Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 20.04.2015

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.12.2015 - 6 W 204/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45090
OLG Celle, 10.12.2015 - 6 W 204/15 (https://dejure.org/2015,45090)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.12.2015 - 6 W 204/15 (https://dejure.org/2015,45090)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 6 W 204/15 (https://dejure.org/2015,45090)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 2065 Abs. 1; BGB § 2198 Abs. 1; BGB § 2270 Abs. 3; BGB § 2289 Abs. 1 Hs. 1; ZPO § 1032 Abs. 1 Hs. 1; ZPO § 1066 S. 1
    Nachlassverfahren: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Verfügung der schiedsrichterlichen Entscheidung eines Erbprätendentenstreits; Wirksamkeit der Verfügung; Benennung des Schiedsrichters durch einen Dritten; Berücksichtigung der Schiedsgerichtsklausel durch das ...

  • IWW

    ZPO § 1032 Abs. 1 Hs. 1; ZPO § 1066 S. 1; BGB § 2065 Abs. 1; BGB § 2198 Abs. 1; BGB § 2270 Abs. 3 BGB § 2289 Abs. 1 Hs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 1032 Abs. 1, 1066 S. 1; BGB §§ 2065 Abs. 1, 2198 Abs. 1, 2270 Abs. 3, 2289 Abs. 1
    Letztwillige Verfügung: Zulässigkeit der Festlegung eines Schiedsgerichts im Falle von Streitigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags bei Anordnung schiedsrichterlicher Entscheidung des Erbprätendentenstreits im Testament

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anordnung schiedsrichterlicher Entscheidung eines Erbprätendentenstreits durch letztwillige Verfügung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags bei Anordnung schiedsrichterlicher Entscheidung des Erbprätendentenstreits im Testament

  • rechtsportal.de

    Hat der Erblasser die Entscheidung eines Streits seiner Erbprätendenten durch Schiedsgericht testamentarisch verfügt, ist ein Erbscheinsantrag unzulässig

  • rechtsportal.de

    Nachlassverfahren: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Verfügung der schiedsrichterlichen Entscheidung eines Erbprätendentenstreits; Wirksamkeit der Verfügung; Benennung des Schiedsrichters durch einen Dritten; Berücksichtigung der Schiedsgerichtsklausel durch das ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags bei letztwilliger Verfügung schiedsrichterlicher Entscheidung eines Erbprätendentenstreits

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Schiedsgerichtsklausel in einer letztwilligen Verfügung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Anordnung schiedsrichterlicher Entscheidung eines Erbprätendentenstreits durch letztwillige Verfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das testamentarisch verfügte Schiedsgericht - und der Erbscheinsantrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Testament mit Regelung der Schiedsgerichtsbarkeit im Streitfall nicht unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Letztwillige Verfügung mit Festlegung eines Schiedsgerichts für den Fall von Streitigkeiten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Schiedsgerichtsklausel in Testament verhindert Erbscheinverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Testament mit Regelung der Schiedsgerichtsbarkeit im Streitfall nicht unwirksam

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Schiedsverfahren bei Erbstreit

Besprechungen u.ä.

  • erbrecht-papenmeier.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsklausel (DSE) verhindert streitiges Erbscheinsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 6
  • NJW-RR 2016, 331
  • FamRZ 2016, 847
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 22.08.1990 - 2 Wx 31/90

    Inhalt einer Auflage

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2015 - 6 W 204/15
    Anders als die nachträgliche Anordnung von Testamentsvollstreckung (dazu: OLG Köln Beschl. v. 22. Aug. 1990 zu 2 Wx 31/90 bei juris: Rn. 34) beschränkt die Schiedsgerichtsklausel die Einsetzung von Erben durch gemeinschaftliches Testament nicht.
  • RG, 27.09.1920 - IV 2/20

    Letztwillige Anordnung eines Schiedsgerichts; Zulässigkeit einer Ernennung eines

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2015 - 6 W 204/15
    Sie hat vielmehr diese Erbeinsetzung abschließend wirksam vornehmen wollen und nur für den Fall, dass jemand sie der Beteiligten zu 1 streitig macht, ein Schiedsgericht statt der staatlichen Gerichte zur Streitentscheidung berufen (vgl. RGZ 100, 76/77 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.04.2015 - 6 W 204/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8563
OLG Koblenz, 20.04.2015 - 6 W 204/15 (https://dejure.org/2015,8563)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.04.2015 - 6 W 204/15 (https://dejure.org/2015,8563)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. April 2015 - 6 W 204/15 (https://dejure.org/2015,8563)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 3; GKG § 43 Abs. 1
    Berücksichtigung vorgerichtlicher Sachverständigenkosten bei der Bemessung des Streitwerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorprozessuale Sachverständigenkosten sind keine Nebenkosten und erhöhen den Streitwert!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorprozessuale Sachverständigenkosten erhöhen den Streitwert! (IBR 2015, 403)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06

    Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2015 - 6 W 204/15
    Dabei kommt es auf dasjenige materielle Recht an, das für den jeweiligen Streitgegenstand maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - VI ZB 39/06, NJW 2007, 1752 Rdnr. 9 m.w.Nachw. zu § 4 ZPO; Binz/Dörndörfer/Petzold/Zimmermann, aaO, Rdnr. 1).
  • BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06

    Erhöhung des Streitwerts durch nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2015 - 6 W 204/15
    Insoweit unterscheidet sich die Geltendmachung der Sachverständigenkosten für die vorliegende Fallgestaltung von Nebenforderungen wie Verzugszinsen oder vorgerichtlichen Anwaltskosten, deren Bestand davon abhängt, in welchem Umfang eine andere Hauptforderung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - VI ZB 18/06, MDR 2007, 1149 Rdnr. 6).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 12 W 5/00

    Bemessung des Streitwerts bei isolierter Geltendmachung von Nebenforderungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.04.2015 - 6 W 204/15
    Eine solche Fallgestaltung liegt hier nicht vor, so dass die Sachverständigenkosten in die Streitwertberechnung einzubeziehen sind (so auch - für eine identische Fallgestaltung - OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2000 - 12 W 5/00, BauR 2000, 1774; diese und die folgenden Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Bei der Streitwertfestsetzung war zu berücksichtigen, dass es sich bei den als Schadensposition gelten gemachten Sachverständigenkosten um keine Nebenforderung im Sinne § 43 Abs. 1 GKG handelt (BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - VI ZB 39/06 -, juris Rn. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.04.2015 - 6 W 204/15 -, juris Rn. 5 f.).
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