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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.08.2020

Rechtsprechung
   BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25826
BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20 (https://dejure.org/2020,25826)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2020 - 5 StR 219/20 (https://dejure.org/2020,25826)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 (https://dejure.org/2020,25826)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 213 StGB; § 49 StGB; § 32 StGB; § 33 StGB
    Möglichkeit einer ausnahmsweisen Strafmilderung beim Heimtückemord (Rechtsfolgenlösung; außergewöhnliche entlastende Umstände; Drucksituation; schuldhaftes strafbares Vorverhalten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafmilderung bei Mord: Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bei Heimtückemord

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 StGB, § 49 Abs 1 Nr 1 StGB, § 211 Abs 1 StGB, § 211 Abs 2 StGB
    Strafmilderung bei Mord: Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bei Heimtückemord

  • IWW

    § 211 Abs. 1 StGB, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 213 StGB, § 33 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 StGB, § 52 WaffG, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erkennen auf lebenslange Freiheitsstrafe im Regelfall für eine heimtückisch begangene Tötung; Strafrahmenverschiebung beim Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erkennen auf lebenslange Freiheitsstrafe im Regelfall für eine heimtückisch begangene Tötung; Strafrahmenverschiebung beim Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 105
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20
    Der Große Senat für Strafsachen hat - im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) - entschieden, dass bei einer Tötung in heimtückischer Begehungsweise stets ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen hat und lediglich beim Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände eine Strafrahmenverschiebung in entsprechender Anwendung von § 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, BGHSt 30, 105, sogenannte "Rechtsfolgenlösung'): Die verfassungskonforme Rechtsanwendung gebiete die Ersetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe durch einen für Strafzumessungserwägungen offenen Strafrahmen, wenn die Tatmodalität der heimtückischen Begehungsweise mit Entlastungsmomenten zusammentreffe, die zwar nicht nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung zu einer milderen Strafdrohung führten, auf Grund welcher die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe aber als mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar erscheine.

    Vielmehr könne das Gewicht des Mordmerkmals der Heimtücke nur durch Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben, so verringert werden, dass jener "Grenzfall' (BVerfGE 45, 187, 266 f.) eintrete, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich geminderter Schuld unverhältnismäßig wäre.

  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft …

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20
    Der Bundesgerichtshof hat in der Folge diese Maßstäbe weiter konkretisiert und dabei insbesondere betont, dass auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, nicht voreilig ausgewichen werden dürfe (BGH, Urteile vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 7; vom 23. November 2004 - 1 StR 331/04, NStZ 2005, 154).

    Es müssen deshalb schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, aaO; vom 22. September 1983 - 4 StR 369/83, NStZ 1984, 20).

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20
    Der Große Senat für Strafsachen hat - im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187) - entschieden, dass bei einer Tötung in heimtückischer Begehungsweise stets ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen hat und lediglich beim Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände eine Strafrahmenverschiebung in entsprechender Anwendung von § 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, BGHSt 30, 105, sogenannte "Rechtsfolgenlösung'): Die verfassungskonforme Rechtsanwendung gebiete die Ersetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe durch einen für Strafzumessungserwägungen offenen Strafrahmen, wenn die Tatmodalität der heimtückischen Begehungsweise mit Entlastungsmomenten zusammentreffe, die zwar nicht nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung zu einer milderen Strafdrohung führten, auf Grund welcher die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe aber als mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar erscheine.
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 128/19

    Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des …

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20
    Von einer Entscheidung nach § 354 Abs. 1 StPO sieht der Senat ab, um dem nunmehr zur Entscheidung berufenen Schwurgericht im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung eine umfassende neue Prüfung unter Berücksichtigung der dargelegten Grundsätze zu ermöglichen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 StR 128/19).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15

    Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene …

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20
    Der Angeklagte hat mit Tötungsabsicht gehandelt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15, BGHSt 63, 54) und ist bereits mehrfach wegen Gewaltverbrechen vorbestraft.
  • BGH, 01.12.2005 - 3 StR 243/05

    Mord (Heimtücke; Strafzumessung; Rechtsfolgenlösung); rechtfertigender Notstand …

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20
    Vielmehr gilt ein strenger Maßstab (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 3 StR 243/05, NStZ-RR 2006, 200, 201).
  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04

    Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche …

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20
    Der Bundesgerichtshof hat in der Folge diese Maßstäbe weiter konkretisiert und dabei insbesondere betont, dass auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, nicht voreilig ausgewichen werden dürfe (…BGH, Urteile vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 7; vom 23. November 2004 - 1 StR 331/04, NStZ 2005, 154).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94

    Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand - …

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20
    Die Grundsätze der Entscheidung des 4. Strafsenats in einem ähnlich gelagerten Erpressungsfall (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1995 - 4 StR 589/94, NStZ 1995, 231) müssten entsprechend gelten.
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83

    Zugrundelegung eines gemilderten Strafrahmens bei einem Mord - Strafmilderung auf …

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20
    Es müssen deshalb schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (…vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, aaO; vom 22. September 1983 - 4 StR 369/83, NStZ 1984, 20).
  • BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21

    Heimtückemord (keine Heimlichkeit erforderlich; fehlende Arglosigkeit des …

    Dieser Weg wäre nicht nur erfolgversprechend gewesen, sondern auch geboten und dem Angeklagten zumutbar (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 23 …und vom 12. Februar 2002 - 1 StR 403/02, BGHSt 48, 207 ff. Rn. 16).

    Das Mordmerkmal der Heimtücke ist insoweit einer - auch normativ orientierten - einschränkenden Auslegung zugänglich, die dem Wortsinn des Begriffs der Heimtücke mit dem ihm innewohnenden Element des Tückischen Rechnung zu tragen hat (…BGHSt, aaO, Rn. 12;… kritisch hierzu - nicht tragend - BGH, Urteile vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07 Rn. 20 …und vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04 Rn. 19; vgl. im Übrigen BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 11 f., 18).

  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung …

    Die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 13 …und vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95 Rn. 9 mwN;… Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 20) Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.
  • BGH, 27.11.2024 - 6 StR 286/24

    Vergewaltigung; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung …

    Eine entsprechende Beschränkung ist ohne Weiteres zulässig (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22, Rn. 9; vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20, Rn. 13; vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95 mwN;… Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155, Rn. 20) und entspricht dem Willen der Beschwerdeführerin.
  • BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (unterlassene Bescheidung eines Beweisantrages: …

    Eine entsprechende Beschränkung ist ohne weiteres zulässig (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 9; Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 13;… Urteil vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95 Rn. 9 mwN;… Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 20) und entspricht dem Willen der Beschwerdeführerin, wenn schon nicht den Gesamtstrafenausspruch isoliert, jedenfalls aber nicht mehr als den Strafausspruch anzufechten.
  • LG Hagen, 28.01.2025 - 31 Ks 4/24
    Vielmehr kann das Gewicht des Mordmerkmals der Heimtücke nur durch Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben, so verringert werden, dass jener "Grenzfall" (BVerfG, Urteil vom 21.06.1977 - 1 BvL 14/76 = BVerfGE 45, 187-271) eintrete, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblicher Schuld unverhältnismäßig wäre (so zuletzt BGH, Urteil vom 19.08.2020 - 5 StR 219/20 = NStZ 2021, 105 Rdn. 14); bei der Rechtsfolgenlösung handelt es sich nicht um einen Sonderstrafrahmen für minder schwere Fälle (BGH, Beschl. vom 23.11.2004 - 1 StR 331/04 = NStZ 2005, 154).
  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 462/21

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Provokation durch das Opfer: erforderliche …

    Im Rahmen dieser Prüfung "außergewöhnlicher Umstände" ist es erforderlich, das strafbare Vorverhalten des Täters und die Entwicklung seiner Einbindung in den Drogenhandel sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfe, bevor er sich in eine konfliktträchtige Gefahrensituation begibt, zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 19 ff. …und vom 19. Januar 1995 - 4 StR 589/94 Rn. 19 ff.).
  • LG Hagen, 11.08.2023 - 31 Ks 4/23
    Vielmehr kann das Gewicht des Mordmerkmals der Heimtücke nur durch Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben, so verringert werden, dass jener "Grenzfall" (BVerfG, Urteil vom 21.06.1977 - 1 BvL 14/76 = BVerfGE 45, 187-271) eintrete, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblicher Schuld unverhältnismäßig wäre (so zuletzt BGH, Urteil vom 19.08.2020 - 5 StR 219/20 = NStZ 2021, 105 Rdn. 14); bei der Rechtsfolgenlösung handelt es sich nicht um einen Sonderstrafrahmen für minder schwere Fälle (BGH, Beschl. vom 23.11.2004 - 1 StR 331/04 = NStZ 2005, 154).
  • LG Detmold, 21.03.2022 - 21 Ks 7/21

    Heimtücke

    Rn. 247 Täterverschulden so viel geringer ist, dass die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe das verfassungsrechtliche Gebot schuldangemessenen Strafens missachten würde, wobei schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen müssen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (ständige Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 19.08.2020 - 5 StR 219/20).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2020 - 5 StR 219/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23401
BGH, 10.08.2020 - 5 StR 219/20 (https://dejure.org/2020,23401)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2020 - 5 StR 219/20 (https://dejure.org/2020,23401)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2020 - 5 StR 219/20 (https://dejure.org/2020,23401)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 397 Abs. 1 StPO, § 400 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Reise eines beigeordneten Nebenklägervertreters zur stattfindenden Hauptverhandlung bzgl. Gebotenheit zur Wahrnehmung der Interessen der Nebenkläger

  • rechtsportal.de

    RVG § 46 Abs. 2 S. 1
    Erforderlichkeit der Reise eines beigeordneten Nebenklägervertreters zur stattfindenden Hauptverhandlung bzgl. Gebotenheit zur Wahrnehmung der Interessen der Nebenkläger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Notwendigkeit der Reise des Nebenklagevertreters zur Revisionsverhandlung - Notwendigkeit der Reise des Nebenklagevertreters zur Revisionsverhandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.2024 - 5 StR 276/24
    Bei einem zulässigen Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft bleiben die Beteiligungsrechte der Nebenkläger bestehen, was die Notwendigkeit der Reise des Antragstellers begründet (BGH, Beschluss vom 10. August 2020 - 5 StR 219/20).
  • BGH, 16.07.2025 - 5 StR 759/24

    Erforderlichkeit der Reise der Nebenklägervertreterin zur …

    Bei einem zulässigen Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft bleiben die Beteiligungsrechte der Nebenklägerin bestehen, was die Notwendigkeit der Reise der Antragstellerin begründet (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2020 - 5 StR 219/20; vom 22. Oktober 2024 - 5 StR 276/24).
  • BGH, 16.07.2025 - 5 StR 579/24
    Bei einem zulässigen Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft bleiben die Beteiligungsrechte der Nebenklägerin bestehen, was die Notwendigkeit der Reise der Antragstellerin begründet (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2020 - 5 StR 219/20; vom 22. Oktober 2024 - 5 StR 276/24).
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