Rechtsprechung
| BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 73a Abs. 1 StGB; § 73 StGB; § 76a Abs. 4 StGB; § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des Einziehungsgegenstands im Vermögen des Betroffenen bei Begehung der Anknüpfungstat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vermögensabschöpfung im Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Erweiterte Einziehung und beabsichtigte Anpassung der Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs durch den 5. Strafsenat
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 73a Abs. 1 StGB, § ... 422 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73d Abs. 1 StGB, § 33 BtMG, Rahmenbeschlusses 2005/212/JI, § 73d StGB, § 73d Abs. 2 StGB, § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73a Abs. 2 StGB, § 73d Abs. 3 StGB, § 73 Abs. 1, § 73a Abs. 1, § 76a Abs. 4 StGB, § 76a Abs. 4 Satz 3 StGB, § 76a Abs. 4 Satz 1 StGB, § 437 StPO, § 76b StGB, Richtlinie 2024/1260, Art. 3 des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI, Art. 5 der Richtlinie 2014/42/EU, Art. 5 Abs. 1 Richtlinie 2014/42/EU, Art. 5 RL 2014/42/EU, Art. 2 Richtlinie 2024/1260, Art. 3 Richtlinie 2014/42/EU, § 73a StGB, § 73a, § 73c StGB, § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG
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StGB § 73a Abs. 1
Erweiterte Einziehung eines durch oder für eine andere rechtswidrige Tat erlangten Gegenstands nach § 73a Abs. 1 StGB ; Keine Notwendigkeit des gegenständlichen Vorhandenseins des Gegenstands im Vermögen des Betroffenen bei Begehung der Anknüpfungstat - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.04.2023 - 279 Js 105/22
- LG Berlin, 12.04.2023 - 527 KLs 29/22
- BGH, 23.05.2024 - 5 StR 312/23
- BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
- BGH, 15.04.2025 - 3 ARs 2/25
- BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
- BGH, 08.07.2025 - 6 ARs 3/25
- BGH, 26.08.2025 - 2 ARs 127/25
- BGH, 17.09.2025 - 1 ARs 4/25
- BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
- LG Berlin, 01.06.2026 - GSSt 1/25
- BGH, 01.06.2026 - GSSt 1/25
Papierfundstellen
- NStZ 2025, 542
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (30)
- BGH, 23.05.2012 - 4 StR 76/12
Feststellungsvoraussetzungen für die Anordnung des Verfalls, des …
Auszug aus BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
In dem Regierungsentwurf vom 9. März 1990 drückt sich mithin der Wille des Gesetzgebers des späteren OrgKG aus, denn für dessen Begründung wurde darauf ausdrücklich Bezug genommen; auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 73d Abs. 1 StGB aF und zu § 73a Abs. 1 StGB verweist demgemäß hierauf (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2012 - 4 StR 76/12 Rn. 6, NStZ-RR 2012, 312;… vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22 Rn. 6 mwN).In den Beschlüssen vom 23. Mai 2012 (4 StR 76/12, NStZ-RR 2012, 312) und vom 15. März 2016 (…1 StR 662/15 Rn. 7) formulierte er wortgleich und jeweils unter Berufung auf dieselben Fundstellen, dass Verfallsgegenstände im Sinne des § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB aF nur solche seien, die bei Begehung der Anknüpfungstat im Vermögen vorhanden waren.
Sie übertragen dabei die Voraussetzung der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB ausdrücklich auf die (gegenständliche) erweiterte Einziehung nach § 73a Abs. 1 StGB (…vgl. etwa Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22 Rn. 6), wobei sie sich auch auf eine dahingehende Rechtsprechung zum erweiterten Verfall, namentlich auf den Beschluss vom 23. Mai 2012 (4 StR 76/12), berufen (vgl. dazu aber oben II.2.c).
Ebenso verhält es sich bei seinem Beschluss vom 3. November 2020 (…vgl. 6 StR 258/20 Rn. 7), der unter anderem auf den Beschluss des 4. Strafsenats vom 23. Mai 2012 (4 StR 76/12; vgl. auch dazu oben II.2.c) Bezug nimmt.
- BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02
Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung …
Auszug aus BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Erstmals geschah dies im Urteil vom 9. Mai 2001 (…3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4) unter zutreffendem Hinweis auf die den § 73d Abs. 2 StGB aF betreffende Gesetzesbegründung (…BT-Drucks. 11/6623, S. 8) und wurde später bekräftigt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423).Sie verwiesen hierfür auf einen den erweiterten Wertersatzverfall betreffenden Teil der Gesetzesbegründung der Bundesregierung für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterter Verfall (…BT-Drucks. 11/6623, S. 8; vgl. hierzu aber oben 2.a.bb.(2)) sowie auf drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4), die ebenfalls nur den erweiterten Wertersatzverfall nach § 73d Abs. 2 StGB aF betrafen.
