Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 14.03.1986 | Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987

Rechtsprechung
   EuGH, 08.03.1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1126
EuGH, 08.03.1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86 (https://dejure.org/1988,1126)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86 (https://dejure.org/1988,1126)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86 (https://dejure.org/1988,1126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 1 Abs. 1 Buchst. d Anhang III; ; Beamtenstatut Art. 3 Abs. 3 Anhang III; ; Beamtenstatut Art. 5 Anhang III

  • EU-Kommission PDF

    Sergio / Kommission

    Beamte - Internes Auswahlverfahren

  • EU-Kommission

    Sergio / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmäßigkeit der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Zusammensetzung des Prüfungsausschusses; Klage gegen die Nichtzulassung zu einem Auswahlverfahren; Frist für die Beanstandung der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Auswahlverfahren auf Grund von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Klage - Klage gegen die Nichtzulassung zu einem Auswahlverfahren - Rügen, mit denen die Rechtswidrigkeit der nicht rechtzeitig beanstandeten Ausschreibung eines Auswahlverfahrens geltend gemacht wird - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.03.1985 - 12/84

    Kypreos / Rat

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 27. März 1985 in der Rechtssache 12/84 ( Kypreos/Rat, Slg. 1985, 1005 ) entschieden hat, ist es jedoch nicht seine Sache, die Wertungen nachzuprüfen, die der Prüfungsausschuß insoweit in voller Unabhängigkeit vorgenommen hat.

    52 Wie der Gerichtshof jedoch in seiner Rechtsprechung eingeräumt hat ( siehe die Urteile vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 111/83, Picciolo/Parlament, Slg. 1984, 2323, und vom 27. März 1985 in der Rechtssache 12/84, Kypreos/Rat, Slg. 1985, 1005 ) können Erläuterungen, die im Laufe des Verfahrens gegeben werden, in aussergewöhnlichen Fällen die Rüge der unzureichenden Begründung gegenstandslos machen, so daß sie die Aufhebung der fraglichen Entscheidung nicht mehr rechtfertigt.

  • EuGH, 30.05.1984 - 111/83

    Picciolo / Parlament

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    52 Wie der Gerichtshof jedoch in seiner Rechtsprechung eingeräumt hat ( siehe die Urteile vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 111/83, Picciolo/Parlament, Slg. 1984, 2323, und vom 27. März 1985 in der Rechtssache 12/84, Kypreos/Rat, Slg. 1985, 1005 ) können Erläuterungen, die im Laufe des Verfahrens gegeben werden, in aussergewöhnlichen Fällen die Rüge der unzureichenden Begründung gegenstandslos machen, so daß sie die Aufhebung der fraglichen Entscheidung nicht mehr rechtfertigt.
  • EuGH, 11.03.1986 - 294/84

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    13 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84 ( Adams und andere/Kommission, Slg. 1986, 977 ) entschieden habe, müsse ein Beamter, der der Auffassung sei, eine Ausschreibung eines Auswahlverfahrens beschwere ihn, da sie rechtswidrig sei, die Ausschreibung rechtzeitig anfechten.
  • EuGH, 16.10.1975 - 90/74

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    17 Hierzu genügt der Hinweis, daß, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74 ( Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123 ) ausgeführt hat, diese Bestimmung in dem Sinne auszulegen ist, daß dann, wenn Mitglieder des Prüfungsausschusses Beamte sind, diese mindestens der gleichen Besoldungsgruppe angehören müssen, die für den zu besetzenden Dienstposten vorgesehen ist, ohne daß jedoch die Mitglieder oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses notwendigerweise Beamte sein müssten.
  • EuGH, 09.06.1983 - 225/82

    Verzyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    50 Zwar hat es der Gerichtshof im Urteil vom 9. Juni 1983 in der Rechtssache 225/82 ( Verzyck/Kommission, Slg. 1983, 1991 ) zugelassen, daß der Prüfungsausschuß in einem Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl den Bewerbern in einem ersten Stadium lediglich eine Mitteilung über die Kriterien und das Ergebnis der Auswahl zukommen lässt und individuelle Erklärungen erst später den Bewerbern gibt, die dies ausdrücklich verlangen.
  • EuGH, 08.03.1988 - 73/86

