Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.02.2017 - 5 U 78/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1018 BGB
Baulast - RA Kotz
Verpflichtung zur Abgabe einer Baulast - Nebenpflicht Grunddienstbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1018
Rechtliche Einordnung des Anspruchs auf Abhabe einer Baulast - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtliche Einordnung des Anspruchs auf Abhabe einer Baulast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Pflicht zur Abgabe einer Baulasterklärung
Verfahrensgang
- LG Bochum, 27.04.2016 - 4 O 286/15
- OLG Hamm, 16.02.2017 - 5 U 78/16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.07.1992 - V ZR 203/91
Bestellung einer Baulast aufgrund deckungsgleicher Grunddienstbarkeit
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 5 U 78/16
Dies ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung der Fall, wenn die Grunddienstbarkeit bestellt wurde, um das begünstigte Grundstück baulich zu nutzen (1), die Baulast zwingende Voraussetzung für die Bebauung ist (2), eine Befreiung vom Baulastzwang nicht in Betracht kommt (3), bei Bestellung kein Anlass bestand, die Baulastübernahme zu erwägen (4) und Inhalt und Umfang der erforderlichen Baulast der Dienstbarkeit entsprechen (5), (BGH MDR 1992, 1152 - Rdnr. 6 zitiert nach Juris;… BGH NJW 1992, 2885 ff - Rdnr. 6 zitiert nach Juris und OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013 mit dem Az. 5 U 113/12).Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher sich der erkennende Senat angeschlossen hat, insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (vgl. BGH MDR 1992, 1152 f. - Rdnr. 9 zitiert nach Juris; BGH MDR 1985, 218 - Rdnr. 12 zitiert nach Juris).
- BGH, 03.07.1992 - V ZR 218/91
Verpflichtung zur Abgabe einer sog. Baulasterklärung
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 5 U 78/16
Dies ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung der Fall, wenn die Grunddienstbarkeit bestellt wurde, um das begünstigte Grundstück baulich zu nutzen (1), die Baulast zwingende Voraussetzung für die Bebauung ist (2), eine Befreiung vom Baulastzwang nicht in Betracht kommt (3), bei Bestellung kein Anlass bestand, die Baulastübernahme zu erwägen (4) und Inhalt und Umfang der erforderlichen Baulast der Dienstbarkeit entsprechen (5), (…BGH MDR 1992, 1152 - Rdnr. 6 zitiert nach Juris; BGH NJW 1992, 2885 ff - Rdnr. 6 zitiert nach Juris und OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013 mit dem Az. 5 U 113/12).Es kommt somit darauf an, ob der Kläger allein mit der beantragten Baulast eine Genehmigung erreichen kann, weil anderenfalls der Beklagte im Rahmen der nach § 242 BGB gebotenen Interessenabwägung eine Baulastbestellung in dem verlangten Umfang nicht zuzumuten wäre (6) (vgl. BGH NJW 1992, 2885 ff - Rdnr. 15 zitiert nach Juris).
- BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04
Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage
- BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87
Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 5 U 78/16
Nach damaliger Rechtsauffassung war das durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Wegerecht als ein hinreichender eigener Zugang anzusehen (vgl. BGH NJW 1989, 1607 ff. - Rdnr. 24 zitiert nach Juris). - BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83
Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 5 U 78/16
Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher sich der erkennende Senat angeschlossen hat, insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (…vgl. BGH MDR 1992, 1152 f. - Rdnr. 9 zitiert nach Juris; BGH MDR 1985, 218 - Rdnr. 12 zitiert nach Juris). - OLG Hamm, 07.02.2013 - 5 U 113/12
Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Bewilligung einer Baulast
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 5 U 78/16
Dies ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung der Fall, wenn die Grunddienstbarkeit bestellt wurde, um das begünstigte Grundstück baulich zu nutzen (1), die Baulast zwingende Voraussetzung für die Bebauung ist (2), eine Befreiung vom Baulastzwang nicht in Betracht kommt (3), bei Bestellung kein Anlass bestand, die Baulastübernahme zu erwägen (4) und Inhalt und Umfang der erforderlichen Baulast der Dienstbarkeit entsprechen (5), (…BGH MDR 1992, 1152 - Rdnr. 6 zitiert nach Juris;… BGH NJW 1992, 2885 ff - Rdnr. 6 zitiert nach Juris und OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013 mit dem Az. 5 U 113/12).
