenn man hierfür die Maßstäbe heranzieht, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 - (NVwZ 1992, 53) im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zugrunde gelegt hat, ist der Störgrad der in Rede stehenden Verkaufs- und Werbeaktivitäten, d. h. die dadurch drohende Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs, nicht als nur minimal anzusehen.

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht im bereits erwähnten Beschluss vom 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 - (…a.a.O.) entschieden, dass die sachliche Reichweite des Grundrechts der Meinungsäußerungsfreiheit nicht jeder Relativierung durch einfaches Gesetz überlassen werden könne, vielmehr das grundrechtsbeschränkende Gesetz seinerseits im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt werden müsse; die Einschränkung des Grundrechts, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten, müsse geeignet sein, den mit dem Erlaubnisvorbehalt erstrebten Schutz zu bewirken, und der Erfolg, der damit erreicht werde, müsse im angemessenen Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit mit sich bringe; danach sei die Meinungsfreiheit mit dem Rechtsgut "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" unter Berücksichtigung der konkreten Umstände abzuwägen; der Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sei nicht generell geeignet, einen Erlaubnisvorbehalt zu rechtfertigen, unabhängig davon, ob es sich um eine Bundesfernstraße oder um innerörtliche Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche handele; bei der gebotenen differenzierenden Betrachtungsweise könne es als nahezu ausgeschlossen gelten, dass die Sicherheit des Verkehrs in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen durch einzelne oder mehrere Flugblattverteiler überhaupt beeinträchtigt oder gar gefährdet werden könnte; Beeinträchtigungen der Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs seien demgegenüber zwar in Betracht zu ziehen; in aller Regel werde die Beeinträchtigung aber schon deshalb minimal sein, weil die Passanten, die an einem Flugblatt oder an einer Broschüre kein Interesse hätten, die Möglichkeit hätten, einem Flugblattverteiler aus dem Wege zu gehen; jedenfalls stehe die Behinderung der Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit und Meinungsverbreitungsfreiheit durch das Erfordernis, vor Beginn der Grundrechtsausübung eine Genehmigung einholen zu müssen, außer Verhältnis zu dem mit dem Erlaubnisvorbehalt erstrebten Zweck, die Leichtigkeit des Verkehrs in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen zu gewährleisten.

    Allerdings hat auch hierzu das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 - (…a.a.O.) erkannt, dass die Auslegung und Anwendung eines Landesstraßengesetzes, die die Gestattung von Betätigungen der Meinungsäußerungsfreiheit in das freie Ermessen der Verwaltung stelle, mit Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbar wäre.

  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96

    Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Die Ansicht des Verwaltungsgerichts, der Erlaubnisvorbehalt sei ausnahmslos mit Art. 4 und 5 Abs. 1 GG vereinbar, sei daher unzutreffend und widerspreche auch dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.07.1996 (NJW 1997, 406), wonach bloße erwerbswirtschaftliche Motive, die in den konkreten Umständen der Straßennutzung gar nicht hervorträten, bei der Einordnung einer Tätigkeit als Gemeingebrauch oder Sondernutzung belanglos seien.

    Zwar trifft es zu, dass für die straßenrechtlichte Beurteilung bloße erwerbswirtschaftliche Motive, die in den konkreten Umständen der Straßenbenutzung gar nicht hervortreten, keine Rolle spielen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - NJW 1997, 406).

    Der Zwang, zu diesem Zweck eine Erlaubnis zu beantragen, stellt nur eine geringe und damit keine unverhältnismäßige Belastung für die Klägerin dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - a.a.O.).

    Ob von der Regel, dass das behördliche Verfahren der Sondernutzungserlaubnis grundsätzlich keine unverhältnismäßige Belastung des Klägers darstellt, dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn die konkrete Straßenbenutzung "nur wenig" stört (so wohl BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 -a.a.O.), kann dahinstehen.