    Rechtsmäßigkeit der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Zusammensetzung des …

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    1 Die Kläger Giovanni Sergio ( Rechtssache 64/86 ), Josefa Knäpen ( Rechtssache 71/86 ), Maurizio Zampetti ( Rechtssache 72/86 ), Maria-Luisa Mascarello D' Erme ( Rechtssache 73/86 ) und Mario Costacurta ( Rechtssache 78/86 ), Beamte der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, haben mit Klageschriften, die am 6., 12. und 13. März 1986 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, Klage erhoben auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das interne Auswahlverfahren KOM/A/8/84, sie zum Ausbildungsabschnitt dieses Auswahlverfahrens nicht zuzulassen.
  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte …

    Der Kläger könne die Eröffnung dieses Auswahlverfahrens jetzt nicht mehr anfechten, da er dies nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes binnen drei Monaten nach Ausschreibung des Auswahlverfahrens durch Einlegung einer Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts hätte tun müssen (Urteile vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams/Kommission, Slg. 1986, 977, 988, und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio/Kommission, Slg. 1988, 1399, 1430).

    Es ist ferner festzustellen, daß der Kläger, wenn er die Entscheidung der Eröffnung eines Auswahlverfahrens oder den Inhalt der Ausschreibung des Auswahlverfahrens beanstanden wollte, binnen drei Monaten ab Ausschreibung des Auswahlverfahrens Beschwerde hätte erheben müssen (…vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams, a. a. O., S. 988, und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., S. 1429 ff.).

    Da der Kläger die Entscheidung der Eröffnung des Auswahlverfahrens CJ 32/88 nicht fristgerecht angefochten hat, kann er sich nicht auf Klagegründe in Zusammenhang mit der angeblichen Fehlerhaftigkeit dieser Entscheidung stützen, um die Aufhebung der Weigerung, ihn auf die Eignungsliste zu setzen, zu verlangen (…vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams, a. a. O., und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Bezueglich der Stellung von Herrn Dastis als Beamter auf Zeit verweist er auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach weder der Vorsitzende noch die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses unbedingt Beamte sein müssten (Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, 1136, und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes fordert nämlich Artikel 3 des Anhangs III des Statuts nicht, daß die Mitglieder eines Prüfungsausschusses Beamte sein müssen (…Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck, a. a. O., und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verfüge der Prüfungsausschuß eines Auswahlverfahrens über ein weites Ermessen bezueglich der Modalitäten und der Einzelheiten der Prüfungen (…Urteile vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens, a. a. O., und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Der Gemeinschaftsrichter kann die Auswahl der Prüfungsaufgaben nur dann beanstanden, wenn diese den in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens festgelegten Rahmen überschreitet oder nicht mit dem Zweck der Prüfung oder des Auswahlverfahrens in Einklang steht (Urteile des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., …und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens, a. a. O.).

    Dagegen schließt es die Verpflichtung zur Geheimhaltung nicht aus, daß jedem Bewerber die zahlenmässigen Ergebnisse mitgeteilt werden, die er bei der Bewertung seiner Befähigungsnachweise oder für seine Prüfungsleistungen erzielt hat (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., S. 1439, und vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti, Slg. 1983, 2421, 2436).

    Daraus ergibt sich, daß die unzureichende Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht mehr als Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift betrachtet werden kann, die für sich genommen ihre Aufhebung rechtfertigen würde (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines …

    {FN:6} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 50 und 51), aus dem sich ergibt, dass die Verwaltung ihre Pflicht, ihre Entscheidungen im Rahmen eines Auswahlverfahrens hinreichend zu begründen, nicht erfüllt, wenn sie sich "[darauf] beschränkt …, die in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens vorgesehenen Kriterien zu umschreiben", und "die vom Prüfungsausschuss festgelegten spezielleren und genauen Kriterien … [nicht] an[gibt]".