- BGH, 30.06.2023 - V ZR 165/22
Anspruch auf Übernahme einer Baulast als Nebenpflicht aus Grunddienstbarkeit
Dazu gehört - wie das Berufungsgericht zutreffend sieht - die bauliche Nutzung des herrschenden Grundstücks (vgl. auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 13 U 97/12, juris Rn. 22; OLG Hamm, Urteil vom 16. Februar 2017 - 5 U 78/16, juris Rn. 86). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - 2 A 1393/16
Löschung einer Baulast zur Beseitigung einer Eigentumsbeeinträchtigung; …
Rn. 120 Vgl. Kamp, in: Schönenbroicher/Kamp, BauO NRW - Kommentar, 2012, § 83 Rn. 49 m. w. N.; die engen Voraussetzungen betonend auch OLG Hamm, Urteile vom 16. Februar 2017 - I-5 U 78/16 -, juris Rn. 82 ff., 103, und vom 7. Februar 2013 - I-5 U 113/12, 5 U 113/12 -, juris Rn. 22; Hanseatischen OLG Bremen, Beschluss vom 16. Juli 2014 - 5 U 10/14 -, juris Rn. 6.Rn. 124 vgl. OLG Hamm, Urteile vom 16. Februar 2017 - I-5 U 78/16 -, juris Rn. 82 ff., 103, unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 3. Juli 1992 - V ZR 218/91 -, NJW 1992, 2885 = juris,.
- OLG Rostock, 15.03.2018 - 3 U 72/16
Bauordnungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern: Anspruch auf Übernahme einer Baulast …
Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa BGH, Urteile v. 03.07.1992, a. a. 0.;… Urt. v. 26.10.1990, a. a. 0.), der die obergerichtliche Rechtsprechung im Wesentlichen gefolgt ist (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 16.02.2017, 5 U 78/16, zitiert nach juris;… Urt. v. 07.02.2013, 5 U 113/12, zitiert nach juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 13.03.2013, 9 U 81/12, zitiert nach juris;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.04.2003, a. a. 0.;… OLG Stuttgart, Urt. v. 09.04.2003, 3 U 121/12, OLGR Stuttgart 2003, 265), setzt ein Anspruch auf Übernahme einer Baulast aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis als Nebenverpflichtung im Zuge der notwendigen Abwägung der beiderseitigen Interessen Folgendes voraus:. - OLG Rostock, 06.06.2019 - 3 U 92/17
Öffentlich-rechtliche Baulast: Anspruch auf Übernahme einer Zuwegungsbaulast; …
Rn. 29 Nach der Rechtsprechung des BGH (…vgl. etwa Urteile v. 03.07.1992, a. a. O.;… Urt. v. 26.10.1990, a. a. O.), der die obergerichtliche Rechtsprechung im Wesentlichen gefolgt ist (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 16.02.2017, 5 U 78/16, zitiert nach juris;… Urt. v. 07.02.2013, 5 U 113/12, zitiert nach juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 13.03.2013, 9 U 81/12, zitiert nach juris;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.04.2003, 9 U 204/02, OLGR Düsseldorf 2004, 69;… OLG Stuttgart, Urt. v. 09.04.2003, 3 U 121/12, OLGR Stuttgart 2003, 265), setzt ein Anspruch auf Übernahme einer Baulast aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis als Nebenverpflichtung im Zuge der notwendigen Abwägung der beiderseitigen Interessen Folgendes voraus:. - KG, 06.12.2022 - 7 U 97/21
Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen …
Rn. 28 Die Verpflichtung, die geforderte Baulasterklärung abzugeben, folgt aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis (BGH, Urteil vom 03.02.1989 - V ZR 224/87; Urteil vom 03.07.1992 - V ZR 203/91; OLG Hamm, Urteil vom. 16.02.2017 - 5 U 78/16; OLG Rostock, Urteil vom 06.06.2019 - 3 U 92/1).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 28.11.2016 - 5 U 78/16 |
Kurzfassungen/Presse (9)
- OLG Oldenburg (Pressemitteilung)
Kein Versicherungsschutz bei dreister Lüge
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei dreister Lüge des Arbeitnehmers ist möglich
- lto.de (Kurzinformation)
Dreister Simulant: Versicherung darf marathonlaufendem Rollstuhlfahrer kündigen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Versicherungsschutz bei dreister Lüge
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Marathonläufer im Rollstuhl - Ein dreister Versuch, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu hintergehen, wird mit Kündigung bestraft
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kein Versicherungsschutz bei dreister Lüge
- versr.de (Kurzinformation)
Kein Versicherungsschutz bei dreister Lüge
- haerlein.de (Kurzinformation)
Was, wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, wissen sollte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei dreister Lüge des Versicherungsnehmers ist Berufshaftpflichtversicherung zur Kündigung des Versicherungsschutzes berechtigt - Vorherige Abmahnung nicht erforderlich
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Rechtsprechung
| KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Botulinumtoxin
§ 3a S 2 HeilMWerbG, § 3 UWG, § 3a UWG
Arzneimittelwerbung: Werbung für Schönheitsbehandlungen mit einem den Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A enthaltenden Medikament - rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines den Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A (Botox) enthaltenden Arzneimittels mit faltenglättender Wirkung
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines den Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A (Botox) enthaltenden Arzneimittels mit faltenglättender Wirkung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Auch Beauty-Klinikbetreiber darf nicht für Botox als Mittel gegen Falten werben
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 116 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Geltung der Werbeverbote für jeden Werbetreibenden (Botulinumtoxin)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.04.2016 - 103 O 118/15
- KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2018, 36
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 05.05.2011 - C-316/09
MSD Sharp & Dohme - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der …
Auszug aus KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16
Rn. 53 Schon aus dem Wortlaut dieser Vorschrift, insbesondere aus dem Wort "alle", ergibt sich, dass der Unionsgesetzgeber von einem sehr weiten Begriff der Werbung für Arzneimittel ausgeht (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, Rn 29).Rn. 54 Weiter stellt die Legaldefinition der "Werbung für Arzneimittel" in Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG ausdrücklich auf das Ziel der Botschaft als das maßgebliche Kriterium ab, während sie keine Angaben zu den Personen, die die entsprechende Information verbreiten, enthält (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 20; EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, Rn 31).
Rn. 55 Der EuGH stellt heraus, dass gerade im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Zweck der Richtlinie 2001/83/EG, einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, diesen weiten Werbebegriff rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 22; EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, Rn 30), so dass im Einzelfall auch die von einem unabhängigen Dritten außerhalb einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit vorgenommen Äußerungen dem Begriff der Werbung im Sinne des Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG unterfallen können (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 22, 23).
Rn. 56 Im Urteil des EuGH vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, heißt es unter der Rn 32, auf die die Beklagte möglicherweise abstellen will, dementsprechend auch nur:.
Rn. 83 Wie bereits ausgeführt, rechtfertigt gerade im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Zweck der Richtlinie 2001/83/EG, einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, einen weiten Werbebegriff (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 22; EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, Rn 30).
- BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14
Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und …
Auszug aus KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16
Rn. 88 Der Zugang einer vom Gläubiger mit der Abmahnung verlangten Unterlassungsverpflichtungserklärung lässt nur dann die Wiederholungsgefahr entfallen, wenn sie der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung dadurch dient, dass sie nicht nur eindeutig, hinreichend bestimmt und durch ein Vertragsstrafeversprechen gesichert ist, sondern auch den gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang vollständig abdeckt (BGH GRUR 2016, 395 - Smartphone-Werbung, Rn 34).Rn. 89 Die Unterlassungserklärung vom 17. Februar 2015 deckt den vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht vollständig ab, weil sie sich ausschließlich auf das konkrete Arzneimittel "D..." beschränkt (vgl. BGH GRUR 2016, 395 - Smartphone-Werbung, Rn 37).
(BGH GRUR 2016, 395 - Smartphone-Werbung, Rn 38, m.w.N.).
(vgl. BGH GRUR 2016, 395 - Smartphone-Werbung, Rn 39).
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
Frischzellen
Auszug aus KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16
Insoweit gelten dieselben Kriterien wie bei der Frischzellenbehandlung (vgl. BVerfGE 102, 26 ).Rn. 75 In der Entscheidung zur Frischzellenbehandlung (BVerfGE 102, 26) ist festgestellt worden, dass § 6 Abs. 1 AMG in der seit dem 24. August 1976 gültigen Fassung verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass die Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln nur dann durch Rechtsverordnung des Bundes verboten werden darf, wenn die Arzneimittel zum Zwecke der Abgabe an andere hergestellt werden, da eine weitergehende Rechtssetzungsdelegation die dem Bundesgesetzgeber durch Art. 79 Abs. 1 Nr. 19 GG gezogenen Grenzen verletzte.
Bisher konnte nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 nicht die Herstellung solcher Arzneimittel geregelt werden, die von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern zur unmittelbaren Anwendung bei eigenen Patienten hergestellt werden (vgl. BVerfGE 102, 26 LS 1).
- EuGH, 02.04.2009 - C-421/07
Damgaard - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Begriff "Werbung" - …
Auszug aus KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16
Rn. 54 Weiter stellt die Legaldefinition der "Werbung für Arzneimittel" in Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG ausdrücklich auf das Ziel der Botschaft als das maßgebliche Kriterium ab, während sie keine Angaben zu den Personen, die die entsprechende Information verbreiten, enthält (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 20; EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, Rn 31).Rn. 55 Der EuGH stellt heraus, dass gerade im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Zweck der Richtlinie 2001/83/EG, einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, diesen weiten Werbebegriff rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 22; EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, Rn 30), so dass im Einzelfall auch die von einem unabhängigen Dritten außerhalb einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit vorgenommen Äußerungen dem Begriff der Werbung im Sinne des Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG unterfallen können (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 22, 23).
Rn. 83 Wie bereits ausgeführt, rechtfertigt gerade im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Zweck der Richtlinie 2001/83/EG, einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, einen weiten Werbebegriff (vgl. EuGH, Urteil vom 2. April 2009, C-421/07 - Frede Damgaard, Rn 22; EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011, C-316/09 - MSD/Merckle GmbH, Rn 30).
- BGH, 13.03.2008 - I ZR 95/05
Amlodipin
Auszug aus KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16
Rn. 81 § 3a HWG ist eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 a.F./§ 3a UWG n.F. (vgl. BGH GRUR 2008, 1014 - Amlodipin).Dieser Zweck, den Schutz der Verbraucher beim Vertrieb von Arzneimitteln zu verbessern, gebietet, dass eine mit der Zulassung des Arzneimittels nicht übereinstimmende Information über dessen Anwendungsgebiete den Verbraucher nicht erreichen soll (vgl. BGH GRUR 2008, 1014 - Amlodipin, Rn 27).
- BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
Voraussetzungen der Annahme einer Verfassungsbeschwerde
Auszug aus KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16
Rn. 72 Der vom Landgericht vertretenen Auffassung, aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2004 2660 = GRUR 2004, 797) ergebe sich etwas anderes (…so offenbar auch: Ring in: Bülow/Ring/Artz/Brixius, HWG, 5. Aufl., § 10, Rn 4), ist nicht zu folgen.Rn. 85 Der Umstand, dass das BVerfG (NJW 2004 2660 = GRUR 2004, 797) im Jahr 2004 die Werbung für Behandlungen, die als "biologisches Facelifting" bezeichnet worden sind, mit der Angabe des Wirkstoffs Botulinum-Toxin aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich für zulässig erachtet hat, obwohl es seinerzeit in Deutschland kein erhältliches Präparat mit diesem Wirkstoff und einer Zulassung für kosmetische Anwendungen gegeben hat, rechtfertigt keine andere Sichtweise.
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
Sondernewsletter
Auszug aus KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16
Rn. 97 Da der Kläger eine Pauschale geltend macht, stellt sich die Frage, ob der mit der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu weitgehend und die Abmahnung daher nur zum Teil berechtigt war, hier nicht (vgl. BGH GRUR 2010, 744 - Sondernewsletter, Rn 51). - OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
Umfang des Publikumswerbeverbots für Arzneimittel; Werbung einer Klinik
Auszug aus KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16
Rn. 82 Das vom Kläger begehrte Verbot lässt sich auch mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Recht der Beklagten (vgl. OLG Stuttgart WRP 2002, 131) vereinbaren, für die in der von ihr betriebenen Privatklinik angebotenen Schönheitsbehandlungen zu werben. - BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14
Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines …
Auszug aus KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16
Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das beanstandete Verhalten der Beklagten zudem nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Recht rechtswidrig sein (vgl. BGH GRUR 2015, 504 - Kostenlose Zweitbrille, Rn 8 BGH GRUR 2016, 710 - Im Immobiliensumpf, Rn 34). - BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13
Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille
Auszug aus KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16
Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das beanstandete Verhalten der Beklagten zudem nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Recht rechtswidrig sein (vgl. BGH GRUR 2015, 504 - Kostenlose Zweitbrille, Rn 8 BGH GRUR 2016, 710 - Im Immobiliensumpf, Rn 34).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.03.2017 - 5 U 78/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an die Selbstbestimmungsaufklärung bei einem Rectumkarzinom - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Selbstbestimmungsaufklärung bei einem Rectumkarzinom
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 96 (Kurzinformation)
Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Aufklärungspflichtige Behandlungsalternative
Verfahrensgang
- LG Aachen, 22.06.2016 - 11 O 229/14
- OLG Köln, 13.03.2017 - 5 U 78/16
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