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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 29.04.2025

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,4621
OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24 (https://dejure.org/2025,4621)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.03.2025 - 6 U 57/24 (https://dejure.org/2025,4621)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. März 2025 - 6 U 57/24 (https://dejure.org/2025,4621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2025, 399
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 25.02.2025 - VIII ZR 143/24

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
    Die zusätzliche Angabe der Telefonnummer der Beklagten war im vorliegenden Fall nicht erforderlich, zumal diese ohne Weiteres auf ihrer Internet-Seite zugänglich war (vgl. ausführlich, auch zum Vorliegen eines "acte clair", BGH, Beschluss vom 25.02.2025, VIII ZR 143/24, Rn. 5 ff., juris).

    Rn. 58 Darüber hinaus stünde, selbst wenn man von einer Unvollständigkeit der Widerrufsbelehrung im Hinblick auf die Nichtangabe der Telefonnummer ausginge, diese fehlende Angabe dem Anlaufen der Widerrufsfrist unter den gegebenen Umständen nicht entgegen (vgl. ausführlich, auch zum Vorliegen eines "acte clair", BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 16 ff., juris).

    Rn. 61 Soweit der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, dass der Verbraucher durch die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung nicht über die persönliche und sachliche Reichweite seines Widerrufsrechts irregeführt wird (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 29, juris), enthält die zitierte Entscheidung keine Ausführungen zu der vorgelagerten Frage, ob das Gesetz bei richtlinienkonformer Auslegung dem Unternehmer eine Widerrufsbelehrung gestattet, in der lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts abstrakt wiedergegeben werden, so dass dem Verbraucher die Subsumtion unter die beschriebenen Tatbestandsmerkmale überlassen bleibt, ohne dass ihm konkret mitgeteilt wird, ob in seinem Fall ein Widerrufsrecht besteht oder nicht.

    Es ist kein Grund für die Annahme ersichtlich, dass das europäische oder das nationale Recht hinsichtlich des Anlaufens der Widerrufsfrist bei einem im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrag ein niedrigeres Schutzniveau für den Verbraucher vorsieht als bei einem Fernabsatzvertrag über eine Finanzdienstleistung oder bei einem Verbraucherdarlehensvertrag (zu letzterem vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 22, juris).

    Zwar werden damit keine Anforderungen an eine Belehrung definiert, die das Muster nicht oder nicht vollständig übernimmt, vielmehr stellt das gesetzliche Muster dem Unternehmer lediglich eine mögliche Formulierung der Belehrung zur Verfügung, die den allgemeinen und systematisch vorgelagerten Vorgaben genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 8, juris), der Inhalt des Musters kann aber bei der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen über die Reichweite der Belehrungspflicht gleichwohl von Bedeutung sein, weil sich daraus Anhaltspunkte dafür ergeben, wie der Gesetzgeber sich eine ordnungsgemäße Belehrung vorstellt.

    Soweit der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung zur früheren Rechtslage angenommen hat, die Gebote der Klarheit und Verständlichkeit der Widerrufsbelehrung würden sich nicht auf den persönlichen Anwendungsbereich des Widerrufsrechts beziehen, weshalb der Unternehmer die Verbrauchereigenschaft seines Vertragspartners auch nicht zu prüfen habe (BGH…, Urteil vom 9. November 2011 - I ZR 123/10 -, Rn. 26 f., juris; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 29, juris), schließt sich der Senat dem aus den oben dargelegten Erwägungen zur Auslegung des Gesetzes nicht an, zumal sich auch insoweit die nicht geklärte Frage der Richtlinienkonformität stellt.

    Rn. 82 Zwar macht das Gesetz den Beginn der Widerrufsfrist von der Erteilung der Information nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EGBGB nicht unmittelbar abhängig, sondern knüpft nur den Wegfall der Verpflichtung des Verbrauchers, die Kosten der Versendung zu tragen, an eine versäumte Information (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 28, juris).

    Rn. 84 Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, steht das dem Beginn der Widerrufsfrist nur unter der weiteren Voraussetzung entgegen, dass die unvollständige oder fehlerhafte Information in der Widerrufsbelehrung geeignet ist, sich auf die Befähigung des Verbrauchers, den Umfang seiner aus dem Fernabsatzvertrag herrührenden Rechte und Pflichten - konkret: seines Widerrufsrechts - einzuschätzen, beziehungsweise auf seine Entscheidung, den Vertrag zu schließen, auszuwirken, und ob ihm die Möglichkeit genommen wird, seine Rechte unter im Wesentlichen denselben Bedingungen wie bei Erteilung vollständiger und inhaltlich zutreffender Informationen im Fernabsatzvertrag auszuüben (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 25, juris; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2024 - XI ZR 39/24 -, juris).