    {FN:17} Urteile vom 30. Mai 1984, Picciolo/Parlament (…111/83, EU:C:1984:200, Rn. 22), vom 27. März 1985, Kypreos/Rat (…12/84, EU:C:1985:142, Rn. 8), und vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 52).

    {FN:34} Vgl. Urteile vom 6. Juli 1983, Geist/Kommission (117/81, EU:C:1983:191), vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 53), und vom 19. Januar 2010, Co-Frutta/Kommission (…T-355/04 und T-446/04, EU:T:2010:15, Rn. 100).

    {FN:46} Urteil vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 50).

  • EuGH, 11.06.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines …

    Rn. 31 Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach der Prüfungsausschuss, um den praktischen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, die bei einem Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl auftreten, berechtigt ist, in einem ersten Schritt den Bewerbern lediglich die Kriterien und das Ergebnis der Auswahl mitzuteilen, sofern er später den Bewerbern, die dies ausdrücklich verlangen, individuelle Erklärungen gibt (…Urteile vom 26. November 1981, Michel/Parlament, 195/80, EU:C:1981:284, Rn. 27…, vom 9. Juni 1983, Verzyck/Kommission, 225/82, EU:C:1983:165, Rn. 16, vom 8. März 1988, Sergio u. a./Kommission, 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 50, …sowie vom 28. Februar 1989, Basch u. a./Kommission, 100/87, 146/87 und 153/87, EU:C:1989:97, Rn. 10).

    Rn. 52 Falls die Begründung nicht fehlt, sondern unzulänglich ist, können jedoch Erläuterungen, die im Lauf des Verfahrens gegeben werden, in außergewöhnlichen Fällen diese Unzulänglichkeit heilen, so dass eine darauf bezogene Rüge die Aufhebung der fraglichen Entscheidung nicht mehr rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 1988, Sergio u. a./Kommission, 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 52, …sowie vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 51).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.1986 - 64/86 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2904
EuGH, 14.03.1986 - 64/86 R (https://dejure.org/1986,2904)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.1986 - 64/86 R (https://dejure.org/1986,2904)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 1986 - 64/86 R (https://dejure.org/1986,2904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 91 Abs. 4; ; Beamtenstatut Art. 25; ; Verfahrensordnung Art. 83 § 2

  • EU-Kommission PDF

    Sergio / Kommission

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Sergio / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Fehlende Zulassung eines Bewerbers zu einer Prüfung

  • rechtsportal.de

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN; [VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 83 PAR 2]

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,18610
Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86 (https://dejure.org/1987,18610)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.11.1987 - 64/86 (https://dejure.org/1987,18610)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. November 1987 - 64/86 (https://dejure.org/1987,18610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,18610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Giovanni Sergio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Internes Auswahlverfahren

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.04.1988 - 149/86

    Santarelli / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86
    I -· Zum ersten Streitkomplex (Rechtssachen 64, 71 bis 73, 78 und 149/86) 1412 1. Zur Zulässigkeit der Klage 149/86 1412 2. Zur Begründetheit der Klagen 1413 a) Die schriftliche Prüfung 1413 aa) "Allgemeine Kenntnisse" 1413 bb) "Arbeit anhand eines Vorgangs" 1415 cc) Obergrenze 1415.

    f) Schlußfolgerung 1419 3. Zur Begründung in der Rechtssache 149/86 1419 a) Verwendung der Beurteilungen 1419 b) Unvollständige Akte 1419.

    Nicht zum Fortbildungskurs zugelassen wurden die Kläger der Rechtssachen 64, 71 bis 73, 78 und 149/86 (die einen ersten Streitkomplex bilden).