Der von diesen beiden Einzelentscheidungen zur Begründung herangezogene Beschluss vom 1. Juli 2004 (4 StR 226/04, StraFo 2004, 394), der den erweiterten Verfall von Wertersatz zum Gegenstand hatte, verwies indes nur auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum erweiterten Wertersatzverfall nach § 73d Abs. 2 StGB aF (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4).
Zur Begründung wurde hier allerdings lediglich auf eine Entscheidung rekurriert, die ausschließlich den erweiterten Verfall von Wertersatz betraf (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422;… insofern zutreffend Fischer aaO Rn. 17).
- BGH, 20.12.2022 - 4 StR 221/22
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (zeitlicher Zusammenhang zwischen der …
Auszug aus BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
In dem Regierungsentwurf vom 9. März 1990 drückt sich mithin der Wille des Gesetzgebers des späteren OrgKG aus, denn für dessen Begründung wurde darauf ausdrücklich Bezug genommen; auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 73d Abs. 1 StGB aF und zu § 73a Abs. 1 StGB verweist demgemäß hierauf (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2012 - 4 StR 76/12 Rn. 6, NStZ-RR 2012, 312; vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22 Rn. 6 mwN).a) Der 2. und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die erweiterte Einziehung von Taterträgen nach § 73a Abs. 1 StGB voraussetze, dass die einzuziehenden Vermögenswerte bei Begehung der Anknüpfungstat im Vermögen des Angeklagten gegenständlich vorhanden waren (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22 Rn. 6;… vom 11. Oktober 2023 - 2 StR 3/23 Rn. 12;… vom 8. November 2023 - 2 StR 131/23 Rn. 11;… vom 27. März 2024 - 2 StR 501/23 Rn. 5;… vom 18. Juni 2024 - 4 StR 450/23 Rn. 11;… vom 2. Juli 2024 - 2 StR 484/23 Rn. 14).
Sie übertragen dabei die Voraussetzung der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB ausdrücklich auf die (gegenständliche) erweiterte Einziehung nach § 73a Abs. 1 StGB (vgl. etwa Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22 Rn. 6), wobei sie sich auch auf eine dahingehende Rechtsprechung zum erweiterten Verfall, namentlich auf den Beschluss vom 23. Mai 2012 (4 StR 76/12), berufen (vgl. dazu aber oben II.2.c).
- BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Strafzumessung (fehlende Feststellungen für Strafschärfungsgründe); erweiterter …
Auszug aus BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Sie verwiesen hierfür auf einen den erweiterten Wertersatzverfall betreffenden Teil der Gesetzesbegründung der Bundesregierung für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterter Verfall (…BT-Drucks. 11/6623, S. 8; vgl. hierzu aber oben 2.a.bb.(2)) sowie auf drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4), die ebenfalls nur den erweiterten Wertersatzverfall nach § 73d Abs. 2 StGB aF betrafen.Der von diesen beiden Einzelentscheidungen zur Begründung herangezogene Beschluss vom 1. Juli 2004 (4 StR 226/04, StraFo 2004, 394), der den erweiterten Verfall von Wertersatz zum Gegenstand hatte, verwies indes nur auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum erweiterten Wertersatzverfall nach § 73d Abs. 2 StGB aF (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422;… Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4).
Soweit das Urteil des 6. Strafsenats vom 24. Februar 2021 (6 StR 214/20) auf den Beschluss des 4. Strafsenats vom 1. Juli 2004 (4 StR 226/04, vgl. dazu oben II.2.c) verweist, betraf die zitierte Entscheidung die Voraussetzungen der erweiterten Wertersatzeinziehung.
- BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00
Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung
Auszug aus BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Erstmals geschah dies im Urteil vom 9. Mai 2001 (3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4) unter zutreffendem Hinweis auf die den § 73d Abs. 2 StGB aF betreffende Gesetzesbegründung (…BT-Drucks. 11/6623, S. 8) und wurde später bekräftigt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423).Sie verwiesen hierfür auf einen den erweiterten Wertersatzverfall betreffenden Teil der Gesetzesbegründung der Bundesregierung für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterter Verfall (…BT-Drucks. 11/6623, S. 8; vgl. hierzu aber oben 2.a.bb.(2)) sowie auf drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04, StraFo 2004, 394; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422; Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4), die ebenfalls nur den erweiterten Wertersatzverfall nach § 73d Abs. 2 StGB aF betrafen.
