Rechtsprechung
| EuGH, 27.09.1988 - 65/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 85
- EU-Kommission
Bayer / Süllhöfer
EWG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1
1 . Wettbewerb - Kartelle - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Begriff - Zur Beendigung eines Rechtsstreits geschlossene Vereinbarungen - EU-Kommission
Bayer / Süllhöfer
- Wolters Kluwer
Auslegung von Europarecht durch den EuGH; Schutz technischer Schutzrechte; Schutz von Gebrauchsmustern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 177; EWGV Art. 30; EWGV Art. 85
1. Wettbewerb - Kartelle - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Begriff - Zur Beendigung eines Rechtsstreits geschlossene Vereinbarungen
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung der Artikel 30 und 85 EWG-Vertrag - Rechtmäßigkeit der in einem Lizenzvertrag enthaltenen Abrede über die Unterlassung von Angriffen auf den Rechtsbestand bestimmter technischer Schutzrechte.
Verfahrensgang
- BGH, 04.02.1986 - KZR 18/84
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1987 - 65/86
- EuGH, 27.09.1988 - 65/86
- BGH, 21.02.1989 - KZR 18/84
Papierfundstellen
- NJW 1988, 3082
- GRUR Int. 1989, 56
Wird zitiert von ... (16)
- EuG, 12.12.2018 - T-691/14
Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …
Rn. 253 Der Abschluss eines Vergleichs in einem Patentrechtsstreit stellt die Parteien nicht von der Anwendung des Wettbewerbsrechts frei (vgl. Urteile vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, 65/86, EU:C:1988:448, Rn. 15, …und vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission, T-472/13, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2016:449, Rn. 118;… vgl. entsprechend Urteil vom 30. Januar 1985, BAT Cigaretten-Fabriken/Kommission, 35/83, EU:C:1985:32, Rn. 33;… vgl. auch Rn. 204 der Leitlinien von 2004 für Technologietransfer-Vereinbarungen und Rn. 237 der Leitlinien von 2014 für Technologietransfer-Vereinbarungen).Rn. 254 Demgemäß hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Abrede über die Unterlassung von Angriffen gegen ein Patent auch dann, wenn sie in einem Vertrag enthalten ist, durch den ein vor Gericht anhängiger Rechtsstreit beendet werden soll, aufgrund des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs, in dem sie steht, den Wettbewerb im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV beschränken kann (Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, 65/86, EU:C:1988:448, Rn. 14 bis 16).
Rn. 286 Die Kommission kann sich nicht auf das Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke (65/86, EU:C:1988:448), berufen, um grundsätzlich jede Möglichkeit der Anwendung der Theorie der Nebenabreden auf die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten auszuschließen.
In diesem Urteil ist der Gerichtshof zwar dem Vorbringen der Kommission, dass eine in einem Lizenzvertrag enthaltene Nichtangriffsabrede als mit Art. 101 Abs. 1 AEUV vereinbar anzusehen sei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien, nicht gefolgt und hat ausgeführt, dass Art. 101 Abs. 1 AEUV nicht zwischen Vereinbarungen, die zur Beendigung eines Rechtsstreits geschlossen werden, und solchen, mit denen andere Zwecke verfolgt werden, differenziert; er hat indes nicht ausgeschlossen, dass eine Vereinbarung über die gütliche Beilegung eines Rechtsstreits, die Nichtangriffs- und Vermarktungsverbotsklauseln enthält, aufgrund ihres rechtlichen und wirtschaftlichen Kontexts keinen wettbewerbsbeschränkenden Charakter haben kann (Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, 65/86, EU:C:1988:448, Rn. 21).
Rn. 957 Dem ist hinzuzufügen, dass die oben in Rn. 943 angesprochene Ausnahme weder dem Umstand zuwiderläuft, dass die Verknüpfung einer Lizenzvereinbarung mit einer Nichtangriffsklausel zu den Beschränkungen gehört, die von der Freistellung nach Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 772/2004 der Kommission vom 27. April 2004 über die Anwendung von [Art. 101 Abs. 3 AEUV] auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen (…ABl. 2004, L 123, S. 11) ausgenommen sind, noch der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wie sie mit dem Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (…193/83, EU:C:1986:75, Rn. 89 und 92), eingeleitet und im Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke (65/86, EU:C:1988:448), weiterentwickelt worden ist.
Rn. 961 In einem zwei Jahre später erlassenen Urteil in einer Rechtssache, die eine Vereinbarung zur gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits betraf, hat der Gerichtshof jedoch die im Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75), vertretene Auffassung nuanciert und lediglich entschieden, dass eine in einem Patentlizenzvertrag enthaltene Nichtangriffsabrede aufgrund des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs, in dem sie steht, den Wettbewerb im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV beschränken kann (Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, 65/86, EU:C:1988:448, Rn. 16).