    Nachdem ihnen noch - sei es auf die Einlegung von Beschwerden hin (Rechtssachen 64, 78, 149/86) oder sei es auf einfache Bitte um genauere Begründung und namentlich um Mitteilung der für die Bewertung der Bewerbungen maßgeblichen Kriterien - in Schreiben vom 14. Februar 1986 gewisse Erläuterungen gegeben worden waren, kam es in diesen Fällen im März und im Juni 1986 zur Anrufung des Gerichtshofes.

    B - Stellungnahme 8. Zu diesen Verfahren ist meines Erachtens folgende Stellungnahme angebracht: I - Zum ersten Streitkomplex (Rechtssachen 64, 71 bis 73, 78 und 149/86).

    Zur Zulässigkeit der Klage in der Rechtssache 149/86.

    Zu beachten ist indessen, daß der Kläger der Rechtssache 149/86 auch ein Gerichtsverfahren eingeleitet hat gegen die (im Oktober 1986) getroffene Entscheidung der Kommission, den Invaliditätsausschuß mit dem Fall des Klägers zu befassen, sowie gegen deren Folgen, das heißt die Entscheidung vom 24. Februar 1987 (es ist dies die Rechtssache 78/87).

    11. Anlaß, die Klage 149/86 für unzulässig zu erklären, besteht demnach nicht.

    Allenfalls könnte erwogen werden, das Verfahren 149/86 auszusetzen und eine Entscheidung in der Rechtssache 78/87 abzuwarten.

    Ich werde jedenfalls die Klage 149/86 auch auf ihre Begründetheit hin überprüfen.

    Drei der Kläger (die der Rechtssachen 71, 73 und 78/86) entschieden sich für das Thema "Entwicklungshilfe"; zwei von ihnen (die der Rechtssachen 72 und 149/86) bearbeiteten das Thema "Regionaler Entwicklungsfonds", und der Kläger der Rechtssache 64/86 befaßte sich mit dem auf die Wahl des Europäischen Parlaments sich beziehenden Thema.

    Ebenso in der Rechtssache 149/86 zu verfahren, besteht dagegen meines Erachtens kein Anlaß.

    Lassen Sie mich nur noch zu der in der Rechtssache 149/86 vorgebrachten Kritik - der schriftlichen Arbeit sei vom Auswahlausschuß größeres Gewicht beigemessen worden als Elementen der Personalakte, so daß sie (entgegen der Ausschreibung) allein zum Ausschluß von der Prüfung führen konnte - sagen, daß sie nicht zutreffend erscheint.

    Dabei ergab sich für alle Kläger immerhin das Ergebnis, ihre Unterlagen seien in die mittlere von fünf Gruppen (18 Punkte) einzureihen, und nur die des Klägers der Rechtssache 149/86 wurden schlechter (mit 7 Punkten) bewertet.

    Zusätzliche Annullierungsgründe (mit weiterreichenden Konsequenzen für die Wiederholung des Auswahlverfahrens) sind also - was die verbundenen Rechtssachen 64, 71 bis 73 und 78/86 angeht (zu der Klagebegründung der Rechtssache 149/86 komme ich gleich noch) - nicht zu erkennen.

    Zur Begründung in der Rechtssache 149/86 Ich komme danach - wie angekündigt - zu der Untersuchung der besonderen, in der Rechtssache 149/86 vorgetragenen Klagehe-.

    Die Klage 149/86 schließlich ist als unbegründet abzuweisen mit der Folge, daß über die durch dieses Verfahren verursachten Kosten gleichfalls nach Artikel 70 der Verfahrensordnung zu entscheiden ist.

  • EuGH, 24.03.1988 - 228/86

    Goossens / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86
    II -Zum zweiten Streitkomplex (Rechtssache 228/86) 1421 1. Ergänzungen des Sachverhalts 1421 2. Stellungnahme 1422.