    Dass der Verbraucher durch den Fehler der Belehrung irregeführt wird, ist in diesem Zusammenhang keine notwendige Bedingung (zu diesem Maßstab BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 29, juris).

    Ob er für die Rücksendung Kosten in nicht bekannter Höhe zu tragen hat, stellt nach Auffassung des Senats für den Verbraucher auch eine wesentliche Bedingung für die Ausübung seines Widerrufsrechts dar, sodass er sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben kann (a.A. OLG Celle…, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 - Rn. 97, juris; unter diesem Gesichtspunkt nicht problematisiert in BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 28, juris).

  • OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 76/24

    Fahrzeug; Widerrufsbelehrung; Transparenzgebot; Irreführung; Ordnungsgemäßheit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
    Versteht er den Vertragsschluss in einem weiten Sinn, wird er insbesondere vor die nicht fernliegende Frage gestellt, ob bereits eine persönliche Inaugenscheinnahme der Kaufsache oder ein persönlicher Kontakt im Rahmen eines reinen Informationsgesprächs mit Mitarbeitern der Beklagten, etwa bei einer Probefahrt, das Bestehen eines Widerrufsrechts ausschließen kann, eine Rechtsauffassung, die auch die Beklagte hier und in anderen Verfahren vertritt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 67, juris) und zu der sich auch Nachweise in der Rechtsprechung finden (vgl. AG Saarbrücken…, Urteil vom 9. November 2005 - 42 C 204/05, BeckRS 2005, 152119, Rn. 12, beck-online).

    Rn. 92 Insbesondere die Interpretationsspielräume bei der Beurteilung der situativen Voraussetzungen des Widerrufsrechts belegen hinreichend, dass es dem Verbraucher durch die von der Beklagten gewählte Art der Belehrung erschwert wird, das Bestehen eines Widerrufsrechts abzuschätzen, und im Vergleich zu einer Belehrung, die konkret auf die Berechtigung zum Widerruf hinweist, kann er sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben (a. A. OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 60 ff., juris; KG Berlin…, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, Rn. 97 juris; OLG Schleswig…, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 - Rn. 38 ff., juris).

    Ob er für die Rücksendung Kosten in nicht bekannter Höhe zu tragen hat, stellt nach Auffassung des Senats für den Verbraucher auch eine wesentliche Bedingung für die Ausübung seines Widerrufsrechts dar, sodass er sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben kann (a.A. OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 - Rn. 97, juris; unter diesem Gesichtspunkt nicht problematisiert in BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 28, juris).

    Rn. 101 Der Kläger ist auch nicht wegen Rechtsmissbrauchs (vgl. § 242 BGB) daran gehindert, sich auf sein Widerrufsrecht zu berufen (a.A. im dort zu beurteilenden Fall als Hilfsbegründung Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 18. November 2024 - 10 U 31/24 -, Rn. 41 ff., juris; ebenso und sich wohl nicht nur auf die Nichtangabe der Telefonnummer, sondern auch auf die Eingangsformel der Widerrufsbelehrung beziehend OLG Oldenburg…, Urteil vom 28. November 2024 - 14 U 73/24 -, Rn. 40 ff., juris, sowie OLG Celle, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 106 ff., juris).

    Rn. 129 Im Hinblick auf die andernfalls gebotene Vorlage nach Art. § 267 Abs. 3 AEU und auf die divergierende obergerichtliche Rechtsprechung (unter anderem OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 -, juris) ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
    Da sich die Beklagte im Annahmeverzug befindet, findet auf die Vorleistungspflicht des Klägers gemäß § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB § 322 Abs. 2 BGB entsprechend Anwendung, wonach der Kläger Anspruch auf Zahlung nach Übergabe des Fahrzeugs hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 29, juris).

    Befindet sich der Unternehmer jedoch im Annahmeverzug, findet auf die Vorleistungspflicht des Klägers gemäß § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB § 322 Abs. 2 BGB, wonach der klagende Teil, wenn er vorzuleisten hat und der andere Teil im Verzug der Annahme ist, auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung klagen kann, entsprechend Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 29, juris).

    Rn. 117 Soweit der Bundesgerichtshof für den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages im Fall des Verbunds mit einem im stationären Handel geschlossenen Kaufvertrag entschieden hat, dass die Wertersatzpflicht des Darlehensnehmers nicht von einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht abhängt, sondern nur von einer Unterrichtung des Verbrauchers über eine mögliche Wertersatzpflicht (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 31 ff., juris), beruht das auf den Besonderheiten der Regelung verbundener Verträge und kann nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen werden.

  • OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kfz durch Erklärung des Widerrufs …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
    Rn. 92 Insbesondere die Interpretationsspielräume bei der Beurteilung der situativen Voraussetzungen des Widerrufsrechts belegen hinreichend, dass es dem Verbraucher durch die von der Beklagten gewählte Art der Belehrung erschwert wird, das Bestehen eines Widerrufsrechts abzuschätzen, und im Vergleich zu einer Belehrung, die konkret auf die Berechtigung zum Widerruf hinweist, kann er sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben (a. A. OLG Celle…, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 60 ff., juris; KG Berlin…, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, Rn. 97 juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 - Rn. 38 ff., juris).

    Rn. 101 Der Kläger ist auch nicht wegen Rechtsmissbrauchs (vgl. § 242 BGB) daran gehindert, sich auf sein Widerrufsrecht zu berufen (a.A. im dort zu beurteilenden Fall als Hilfsbegründung Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. November 2024 - 10 U 31/24 -, Rn. 41 ff., juris; ebenso und sich wohl nicht nur auf die Nichtangabe der Telefonnummer, sondern auch auf die Eingangsformel der Widerrufsbelehrung beziehend OLG Oldenburg…, Urteil vom 28. November 2024 - 14 U 73/24 -, Rn. 40 ff., juris, sowie OLG Celle…, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 106 ff., juris).

    Rn. 129 Im Hinblick auf die andernfalls gebotene Vorlage nach Art. § 267 Abs. 3 AEU und auf die divergierende obergerichtliche Rechtsprechung (unter anderem OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 -, juris) ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
    Der Verbraucher soll durch die Belehrung nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses wirksam auszuüben (vgl. BGH…, Urteil vom 1. Dezember 2022 - I ZR 28/22 -, Rn. 40, juris; BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2024 - XI ZR 19/23 -, Rn. 19, juris zu Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB; BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 14, juris).

    Eine Widerrufsbelehrung, die gemessen an der Rechtslage einen unrichtigen Inhalt aufweist, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2024 - XI ZR 19/23 -, Rn. 19, juris; BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 14, juris).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-536/20

    Tiketa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/83/EU - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
    Rn. 68 Entsprechend leitet auch der Europäische Gerichtshof aus Art. 6 Abs. 1 der Verbraucherrechterichtlinie ab, dass der Unternehmer in klarer und verständlicher Weise über das Bestehen des Widerrufsrechts des Verbrauchers und das entsprechende Verfahren informieren muss (EuGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-536/20 -, Rn. 42, juris).

    Rn. 79 Dass es mit Art. 6 Abs. 1 der Verbraucherrechterichtlinie, nach dem der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über das Bestehen des Widerrufsrechts zu informieren hat (EuGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-536/20 -, Rn. 42, juris), nicht zu vereinbaren ist, wenn der Unternehmer lediglich über die tatbestandlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts belehrt und die Prüfung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen seiner Rechte dem Verbraucher überlässt, ist nach Auffassung des Senats zwar nicht derart offenkundig zu beantworten, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt ("acte clair"; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 15. Mai 2024 - VIII ZR 226/22 -, Rn. 57, juris).

  • BGH, 08.10.2024 - XI ZR 19/23

    Widerruf eines Darlehensvertrags wegen fehlerhafter Bezeichnung eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
    Der Verbraucher soll durch die Belehrung nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses wirksam auszuüben (vgl. BGH…, Urteil vom 1. Dezember 2022 - I ZR 28/22 -, Rn. 40, juris; BGH, Urteil vom 8. Oktober 2024 - XI ZR 19/23 -, Rn. 19, juris zu Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB; BGH…, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 14, juris).

    Eine Widerrufsbelehrung, die gemessen an der Rechtslage einen unrichtigen Inhalt aufweist, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2024 - XI ZR 19/23 -, Rn. 19, juris; BGH…, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 14, juris).

  • KG, 12.12.2024 - 24 U 95/24

    Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen Ablaufs der Widerrufsfrist; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
    Rn. 92 Insbesondere die Interpretationsspielräume bei der Beurteilung der situativen Voraussetzungen des Widerrufsrechts belegen hinreichend, dass es dem Verbraucher durch die von der Beklagten gewählte Art der Belehrung erschwert wird, das Bestehen eines Widerrufsrechts abzuschätzen, und im Vergleich zu einer Belehrung, die konkret auf die Berechtigung zum Widerruf hinweist, kann er sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben (a. A. OLG Celle…, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 60 ff., juris; KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, Rn. 97 juris; OLG Schleswig…, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 - Rn. 38 ff., juris).

