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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,17741
OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25 (https://dejure.org/2025,17741)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.07.2025 - 6 MB 22/25 (https://dejure.org/2025,17741)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Juli 2025 - 6 MB 22/25 (https://dejure.org/2025,17741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 34 AsylVfG 1992, § 67 Abs 1 Nr 4 AsylVfG 1992, § 80 AsylVfG 1992, § 10 Abs 3 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung eines hier verheirateten Ausländers und Androhung seiner Abschiebung; zumutbare Trennung wegen Nachholung eines Visumsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsverbot; Angewiesensein; Anhörung; Anordnungsanspruch; Anspruch; Attest; atypischer Fall; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgestattung; Aufenthaltstitel; Befund; Beistandsgemeinschaft; Diagnose; Ehe; Ermessen; Facharzt; gebunden; Mindestanforderungen; ...

  • rechtsportal.de

    Abschiebungsverbot; Angewiesensein; Anhörung; Anordnungsanspruch; Anspruch; Attest; atypischer Fall; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgestattung; Aufenthaltstitel; Befund; Beistandsgemeinschaft; Diagnose; Ehe; Ermessen; Facharzt; gebunden; Mindestanforderungen; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (36)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2022 - 11 S 2848/21

    Auslegung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verhältnis einer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
    Offen bleibt, ob ein anwaltlich formulierter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, der ausdrücklich auf § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) gestützt ist, einer Auslegung zugänglich ist, nach der der Antrag auch auf § 25 Abs. 5 AufenthG (juris: AufenthG 2004) gestützt sein soll, wenn es sich aus dem zur Begründung des Antrages geschilderten Lebenssachverhalt geradezu aufdrängt, dass zugleich inlandsbezogene Abschiebungshindernisse geltend gemacht werden sollen (so VGH Mannheim, Beschl. v. 07.10.2022 11 S 2848/21 , juris Rn. 32).

    Dabei ist stets eine Betrachtung des Einzelfalls geboten (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 07.10.2022 - 11 S 2848/21 -, juris Rn. 40 m.w.N.).

    Nach einem vom Antragsteller zitierten Beschluss des VGH Mannheim (v. 07.10.2022 - 11 S 2848/21 -, juris Rn. 32) kann ein solcher Antrag dennoch einer anderslautenden Auslegung zugänglich sein, wenn sich aus dem zur Begründung des Antrages geschilderten Lebenssachverhalt geradezu aufdrängt, dass zugleich inlandsbezogene Abschiebungshindernisse aufgrund der Beeinträchtigung der Grund- und Menschenrechte aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK im Fall der Abschiebung geltend gemacht werden sollen.

    Ob dem zu folgen ist und ob die abgestuften gesetzlichen Regelungen über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen nach dem 6. Abschnitt des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes des weiteren im konkreten Fall den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 6 GG und den menschenrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 8 EMRK etwa wegen des Eingreifens einer - hier nicht weiter thematisierten - Titelerteilungssperre nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG - noch nicht ausreichend Rechnung tragen (auch dazu VGH Mannheim, Beschl. v. 07.10.2022 - 11 S 2848/21 -, juris Rn. 36 ff.), kann im vorliegenden Fall nach Verneinung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 AufenthG (unter IV.2.a.cc.) allerdings offen bleiben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2025 - 6 MB 15/25

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Beschwerde im Verfahren auf …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
    In Hinblick auf die Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist ein Anspruch aus § 28 Abs. 1 S 1 Nr. 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) über ein Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise sicherungsfähig (Anschluss Beschl. des Senats v. 06.06.2025 - 6 MB 15/25 -, juris Rn. 16 ff.).

    Maßgeblich ist allein, ob die Beschwerde in der Sache begründet ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 06.06.2025 - 6 MB 15/25 -, juris Rn. 14 m.w.N. zum gerügten Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs), zumal der Antragsgegner im Zuge des Beschwerdeverfahrens auf die Rüge reagiert und einen umfänglicheren Aktensatz übersandt hat.

    Fehlt es daran, folgt aus dieser gesetzgeberischen Wertung, dass der visumpflichtige Ausländer das Verfahren grundsätzlich von seinem Heimatland aus zu betreiben hat, wenn nicht das Gesetz eine Ausnahme von der Erteilungsvoraussetzung der Einreise mit dem erforderlichen Visum vorsieht (§ 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) oder ein Fall des § 39 AufenthV vorliegt (vgl. Beschl. des Senats v. 06.06.2025 - 6 MB 15/25 -, juris Rn. 16 ff. m.w.N.).

    Ein etwaiger Anspruch nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist zwar - im Gegensatz zu einem Anspruch nach § 28 Abs. 1 AufenthG - über eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähig (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 11 , Beschl. des Senats v. 06.06.2025 - 6 MB 15/25 -, juris Rn. 32 ) und nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG von der Titelerteilungssperre ausgenommen, doch fehlt es vorliegend an einer rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit i.S.d. § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG.

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
    Es reicht aus, dass ein Ausweisungsinteresse gleichsam abstrakt - d.h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen - vorliegt (BVerwG, Beschl. v. 17.01.2024 - 1 B 25.23 -, juris Rn. 5, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 15).

    Zwar ist ein geltend gemachtes Bleibeinteresse bei der Frage, ob aufgrund eines atypischen Sachverhalts eine Abweichung vom Regelfall vorliegt, in die insoweit durchzuführende Abwägung einzustellen (BVerwG, Beschl. v. 17.01.2024 - 1 B 25.23 -, juris Rn. 6, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 15), so dass sich daraus ein gebundener Anspruch ergeben könnte.

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Belange …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (stRspr BVerfG, Beschl. v. 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 47, Stattg.

    Es würde die Erkenntnisfähigkeit von Behörden und Gerichten überfordern, bei der Prognose über die Dauer des Visumverfahrens und der damit verbundenen Trennung eine präzise Vorstellung davon zu entwickeln, mit welcher Trennungszeit tatsächlich zu rechnen wäre, wenn der Ausländer nicht das in seiner Sphäre Liegende beiträgt, um das Verfahren zu betreiben und zu einem zeitnahen Abschluss zu bringen (BVerfG, Stattg. Kammerbeschl. v. 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 59).

  • VGH Hessen, 24.07.2020 - 3 D 1437/20

    Zumutbarkeit der Durchführung des Visumverfahrens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
    Deren typische Umstände (Kosten, Mühen, Zeitaufwand, vorübergehende Trennung von Angehörigen und Freunden) sind als allgemein bekannte Unannehmlichkeiten einer Aus- und Wiedereinreise vom Gesetzgeber als zumutbar vorausgesetzt; diese gesetzgeberische Entscheidung, die er unproblematisch im Rahmen seines Gestaltungsspielraums treffen konnte, darf nicht bereits gedanklich mit einem Makel behaftet werden (VGH Kassel, Beschl. v. 24.07.2020 - 3 D 1437/20 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Ist die vorübergehende Trennung danach zumutbar, kann für die Frage der rechtlichen Unmöglichkeit nichts anderes gelten (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 24.07.2020 - 3 D 1437/20 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 17.01.2024 - 1 B 25.23

    Regelerteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel: kein Ausweisungsinteresse

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
    Es reicht aus, dass ein Ausweisungsinteresse gleichsam abstrakt - d.h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen - vorliegt (BVerwG, Beschl. v. 17.01.2024 - 1 B 25.23 -, juris Rn. 5, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 15).

    Zwar ist ein geltend gemachtes Bleibeinteresse bei der Frage, ob aufgrund eines atypischen Sachverhalts eine Abweichung vom Regelfall vorliegt, in die insoweit durchzuführende Abwägung einzustellen (BVerwG, Beschl. v. 17.01.2024 - 1 B 25.23 -, juris Rn. 6, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 15), so dass sich daraus ein gebundener Anspruch ergeben könnte.

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
    Nicht ausreichend ist eine Soll- oder eine Ermessensvorschrift, selbst wenn im Einzelfall ein atypischer Fall vorliegt oder das Ermessen "auf Null" reduziert ist (stRspr BVerwG, Urt. v. 26.05.2020 - 1 C 12.19 -, Rn. 52 [zu § 10 Abs. 3 AufenthG], Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris Rn. 20 f. [zu § 10 Abs. 1 AufenthG], Urt. v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 -, juris Rn. 19 f. [zu § 5 Abs. 2 AufenthG]).

    Die Vorschrift trägt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit Rechnung, ist als Ausnahmeregelung allerdings grundsätzlich eng auszulegen (BVerwG, Urt. v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 -, juris Rn. 20;… Beiderbeck, in: BeckOK MigR, 21. Ed. 01.05.2025, § 5 AufenthG Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
    Fehlt es daran, muss das Gericht eigenständig prüfen, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Abschiebung gegeben sind (Anschluss BVerfG, Stattg. Kammerbeschl. v. 06.03.2003 2 BvR 397/02 , juris Rn. 36 ff.).