  • BayObLG, 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97

    Straßenwerbung der Scientology-Kirche Deutschland e.V. - Sondernutzungserlaubnis …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Darauf, dass je nach der Art der Tätigkeit eine erlaubnispflichtige Sondernutzung auch dann vorliegen kann, wenn bei einer Straßenwerbung die Passanten nicht bedrängt werden, hat auch das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. Beschl. v. 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97 - NVwZ 1998, 104) hingewiesen.

    Gleiches lässt sich dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97 - (…a.a.O.) entnehmen.

    Das ist - wie dargelegt - bei den nach dem Vortrag des Klägers "unauffällig" agierenden und sich ständig bewegenden Missionierern (vgl. die Beweisanträge Nr. 9 und 11), die Passanten in einem Fußgängerbereich zwecks Verkaufs eines Buchs, des Missionierens oder des Verteilens von Zeitschriften und Zeitungen ansprechen, nicht mehr der Fall (vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96

    Werbung für entgeltliche Leistungen einer Scientology-Kirche als Sondernutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 12.07.1996 - 5 S 472/96 - (VBlBW 1997, 64) zurück.

    Zu einem weiteren Aufschluss kann auch nicht das im Senatsbeschluss vom 12.07.1996 (- 5 S 472/96 - VBlBW 1997, 64) erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.08.1995 (- 1 S 438/94 - ESVGH 46, 17 = NJW 1996, 3358) beitragen, mit dem der Klage einer Untergliederung der Scientology Kirche in Stuttgart gegen die Entziehung der Rechtsfähigkeit stattgegeben wurde.

    Auch Fußgängerbereiche und verkehrsberuhigte Bereiche werden primär als Verkehrseinrichtungen für den ungehinderten oder zumindest privilegierten Fußgängerverkehr und nicht als eine Art "Kommunikationsmedium" geschaffen (vgl. Senatsbeschl. v. 12.07.1996 - 5 S 472/96 - NVwZ 1998, 91 = VBlBW 1997, 64).

  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88

    Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Denn die bei Annahme einer Sondernutzung durch § 16 Abs. 1 Satz 1 StrG statuierte Erlaubnispflicht stellt keine unzulässige Zensur i. S. des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG, sondern im Hinblick auf die Ausgleichs- und Verteilungsfunktion der Sondernutzungserlaubnis für die verschiedenen grundrechtlich geschützten Belange der Straßenbenutzer (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.11.1989 - 7 C 81.88 - BVerwGE 84, 71) ein allgemeines (Schranken-)Gesetz i. S. von Art. 5 Abs. 2 GG dar.

    Auch der Gedanke der Spontaneität einer kommunikativen Straßenbenutzung, der eventuell deren Erlaubnisfreiheit erzwingen könnte, "wenn der Gang zur Erlaubnisbehörde nicht nur eine Lästigkeit wäre", sondern die Ausübung des betreffenden Kommunikationsgrundrechts "praktisch unmöglich" machte (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.11.1989 - 7 C 81.88 - a.a.O.), rechtfertigt keine andere Betrachtungsweise.

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Die Zwangsgeldandrohungen für jeden Fall der Zuwiderhandlung seien rechtswidrig, weil derartige Androhungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Gerichtsbescheid vom 26.06.1997, NVwZ 1998, 393) nur dann zulässig seien, wenn das jeweilige Vollstreckungsgesetz eine Androhung "auf Vorrat" erlaube; das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz sehe diese Möglichkeit aber nicht vor.

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Gerichtsbesch. v. 26.06.1997 - 1 A 10.95 - NVwZ 1998, 393 = DVBl. 1998, 230), der sich der erkennende Senat anschließt, gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, der trotz Fehlens einer solchen Regelung eine dahingehende Auslegung zuließe, weshalb bereits der Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) gegen die Zulässigkeit einer derartigen Zwangsmittelandrohung spricht (…vgl. dazu bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.01.1980 - VIII 1543/79 - VBlBW 1980, 71 u. Urt. v. 09.04.1981 - 10 S 2129/80 - VBlBW 82, 97).