Der von diesen beiden Einzelentscheidungen zur Begründung herangezogene Beschluss vom 1. Juli 2004 (4 StR 226/04, StraFo 2004, 394), der den erweiterten Verfall von Wertersatz zum Gegenstand hatte, verwies indes nur auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum erweiterten Wertersatzverfall nach § 73d Abs. 2 StGB aF (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422; Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, BGHR StGB § 73d Gegenstände 4).
- BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21
Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …
Auszug aus BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Denn erst mit deren Begehung wurde jemand "Täter oder Teilnehmer" im Sinne von § 73d Abs. 1 StGBE und erst dann unterlagen seine inkriminierten Vermögensgegenstände dem erweiterten Verfall (vgl. zur erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen BGH…, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10; Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21 Rn. 36, NJW 2023, 460, 463 - wenn auch jeweils mit nicht hinreichend zwischen der erweiterten Einziehung von Taterträgen und der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen differenzierenden Formulierungen).Soweit sich aus seiner eigenen Rechtsprechung - wenn auch für die Frage der erweiterten Einziehung von Vermögengegenständen nach § 73a Abs. 1 StGB nicht tragend - eine andere Rechtsauffassung ergeben könnte (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10; Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21 Rn. 36, NJW 2023, 460, 463), gibt der Senat diese Rechtsprechung auf.
- BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20
Erweiterte Einziehung (durch andere rechtswidrige Taten erlangte Gegenstände; …
Auszug aus BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Denn erst mit deren Begehung wurde jemand "Täter oder Teilnehmer" im Sinne von § 73d Abs. 1 StGBE und erst dann unterlagen seine inkriminierten Vermögensgegenstände dem erweiterten Verfall (vgl. zur erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10;… Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21 Rn. 36, NJW 2023, 460, 463 - wenn auch jeweils mit nicht hinreichend zwischen der erweiterten Einziehung von Taterträgen und der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen differenzierenden Formulierungen).Soweit sich aus seiner eigenen Rechtsprechung - wenn auch für die Frage der erweiterten Einziehung von Vermögengegenständen nach § 73a Abs. 1 StGB nicht tragend - eine andere Rechtsauffassung ergeben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10;… Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21 Rn. 36, NJW 2023, 460, 463), gibt der Senat diese Rechtsprechung auf.
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Diese Annahme einer umfassenden Zugriffsmöglichkeit auf alle rechtswidrig erlangten Gegenstände spiegelt sich auch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wider, mit der es den erweiterten Verfall als mit dem Grundgesetz vereinbar billigte (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1).Es gibt die Auslegung der Norm durch den Bundesgerichtshof in diesem Sinne wieder und legt sie seiner eigenen Prüfung entsprechend zugrunde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 23 ff.).
- BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …
Auszug aus BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
b) Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich zu dieser Übertragung der Voraussetzungen kritisch geäußert (…vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13 f.;… vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 328/23 Rn. 7; Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 78). - BGH, 03.11.2020 - 6 StR 258/20
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung
Auszug aus BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Ebenso verhält es sich bei seinem Beschluss vom 3. November 2020 (vgl. 6 StR 258/20 Rn. 7), der unter anderem auf den Beschluss des 4. Strafsenats vom 23. Mai 2012 (4 StR 76/12; vgl. auch dazu oben II.2.c) Bezug nimmt. - EuGH, 21.10.2021 - C-845/19
Der Gerichtshof erläutert einige Bestimmungen der Richtlinie über die …
- BGH, 27.07.2023 - 3 StR 132/23
Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe; Einziehung von …
- BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22
Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt: …
- BGH, 11.10.2023 - 2 StR 3/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung; Hang: …
- BGH, 08.11.2023 - 2 StR 131/23
Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen (Drittausländer: von einem anderen …
- BGH, 18.06.2024 - 4 StR 450/23
Hehlerei (Vollendung: Absatzhilfe, Absatzerfolg, Versuch); Einziehung …
- BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Einziehung von Taterträgen (Verhältnis zur erweiterte Einziehung von Taterträgen …
- BGH, 02.07.2024 - 2 StR 484/23
Handeltreiben mit Cannabis; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 27.03.2024 - 2 StR 501/23
Verwerfung der Revision als unbegründet
- BGH, 24.02.2021 - 6 StR 214/20
Erweiterte Einziehung (Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes)
- BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …
- BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme …
- BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11
Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von …
- BGH, 20.09.1995 - 3 StR 267/95
Vermögensstrafe II
- BGH, 27.04.2001 - 3 StR 132/01
Erweiterter Verfall; Vermögensgegenstände; 6. Strafrechtsreformgesetz; …
- BGH, 04.08.2010 - 5 StR 184/10
Erweiterter Verfall (Erörterungsmangel; Diskrepanz zwischen Vermögenslage und …
- BGH, 03.09.2009 - 5 StR 207/09
Erweiterter Verfall (deliktische Herkunft von Vermögensgegenständen)
- BGH, 07.07.2004 - 1 StR 115/04
Unerlaubte Abgabe und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 15.03.2016 - 1 StR 662/15
Erweiterter Verfall (Subsidiarität zum regulären Verfall)
- BGH, 26.05.1995 - 4 StR 266/95
Scheinaufkauf - Scheinaufkäufer - Verdeckter Ermittler - Polizei - …
- BGH, 01.06.2026 - GSSt 1/25
Großer Senat zu erweiterter Einziehung - Entscheidend ist, was noch da ist
Rn. 8 Der 5. Strafsenat hat deshalb bei den anderen Strafsenaten gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 und 3 GVG angefragt, ob sie an (gegebenenfalls) entgegenstehender Rechtsprechung festhalten (BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23, NStZ 2025, 542; vgl. dazu auch Anmerkungen Zivanic, NStZ 2025, 546; Bittmann, NZWiSt 2025, 209).Rn. 10 3. Der 5. Strafsenat hat daraufhin wegen Divergenz nach § 132 Abs. 2 GVG dem Großen Senat für Strafsachen folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt (vgl. Beschluss vom 4. November 2025 - 5 StR 312/23):.
Mit der Regelung der erweiterten Einziehung verfolgt der Staat das legitime Ziel, alles ihm rechtsstaatlich Mögliche zu tun, um die Nutznießung von Verbrechensgewinnen zu unterbinden (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 29; vgl. zu den europarechtlichen Verpflichtungen auch BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23, NStZ 2025, 542 Rn. 46 ff.).
- BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Vorlage an den Großen Strafsenat; erweiterte Einziehung von durch oder für eine …
Rn. 6 Auf seine Anfrage gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 und 3 GVG (BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23, NStZ 2025, 542; vgl. dazu auch Anmerkungen Zivanic NStZ 2025, 546 und Bittmann NZWiSt 2025, 209) hat der 4. Strafsenat mit näherer Begründung erklärt, dass er an seiner Rechtsprechung festhalte (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25).Nach Begehung der Anknüpfungstat erlangte Gegenstände sind - sprachlich eindeutig - solche ihres Täters oder Teilnehmers (vgl. dazu bereits BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 10, NStZ 2025, 542).
Die Regelung der erweiterten Einziehung erfüllt daher die Pflicht des Staates, alles ihm rechtsstaatlich Mögliche zu tun, um die Nutznießung von Verbrechensgewinnen zu unterbinden (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2078; vgl. zu den europarechtlichen Verpflichtungen auch BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 46 ff., NStZ 2025, 542, 546).
Ein enges Verständnis der Vorschrift würde diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben und dem erklärten Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 18/9525, 65; BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 40 ff., NStZ 2025, 542, 545 mwN) widersprechen.
Die Forderung nach einem derartigen Konnex wurde in dem Gesetzgebungsverfahren zur Vorgängerregelung des erweiterten Verfalls erhoben, vom Gesetzgeber aber gerade nicht aufgegriffen (vgl. dazu schon BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 17, NStZ 2025, 542, 543 mwN).
Dem Gesetz liegt im Gegenteil die Vorstellung zugrunde, dass allein die Begehung der Anknüpfungstat den staatlichen Zugriff auf das gesamte gegenständlich vorhandene rechtswidrige Vermögen eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 12 ff., NStZ 2025, 542).
Zur insoweit identischen Vorgängerregelung in § 73d StGB aF (vgl. zu den Einzelheiten BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 12 ff., NStZ 2025, 542) hat das Bundesverfassungsgericht die Auslegung des Bundesgerichtshofs nicht beanstandet, wonach Voraussetzung allein ist, dass das Tatgericht die sichere Überzeugung von der deliktischen Herkunft des Vermögens gewinnt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 19 20 21 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2077).
- BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
Antwort auf einen Anfragebeschluss des 5. Senats; erweiterte Einziehung von durch …
Rn. 15 (1) Richtig ist zwar, dass in der Gesetzesbegründung zu den Vorgängerregelungen über den erweiterten Verfall der Zeitpunkt des Vorhandenseins im Tätervermögen nur für den Wertersatzverfall angesprochen ist (…vgl. BT-Drucks. 11/6623, S. 8;… in Bezug genommen von BT-Drucks. 12/989, S. 24; so auch die dazu ergangene Rechtsprechung, vgl. die Nachweise im Anfragebeschluss, BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 26). - BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25
Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche …
Rn. 38 Auf die Anfrage des Senats vom 3. März 2025 (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23, NZWiSt 2025, 204) kommt es deshalb nicht an (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 15. April 2025 - 3 ARs 2/25). - BGH, 21.10.2025 - 4 StR 58/25
Erweiterte Einziehung (gegenständliches Vorhandensein bei Tatbegehung: noch …
An diesem Erfordernis hält der Senat auch unter Berücksichtigung der gegenteiligen Anfrage des 5. Strafsenats und deren gleichgerichteten Beantwortung durch den 3. Strafsenat fest (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 5 ff.;… Beschluss vom 15. April 2025 - 3 ARs 2/25 Rn. 5 ff.;… Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 5 ff.).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
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§ 73a StGB; § 73c StGB; § 76a Abs. 4 StGB; § 132 Abs. 2 GVG
Vorlage an den Großen Strafsenat; erweiterte Einziehung von durch oder für eine rechtswidrige Tat erlangten Gegenständen (gegenständliches Vorhandensein des Einziehungsgegenstandes im Vermögen des Betroffenen bei Begehung der Anknüpfungstat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorlage einer Rechtsfrage an den Großen Senat für Strafsachen über eine Zulässigkeit der erweiterten Einziehung eines nach Begehung der Anknüpfungstat erlangten Gegenstands
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 132 Abs. 2 GVG, § ... 73a Abs. 1 StGB, § 422 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 132 Abs. 3 Satz 1 und 3 GVG, § 73a, § 73c StGB, § 73a StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 111d Abs. 3 Satz 2 StPO, § 73d StGB, § 76b Abs. 1 StGB, §§ 78 ff. StGB
- rechtsportal.de
StGB § 73a Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
Zulässigkeit der erweiterten Einziehung eines nach Begehung der Anknüpfungstat erlangten Gegenstands im Tätervermögen; Vermögensabschöpfung als eine Maßnahme mit kondiktionsähnlichem Charakter - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.04.2023 - 279 Js 105/22
- LG Berlin, 12.04.2023 - 527 KLs 29/22
- BGH, 23.05.2024 - 5 StR 312/23
- BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
- BGH, 15.04.2025 - 3 ARs 2/25
- BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
- BGH, 08.07.2025 - 6 ARs 3/25
- BGH, 26.08.2025 - 2 ARs 127/25
- BGH, 17.09.2025 - 1 ARs 4/25
- BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
- LG Berlin, 01.06.2026 - GSSt 1/25
- BGH, 01.06.2026 - GSSt 1/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2026, 112
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
Antwort auf einen Anfragebeschluss des 5. Senats; erweiterte Einziehung von durch …
Auszug aus BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Rn. 6 Auf seine Anfrage gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 und 3 GVG (BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23, NStZ 2025, 542; vgl. dazu auch Anmerkungen Zivanic NStZ 2025, 546 und Bittmann NZWiSt 2025, 209) hat der 4. Strafsenat mit näherer Begründung erklärt, dass er an seiner Rechtsprechung festhalte (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25).Rn. 8 1. Der Senat teilt nicht die im Antwortbeschluss des 4. Strafsenats vertretene Auffassung, Einschränkungen der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB müssten notwendig auch für die erweiterte Einziehung nach § 73a StGB gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 7 ff.).
Rn. 12 Selbst wenn man die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nur bei der Unmöglichkeit der erweiterten Einziehung von Gegenständen zulassen wollte, die schon zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat im Tätervermögen vorhanden waren (so BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 6 mit Hinweis auf BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… vom 10 11 12 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4 (dort indes nicht tragend); kritisch etwa Zivanic, NStZ 2025, 546 und Bittmann, NZWiSt 2025, 209), folgte daraus nicht, dass nachträglich erlangte Gegenstände, deren erweiterte Einziehung möglich ist, dem Täter belassen werden müssten.
Rn. 13 b) Nicht zu überzeugen vermag das Argument des 4. Strafsenats, dass die Restriktion der erweiterten Einziehung von Wertersatz aus dem Wortlaut der beiden Formen der Vermögensabschöpfung zugrunde liegenden Norm des § 73a StGB hergeleitet werde und deshalb für beide Formen gleichermaßen gelten müsse (so BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 9).
Rn. 14 c) Dem lässt sich auch nicht entgegenhalten, dass die "rechtliche Ungleichbehandlung" von erweiterter Einziehung nach § 73a StGB und erweiterter Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB zu "eher zufälligen" Ergebnissen führe (so BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 8).
Die zeitliche Beschränkung des § 73a StGB diene dazu, eine solche Beziehung sicherzustellen und eine grenzenlose Abschöpfung zu verhindern (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 14).
Rn. 17 Den Vorschriften der erweiterten Einziehung ist ein solch enges Verständnis nicht zugrunde zu legen (so aber BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 9).
Rn. 18 Das Bedürfnis nach einer der gesetzgeberischen Absicht entgegenstehenden Einschränkung kann auch nicht durch den Hinweis auf besonders schützenswürdige Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen hergeleitet werden (so aber BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 14).
Sie ergeben sich auch nicht aus der im Antwortbeschluss des 4. Strafsenats zitierten (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 14) Passage der Entscheidung (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2077).
- BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …
Auszug aus BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Rn. 6 Auf seine Anfrage gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 und 3 GVG (BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23, NStZ 2025, 542; vgl. dazu auch Anmerkungen Zivanic NStZ 2025, 546 und Bittmann NZWiSt 2025, 209) hat der 4. Strafsenat mit näherer Begründung erklärt, dass er an seiner Rechtsprechung festhalte (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25).Nach Begehung der Anknüpfungstat erlangte Gegenstände sind - sprachlich eindeutig - solche ihres Täters oder Teilnehmers (vgl. dazu bereits BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 10, NStZ 2025, 542).
Die Regelung der erweiterten Einziehung erfüllt daher die Pflicht des Staates, alles ihm rechtsstaatlich Mögliche zu tun, um die Nutznießung von Verbrechensgewinnen zu unterbinden (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2078; vgl. zu den europarechtlichen Verpflichtungen auch BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 46 ff., NStZ 2025, 542, 546).
Ein enges Verständnis der Vorschrift würde diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben und dem erklärten Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 18/9525, 65; BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 40 ff., NStZ 2025, 542, 545 mwN) widersprechen.
Die Forderung nach einem derartigen Konnex wurde in dem Gesetzgebungsverfahren zur Vorgängerregelung des erweiterten Verfalls erhoben, vom Gesetzgeber aber gerade nicht aufgegriffen (vgl. dazu schon BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 17, NStZ 2025, 542, 543 mwN).
Dem Gesetz liegt im Gegenteil die Vorstellung zugrunde, dass allein die Begehung der Anknüpfungstat den staatlichen Zugriff auf das gesamte gegenständlich vorhandene rechtswidrige Vermögen eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 12 ff., NStZ 2025, 542).
Zur insoweit identischen Vorgängerregelung in § 73d StGB aF (vgl. zu den Einzelheiten BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 12 ff., NStZ 2025, 542) hat das Bundesverfassungsgericht die Auslegung des Bundesgerichtshofs nicht beanstandet, wonach Voraussetzung allein ist, dass das Tatgericht die sichere Überzeugung von der deliktischen Herkunft des Vermögens gewinnt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 19 20 21 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2077).
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Die Regelung der erweiterten Einziehung erfüllt daher die Pflicht des Staates, alles ihm rechtsstaatlich Mögliche zu tun, um die Nutznießung von Verbrechensgewinnen zu unterbinden (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2078; vgl. zu den europarechtlichen Verpflichtungen auch BGH…, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 46 ff., NStZ 2025, 542, 546).Zur insoweit identischen Vorgängerregelung in § 73d StGB aF (vgl. zu den Einzelheiten BGH…, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 12 ff., NStZ 2025, 542) hat das Bundesverfassungsgericht die Auslegung des Bundesgerichtshofs nicht beanstandet, wonach Voraussetzung allein ist, dass das Tatgericht die sichere Überzeugung von der deliktischen Herkunft des Vermögens gewinnt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 19 20 21 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2077).
Sie ergeben sich auch nicht aus der im Antwortbeschluss des 4. Strafsenats zitierten (BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 14) Passage der Entscheidung (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2077).
Es hat lediglich die Begründung des Bundesgerichtshofs wiedergegeben, wonach das Tatgericht die festgestellten Anknüpfungstaten selbst dann in seine Überzeugungsbildung einzubeziehen habe, wenn aus ihnen kein Gewinn erlangt worden sei (Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373), und als von Verfassung wegen nicht zu beanstanden beurteilt (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2077).
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Auszug aus BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Die Vermögensabschöpfung ist keine dem Schuldgrundsatz unterliegende Nebenstrafe, sondern eine Maßnahme mit kondiktionsähnlichem Charakter (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19 Rn. 106, NJW 2021, 1222, 1223).Der Gesetzgeber kann deshalb weitgehend frei darüber entscheiden, ob und auf welche Weise er rechtswidrig erlangte wirtschaftliche Vorteile entziehen will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19 Rn. 109, NJW 2021, 1222, 1223).
- BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme …
Auszug aus BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Zur insoweit identischen Vorgängerregelung in § 73d StGB aF (vgl. zu den Einzelheiten BGH…, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 12 ff., NStZ 2025, 542) hat das Bundesverfassungsgericht die Auslegung des Bundesgerichtshofs nicht beanstandet, wonach Voraussetzung allein ist, dass das Tatgericht die sichere Überzeugung von der deliktischen Herkunft des Vermögens gewinnt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 19 20 21 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2077).Es hat lediglich die Begründung des Bundesgerichtshofs wiedergegeben, wonach das Tatgericht die festgestellten Anknüpfungstaten selbst dann in seine Überzeugungsbildung einzubeziehen habe, wenn aus ihnen kein Gewinn erlangt worden sei (Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373), und als von Verfassung wegen nicht zu beanstanden beurteilt (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2077).
- BGH, 15.04.2025 - 3 ARs 2/25
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …
Auszug aus BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Der 3. Strafsenat hat mit näherer Begründung der im Anfragebeschluss vertretenen Rechtsauffassung zugestimmt und erklärt, dass eigene Rechtsprechung nicht entgegenstehe (BGH, Beschluss vom 15. April 2025 - 3 ARs 2/25).Vielmehr kann es zulässig sein, die Frage der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen mit Blick auf die besondere tatsächliche und rechtliche Situation sowie die dem Einziehungsrecht eigene gegenständliche Betrachtungsweise zusätzlichen Einschränkungen zu unterwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2025 - 3 ARs 2/25 Rn. 8 zur Restriktion der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen - jedenfalls insofern, als es vor der Anknüpfungstat erlangte Gegenstände anbelangt).
- BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23
Zurechnung von Verschulden des anwaltlichen Vertreters bei …
Auszug aus BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Der Angeklagte ist insoweit gleichwohl lediglich in seinen wirtschaftlichen Interessen berührt und verteidigt sich nicht gegen einen mit Unwerturteil verbundenen Schuld- und Strafausspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2023 - 5 StR 145/23 Rn. 16 ff., NJW 2023, 3304, 3306). - BGH, 20.12.2022 - 4 StR 221/22
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (zeitlicher Zusammenhang zwischen der …
Auszug aus BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Daran hat er sich durch Rechtsprechung des 2. und 4. Strafsenats gehindert gesehen, nach der die erweiterte Einziehung nach § 73a Abs. 1 StGB voraussetze, dass die einzuziehenden Vermögenswerte bei Begehung der Anknüpfungstat im Vermögen des Angeklagten gegenständlich vorhanden waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22 Rn. 6;… vom 11. Oktober 2023 - 2 StR 3/23 Rn. 12;… vom 8. November 2023 - 2 StR 131/23 Rn. 11;… vom 27. März 2024 - 2 StR 501/23 Rn. 5;… vom 18. Juni 2024 - 4 StR 450/23 Rn. 11;… vom 2. Juli 2024 - 2 StR 484/23 Rn. 14). - BGH, 08.03.2022 - 3 StR 238/21
Einziehung (erweiterte Einziehung; Surrogat; Wertersatz; selbständige Einziehung; …
Auszug aus BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Rn. 12 Selbst wenn man die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nur bei der Unmöglichkeit der erweiterten Einziehung von Gegenständen zulassen wollte, die schon zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat im Tätervermögen vorhanden waren (so BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 6 mit Hinweis auf BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… vom 10 11 12 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4 (dort indes nicht tragend); kritisch etwa Zivanic, NStZ 2025, 546 und Bittmann, NZWiSt 2025, 209), folgte daraus nicht, dass nachträglich erlangte Gegenstände, deren erweiterte Einziehung möglich ist, dem Täter belassen werden müssten. - BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21
Einziehung von sichergestelltem Bargeld (Auszahlungsanspruch; Wertersatz)
Auszug aus BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Dies lässt außer Betracht, dass mit der Einzahlung aufgefundenen Bargelds auf ein Justizkonto der hiermit entstandene öffentlich-rechtliche Auszahlungsanspruch gegen die Staatskasse an die Stelle der körperlichen Zahlungsmittel tritt (vgl. § 111d Abs. 3 Satz 2 StPO) und damit der erweiterten Einziehung nach § 73a StGB unterliegt, ohne dass eine Surrogateinziehung nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen zulässig sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21 Rn. 4 f., NStZ 2022, 405 mit zust. Anm. Bittmann). - BGH, 11.10.2023 - 2 StR 3/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung; Hang: …
- BGH, 19.08.2021 - 5 StR 238/21
Rechtsfehlerhafte erweiterte Einziehung von Wertersatz
- BGH, 08.11.2023 - 2 StR 131/23
Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen (Drittausländer: von einem anderen …
- BGH, 18.06.2024 - 4 StR 450/23
Hehlerei (Vollendung: Absatzhilfe, Absatzerfolg, Versuch); Einziehung …
- BGH, 27.03.2024 - 2 StR 501/23
Verwerfung der Revision als unbegründet
- BGH, 02.07.2024 - 2 StR 484/23
Handeltreiben mit Cannabis; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Aufhebung des Urteils im Ausspruch über Werteinziehung von Taterträgen sowie über …
Bei der gegebenenfalls veranlassten Prüfung einer erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in Höhe des Betrages, der mittels Erlösen aus anderen Straftaten zum Erwerb des Fahrzeugs verwendet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20; vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, wistra 2022, 83), wird das Landgericht zu bedenken haben, ob dieser zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat bereits im Vermögen des Angeklagten gegenständlich vorhanden war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2020 - 4 StR 221/22, Rn. 6;… vom 18. Juni 2024 - 4 StR 450/23, Rn. 11; aber auch Vorlagebeschluss des 5. Strafsenats vom 4. November 2025 - 5 StR 312/23, NZWiSt 2026, 33). - BGH, 27.01.2026 - 5 StR 384/25
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Die Verzögerung ergibt sich hier im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 4. November 2025 - 5 StR 312/23.
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Rechtsprechung
| BGH, 23.05.2024 - 5 StR 312/23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.04.2023 - 279 Js 105/22
- LG Berlin, 12.04.2023 - 527 KLs 29/22
- BGH, 23.05.2024 - 5 StR 312/23
- BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
- BGH, 15.04.2025 - 3 ARs 2/25
- BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
- BGH, 08.07.2025 - 6 ARs 3/25
- BGH, 26.08.2025 - 2 ARs 127/25
- BGH, 17.09.2025 - 1 ARs 4/25
- BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
- LG Berlin, 01.06.2026 - GSSt 1/25
- BGH, 01.06.2026 - GSSt 1/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19
Urteil wegen der Ausfuhr von Waffen nach Mexiko weitgehend rechtskräftig
Auszug aus BGH, 23.05.2024 - 5 StR 312/23
Rn. 2 Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, das Verfahren gemäß § 422 Satz 1 StPO abzutrennen, soweit sich die Revision des Angeklagten gegen die vom Landgericht angeordnete erweiterte Einziehung von Taterträgen richtet; denn eine Entscheidung hierüber würde die Entscheidung über die anderen Rechtsfolgen der Tat unangemessen verzögern (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 1 StR 345/22; vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21; Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19). - BGH, 08.03.2022 - 3 StR 238/21
Einziehung (erweiterte Einziehung; Surrogat; Wertersatz; selbständige Einziehung; …
Auszug aus BGH, 23.05.2024 - 5 StR 312/23
Rn. 2 Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, das Verfahren gemäß § 422 Satz 1 StPO abzutrennen, soweit sich die Revision des Angeklagten gegen die vom Landgericht angeordnete erweiterte Einziehung von Taterträgen richtet; denn eine Entscheidung hierüber würde die Entscheidung über die anderen Rechtsfolgen der Tat unangemessen verzögern (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 1 StR 345/22; vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21; Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19). - BGH, 11.01.2023 - 1 StR 345/22
Abtrennung der Revision gegen die Einziehungsanordnung
Auszug aus BGH, 23.05.2024 - 5 StR 312/23
Rn. 2 Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, das Verfahren gemäß § 422 Satz 1 StPO abzutrennen, soweit sich die Revision des Angeklagten gegen die vom Landgericht angeordnete erweiterte Einziehung von Taterträgen richtet; denn eine Entscheidung hierüber würde die Entscheidung über die anderen Rechtsfolgen der Tat unangemessen verzögern (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 1 StR 345/22; vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21; Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19).
- BGH, 29.10.2024 - 1 StR 58/24
Voraussetzungen eines Verfahrenshindernisses wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 …
Die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen bleibt vorbehalten, denn diese würde die Entscheidung über die anderen Rechtsfolgen der Tat unangemessen verzögern (§ 422 StPO; vgl. BGH…, Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19 Rn. 55, insoweit in BGHSt 66, 83 nicht abgedruckt;… Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 1 StR 345/22 Rn. 3 und vom 23. Mai 2024 - 5 StR 312/23 Rn. 2).
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