    Anderenfalls bliebe es dem freien Ermessen der Ausländerbehörden überlassen, ob und in welchem Umfang ein Ausländer sich strafbar macht (BVerfG, Stattg. Kammerbeschl. v. 06.03.2003 - 2 BvR 397/02 -, juris Rn. 36 ff.;… vgl. auch OLG München, Urt. v. 03.05.2018 - 4 OLG 13 Ss 54/18 -, juris Rn. 28;… OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 08.11.2013 - 1 Ss 137/13 -, juris Rn. 12;… Stephan, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 95 AufenthG Rn. 50;… Kretschmer, in: BeckOK MigR, 21. Ed. 01.05.2025, § 95 AufenthG Rn. 12; vgl. auch Ziffer 95.1.2.3.2 der AVAufenthG).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
    Nicht ausreichend ist eine Soll- oder eine Ermessensvorschrift, selbst wenn im Einzelfall ein atypischer Fall vorliegt oder das Ermessen "auf Null" reduziert ist (stRspr BVerwG, Urt. v. 26.05.2020 - 1 C 12.19 -, Rn. 52 [zu § 10 Abs. 3 AufenthG], Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris Rn. 20 f. [zu § 10 Abs. 1 AufenthG], Urt. v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 -, juris Rn. 19 f. [zu § 5 Abs. 2 AufenthG]).

    Denn dieser setzt voraus, dass der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat und die Ausländerbehörde keine wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles mehr vornimmt und entscheidet, ob ein Ausnahmefall vorliegt; die möglichen Versagungsgründe sind hiernach gerade nicht in abstrakt-genereller, abschließender Weise durch den Gesetzgeber vollumfänglich ausformuliert (BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris Rn. 21;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.09.2017 - 13 LA 129/17 -, juris Rn. 16;… a.A. Funke-Kaiser, in: GK AufenthG, Stand Juni 2022, § 5 Rn. 164).

  • OLG München, 03.05.2018 - 4 OLG 13 Ss 54/18

    Unerlaubter Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel - Revision der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
    Anderenfalls bliebe es dem freien Ermessen der Ausländerbehörden überlassen, ob und in welchem Umfang ein Ausländer sich strafbar macht (…BVerfG, Stattg. Kammerbeschl. v. 06.03.2003 - 2 BvR 397/02 -, juris Rn. 36 ff.; vgl. auch OLG München, Urt. v. 03.05.2018 - 4 OLG 13 Ss 54/18 -, juris Rn. 28;… OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 08.11.2013 - 1 Ss 137/13 -, juris Rn. 12;… Stephan, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 95 AufenthG Rn. 50;… Kretschmer, in: BeckOK MigR, 21. Ed. 01.05.2025, § 95 AufenthG Rn. 12; vgl. auch Ziffer 95.1.2.3.2 der AVAufenthG).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung; …

  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der …

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer …

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 13 LA 129/17

    Gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer …

  • OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 1 Ss 137/13

    Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufentHG wegen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 19 A 2461/14

    Anwendung der Grundsätze zur Substantiierung von Sachverständigenbeweisanträgen …

  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647

    Kein Verzicht auf Durchführung des Visumverfahrens

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2020 - 4 MB 5/20

    Aufenthaltsrecht: Notwendigkeit der Verständigung in deutscher Sprache zumindest …

  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2021 - 4 LA 102/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Ausstellung eines Ausweisersatzes

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2024 - 6 MB 2/24

    Antragsänderung im Beschwerdeverfahren; Fortführung einer familiären …

  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 10 CE 22.1365

    Nachholung des Visumverfahrens beim Ehegattennachzug

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 O 8/25

    Streitwertbestimmung - ausländerrechtliches Eilverfahren mit verschiedenen …

  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 3 B 137/10

    Einholung des Aufenthaltstitels gemäß § 39 Nr 3 AufenthV, falsche Angaben zur …

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen …

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16

    Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten Asylbewerber bei …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei …

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2024 - 6 MB 28/24

    Reichweite des Beschwerdeausschlusses des § 80 Var. 2 AsylVfG 1992; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19

    Heilbarkeit des Mangels der Anhörung vor Erlass eines belastenden …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2012 - 18 B 562/12

    Visumerfordernis für eine zum Zwecke des Daueraufenthalts ins Bundesgebiet zu …

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.06.2025 - 6 MB 18/25

    Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO; Anspruch auf Erteilung einer …

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2026 - 6 MB 36/25

    Unrechtmäßiger Aufenthalt trotz Genehmigung einer Visumserteilung, wiederholtes …

    Der Betreffende hat das Verfahren grundsätzlich von seinem Heimatland aus zu betreiben (Beschl. d. Senats v. 04.07.2025 - 6 MB 22/25 -, juris Rn. 25 , v. 06.06.2025 - 6 MB 15/25 -, juris Rn. 16 ).

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist insoweit der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung bzw. in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auch noch derjenige der gerichtlichen Entscheidung (Beschl. d. Senats v. 04.07.2025 - 6 MB 22/25 -, juris Rn. 27 m.w.N., v. 13.06.2025 - 6 MB 18/25 -, juris Rn. 12 ;… VGH München, Urt. v. 17.08.2020 - 10 B 18.1223 -, juris Rn. 34).

    Dies gilt auch für den "Anspruch" nach § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV (Beschl. d. Senats v. 04.07.2025 - 6 MB 22/25 -, juris Rn. 27 m.w.N., v. 13.06.2025 - 6 MB 18/25 -, juris Rn. 12 ).

    Im Übrigen ist die Abschiebung des Antragstellers zum derzeitigen und maßgeblichen Zeitpunkt, wie dargelegt (hierzu 1.b.bb.(1)), weder ausgesetzt, noch verfügt der Antragsteller über einen darauf gerichteten Anspruch (vgl. zur Notwendigkeit der Prüfung eines solchen Anspruchs im Rahmen des § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG: Beschl. d. Senats v. 04.07.2025 - 6 MB 22/25 -, juris Rn. 33 m.w.N.).

    Denn dieser setzt u.a. voraus, dass alle regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sind, der Gesetzgeber damit selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (…BVerwG, Urt. v. 26.05.2020 - 1 C 12.19 -, juris Rn. 52) und die Ausländerbehörde keine wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles mehr vornimmt und entscheidet, ob ein Ausnahmefall vorliegt; die möglichen Versagungsgründe sind hiernach gerade nicht in abstrakt-genereller, abschließender Weise durch den Gesetzgeber vollumfänglich ausformuliert (…BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - juris Rn. 21; Beschl. d. Senats v. 04.07.2025 - 6 MB 22/25 -, juris Rn. 38 ).

    Die Vorschrift trägt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit Rechnung, ist als Ausnahmeregelung allerdings grundsätzlich eng auszulegen (Beschl. d. Senats v. 04.07.2025 - 6 MB 22/25 -, juris Rn. 40 unter Verweis auf: BVerwG, Urt. v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 -, juris Rn. 20;… Beiderbeck, in: BeckOK MigR, 24. Ed., Stand: 01.01.2026, § 5 AufenthG, Rn. 20 m.w.N.).

    Hiervon ausgehend darf die gesetzgeberische Entscheidung, die er unproblematisch im Rahmen seines Gestaltungsspielraums treffen konnte, nicht bereits gedanklich mit einem Makel behaftet werden (Beschl. d. Senats v. 04.07.2025 - 6 MB 22/25 -, juris Rn. 41 unter Verweis auf: VGH Kassel, Beschl. v. 24.07.2020 - 3 D 1437/20 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Dabei ist das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Visumverfahrens mit den legitimen Interessen des Ausländers abzuwägen, wobei die Grundrechte als höherrangiges Recht zu berücksichtigen sind (Beschl. d. Senats v. 04.07.2025 - 6 MB 22/25 -, juris Rn. 42 ).

    Dem ausreisepflichtigen Familienmitglied dürfte ein auch nur vorübergehendes Verlassen des Bundesgebietes nicht zuzumuten sein, weil einer der Angehörigen aufgrund individueller Besonderheiten, wie etwa Krankheit oder Pflegebedürftigkeit mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (so auch Beschl. d. Senats v. 04.07.2025 - 6 MB 22/25 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2026 - 18 A 1137/23
    Rn. 124 Vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15.14 -, juris, Rn. 20 (zur a. F.); OVG Schl.-H., Beschluss vom 4. Juli 2025 - 6 MB 22/25 -, juris, Rn. 40; Beiderbeck, in: Decker/Ba­der/Kothe, BeckOK MigR, 24. Edition, Stand: 1. Januar 2026, § 5 AufenthG Rn. 20.
  • VG Weimar, 21.05.2026 - 3 K 3037/25

    Aufenthaltserlaubnis nach § 23a Abs. 1 AsylG kann Abschiebung von …

    Dabei sind die legitimen Interessen des Ausländers gegen das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Visumverfahrens abzuwägen, wobei die Wirkungen der Grund- und Menschenrechte, insbesondere der Schutz familiärer Bindungen des Ausländers im Inland als höherrangiges Recht beachtet werden müssen (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 6 MB 22/25 -, juris Rn. 42).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 O 2/24

    Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote gegenüber der …

    Rn. 19 Das Ziel eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (§§ 7, 8 AufenthG) wird daher durch die Aufenthaltszwecke und den Lebenssachverhalt, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet, bestimmt und begrenzt (vgl. Beschl. d. Senats v. 04.07.2025 - 6 MB 22/25 -, juris Rn. 54 und v. 26.11.2024 - 6 MB 27/24 -, juris Rn. 24 jeweils m.w.N.;… Samel, in Bergmann/Dienelt, AufenthG, 15. Aufl. 2025, § 4 Rn. 48).
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