    6. Zu einem zweiten Streitkomplex gehören die Kläger in der Rechtssache 228/86.

    Da die Kläger der Rechtssache 228/86 hierbei die in der Ausschreibung erwähnte Mindestpunktzahl nicht erreichten, wurde ihnen in einem Schreiben des Leiters der Abteilung "Einstellungen" vom 17. Juni 1986 mitgeteilt, sie seien nicht auf die Reserveliste gesetzt worden (auf die letztlich nur 38 Bewerber kamen).

    Sie sind auch nicht zu sehen in der in der Rechtssache 78/86 vorgebrachten Kritik (ein Kandidat - es handelt sich um einen der Kläger der Rechtssache 228/86 - sei zur Endphase des Verfahrens zugelassen worden, obgleich er nicht über ausreichende Kenntnisse einer Sprache der Gemeinschaften verfüge) oder in dem zusätzlichen Vorbringen in der gemeinsamen Replik der verbundenen Rechtssachen 64, 71 bis 73 und 78/86 (wo davon die Rede ist, es seien die Kenntnisse einer zweiten Sprache - wie in der Ausschreibung verlangt - nicht geprüft worden und es könne eine Diskriminierung von Bewerbern italienischer Staatsangehörigkeit festgestellt werden).

    II - Zum zweiten Streitkomplex (Rechtssache 228/86).

    Aufzuheben ist auch der in der Rechtssache 228/86 angegriffene Akt des Auswahlausschusses, die Kläger nicht auf die Eignungsliste zu setzen, und es ist ebenfalls der weitergehende Klageantrag abzuweisen.

  • EuGH, 08.03.1988 - 73/86

    Rechtsmäßigkeit der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Zusammensetzung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86
    In den Rechtssachen 71 bis 73/86 ist auch davon die Rede, es sei - soweit erforderlich - die Auswahl, die der Prüfungsausschuß im Hinblick auf die Zulassung zu dem Fortbildungskurs getroffen hat, aufzuheben sowie alle Maßnahmen und Handlungen, die in deren Folge vollzogen wurden beziehungsweise noch vollzogen werden, einschließlich der Ernennungen auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Auswahlverfahrens.

    Gerügt wird vor allem, es sei bei der schriftlichen Prüfung die in der Ausschreibung enthaltene Anweisung mißachtet worden, die "allgemeineil Kenntnisse" zu prüfen, denn tatsächlich seien nach den gestellten Themen besondere Kenntnisse in bestimmten Bereichen notwendig gewesen (Rechtssachen 71 bis 73/86; in den Rechtssachen 64 und 78/86 wurde diese Rüge erst in der Replik aufgegriffen und auch in der mündlichen Verhandlung erwähnt).

    Dabei wurden ihm (so sind die unbestrittenen Erklärungen auf Seite 6 der Klageschriften in den Rechtssachen 71 bis 73/86 und auf Seite 15 f. der Replik dieser Rechtssachen zu verstehen) die genaue Aufgabenstellung und das dazugehörige Dossier erst nach der aufgrund einer allgemeinen Kennzeichnung der Aufgaben erfolgten Wahl bekanntgegeben.

    Als Zwischenergebnis läßt sich demnach festhalten, daß die Anträge auf Aufhebung der Verfügungen vom 12. Dezember 1985 fundiert sind, jedenfalls soweit es um die Klagen 71 bis 73/86 geht, in denen der soeben behandelte Klagegrund ausdrücklich formuliert worden ist.

    Dazu ist außerdem zu erwähnen, daß in der Rechtssache 73/86 im Hinblick auf von der Klägerin angeblich seit fünf Jahren ausgeübte A-Funktionen auch von einer Diskriminierung gegenüber Beamten mit gleichen Funktionen und A-Einstufung gesprochen wird und daß in der Rechtssache 64/86 (in der davon die Rede ist, es hätte die frühere Zulassung des Klägers zu einem A-Concours berücksichtigt werden müssen) beanstandet wird, daß der Auswahlausschuß des jetzt zu beurteilenden Verfahrens für seine abweichende Beurteilung keine Begründung gegeben habe.