  • BVerwG, 06.11.1997 - 1 C 18.95

    Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins Scientology Neue Brücke e. V.: …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Denn sie erläuterten, was vom Verwaltungsgericht als wahr unterstellt werde, jedem interessierten Passanten die mit dem Ansprechen verbundene Absicht der religiösen Werbung; gegenteilige Feststellungen könnten nicht dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.08.1995 - 1 S 438/94 - entnommen werden, weil es durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.11.1997 - 1 C 18.95 - aufgehoben worden sei.

    Denn zum einen wurde dieses Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 06.11.1997 - 1 C 18.95 - BVerwGE 105, 313) aufgehoben, zum anderen enthielt es keine konkreten Feststellungen zu der von dem Kläger bestrittenen Art und Weise der Werbung und des Verkaufs auf öffentlichen Verkehrsflächen.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94

    Entziehung der Rechtsfähigkeit eines eingetragenen Vereins mit religiösem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Denn sie erläuterten, was vom Verwaltungsgericht als wahr unterstellt werde, jedem interessierten Passanten die mit dem Ansprechen verbundene Absicht der religiösen Werbung; gegenteilige Feststellungen könnten nicht dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.08.1995 - 1 S 438/94 - entnommen werden, weil es durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.11.1997 - 1 C 18.95 - aufgehoben worden sei.

    Zu einem weiteren Aufschluss kann auch nicht das im Senatsbeschluss vom 12.07.1996 (- 5 S 472/96 - VBlBW 1997, 64) erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.08.1995 (- 1 S 438/94 - ESVGH 46, 17 = NJW 1996, 3358) beitragen, mit dem der Klage einer Untergliederung der Scientology Kirche in Stuttgart gegen die Entziehung der Rechtsfähigkeit stattgegeben wurde.

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Die Absicht der Gewinnerzielung mag neben anderen Faktoren konstitutives Kriterium dafür sein, ob der Kläger ein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts betreibt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 16.02.1995 - 1 B 205.93 - NVwZ 1995, 473).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 2051/98

    Sondernutzungserlaubnis für Verkaufsstand in Fußgängerbereich - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Zu den zulässigen Aspekten bzw. Überlegungen einer sachgerechten Ermessensbetätigung nach diesen Vorschriften hat sich der Senat wiederholt geäußert und ist dabei mit der Forderung nach "straßengrundbezogenen" Erwägungen einer Ausuferung im Sinne eines - unzulässigen - "freien" Ermessens entgegengetreten (vgl. Urt. v. 01.08.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677, Beschl. v. 14.10.1996 - 5 S 1775/96 - u. Urt. v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 - VBlBW 2000, 281).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96

    Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus …

  • OVG Hamburg, 14.12.1995 - Bf II 1/93

    Sondernutzungsgebühr; Verkehrsbegriff; Kommunikative Tätigkeit; Gemeingebrauch; …

  • OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95

    Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone als Gemeingebrauch

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1980 - VIII 1543/79

    Vollstreckungsverfahren - gestaffelte Zwangsgeldandrohung

  • VG Gera, 03.05.2016 - 3 K 649/14

    Klage gegen die Untersagung des Verkaufs von Speisen und Getränken über den Zaun …

    Diese Vorschrift erlaubt der Straßenbaubehörde nicht nur eine ständige, und derzeit andauernde unerlaubte Sondernutzung zu beenden, sondern auch gegen solche unerlaubte Sondernutzungen einzuschreiten, die zwar nur zeitweise und ggf. nicht aktuell erfolgen, aber deren weitere Wiederholung geplant bzw. beabsichtigt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297 [298]; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 - zitiert nach juris, Rdnr. 23 zu § 22 StrWG NW).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und …

