Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.06.2016 - 5 U 5/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 280, 281 Abs. 1, 433, 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 437 Nr. 3, 444
Darlegungs- und Beweislast bzgl. arglistigen Verschweigens eines sachmangelbegründenden Umstands
- RA Kotz
Grundstückskaufvertrag - arglistiges Verschweigen eines vorhandenen Bunkers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechte des Käufers wegen eines auf einem verkauften Grundstück mit Wohnbebauung vorhandenen Bunkers aus dem 2. Weltkrieg
- rechtsportal.de
Rechte des Käufers wegen eines auf einem verkauften Grundstück mit Wohnbebauung vorhandenen Bunkers aus dem 2. Weltkrieg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechte des Käufers wegen eines auf einem verkauften Grundstück mit Wohnbebauung vorhandenen Bunkers aus dem 2. Weltkrieg
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundstückskaufvertrag: Darlegungs- und Beweislast des Käufers hinsichtlich des arglistigen Verschweigens eines auf dem Grundstück vorhandenen Bunkers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Zivilrechtlicher Streit um Bunker im Garten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast des Käufers hinsichtlich des arglistigen Verschweigens eines auf dem Grundstück vorhandenen Bunkers
- freier-goetz.de (Kurzinformation)
Arglistiges Verschweigen beim Hauskauf zu beweisen, ist sehr schwer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Arglistiges Verschweigen zu beweisen, ist sehr schwer! (IMR 2017, 1000)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 29.11.2013 - 12 O 113/12
- OLG Brandenburg, 16.06.2016 - 5 U 5/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05
Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2016 - 5 U 5/14
Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgeschlossen hätte (BGH NJW 1994, 253; BGHZ 117, 363; NJW 2007, 835). - BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01
Begriff der Arglist
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2016 - 5 U 5/14
Ob er sie rechtlich zutreffend als Fehler im Sinne des Gesetzes einordnet, ist demgegenüber ohne Belang (BGH, NJW-RR 2003, 989, 990; NJW 2013, 2183). - BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90
Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2016 - 5 U 5/14
Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgeschlossen hätte (BGH NJW 1994, 253; BGHZ 117, 363; NJW 2007, 835). - BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92
Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2016 - 5 U 5/14
Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgeschlossen hätte (BGH NJW 1994, 253; BGHZ 117, 363; NJW 2007, 835). - BGH, 07.06.1978 - V ZR 46/75
Offenbarungspflicht des Grundstücksveräußerers
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2016 - 5 U 5/14
Rn. 17 a) Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (BGH WM 1978, 1073).
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Rechtsprechung
| KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 1 S 1 PAngV, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 5a Abs 3 Nr 3 UWG
Wettbewerbsverstoß: Preiswerbung für eine Schiffsreise ohne Einberechnung des Serviceentgelts in den Gesamtpreis - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.10.2013 - 103 O 83/13
- KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OLG Jena, 19.02.2014 - 2 U 668/13
Preiswerbung für Kreuzfahrten ohne Einbeziehung des zu zahlenden Serviceentgelts …
Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
Der Senat verweist darauf und stimmt dem zu (…siehe auch Senat Magazindienst 2014, 126, juris-Rn. 4-6; OLG Dresden Magazindienst 2013, 1022, 1023; OLG Jena GRUR-RR 2014, 294 f.; OLG Koblenz Magazindienst 2014, 692, 693; OLG München Magazindienst 2014, 842, 845 f.).Denn das so bezeichnete "Serviceentgelt" ist - so wie es sich in der Werbung darstellt - kein freiwillig zu entrichtender Betrag (etwa nach der Art eines "Trinkgeldes"), sondern ein verbindlicher Preisbestandteil und sonach in den Endpreis mit hineinzurechnen (…vgl. auch Senat Magazindienst 2014, 126, juris-Rn. 10-16; OLG Dresden Magazindienst 2013, 1022, 1024; OLG Jena GRUR-RR 2014, 294, 295; OLG Koblenz Magazindienst 2014, 692, 694 f.; OLG München Magazindienst 2014, 842, 849).
Denn einen zufriedenstellenden Service zu liefern, ist die selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters (…vgl. auch Senat Magazindienst 2014, 126, juris-Rn. 17; OLG Dresden Magazindienst 2013, 1022, 1024; OLG Jena GRUR-RR 2014, 294, 295; OLG Koblenz Magazindienst 2014, 692, 695; OLG München Magazindienst 2014, 842, 849 f.).
Denn das ist dann jedenfalls nicht der Normalfall, dass der Kunde mehr an Leistung bezieht und bezahlt, als er dann später in Anspruch nimmt (vgl. auch OLG Dresden Magazindienst 2013, 1022, 1024; OLG Jena GRUR-RR 2014, 294, 295; OLG München Magazindienst 2014, 842, 849 f.).
Dies ergibt sich schon daraus, dass dem Verbraucher hier eine i.S. von Art. 7 Abs. 1, Abs. 4 lit. c UGP-RL, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWG "wesentliche" Information vorenthalten worden ist (…vgl. Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 5a Rn. 55;… siehe auch schon Senat Magazindienst 2014, 126, juris-Rn. 19-20 m.w.N.; vgl. ferner auch OLG Jena GRUR-RR 2014, 294, 296; OLG Koblenz Magazindienst 2014, 692, 695).
- BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06
Zulässigkeit der Internet-Videorecorder
Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
Der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten auch zur Zeit der Begehung im April 2013 nach der seinerzeit geltenden Fassung besagter Vorschrift (nachfolgend: § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV a.F.) wettbewerbswidrig war (vgl. BGH GRUR 2009, 845, Rn. 38 - Internet-Videorecorder).Der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten auch zur Zeit der Begehung im April 2013 nach der seinerzeit geltenden Fassung besagter Vorschrift (nachfolgend: § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG a.F.) wettbewerbswidrig war (vgl. BGH GRUR 2009, 845, Rn. 38 - Internet-Videorecorder).
- BGH, 09.10.2013 - I ZR 24/12
Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von …
Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
Es ist auch nicht erforderlich, dass bereits ein bindendes Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB oder auch nur eine invitatio ad offerendum vorliegt, entscheidend ist vielmehr, ob dem Verbraucher die wesentlichen Vertragsbestandteile bekannt sind (vgl. BGH GRUR 2014, 580, Rn. 12 - Alpenpanorama im Heißluftballon).Damit hat die Beklagte (jedenfalls) ein konkret beschriebenes Produkt gegen ein bestimmtes Entgelt angeboten (vgl. auch BGH GRUR 2014, 580, Rn. 12 - Alpenpanorama im Heißluftballon).
- OLG Oldenburg, 16.01.2013 - 6 U 211/12
Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
OLG Oldenburg, Beschl. v. 16.01.2013 - 6 U 211/12 - begründet das schon deshalb nicht, weil dies nur ein Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO war und der dortige Kläger die Berufung anschließend zurückgenommen hat. - BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
Irische Butter
Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
Rn. 32 Zum einen betrifft dies nur den abstrakten Obersatz bei identisch gebliebener, mit diesem mittels "sofern dies geschieht wie" verknüpfter konkreter Verletzungsform, mit der Folge, dass es sich bei dem abstrakten Obersatz nur um eine (unschädliche, den Streitgegenstand nicht beeinflussende) Überbestimmung handelt (vgl. zu letzterem BGH GRUR 2011, 340 Rn. 24 - Irische Butter). - EuGH, 12.05.2011 - C-122/10
Ving Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 2 …
Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
Es kann auch die Angabe eines Eckpreises ("ab ...") ausreichen mit der Folge, dass die Angabe eines solches Eckpreises den Anforderungen genügen kann (EuGH GRUR 2011, 930, Rn. 33, 41, 72 - Konsumentombudsmannen/Ving). - BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08
Costa del Sol
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10
Glücksspielverband
Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
Es kann noch nicht - sofern, was offen bleiben kann, das Verhalten der Mitglieder (ausweislich Anlage B 3) in den hier streitentscheidenden Punkten mit dem hier in Rede stehenden überhaupt vergleichbar ist - als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn ein Verband, der die Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten und nicht gegen ein eigenes Mitglied gerichtlich vorgeht (vgl. BGH GRUR 2012, 411, Rn. 21 - Glücksspielverband).
- OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Verpflichtung zur Einbeziehung einer auf einer Kreuzfahrt zu entrichtenden …
Aus unionsrechtlichen Gründen ist § 1 S. 1 PAngV daher nur dann anwendbar, wenn in der angegriffenen geschäftlichen Handlung eine "Aufforderung zum Kauf" gesehen werden kann, und auch nur für solche Preisbestandteile, die "vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können" (…vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn 1 d zu § 1 PAngV; OLG München vom 15.5. 2014 - 6 U 3188/13 = MD 2014, 842, Tz. 41 bei juris; KG Berlin vom 23.9. 2014 - 5 U 5/14 = MD 2014, 1111, Tz. 45 bei juris).
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