    Rn. 129 Im Hinblick auf die andernfalls gebotene Vorlage nach Art. § 267 Abs. 3 AEU und auf die divergierende obergerichtliche Rechtsprechung (unter anderem OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 -, juris) ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

  • EuGH, 17.05.2023 - C-97/22

    Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht: Widerruft ein Verbraucher einen bereits …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
    Auch der Einwand, die Regelung widerspreche dem allgemeinen Verbot ungerechtfertigter Bereicherung, greift nicht durch (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Mai 2023 - C-97/22 -, juris).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-38/21

    Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
    Rn. 102 Der Einwand des Unternehmers, der Widerruf sei wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Widerrufsrechts unwirksam, kommt im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht in Betracht, wenn sich die Fehler der Belehrung auf die Befähigung des Verbrauchers, den Umfang seiner Rechte und Pflichten einzuschätzen, auswirken, und deshalb die Widerrufsfrist nicht begonnen hat (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-38/21, C-47/21 und C-232/21 -, Rn. 291, juris).
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 525/19

    Verbraucherkredit zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugkaufs: Fehlerhafte …

  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 317/21

    Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittskarten bei coronabedingter Absage der …

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • BGH, 01.12.2022 - I ZR 28/22

    Keine Verpflichtung zur Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung; …

  • OLG Dresden, 04.11.2020 - 1 U 995/20

    Unfallschadenregulierung, Mietwagenkosten, OLG Dresden

  • BGH, 15.05.2024 - VIII ZR 226/22

    Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von …

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 205/17

    Ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen …

  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 72/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit eines Teilurteils bei gleichzeitiger …

  • BGH, 06.12.2011 - XI ZR 401/10

    Darlehensvertrag zur Finanzierung einer mittelbaren Beteiligung an einem …

  • BGH, 15.10.2024 - XI ZR 39/24

    Anlaufen der Widerrufsfrist trotz Kaskadenverweisung in Widerrufsinformation …

  • BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 290/19

    Eigener wirtschaftlicher Wert der Feststellung des Annahmeverzugs im Falle einer …

  • BGH, 04.07.2023 - XI ZR 118/22

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags …

  • OLG Stuttgart, 13.04.2021 - 16a U 718/20

    Haftung eines Fahrzeugherstellers beim Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer …

  • OLG Oldenburg, 28.11.2024 - 14 U 73/24

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Elektroauto durch Erklärung des …

  • AG Saarbrücken, 09.11.2005 - 42 C 204/05

    Kein Fernabsatzvertrag nach Besuch im Autohaus und Probefahrt

  • RG, 10.06.1913 - V 93/13

    Wer hat den Gewahrsam am Inhalt eines verschlossenen Behältnisses, das sich im …

  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

  • BGH, 22.07.2025 - VIII ZR 5/25

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …

    Die hierzu vom Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 57/24, aaO Rn. 78) geäußerte Annahme, die Beklagte könne im Rahmen des Bestellprozesses jeweils abfragen, ob der Vertrag zu Zwecken geschlossen werde, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers zuzurechnen seien, führt nicht weiter.

    Rn. 27 Denn diese insoweit unvollständige und damit diesbezüglich unzutreffende Information ist nicht geeignet, den Verbraucher irrezuführen oder ihn von der Geltendmachung seines Widerrufsrechts abzuhalten, weil sie dem Verbraucher gegenüber der gesetzlichen Regelung keine Einschränkung, sondern lediglich eine (vermeintliche) Erweiterung des Anwendungsbereichs seines Widerrufsrechts vermittelt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. April 2025 - 9 U 31/24 [Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter VIII ZR 149/25], entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 57/24, juris Rn. 88 f. [Revision anhängig unter VIII ZR 62/25]).

  • OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24

    Fernabsatzrecht: Folgen einer lediglich abstrakten Widerrufsbelehrung über die …

    Ergänzend macht er unter Bezugnahme auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 26.8.2024 in dem Parallelverfahren 6 U 57/24 geltend, die Belehrung sei unzureichend, weil sie den Verbraucher nicht dahin informiere, dass ihm ein Widerrufsrecht zustehe, sondern die Beurteilung dieser Frage dem Verbraucher überlasse.

    Rn. 55 Diese dort offen gelassene Frage ist nach Auffassung des Senats zu verneinen (…vgl. ausführlich Senat, Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 53 ff., juris;… - 6 U 36/24 -, Rn. 51 ff., juris; - 6 U 57/24 -, Rn. 62 ff., juris).

    Rn. 59 Danach ist die Belehrung der Beklagten nicht gesetzeskonform, weil dem Kläger nicht mitgeteilt wird, dass er zum Widerruf berechtigt ist, sondern die Beurteilung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen des Bestehens eines Widerrufsrechts ihm überlassen bleibt (…vgl. Senat, Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 66 ff., juris;… - 6 U 36/24 -, Rn. 64 ff., juris; - 6 U 57/24 -, Rn. 75 ff., juris).

    Rn. 109 Da die Beklagte im Hinblick auf das bei dem Rückgabeversuch am 17.4.2024 unterbreitete tatsächliche Angebot nach § 294 BGB mit der Rücknahme des Fahrzeugs auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung zur Rückgabe des Fahrzeugs in Annahmeverzug geraten ist (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 57/24 -, Rn. 106 ff., juris), hat der Kläger, dem ein entsprechendes Feststellungsinteresse zukommt, auch Anspruch auf Feststellung des Annahmeverzugs.

  • BGH, 07.01.2026 - VIII ZR 62/25

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …

    Rn. 7 Das Berufungsgericht (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 57/24, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - im Wesentlichen ausgeführt:.

    Auch die Muster-Widerrufsbelehrung verwendet im Übrigen Rechtsbegriffe, ohne sie näher zu verdeutlichen, zum Beispiel den vom Berufungsgericht beanstandeten Begriff des "Vertragsschlusses" (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 57/24, juris Rn. 89) beziehungsweise den Begriff des "Vertragsabschlusses" (so die Muster-Widerrufsbelehrung, siehe Gestaltungshinweis 1a) oder den Begriff der "Teilsendung" (siehe Gestaltungshinweis 1d), dessen Verständnis in Parallelverfahren im Streit war (…vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24, NJW 2025, 1268 Rn. 27).

  • KG, 13.10.2026 - 14 U 136/25
    Die hierzu vom Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 57/24, aaO Rn. 78) geäußerte Annahme, die Beklagte könne im Rahmen des Bestellprozesses jeweils abfragen, ob der Vertrag zu Zwecken geschlossen werde, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers zuzurechnen seien, führt nicht weiter.

    Rn. 57 Denn diese insoweit unvollständige und damit diesbezüglich unzutreffende Information ist nicht geeignet, den Verbraucher irrezuführen oder ihn von der Geltendmachung seines Widerrufsrechts abzuhalten, weil sie dem Verbraucher gegenüber der gesetzlichen Regelung keine Einschränkung, sondern lediglich eine (vermeintliche) Erweiterung des Anwendungsbereichs seines Widerrufsrechts vermittelt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. April 2025 - 9 U 31/24 [Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter VIII ZR 149/25], entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 57/24, juris Rn. 88 f. [Revision anhängig unter VIII ZR 62/25]).

  • OLG Koblenz, 29.04.2025 - 9 U 1116/24

    Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen PKW-Kaufvertrags: Besonderer …

    Rn. 86 Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart die Auffassung vertritt, die zitierte Entscheidung enthalte keine Ausführungen zu der vorgelagerten Frage, ob das Gesetz bei richtlinienkonformer Auslegung dem Unternehmer eine Widerrufsbelehrung gestattet, in der lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts abstrakt wiedergegeben werden, sodass dem Verbraucher die Subsumtion unter die beschriebenen Tatbestandsmerkmale überlassen bleibt, ohne dass ihm konkret mitgeteilt wird, ob in seinem Fall ein Widerrufsrecht besteht oder nicht, was zu verneinen sei (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.03.2025 - 6 U 57/24 -, Rn. 61 ff., juris, sowie Urteile vom 11.03.2025 - 6 U 12/24 und 6 U 36/24 -), ist dem nicht zuzustimmen.

    Rn. 92 In möglichen Zweifelsfällen wird dem Kunden letztlich das Risiko einer falschen Einschätzung seiner Verbrauchereigenschaft auch nicht abgenommen, wenn er im Rahmen einer seitens des Oberlandesgerichts Stuttgart vorgeschlagenen Abfrage durch die Beklagte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 11.03.2025 - 6 U 57/24 -, Rn. 78, juris) die Frage beantworten muss, ob der Vertrag zu Zwecken geschlossen wird, die "überwiegend" weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers zuzurechnen sind.

    Rn. 95 Soweit - worauf das Oberlandesgericht Stuttgart ebenfalls hinweist (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.03.2025 - 6 U 57/24 -, Rn. 68, juris) - den Unternehmer nach Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB die Pflicht trifft, den Verbraucher darüber zu informieren, wenn das Widerrufsrecht ausnahmsweise ausgeschlossen ist oder erlöschen kann, ergibt sich daraus nichts anderes.

    Rn. 99 Soweit das Oberlandegericht Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.03.2025 - 6 U 57/24 -, Rn. 80 - 81, juris) in Abweichung von dieser Entscheidung davon ausgeht, dass der Lauf der Widerrufsfrist allein durch diese Unrichtigkeit gehemmt werde, ist dem nicht zuzustimmen.

    Rn. 111 Der Umstand, dass das Oberlandesgericht Stuttgart in Abweichung von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.02.2025 (VIII ZR 143/24) die Auffassung vertreten hat, die verwendete Widerrufsbelehrung genüge den Anforderungen des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB nicht, da der Verbraucher nicht darüber informiert werde, dass ihm ein Widerrufsrecht zustehe und die Belehrung im Hinblick auf die Kostentragungspflicht für die Warenrücksendung unrichtig sei (vgl. OLG Stuttgart, Urteile vom 11.03.2025 - 6 U 57/24, 6 U 12/24 und 6 U 36/24 sowie obige Ausführungen zu II.Nr. 3 f und g) nötigt den der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgenden Senat nicht zu einer Divergenzvorlage (vgl. BGH, NJW 1959, 1450, 1451 - zu § 121 Abs. 2 GVG; Senat…, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - Verg 8/14 -, juris, Rn. 24 , m.w.N und OLG Dresden…, Beschluss vom 10.07.2003 - Wverg 16/02 -, juris, Rn. 30, m.w.N. - jeweils zu 124 Abs. 2 GWB a.F.;… Feilcke in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Aufl. 2023, § 121 GVG, Rn. 26, m.w.N.;… Reidt/Stickler/Glahs-Stickler, Vergaberecht, 5. Aufl. 2024, § 179 GWB, Rn. 13).

  • OLG Hamm, 19.02.2026 - 34 U 6/25

    Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises nach Widerruf der auf den Abschluss eines …

    Rn. 48 Die Belehrung über die Rücksendekosten sei nämlich in Übereinstimmung mit der Auffassung des OLG Stuttgart in dessen Urteilen vom 11.03.2025 (Az.: 6 U 12/24, 6 U 36/24 und 6 U 57/24, juris) fehlerhaft.

    Rn. 109 Mit aktuellem Urteil vom 07.01.2026 hat der BGH seine Rechtsauffassung nochmals bekräftigt und auch die Vorlage an den EuGH für nicht geboten erachtet (vgl. BGH…, Urt. vom 07.01.2026, Az.: VIII ZR 62/25, juris); dieser Entscheidung lag das - vom Kläger mehrfach zitierte - Urteil des OLG Stuttgart vom 11.03.2025 (Az.: 6 U 57/24, juris) zugrunde.

    Zwar verhält sich, worauf das OLG Stuttgart im Rahmen seiner Entscheidungen vom 11.03.2025 (Az.: 6 U 12/24, 6 U 36/24 und 6 U 57/24, juris) hingewiesen hat, der Beschluss des BGH vom 25.02.2025 nicht ausdrücklich dazu, ob das Gesetz bei richtlinienkonformer Auslegung dem Unternehmer eine Widerrufsbelehrung gestattet, in der lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts abstrakt wiedergegeben werden, sodass dem Verbraucher die Subsumtion unter die beschriebenen Tatbestandsmerkmale überlassen bleibt, ohne dass ihm konkret mitgeteilt wird, ob in seinem Fall ein Widerrufsrecht besteht oder nicht.

    Zudem hat der BGH das Urteil des OLG Stuttgart vom 11.03.2025 (Az.: 6 U 57/24, juris) auch mit aktuellem Urteil vom 07.01.2026 insoweit aufgehoben, als darin zum Nachteil der hiesigen Beklagten erkannt worden ist und die Berufung des dortigen Klägers gegen das klageabweisende landgerichtliche Urteil zurückgewiesen (BGH…, Urt. vom 07.01.2026, Az.: VIII ZR 62/25, juris).

  • OLG Braunschweig, 18.12.2025 - 9 U 69/25

    Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises der Fahrzeugkäuferin weder aufgrund …

    Die Widerrufsbelehrung sei - wie das Oberlandesgericht Stuttgart zutreffend erkannt habe (Urteile vom 11.03.2025 - 6 U 12/24, 6 U 36/24 und 6 U 57/24) - fehlerhaft, weil sie lediglich abstrakt über die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen eines Widerrufsrechts belehre, ohne dem Verbraucher gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB mitzuteilen, ob ihm im konkreten Einzelfall ein solches zustehe.

    Hinsichtlich der Telefonnummer hat es sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen (…OLG Stuttgart, Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24, BeckRS 2025, 3662, Rn. 34;… 6 U 36/24, BeckRS 2025, 3663, Rn. 32; 6 U 57/24, BeckRS 2025, 3664, Rn. 46).

  • OLG Bamberg, 22.12.2025 - 4 U 43/25

    Widerrufsbelehrung, Verbrauchsgüterkauf, Nacherfüllungsverlangen, Rücktritt, …

  • OLG Braunschweig, 18.12.2025 - 9 U 71/25

    Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises der Fahrzeugkäuferin weder aufgrund …

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (…Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24, BeckRS 2025, 3662, Rn. 34;… 6 U 36/24, BeckRS 2025, 3663, Rn. 32; 6 U 57/24, BeckRS 2025, 3664, Rn. 46) und das Oberlandesgericht Celle (…Beschluss vom 19. März 2025 - 7 U 76/24, BeckRS 2025, 4662, Rn. 5) haben sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen.

    Hinsichtlich der Telefonnummer hat es sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen (…OLG Stuttgart, Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24, BeckRS 2025, 3662, Rn. 34;… 6 U 36/24, BeckRS 2025, 3663, Rn. 32; 6 U 57/24, BeckRS 2025, 3664, Rn. 46).

  • OLG Braunschweig, 26.11.2025 - 9 U 71/25

    Tesla, Internet, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfrist, Fahrzeug, Pkw, …

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (…Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24, BeckRS 2025, 3662, Rn. 34;… 6 U 36/24, BeckRS 2025, 3663, Rn. 32; 6 U 57/24, BeckRS 2025, 3664, Rn. 46) und das Oberlandesgericht Celle (…Beschluss vom 19. März 2025 - 7 U 76/24, BeckRS 2025, 4662, Rn. 5) haben sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen.

    Rn. 114 Hinsichtlich der Telefonnummer hat es sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen (…OLG Stuttgart, Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24, BeckRS 2025, 3662, Rn. 34;… 6 U 36/24, BeckRS 2025, 3663, Rn. 32; 6 U 57/24, BeckRS 2025, 3664, Rn. 46).

  • OLG Stuttgart, 04.02.2026 - 6 U 115/24

    Aussetzung eines Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über Vorlage des BGH zu …

  • OLG Oldenburg, 28.04.2025 - 9 U 31/24
  • BGH, 05.05.2026 - VIII ZR 185/25

    Beschwerde des Klägers gegen Nichtzulassung der Revision im Beschluss des OLG …

  • OLG Braunschweig, 18.12.2025 - 9 U 5/25

    Kein Anspruch des Klägers auf Rückabwicklung des unter Verwendung des Onlineshops …

  • OLG Celle, 19.03.2025 - 7 U 76/24

    Fahrzeug; Widerrufsbelehrung; Transparenzgebot; Irreführung; Ordnungsgemäßheit …

  • OLG Frankfurt, 19.08.2025 - 11 U 105/23

    Kein Widerruf des Kaufvertrags über Neuwagen wegen Nicht-Angabe der Telefonnummer …

  • OLG Celle, 20.03.2025 - 7 U 77/24

    Fahrzeug; Teilsendung; Widerrufsbelehrung; Transparenzgebot; Irreführung; …

  • OLG Brandenburg, 06.05.2026 - 4 U 32/25

    Kein Anspruch der Klägerin auf Vergütung für Herstellung und Lieferung eines …

  • OLG Frankfurt, 20.01.2026 - 25 U 61/25

    Rückzahlungsansprüche nach erklärtem Widerruf eines Kaufvertrags über einen Pkw

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10789
OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24 (https://dejure.org/2025,10789)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2025 - 6 U 57/24 (https://dejure.org/2025,10789)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2025 - 6 U 57/24 (https://dejure.org/2025,10789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Beanspruchung von Auskunft über erfolgreiche Mitbewerber und die Gründe der Auswahlentscheidung; Erfolglose Bewerbung um eine von der beklagten Stadt ausgeschriebene Stelle zur Vorbereitung eines möglichen Schadensersatzanspruchs

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beanspruchung von Auskunft über erfolgreiche Mitbewerber und die Gründe der Auswahlentscheidung; Erfolglose Bewerbung um eine von der beklagten Stadt ausgeschriebene Stelle zur Vorbereitung eines möglichen Schadensersatzanspruchs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24
    Um diesen Anspruch zu gewährleisten, hat der Dienstherr die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07, NVwZ 2007, 1178, 1179;… Beschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11, NVwZ 2012, 368, Rn. 12) und den unterlegenen Bewerber hierüber in Kenntnis zu setzen oder ihm Gelegenheit zu geben, von den schriftlich niedergelegten Auswahlerwägungen durch Akteneinsicht Kenntnis zu nehmen (…vgl. Hecht, in: Böhle, Kommunales Personal- und Organisationsmanagement, 2. Auflage 2022, § 5 Einstellungs- und Stellenbesetzungsverfahren, Rn. 146 m.w.N.).

    Anderenfalls wäre der unterlegene Bewerber darauf verwiesen, die Auswahlentscheidung des Dienstherrn gewissermaßen "ins Blaue hinein" in einem gerichtlichen Verfahren anzugreifen, um überhaupt nur die tragenden Erwägungen der Auswahlentscheidung zu erfahren, was ihm nicht zuzumuten ist (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 C 12.20

    Ausschluss von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen bei rechtmäßigem …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24
    Dementsprechend erlöschen der Bewerbungsverfahrensanspruch und mit ihm der seiner effektiven Durchsetzung dienende Auskunftsanspruch durch die "rechtsbeständige" Ernennung eines Bewerbers (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - 2 C 12/20, NVwZ 2021, 638, Rn. 32;… Hecht, in: Böhle, Kommunales Personal- und Organisationsmanagement, 2. Auflage 2022, § 5 Einstellungs- und Stellenbesetzungsverfahren, Rn. 146).

    So ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der unterlegene Bewerber, der eine Verletzung seines Rechtes aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend machen will, wegen des Grundsatzes der "Ämterstabilität" das weitere Verfahren mit dem Ziel anhalten muss, die Ernennung des ausgewählten Bewerbers zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - 2 C 12/20, a.a.O., Rn. 24).

  • LG Cottbus, 25.04.2024 - 1 O 18/22
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 25.04.2024, Az. 1 O 18/22, wird zurückgewiesen.

    das angefochtene Urteil des Landgerichts Cottbus vom 25.04.2024, Az. 1 O 18/22, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,.

  • BGH, 28.07.2022 - I ZR 141/20

    Elektronischer Pressespiegel II - Reichweite urheberrechtlicher …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24
    Ein allgemeiner Auskunftsanspruch, der auf die Ausforschung der tatsächlichen Grundlagen und Beweismittel für etwaige Ansprüche gerichtet ist, besteht nicht (BGH, Urteil vom 28.07.2022 - I ZR 141/20, GRUR 2022, 1427, Rn. 120).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24
    Danach hat jeder Bewerber um das Amt ein Recht darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet, insbesondere diese nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, s. etwa BVerfG…, Beschluss vom 07.08.2024 - 2 BvR 418/24, NVwZ 2024, 1832, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09, NJW 2011, 695, Rn 21).
  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24
    Im Allgemeinen hat ein abgelehnter Stellenbewerber gegen den Arbeitgeber zwar keinen Anspruch auf Auskunft darüber, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und gegebenenfalls nach welchen Kriterien die Einstellung erfolgt ist (vgl. BAG…, Beschluss vom 20.05.2010 - 8 AZR 287/08, NZA 2010, 1006, Rn. 25 ff.; s. hierzu auch EuGH, Urteil vom 19.04.2012 - C-415/10, NJW 2012, 2497).
  • BVerfG, 14.01.2025 - 1 BvR 548/22

    Polizeikosten Hochrisikospiele - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24
    In Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - der nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle garantiert (st. Rpsr., s. etwa BVerfG, Urteil vom 14.01.2025 - 1 BvR 548/22, NJW 2025, 1037, Rn. 48) - folgt hieraus der Anspruch des nicht ausgewählten Bewerbers, das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern im Streitfall effektiv gerichtlich geltend machen zu können (…statt vieler Brosius-Gersdorf, in: Dreier, GG, 3. Auflage 2015, Art. 33 GG, Rn. 131 m.w.N.).
  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24
    Ohne weiteres ist daher davon auszugehen, dass die Beklagte vermittels der Streithelferin eine Aufgabe der Daseinsvorsorge wahrnimmt und nicht, jedenfalls nicht vorrangig, erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 12.04.2016 - 9 AZR 673/14, BeckRS 2016, 70120, Rn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.2021 - III ZR 175/19

    Auskunftsansprüche zwischen Trägern der Jugendhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24
    Nur für die Schadensentstehung reicht die bloße Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2021 - III ZR 175/19, BeckRS 2021, 6631, Rn. 44 m.w.N.).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2025 - 6 U 57/24
    Dieser im Beamtenrecht entwickelte Grundsatz gilt gleichermaßen für Stellen, die mit Arbeitnehmern besetzt werden (vgl. BAG, Urteil vom 18.09.2007 - 9 AZR 672/06, BeckRS 2008, 50551, Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

  • BVerfG, 07.08.2024 - 2 BvR 418/24

    Verfassungsbeschwerde gegen die Besetzung der OVG-Präsidentenstelle in …

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Nichtannahmebeschluss: Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich …

  • BGH, 09.11.2017 - III ZR 610/16

    Beteiligung an einem geschlossenen Filmfonds: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht …

  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen …

  • LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Untersagung der …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2009 - 11 Ta 140/09

    Prozesskostenhilfeantrag - arbeitsrechtliche Konkurrentenklage - Anspruch des …

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