    Allerdings unterfällt der kommunikative Verkehr auch auf dem Fußgängerverkehr gewidmeten Straßen nur dann dem Gemeingebrauch, wenn der Hauptzweck der Nutzung die Ortsveränderung ist (…st. Rspr., VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.04.1992 - 14 S 3212/89 - BWGZ 1995, 68, juris Rn. 17;… Beschl. v. 22.05.2019 - 5 S 2592/18 - VBlBW 2020, 120 , juris Rn. 6 ; Urt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297, juris Rn. 41;… Senat, Urt. v. 26.06.1986 - 1 S 2448/85 - NJW 1987, 1839, 1841).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 5 S 2592/18

    Tarotkartenlegen auf einer öffentlichen Straße; Sondernutzung

    Allerdings unterfällt der "kommunikative Verkehr" nur dann dem Gemeingebraucht, wenn der Hauptzweck der Nutzung der Ortsveränderung dient (vgl. Senatsurteil vom 31.1.2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297, juris Rn. 41;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.4.1992 - 14 S 3212/89 - BWGZ 1995, 68, juris Rn. 17; Urteil vom 26.6.1986 - 1 S 2448/85 - NJW 1987, 1839 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05

    Abgeschleppter und in Verwahrung genommener PKW; Aufwendungsersatz; …

    Zuständig war die Beklagte auch für den Erlass des ebenfalls auf § 16 Abs. 8 StrG gestützten Widerspruchsbescheids (vgl. § 48 Abs. 2 Satz 1 StrG, § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO und § 8 Abs. 1 AGVwGO; vgl. auch Senatsurt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297).

    Denn die Ausführung dieser straßenrechtlichen Befugnisse ist - ungeachtet des materiell polizeirechtlichen Gehalts der Vorschrift - keine staatliche, sondern eine kommunale Aufgabe (vgl. Senatsurt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - a.a.O.).

    Die Beklagte hat die Abschleppmaßnahme nicht etwa auch auf Vorschriften des Polizeigesetzes (vgl. §§ 1, 3, 8, 32, 33 PolG) gestützt, sondern allein auf § 16 Abs. 8 StrG (zur Maßgeblichkeit der Begründung der Entscheidung insoweit für Fälle, in denen ein Einschreiten sowohl auf der Grundlage von Straßenrecht als auch auf der Grundlage von Polizeirecht möglich ist, vgl. Senatsurt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Auflage; Spendensammelverbot

    Denn diese Straßen und Plätze sind nicht nur zur reinen Fortbewegung von Menschen und Sachen bestimmt, sondern dienen traditionell auch dem Austausch von Meinungen in Wort und Schrift (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 31.1.2002 VBlBW 2002, 297/299; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Art. 14 RdNr. 39).

    Denn diese Straßen und Plätze sind nicht nur zur reinen Fortbewegung von Menschen und Sachen bestimmt, sondern dienen traditionell auch dem Austausch von Meinungen in Wort und Schrift (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 31.1.2002 VBlBW 2002, 297/299; Wiget in Zeitler, BayStrWG, RdNr. 39 zu Art. 14).

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer …

    Diese Auffassung wurde in der Rechtsprechung der Obergerichte verschiedener Bundesländer aufgegriffen und demgemäß einerseits die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" als unzulässig betrachtet, wenn im Verwaltungsvollstreckungsrecht des Landes eine ausdrückliche Regelung dazu fehlt (vgl. etwa VGH Mannheim, Urt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 -, juris Rdnr. 65); anderseits wurde dies bei Vorhandensein einer expliziten Regelung für zulässig erachtet (vgl. etwa OVG Münster, Beschl. v. 13.01.2010 - 4 B 1749/08 -, juris Rdnrn. 50 ff.).
  • VG Aachen, 17.06.2008 - 6 L 252/08

    Verbot des Abstellens von Altpapiertonnen im öffentlichen Straßenraum

    Rn. 54 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 -, juris Rn. 23; VGH B.-W., Urteil vom 31. Januar 2002 - 5 S 3057/99 -, NVwZ-RR 2003, 238 = juris; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, Rn. 747; anderer Ansicht wohl BayVGH, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 8 B 03.3360 -, UPR 2006, 317 = juris Rn. 15 ff. zu der allerdings etwas anders als § 22 Satz 1 StrWG NRW formulierten Eingriffsgrundlage des § 18 a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG, was zur Anwendung der ordnungsbehördlichen Generalklausel führte.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13

    Vorgehen gegen unbefugtes Aufstellen von Altkleidercontainern auf Straßen

    Dies hat der Senat bereits mit Urteil vom 31.02.2002 (- 5 S 3057/99 -, VBlBW 2002, 297) entschieden.
  • VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 3 K 3722/21

    Leinenzwanganordnung durch Polizei bei Eilzuständigkeit

    Rn. 61 Ein Zwangsgeld darf nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg nicht "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" angedroht werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.2002 - 5 S 3057/99 -, juris Rn. 65;… zum Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des Bundes vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26.06.1997 - 1 A 10.95 -, juris Rn. 34; ferner etwa BVerwG…, Beschluss vom 22.02.2022 - 4 A 8.21 -, juris Rn. 6;… Sadler/Tillmanns, in: Sadler/Tillmanns, VwVG/VwZG, 10. Aufl. 2020, § 13 Androhung der Zwangsmittel, Rn. 80 ff.).

    Jedenfalls wäre die verbleibende Androhung aber nicht hinreichend besT.mt, da Ziffer 1 der Verfügung vom 06.07.2021 mehrere Anordnungen enthält (…vgl. dazu BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26.06.1997 - 1 A 10.95 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.2002 - 5 S 3057/99 -, juris Rn. 65; anders VG Freiburg…, Beschluss vom 20.04.2018 - 1 K 2099/18 -, juris Rn. 19 ;… Urteil vom 26.09.2006 - 4 K 2761/04 -, juris Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2625/01

    Verkehrsrechtliche Anordnung - Radwegebenutzungspflicht für Liegerad

    Dies ist jedoch nicht der Fall und wäre im Übrigen auch unzulässig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297 im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 26.06.1997 - 1 A 10.95 - Buchholz 452.00 § 93 VAG Nr. 1 = NVwZ 1998, 393).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 1 S 1972/00

    Scientology-Untergliederung - kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2006 - 5 S 2599/05

    Sondernutzungserlaubnis bei Gemeingebrauchsbeeinträchtigung durch nicht im …

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 8 ZB 12.2096

    Zur Unzulässigkeit eines "Gedenkgottesdienstes" für Rudolf Heß im öffentlichen …

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 B 10.970

    Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr; Sondernutzungserlaubnis; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2005 - 11 A 2420/04

    Bewilligung einer erweiterten Sondernutzungserlaubnis für einen Betreiber einer …

  • VG Freiburg, 28.02.2018 - 4 K 4267/17

    Sonntagsöffnung eines von einem islamischen Gemeindezentrum betriebenen …

  • VG Stuttgart, 07.11.2005 - 11 K 5593/03

    Anspruch der Church of Scientology International (CSI) auf Erlass einer …

  • VG Stuttgart, 07.11.2005 - 11 K 5594/03

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr im Rahmen der …

  • VG Gelsenkirchen, 18.02.2004 - 14 L 359/04

    Auswirkung einer politischen Partei als Antragstellerin auf die Erlaubnispflicht …

  • LG Bonn, 04.06.2013 - 8 S 309/12

    Städtisches Eigentum, Gemeingebrauch, Unterlassungsanspruch

  • VG Augsburg, 09.12.2009 - Au 6 K 09.1058

    Sondernutzungserlaubnis; keine Heilung der unterbliebenen Anhörung bei Erledigung …

  • VG Augsburg, 09.12.2009 - Au 6 K 09.1374

    Sondernutzungserlaubnis; Informationsstand; keine Heilung der unterbliebenen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht