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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15   

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BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15 (https://dejure.org/2016,2081)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2016 - 5 StR 387/15 (https://dejure.org/2016,2081)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15 (https://dejure.org/2016,2081)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 250 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit aufgrund Begehung mehrerer Taten; Berücksichtigung des Seriencharakters schon bei Bemessung der Einzelstrafe; Rückschluss auf innere Einstellung; polizeiliche Observation der Tat nicht ohne ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafzumessung bei besonders schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung: Indizien für eine erhöhte Vorwerfbarkeit; Berücksichtigung der Häufung von Straftaten bei der Einzelstrafenbemessung; Berücksichtigung einer weiteren aber nicht angeklagten Straftat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 224 StGB, § 250 Abs 2 StGB
    Strafzumessung bei besonders schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung: Indizien für eine erhöhte Vorwerfbarkeit; Berücksichtigung der Häufung von Straftaten bei der Einzelstrafenbemessung; Berücksichtigung einer weiteren aber nicht angeklagten Straftat

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, §§ 46b, 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, 30 Abs. 1, 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 1 StGB, § 30 Abs. 1, § 239a StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 66 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafzumessung bei übersteigender Brutalität und Menschenverachtung durch die Verwendung eines Bügeleisens sowie weiteren grausamen Folterungen zur Preisgabe von Geldverstecken während eines erpresserischen Raubüberfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Strafzumessung bei übersteigender Brutalität und Menschenverachtung durch die Verwendung eines Bügeleisens sowie weiteren grausamen Folterungen zur Preisgabe von Geldverstecken während eines erpresserischen Raubüberfalls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung -und die Begehung mehrerer schwerer Straftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeiliche Observation - und die Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 105
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    bb) Ferner hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass die Begehung mehrerer (schwerer) Straftaten Schlüsse auf die innere Einstellung des Täters gegenüber den geschützten Rechtsgütern zulässt und damit eine erhöhte Vorwerfbarkeit anzeigen kann (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 108;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 650 ff. mwN).

    Sind die Taten - wie hier - Ausdruck einer besonders rechtsfeindlichen Einstellung und verbrecherischen Energie, so kann es erforderlich sein, die Häufung von Straftaten bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen erschwerend zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO; vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110; vom 21. März 2006 - 1 StR 61/06, NStZ-RR 2007, 72;… Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 516/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 653, 1209).

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Sämtliche Strafaussprüche halten trotz des im Bereich der Strafzumessung eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. etwa BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 mwN) rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren …

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    bb) Ferner hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass die Begehung mehrerer (schwerer) Straftaten Schlüsse auf die innere Einstellung des Täters gegenüber den geschützten Rechtsgütern zulässt und damit eine erhöhte Vorwerfbarkeit anzeigen kann (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 108;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 650 ff. mwN).
  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung …

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Sind die Taten - wie hier - Ausdruck einer besonders rechtsfeindlichen Einstellung und verbrecherischen Energie, so kann es erforderlich sein, die Häufung von Straftaten bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen erschwerend zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO; vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110; vom 21. März 2006 - 1 StR 61/06, NStZ-RR 2007, 72;… Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 516/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 653, 1209).
  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe …

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Zwar ist insbesondere für Betäubungsmittelstraftaten anerkannt, dass eine Observation mit anschließender Sicherstellung der Drogen wegen der dann geringeren Gefährlichkeit der Tat einen bestimmenden Zumessungsgrund zum Vorteil des Angeklagten darstellen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662;… vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben …

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Zwar ist insbesondere für Betäubungsmittelstraftaten anerkannt, dass eine Observation mit anschließender Sicherstellung der Drogen wegen der dann geringeren Gefährlichkeit der Tat einen bestimmenden Zumessungsgrund zum Vorteil des Angeklagten darstellen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 21.03.2006 - 1 StR 61/06

    Gesamtstrafenbildung (zweieinhalbfache Erhöhung der Einsatzstrafe)

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Sind die Taten - wie hier - Ausdruck einer besonders rechtsfeindlichen Einstellung und verbrecherischen Energie, so kann es erforderlich sein, die Häufung von Straftaten bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen erschwerend zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO; vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110; vom 21. März 2006 - 1 StR 61/06, NStZ-RR 2007, 72;… Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 516/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 653, 1209).
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87

    Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer …

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Sind die Taten - wie hier - Ausdruck einer besonders rechtsfeindlichen Einstellung und verbrecherischen Energie, so kann es erforderlich sein, die Häufung von Straftaten bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen erschwerend zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO; vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110; vom 21. März 2006 - 1 StR 61/06, NStZ-RR 2007, 72; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 516/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 653, 1209).
  • BGH, 29.09.1997 - 5 StR 363/97

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15
    Dass diese prozessordnungsgemäß festgestellte Tat nicht Anklagegegenstand des hiesigen Verfahrens ist, steht deren Berücksichtigung dabei nicht entgegen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. September 1997 - 5 StR 363/97, NStZ-RR 1998, 207).
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17

    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung; …

    Diese gerade bei serienhaft begangenen Missbrauchstaten ohnehin nicht unproblematische Erwägung (…vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 1213 mwN; ganz abl. Reichenbach JR 2012, 9, 11 f.) kann jedenfalls dann nicht zugunsten des Täters wirken, wenn er, was beim Angeklagten der Fall war, von vornherein eine Vielzahl von Taten geplant hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 06.07.2022 - 5 StR 170/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …

    Die Strafaussprüche halten auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (…vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15 , NStZ-RR 2016, 105, 106) aus mehreren Gründen rechtlicher Überprüfung nicht stand.

    Die Strafaussprüche halten auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (…vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15 , NStZ-RR 2016, 105, 106) aus mehreren Gründen rechtlicher Überprüfung nicht stand.

    Die Strafaussprüche halten auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (…vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15 , NStZ-RR 2016, 105, 106) aus mehreren Gründen rechtlicher Überprüfung nicht stand.

  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch …

    Der Strafausspruch hält - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (…vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105 mwN) - der rechtlichen Überprüfung in mehrfacher Hinsicht nicht stand.

    aa) Insoweit gilt: Ein Straftäter hat keinen Anspruch darauf, dass die Ermittlungsbehörden rechtzeitig gegen ihn einschreiten, um seine Taten zu verhindern (…BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 138; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 107;… vom 27. Januar 2015 - 1 StR 142/14 Rn. 38, NStZ 2015, 466 f.; Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NJW 2011, 1299, 1301; vom 15. August 2007 - 1 StR 335/07; 11 12 13 vom 17. Juli 2007 - 1 StR 312/07, NStZ 2007, 635; vom 15. Januar 2003 - 1 StR 506/02, NStZ-RR 2003, 172 f.;… LK/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 233).

  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 127/22

    Strafzumessung (nicht anerkannte Strafzumessungsgründe strafmildernd eingestellt: …

    Während die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten W. in einer Entziehungsanstalt keinen Rechtsfehler erkennen lässt, halten sämtliche Strafaussprüche auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (…vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15 , NStZ-RR 2016, 105, 106) rechtlicher Überprüfung nicht stand.

    Während die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten W. in einer Entziehungsanstalt keinen Rechtsfehler erkennen lässt, halten sämtliche Strafaussprüche auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (…vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15 , NStZ-RR 2016, 105, 106) rechtlicher Überprüfung nicht stand.

  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23

    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; mehrere Beteiligte; …

    Die in den Fällen III.3 bis 7 und IV.8 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen sowie der Gesamtstrafenausspruch können keinen Bestand haben, da sie auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (…BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen.
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23

    Schuldfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Eingangsmerkmal; Bindung an Äußerungen …

    Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, da er auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (…BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) durchgreifende Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist.
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Rn. 2735 Angesichts der besonders hohen kriminelle Energie und der besonders rechtsfeindliche Gesinnung des Angeklagten, die in den Taten zum Ausdruck gekommen sind, hat die Kammer auch die Häufung der Straftaten bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen berücksichtigt (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.2016 - 5 StR 387/15, Rn. 17, juris, m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2025 - 6 StR 224/25

    Strafzumessung (Grundsätze der Strafzumessung: Umstände, persönliche Schuld, …

    Hingegen begegnet der Ausspruch über die Gesamtstrafe - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (…vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) - durchgreifenden sachlich-rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 495/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit von Feststellungen zum …

    Die Strafaussprüche können gegenüber beiden Angeklagten keinen Bestand haben, da sie auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (…BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten aufweisen.
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 291/20

    Einziehung von Taterträgen bei Verurteilung wegen Diebstahls (Wertersatz; …

    Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die wiederholte Tatbegehung über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren bereits bei der Bestimmung der Einzeltaten strafschärfend berücksichtigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …

  • BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25

    Handeltreiben mit Cannabis und Bestimmens eines Minderjährigen (Begriff des …

  • BGH, 02.01.2024 - 5 StR 530/23

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Schätzung des …

  • BGH, 07.07.2016 - 5 StR 166/16

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (enger situativer, räumlicher und …

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   BGH, 25.11.2015 - 5 StR 387/15   

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