  • EuGH, 14.07.1983 - 144/82

    Detti / Gerichtshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86
    Außerdem wird beanstandet, daß die in der Ausschreibung unter III 1 für die Zulassung zur Weiterbildung festgesetzte Obergrenze vom Auswahlausschuß zu spät korri- 1 - Siehe Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421, 2436.

    2 - Siehe Urteil in der Rechtssache 144/82.

    Richtiger ist es vielmehr, sich an das Urteil in der Rechtssache 144/82 zu halten (hier ging es um die Aufhebung einer Entscheidung, mit der die Aufnahme in eine Reserveliste nach Teilnahme an einem Auswahlverfahren abgelehnt wurde), das heißt, es ist eine billige Lösung zu suchen, ohne daß das ganze Ergebnis des Auswahlverfahrens in Frage gestellt wird.

  • EuGH, 04.12.1975 - 31/75

    Costacurta / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86
    Ich erinnere nur an die Urteile in den Rechtssachen 31/75 6, 4/78 7, 89/79 8sowie namentlich an die Urteile in den Rechtssachen 195/809.

    Somit muß es naheliegen, die angefochtenen Verfügungen nicht auch wegen Begründungsmangels aufzuheben, sondern zu diesem Klagegrund eine Haltung einzu- 5 - Siehe Urteil vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123.6 - Siehe Urteil vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75, Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563.7 - Siehe Urteil vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno und andere/ Kommission, Slg. 1978, 2403.

  • EuGH, 21.03.1985 - 108/84

    De Santis / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86
    , 225/82 10und 108/84 1.

    - Siehe Urteil vom 28. Februar 1980 in der Rechtssache 89/79, Bonu/Rat, Slg. 1980, 553.9 - Siehe Urteil vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861.10 - Siehe Urteil vom 9. Juni 1983 in der Rechtssache 225/82, Verzyck/Kommission, Slg. 1983, 1991.11 - Siehe Urteil vom 21. März 1985 in der Rechtssache 108/84, De Santis/Rechnungshof, Slg. 1985, 954.

  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86
    - Siehe Urteil vom 28. Februar 1980 in der Rechtssache 89/79, Bonu/Rat, Slg. 1980, 553.9 - Siehe Urteil vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861.10 - Siehe Urteil vom 9. Juni 1983 in der Rechtssache 225/82, Verzyck/Kommission, Slg. 1983, 1991.11 - Siehe Urteil vom 21. März 1985 in der Rechtssache 108/84, De Santis/Rechnungshof, Slg. 1985, 954.
  • EuGH, 11.03.1986 - 294/84

    Adams / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86
    - Siehe Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams u. a./Kommission, Slg. 1986, 977.
  • EuGH, 30.11.1978 - 4/78

    Salerno u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86
    Somit muß es naheliegen, die angefochtenen Verfügungen nicht auch wegen Begründungsmangels aufzuheben, sondern zu diesem Klagegrund eine Haltung einzu- 5 - Siehe Urteil vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123.6 - Siehe Urteil vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75, Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563.7 - Siehe Urteil vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno und andere/ Kommission, Slg. 1978, 2403.
  • EuGH, 16.10.1975 - 90/74

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86
    Somit muß es naheliegen, die angefochtenen Verfügungen nicht auch wegen Begründungsmangels aufzuheben, sondern zu diesem Klagegrund eine Haltung einzu- 5 - Siehe Urteil vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123.6 - Siehe Urteil vom 4. Dezember 1975 in der Rechtssache 31/75, Costacurta/Kommission, Slg. 1975, 1563.7 - Siehe Urteil vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4, 19 und 28/78, Salerno und andere/ Kommission, Slg. 1978, 2403.
  • EuGH, 09.06.1983 - 225/82

    Verzyck / Kommission

  • EuGH, 28.02.1980 - 89/79

    Bonu / Rat

  • EuGH, 10.06.1987 - 307/85

    Gavanas / ESC und Rat

  • EuGH, 27.03.1985 - 12/84

    Kypreos / Rat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht