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Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.03.2023

Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2023 - 5 StR 440/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6320
BGH, 14.03.2023 - 5 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,6320)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2023 - 5 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,6320)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2023 - 5 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,6320)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 206a Abs. 1 StPO; § 78 StGB
    Teilweise Verfahrenseinstellung wegen Verjährung

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung …

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 5 StR 440/22
    In Höhe von weiteren 2.950 Euro sieht der Senat - dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend - mit Blick auf das laufende Vorlageverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - 3 StR 474/19) nach § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO von der Einziehung ab.
  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 348/20

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - 5 StR 440/22
    Der Wegfall der wegen dieser beiden Taten verhängten Einzelfreiheitsstrafen von sechs beziehungsweise neun Monaten lässt den Gesamtstrafenausspruch unberührt, weil die übrigen sieben - rechtsfehlerfrei bemessenen - Einzelfreiheitsstrafen zwischen einem Jahr sowie einem Jahr und zehn Monaten bestehen bleiben und die verjährten Taten strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - 5 StR 348/20, juris Rn. 4).
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   BGH, 01.03.2023 - 5 StR 440/22   

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BGH, 01.03.2023 - 5 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,6321)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2023 - 5 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,6321)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2023 - 5 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,6321)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 32d StPO
    Verwerfung der Revision als unzulässig wegen fehlender Einlegung in elektronischer Form

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.12.2024 - 1 StR 461/24

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Form der Revisionseinlegung (ausnahmsweise …

    Denn der Verteidiger hätte spätestens am 17. Juni 2024 diese "vorübergehende Verhinderung" unverzüglich glaubhaft machen müssen (§ 32d Satz 4 erster Halbsatz StPO;… vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 6 StR 609/23 Rn. 4; vom 1. März 2023 - 5 StR 440/22 Rn. 8 f.;… vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 140/22, BGHR StPO § 32d Satz 3 Technische Übermittlung 1 Rn. 6;… vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 Rn. 2 …und vom 30. August 2022 - 4 StR 104/22 Rn. 3; inzident BGH…, Beschluss vom 27. August 2024 - 4 StR 239/24 Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 19.06.2024 - 3 A 496/23

    Eingang eines per beA übermittelten Antrags auf Zulassung der Berufung im EGVP …

    Rn. 22 Dass eine Übermittelung des Schriftsatzes am Nachmittag des 11. Dezember 2023 über das beA der Prozessbevollmächtigten des Klägers aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich gewesen sei (vgl. § 55d Satz 3 VwGO), trägt der Kläger bereits der Sache nach nicht vor (vgl. zur Unkenntnis der SAFE-ID des Gerichts BGH, Beschl. v. 1. März 2023 - 5 StR 440/22 -, juris Rn. 8 f., und zur Unmöglichkeit des Einsatzes des Berufungsgerichts in die Adresszeile des beA-Postfachs BayVGH, Beschl. v. 1. Juli 2022 - 15 ZB 22.286 -, juris Rn. 14 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.05.2026 - 4 Sa 59/25

    Keine Fristwahrung durch Berufungseinlegung im beBPo der Verwaltungsabteilung des …

    Rn. 56 Es ist vielmehr ausreichend, wenn die Auswahl des Empfängers über die beA-Adressdatenbank anhand der Bezeichnung des Gerichts nebst Anschrift ermöglicht wird (BGH 1. März 2023 - 5 StR 440/22 -).
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