Rn. 1664 Seit dem Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke (65/86, EU:C:1988:448), steht zudem fest, dass Vergleiche in Patentrechtsstreitigkeiten als Vereinbarungen im Sinne von Art. 101 AEUV eingestuft werden können.
- EuGH, 30.01.2020 - C-307/18
Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur …
Rn. 80 Art. 101 Abs. 1 AEUV differenziert bei der Untersagung bestimmter "Vereinbarungen" zwischen Unternehmen also nicht zwischen Vereinbarungen, die zur Beendigung eines Rechtsstreits geschlossen werden, und Vereinbarungen, mit denen andere Zwecke verfolgt werden (Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, 65/86, EU:C:1988:448, Rn. 15).Rn. 81 Vergleiche, mit denen ein Generikahersteller, der in den Markt eintreten will, die Gültigkeit eines Patents des Herstellers eines Originalpräparats zumindest zeitweilig anerkennt und sich deshalb verpflichtet, das Patent nicht anzufechten und nicht in den Markt einzutreten, können daher eine Einschränkung des Wettbewerbs bewirken (vgl. entsprechend Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, 65/86, EU:C:1988:448, Rn. 16).
Rn. 82 Auch eine Nichtangriffsabrede kann den Wettbewerb aufgrund des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs, in dem sie steht, im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV beschränken (Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, 65/86, EU:C:1988:448, Rn. 16).
- EuG, 08.09.2016 - T-472/13
Lundbeck / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Antidepressiva mit dem …
Rn. 427 Außerdem ist eine Vereinbarung nach der Rechtsprechung nicht allein deshalb dem Wettbewerbsrecht entzogen, weil sie sich auf ein Patent bezieht oder darauf abzielt, einen Patentstreit einvernehmlich beizulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, 65/86, EU:C:1988:448, Rn. 15).Rn. 486 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Art. 101 Abs. 1 AEUV nach der Rechtsprechung nicht zwischen Vereinbarungen, die zur Beendigung eines Rechtsstreits geschlossen werden, und Vereinbarungen unterscheidet, mit denen andere Zwecke verfolgt werden (Urteil Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, oben in Rn. 427 angeführt, EU:C:1988:448, Rn. 15).
Rn. 498 Selbst wenn unterstellt wird, dass die streitigen Vereinbarungen die gütliche Beilegung eines Rechtsstreits zwischen den Parteien ermöglicht hätten, genügt zudem der Hinweis, dass Art. 101 Abs. 1 AEUV nicht zwischen Vereinbarungen, die zur Beendigung eines Rechtsstreits geschlossen werden, und Vereinbarungen unterscheidet, mit denen andere Zwecke verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, oben in Rn. 427 angeführt, EU:C:1988:448, Rn. 15).
Rn. 769 Erstens trifft es zwar zu, dass das von der Kommission im angefochtenen Beschluss angeführte BIDS-Urteil (…oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) nach Abschluss der streitigen Vereinbarungen ergangen ist, doch wurde in der früheren Rechtsprechung klargestellt, dass eine Vereinbarung nicht allein deshalb dem Wettbewerbsrecht entzogen ist, weil sie sich auf ein Patent bezieht oder mit ihr ein Patentstreit gütlich beigelegt werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, oben in Rn. 427 angeführt, EU:C:1988:448, Rn. 15), und dass es offenkundig nicht zum spezifischen Gegenstand des Patents gehört und eine Beschränkung des freien Wettbewerbs darstellt, wenn die Ermessensentscheidung einer der Parteien an die Stelle von Entscheidungen der nationalen Gerichte gesetzt wird, um festzustellen, ob eine Patentverletzung vorliegt (…vgl. in diesem Sinne Urteil Windsurfing, oben in Rn. 119 angeführt, EU:C:1986:75, Rn. 52 und 92).
- BGH, 19.11.2020 - I ZR 27/19
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Gemeinschaftsmarkenverordnung und der …
Demgegenüber hat der Gerichtshof der Europäischen Union die in einem Patentlizenzvertrag enthaltene Nichtangriffsabrede bei kostenloser Lizenzerteilung oder bei Lizenzierung eines technisch überholten Verfahrens nicht als Wettbewerbsbeschränkung angesehen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1988 - 65/86, Slg. 1988, 5249 Rn. 21 = NJW 1988, 3082 - Bayer und Maschinenfabrik Hennecke).Rn. 31 (2) Auf Marken bezogene Nichtangriffsabreden können jedoch wegen Verstoßes gegen § 1 GWB oder Art. 101 Abs. 1 AEUV nach § 134 BGB nichtig sein (…vgl. EuGH, NJW 1985, 1278 Rn. 33 - BAT Cigaretten-Fabriken/Kommission; Kirchhoff, GRUR 2017, 248, 255; zum Patentrecht auch EuGH, NJW 1988, 3082 Rn. 21 - Bayer und Maschinenfabrik Hennecke; BGH…, Urteil vom 21. Februar 1989 - KZR 18/84, GRUR 1991, 558, 560 [juris Rn. 42] - Schaumstoffplatten).
- EuG, 12.12.2018 - T-677/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die Geldbuße von fast 94 Mio. …
{FN:91} Urteile vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke (65/86, EU:C:1988:448, Rn. 14 bis 16), und vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (…C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 80); vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nr. 133).{FN:92} Urteile vom 13. Juli 1966, Consten und Grundig/Kommission (56/64 und 58/64, EU:C:1966:41, S. 394), vom 18. Februar 1971, Sirena (…40/70, EU:C:1971:18, Rn. 9), vom 8. Juni 1982, Nungesser und Eisele/Kommission (…258/78, EU:C:1982:211, Rn. 28), vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (…193/83, EU:C:1986:75, Rn. 46), vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke (65/86, EU:C:1988:448, Rn. 16), und vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (…C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 49, 79, 81 und 82); vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 108 bis 112).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein …
{FN:103} Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke (65/86, EU:C:1988:448, Rn. 14 bis 16). - EuGH, 25.03.2021 - C-611/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
109 Wie das Gericht in den Rn. 277 und 317 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, ist eine Vereinbarung dem Wettbewerbsrecht nicht allein deshalb entzogen, weil sie ein Patent betrifft oder zur gütlichen Beilegung eines Patentrechtsstreits dient (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, 65/86, EU:C:1988:448, Rn. 15), und kann bei einer Vereinbarung auch dann angenommen werden, dass sie eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt, wenn sie nicht ausschließlich hierauf abzielt, sondern mit ihr auch andere, zulässige Zwecke verfolgt werden (…Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 21). - Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-438/05
NACH DEM VORSCHLAG VON GENERALANWALT POIARES MADURO DÜRFEN GEWERKSCHAFTEN …
11 bis 12), und vom 27. September 1988, Bayer und Hennecke (65/86, Slg. 1988, 5249, Randnr. 11). - BGH, 24.04.2007 - X ZR 64/04
Polymer-Lithium-Batterien
Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn mit dem Vertrag eine kostenlose Lizenz erteilt wird und der Lizenznehmer daher nicht die mit der Gebührenzahlung verbundenen Wettbewerbsnachteile zu tragen hat (EuGH, Rs. C-65/86, Slg. 1988, 5259 = GRUR Int. 1989, 56 - Bayer AG ./. Heinz Süllhöfer;… BGH, Urt. v. 21.02.1989 - KZR 18/84, GRUR 1991, 558, 560 - Kaschierte Hartschaumplatten). - BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1994 - C-393/92
Gemeente Almelo und andere gegen NV Energiebedrijf Ijsselmij. - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-250/92
Gøttrup-Klim u. a. Grovvareforeninger gegen Dansk Landbrugs Grovvareselskab AmbA.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-230/96
Cabour SA und Nord Distribution Automobile SA gegen Arnor "SOCO" SARL, …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-266/93
Bundeskartellamt gegen Volkswagen AG und VAG Leasing GmbH. - Kraftfahrzeugleasing …
- LG München I, 20.02.2008 - 21 O 19128/05
Patentlizenzvertrag: Risikoverteilung bei Vereinbarung einer Ausübungspflicht; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1987 - 65/86 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Bayer AG und Maschinenfabrik Hennecke GmbH gegen Heinz Süllhöfer.
Verfahrensgang
- BGH, 04.02.1986 - KZR 18/84
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1987 - 65/86
- EuGH, 27.09.1988 - 65/86
- BGH, 21.02.1989 - KZR 18/84
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- EuGH, 28.01.1986 - 161/84
Pronuptia
- EuGH, 25.02.1986 - 193/83
Windsurfing International / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1987 - 65/86
Die Klausel vermindert kon- 1 - Siehe das Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing, Slg. 1986, 611, Randnr. 92.2 - Siehe das Urteil vom 16. Juni 1968, Lear/Adkins, US Supreme Court Reports, 23 LEd2d Nr. 12, wo es heißt: "Licensees may be often the only individuals with enough economic incentive to challenge the patentability of an inventor's discovery.".
- EuG, 12.12.2018 - T-691/14
Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …
Aus diesem Grund ist die Verknüpfung einer Lizenzvereinbarung mit einer Nichtangriffsklausel grundsätzlich untersagt (Schlussanträge von Generalanwalt Darmon in der Rechtssache Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, 65/86, EU:C:1987:336, Nr. 8).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".