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Weitere Entscheidung unten: SG Halle, 07.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 243/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2636
OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 243/00 (https://dejure.org/2001,2636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.2001 - 6 U 243/00 (https://dejure.org/2001,2636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 6 U 243/00 (https://dejure.org/2001,2636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilschuld eines Linksabbiegers bei Unfall mit einem bei Rot den Kreuzungsbereich überquerenden Fahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall; Haftpflichtversicherung; Fahrzeughalter; Schadensersatz; Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Mietwagenkosten nur bei erheblichem Fahrbedarf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 06.11.1991 - 17 U 185/89

    Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzwagens

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 243/00
    Dann hätte sich ihr die Erkenntnis aufdrängen müssen, daß Mietwagenkosten von weit mehr als 2.000,00 DM unverhältnismäßig sind im Vergleich zu Taxikosten, die unter 500, 00 DM liegen (vgl. hierzu auch OLG Hamm - 13. ZS - r+s 95, 417 = OLGR 95, 76; OLG Frankfurt, OLGR 96, 61; VersR 92, 620; OLG München, VersR 93, 768 - OLGR 92, 114; Möller/Durst, VersR 93, 1070; Greger, NZV 94, 11, 13).

    Der Umfang dieser Nutzung ist für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung ohne Bedeutung (vgl. OLG Frankfurt VersR 92, 620).

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 243/00
    Wenngleich an die Erkundigungspflichten des in Schadensregulierungsfragen unerfahrenen Unfallgeschädigten keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH VersR 96, 902), wäre es hier angesichts des deutlich unterdurchschnittlich geringen Fahrbedarfs der Klägerin doch erforderlich gewesen, vorab den Preis des Mietfahrzeugs zu erfragen und eine überschlägige Gegenüberstellung zu den voraussichtlichen Taxikosten vorzunehmen.
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 243/00
    Die Grenze dafür, ob in solchen Fällen Naturalrestitution durch einen Ersatzwagen verlangt werden kann, setzt § 251 II BGB (vgl. BGH VersR 85, 283 m.d.N.).
  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 13 U 178/94

    Ein Verzicht auf einen Mietwagen zugunsten von Taxibenutzung ist zumutbar

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 243/00
    Dann hätte sich ihr die Erkenntnis aufdrängen müssen, daß Mietwagenkosten von weit mehr als 2.000,00 DM unverhältnismäßig sind im Vergleich zu Taxikosten, die unter 500, 00 DM liegen (vgl. hierzu auch OLG Hamm - 13. ZS - r+s 95, 417 = OLGR 95, 76; OLG Frankfurt, OLGR 96, 61; VersR 92, 620; OLG München, VersR 93, 768 - OLGR 92, 114; Möller/Durst, VersR 93, 1070; Greger, NZV 94, 11, 13).
  • OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91

    Verletzung der Schadensgeringhaltungspflicht durch einen Geschädigten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 243/00
    Dann hätte sich ihr die Erkenntnis aufdrängen müssen, daß Mietwagenkosten von weit mehr als 2.000,00 DM unverhältnismäßig sind im Vergleich zu Taxikosten, die unter 500, 00 DM liegen (vgl. hierzu auch OLG Hamm - 13. ZS - r+s 95, 417 = OLGR 95, 76; OLG Frankfurt, OLGR 96, 61; VersR 92, 620; OLG München, VersR 93, 768 - OLGR 92, 114; Möller/Durst, VersR 93, 1070; Greger, NZV 94, 11, 13).
  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 7 U 46/17

    Nicht immer Mietwagen nach Verkehrsunfall

    Rn. 34 Der Senat geht davon aus, dass ein tägliches Fahrbedürfnis von weniger als 20 km am Tag einen Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellt (ebenso OLG München, Urteil vom 17. März 1992 - 5 U 6062/91 -, juris, NZV 1992, 362; ähnlich OLG Hamm, Urteil vom 21.Mai 2001 - 6 U 243/00 -, juris, NZV 2002, 82 bei 178 km in 16 Tagen).
  • OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei …

    Hierdurch ist hinreichend belegt, dass der Kläger und seine Ehefrau das beschädigte Fahrzeug benutzt hätten (vgl. OLG Hamm NZV 2002, S. 82).

    Vielmehr ist der mögliche Umfang der Nutzung für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung ohne Bedeutung (…OLG Frankfurt VersR 1992, S. 620; OLG Hamm NZV 2002, S. 82).

    Erst recht ist ein Geschädigter nicht darauf beschränkt, fiktive Fahrtkosten geltend zu machen (vgl. OLG Hamm NZV 2002, S. 82).

  • LG Wuppertal, 24.04.2012 - 16 S 69/11

    Schadensersatz für die Anmietung eines Mietwagens bei Miete eines Porsche 911 …

    Diese Grenze ist dann überschritten, wenn die Inanspruchnahme eines Mietwagens für einen wirtschaftlich denkenden Geschädigten aus der hier maßgebenden Sicht ex ante unternehmerisch geradezu unvertretbar ist (BGH, NJW 1985, 793; OLG Hamm, NJOZ 2001, 1590).
  • OLG Hamburg, 16.03.2005 - 14 U 225/04

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Herausfahren aus einer …

    Das OLG Hamm (DAR 2001, 458 f.) hat entschieden, dass Radfahrer im verkehrsberuhigten Bereich nicht schneller als etwa 5 km/h fahren dürfen.
  • AG Düsseldorf, 26.02.2004 - 39 C 10445/03

    Anforderungen an die Angemessenheit von Mietwagenkosten nach einem …

    Als vereinfachte Methode zur Berechnung des maximal "üblichen" Mietzinses bei Unfallersatzmietwagen wird der dreifache Satz der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch (NJW 2003, 803) über die Nutzungsausfallentschädigung gelegt (Vg. AG Frankfurt, Urt. v. 06.09.2001, NZV 2002, 82;… OLG München, Urt. v. 14.3.1995, DAR 1995, 254;… LG Freiburg, a.a.O., NJW-RR 1997, 1069).
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Rechtsprechung
   SG Halle, 07.11.2003 - S 6 U 243/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29542
SG Halle, 07.11.2003 - S 6 U 243/00 (https://dejure.org/2003,29542)
SG Halle, Entscheidung vom 07.11.2003 - S 6 U 243/00 (https://dejure.org/2003,29542)
SG Halle, Entscheidung vom 07. November 2003 - S 6 U 243/00 (https://dejure.org/2003,29542)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anerkennung eines Unfalls in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) als Arbeitsunfall; Notwendigkeit des Vorliegens einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit für die Verursachung einer Schädigungsfolge durch den Unfall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.1998 - 7 U 129/97

    Pflichten des Doppelmaklers

    Auszug aus SG Halle, 07.11.2003 - S 6 U 243/00
    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die beigezogene Gerichtsakte S 7 U 129/97 sowie die Unfallakte der Beklagten (Aktenzeichen ...) verwiesen, welche der Kammer am 07. November 2003 bei der Beratung vorgelegen haben.

    Dies ergibt sich aus den vorliegenden medizinischen Unterlagen, welche bereits zur Akte der Beklagten und auch zu den Gerichtsakten in dem vorausgegangenen Klageverfahren S 7 U 129/97 gelangt sind, welche als Beiakten beigezogen wurden Danach wird das Unfallereignis vom 09.09.1981 einhellig so dokumentiert, es habe sich damals um ein HWS-Trauma durch Kopfsturz beim Flick-Flack mit nachfolgendem C6-Sydrom gehandelt (sportmedizinisches Vorgutachten von Diplom-Medizinerin H... vom 20.12.1982), weiterhin "Sturz auf den Kopf mit "Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule" (Gutachten von Dr. J... vom 27.01.1984).

    Das Gericht folgt ausdrücklich nicht den gutachtlichen Erörterungen von Prof. Dr. H... vom 17.05.1998 und von Dr. J... vom 08.03.1999 (beide im Gerichtsverfahren S 7 U 129/97 ergangen).

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 2/87

    Private Ergänzungsschulen - Allgemeinbildende Schulen - Bildungsziele

    Auszug aus SG Halle, 07.11.2003 - S 6 U 243/00
    Zwar käme dies nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht durchaus in Betracht (vgl. BSGE 63, S. 14 ff), da das Bundessozialgericht den Begriff "allgemeinbildende Schule" weit fasst und es sich danach um alle Schulen handelt, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, egal, ob es sich um öffentliche oder private Schulen handelt.
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