Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 19 GBO, § 22 GBO, § 29 GBO, § 172 BGB, § 181 BGB, § 182 BGB, § 311b BGB, § 985 BGB, § 2205 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 22
Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich des eingetragenen Eigentümers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich des eingetragenen Eigentümers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 20.11.2009 - 5 T 586/08
- OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
- VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 54/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.04.1959 - V ZR 11/58
In-sich-Geschäfte des Testamentvollstreckers
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
Die dem Verbot des § 181 BGB zugrundeliegende Konfliktsituation tritt beim Testamentsvollstrecker aber in gleicher Weise auf, wenn er in seiner Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäftes mitwirkt (…Staudinger/Zimmermann, Aufl. 2003, § 2205 BGB, Rn. 82; BGHZ 30, 67, 68).Die entsprechende Anwendung des § 181 BGB auf In-sich-Geschäfte des Testamentsvollstreckers ist daher allgemein anerkannt (BGH NJW 1959, 1429).
- BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95
Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
Das abstrakte Verfügungsgeschäft wird von der Nichtigkeitsfolge nicht erfasst, weil das für die Sittenwidrigkeit entscheidende Missverhältnis allein das Kausalgeschäft betrifft (BGH WM 1997, 1155, 1156; NJW 1973, 613, 615;… Staudinger/Sack, a.a.O., § 138 BGB Rdnr. 140). - BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71
Antrag auf Einwilligung in die Berichtigung des Grundbuchs - Voraussetzungen für …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
Das abstrakte Verfügungsgeschäft wird von der Nichtigkeitsfolge nicht erfasst, weil das für die Sittenwidrigkeit entscheidende Missverhältnis allein das Kausalgeschäft betrifft (BGH WM 1997, 1155, 1156; NJW 1973, 613, 615;… Staudinger/Sack, a.a.O., § 138 BGB Rdnr. 140).
- OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes - Verfügung des Testamentsvollstreckers über …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
Diese Frage muss das Grundbuchamt von Amts wegen prüfen (OLG Zweibrücken, DNotZ 2001, 399). - BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52
Entgeltlichkeit der Verfügung eines Vorerben
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
Ein Gegenwert, der nicht in den Nachlass, sondern etwa in das freie Vermögen eines einzelnen Miterben gelangt, genügt nicht (BGHZ 7, 274, 277;… Münchner Kommentar/Zimmermann, a.a.O., Rn. 75). - RG, 23.02.1907 - V 14/07
Darf eine Nachlaßhypothek auf Grund der Quittung und Löschungsbewilligung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
Bei Vorliegen eines entgeltlichen Veräußerungsgeschäftes kann das Grundbuchamt regelmäßig davon ausgehen, dass die in den Nachlass gelangte Gegenleistung gleichwertig ist, wenn keine begründeten Zweifel erkennbar sind (RGZ 65, 214, 223). - BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67
GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit
- BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 57/02
Formgerechter Unrichtigkeitsnachweis - unwirksame Bestellung einer Dienstbarkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
Die Form des § 29 Abs. 1 S. 2 GBO ist grundsätzlich auch dann einzuhalten, wenn die Möglichkeit, einen formgerechten Unrichtigkeitsnachweis vorzulegen im Einzelfall erschwert oder unzumutbar ist oder sogar unmöglich sein sollte (BayObLGZ, Rpfleger 2003, 177;… Meikel/Böttcher, a.a.O., Rn. 117). - BGH, 25.11.1955 - V ZR 196/54
Verfügung über Nachlaßgegenstand
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
Bei fehlender Vertretungs- bzw. Verfügungsmacht gelten ohne weiteres die §§ 172 ff., 182 ff. BGB, durch die Rückwirkung der Genehmigung wird dem Erfordernis des § 925 Abs. 1 S. 1 BGB genügt (BGHZ 19, 138, 139;… Palandt/Bassenge, 69. Aufl. 2010, § 925 BGB, Rn. 5). - BayObLG, 17.05.1984 - BReg. 2 Z 31/84
Form des Nachweises der Unrichtigkeit des Grundbuchs
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09
Rn. 17 Grundbuchrechtlich ist der Nachweis der Unrichtigkeit in der Form des § 29 GBO zu führen (BayObLGZ 1971, 336, 339; Rpfleger 1980, 1981; 1984, 463, Meikel/Böttcher, a.a.O., Rn. 117).
- OLG Brandenburg, 04.07.2018 - 5 W 46/18
Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung gem. § 22 Abs. 1 GBO
Der Senat hat die gegen die Zurückweisung dieser Anträge gerichtete weitere Beschwerde mit Beschluss vom 29. Juni 2010 (Az. 5 Wx 35/09) zurückgewiesen.Ein auf dieses Ziel gerichteter Antrag war bereits Gegenstand des Verfahrens 5 W 118/15 sowie - als Voraussetzung für die beantragte Eintragung von Zwangssicherungshypotheken - des Verfahrens 5 Wx 35/09.
Rn. 15 Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 23. März 2017 (5 W 118/15) und seinem Beschluss vom 29. Juni 2010 (5 Wx 35/09) ausgeführt hat, kann die Frage der Wirksamkeit der erteilten Vollmacht dahinstehen, da insbesondere die am ... Dezember 2005 (Urkundenrolle Nr. 000/2005 des Notars P… G. G… mit Amtssitz in B…) beurkundete Auflassung auch dann wirksam wäre, wenn die …-Bank bei dieser Beurkundung als vollmachtloser Vertreter des eingetragenen Schuldners Dr. R… R… aufgetreten wäre.
Der Senat hat schon in seinen Beschlüssen vom 29. Juni 2010 (5 Wx 35/09) und vom 23. März 2017 (5 W 118/15) eingehend dargelegt, aus welchen Gründen nicht von einer unentgeltlichen Verfügung auszugehen ist, jedenfalls eine solche nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen ist.
- OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 3 U 131/10
Immobilienverkauf: Formbedürftigkeit einer Vollmacht
- OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentumswohnungen
Rn. 101 Schließlich ist - wie der 5. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (- 5 Wx 35/09 - Rn. 25) zutreffend ausgeführt hat - auch nicht aus anderen Gründen eine die Wirksamkeit der Genehmigung der Auflassung in Frage stellende mit derjenigen des § 181 BGB vergleichbare Konfliktlage (…vgl. dazu grundsätzlich: BGH Urteil vom 09.12.1968 - II ZR 57/67 - Rn. 31 = BGHZ 51, 209 ff.) anzunehmen. - OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 142/10
Rechte am Nachlass; Nachlassspaltung; Formbedürftigkeit der Vollmacht zum Verkauf …
Rn. 120 Schließlich ist - wie der 5. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (- 5 Wx 35/09 - Rn. 25) zutreffend ausgeführt hat - auch nicht aus anderen Gründen eine die Wirksamkeit der Genehmigung der Auflassung in Frage stellende mit derjenigen des § 181 BGB vergleichbare Konfliktlage (…vgl. dazu grundsätzlich: BGH Urteil vom 09.12.1968 - II ZR 57/67 - Rn. 31 = BGHZ 51, 209 ff.) anzunehmen.
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