Rechtsprechung
| BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 154 StPO; § 265 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB.
Belastende Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten (Berücksichtigung in der Strafzumessung; Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises; Vertrauenstatbestand; faires Verfahren; rechtliches Gehör); Wertersatzverfall - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 154 Abs 2 StPO, § 261 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 154, 154a StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 73c StGB
- Wolters Kluwer
Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung
- rechtsportal.de
Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Das "missbrauchte" Vertrauen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorläufige Einstellungen - und Strafzumessungserwägungen
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.10.2015 - 504 KLs 10/15
- BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 318
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303;… vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).bb) Allerdings weist der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass der vorgenannte Grundsatz dann nicht gilt, wenn nach Lage des Falls durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein Vertrauenstatbestand von vornherein nicht entstanden sein kann (…vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, aaO; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, aaO).
- BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95
Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung - …
Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2;… vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).bb) Allerdings weist der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass der vorgenannte Grundsatz dann nicht gilt, wenn nach Lage des Falls durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein Vertrauenstatbestand von vornherein nicht entstanden sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, aaO;… vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, aaO).
- BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der …
Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
Das ist im Grundsatz frei von Rechtsfehlern, weil der Nichtrevident S. die Gelder, mit deren Einziehung er sich einverstanden erklärt hatte, im Wege eines anderen Vorgangs erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 72;… Weber, aaO, § 33 Rn. 76). - BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13
Urteilsberichtigung (offensichtliches Verkündungsversehen); Anordnung des …
Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
Jedoch war klarzustellen, dass insoweit eine gesamtschuldnerische Haftung angeordnet ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 Rn. 5 ff. mwN). - BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen - …
Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303;… vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2;… vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).
- BGH, 13.08.2024 - 5 StR 424/23
Antrag auf Übergang in das objektive Verfahren bei der Einziehung nach …
Denn die Verfahrenseinstellung begründet regelmäßig einen Vertrauenstatbestand, weswegen eine faire Verfahrensgestaltung sowie die Gewährleistung rechtlichen Gehörs es gebieten, einen Hinweis zu erteilen, wenn das Tatgericht den Verfahrensstoff doch zum Nachteil des Angeklagten zu berücksichtigen gedenkt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 5 StR 270/16, wistra 2016, 502).Diese für eine strafschärfende Berücksichtigung ausgeschiedener Taten (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311; Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17, NStZ 2019, 40) wie auch für deren Verwertung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 5 StR 270/16, wistra 2016, 502) anerkannte Anforderung ist auf den Fall einer Einziehung im objektiven Verfahren nach einer Verfahrensbeschränkung gemäß § 154 Abs. 2 StPO zu übertragen.
- BGH, 30.07.2025 - 5 StR 185/25
Hinweispflicht bei Verwertung von nach Teileinstellung ausgeschiedenem …
Die Hinweispflicht besteht auch, wenn wie hier bereits die Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung die Strafverfolgung gemäß § 154 Abs. 1 oder gemäß § 154a Abs. 1 StPO beschränkt hat (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2016 - 5 StR 270/16; vom 7. April 1986 - 3 StR 89/86, NStZ 1987, 133 f.; vom 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81, BGHSt 30, 147).Rn. 14 Die vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidungen (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2016 - 5 StR 270/16; vom 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81, BGHSt 30, 12 13 14 147) stehen der Auffassung des Senats nicht entgegen.
Im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2016 (5 StR 270/16) kam noch hinzu, dass der Angeklagte nicht mit einer Verwertung des ausgeschiedenen Prozessstoffs rechnen musste, weil entgegenstehende Hinweise des Vorsitzenden und zusätzliche weitere Umstände ein Vertrauen auf ein Unterbleiben der Verwertung im konkreten Einzelfall nahelegten.
- BGH, 17.12.2025 - 5 StR 515/25
Urteil gegen eine Berliner Ex-Senatorin und den Chef einer Marketing-Agentur …
Dies folgt schon daraus, dass ein Vertrauenstatbestand, wie er entstehen kann, wenn das Verfahren hinsichtlich einzelner Tatvorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt oder nach § 154a Abs. 2 StPO beschränkt worden war (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 5 StR 270/16 Rn. 8 mwN), nicht in Rede steht, wenn - wie hier - das Verfahren wegen einzelner Vorwürfe lediglich abgetrennt wird; denn es kann dann nicht zweifelhaft sein, dass wegen der abgetrennten Verfahrensteile weiter gegen den Beschuldigten ermittelt wird.
- OLG Naumburg, 01.11.2023 - 1 AR 119/22
Auslieferungsverfahren: Zulässigkeit der Auslieferung an einen Drittstaat bei …
Er kann darauf vertrauen, dass der von der Einstellung erfasste Tatvorwurf nicht mehr in einem anderen Verfahren ohne ausdrücklichen Hinweis und ohne prozessordnungsgemäße Feststellungen des betreffenden Tatgeschehens zu seinem Nachteil berücksichtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2001, 1 StR 543/00; Beschluss vom 7. Juli 2016, 5 StR 270/16 - beide zitiert nach juris). - OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17
Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung; …
Das wäre nur dann nicht zu beanstanden, wenn die jenem Strafverfahren zugrundeliegende Tat prozessordnungsgemäß festgestellt worden wäre (BGH, 5 StR 270/16 v. 07.07.2016, juris Rn. 8 mwN, zu § 154 StPO). - LG Aachen, 13.10.2017 - 63 KLs 18/15 Der Angeklagte wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die insoweit bereits erzielten Beweisergebnisse verwertbar bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 07.07.2016 - 5 StR 270/16, juris RN 8 mwN).
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