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   LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15   

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https://dejure.org/2016,15451
LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15 (https://dejure.org/2016,15451)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11.02.2016 - 7 Sa 54/15 (https://dejure.org/2016,15451)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 7 Sa 54/15 (https://dejure.org/2016,15451)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hamburg

    § 1 TVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Prämie - Fahrtkostenpauschale - Steuerfreiheit - Sachbezüge - tarifliche Anrechnungsklausel

  • IWW

    § 23 Abs. 1 MTV, § 23 Abs. 2 MTV, § 8 EStG, § 23 MTV, § ... 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, 519, 520 ZPO, § 4 Abs. 3 TVG, § 133 BGB, § 23 Abs. 2 S. 1 MTV, § 8 Abs. 2 S. 11 EStG, § 8 Abs. 1 EStG, § 8 Abs. 2 S. 1 EStG, § 8 Abs. 2 S. 9 EStG, § 362 BGB, § 322 Abs. 2 ZPO, § 394 S. 1 BGB, § 850 Abs. 1 ZPO, § 850 e Nr. 1 S. 1 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Sachbezügen und Entgelt; Unberechtigte Kürzung einer tariflichen Prämienzahlung in Höhe der vertraglich geregelten Fahrtkostenpauschale im Sicherheitsgewerbe an Verkehrsflughäfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Sachbezügen und Entgelt; Unberechtigte Kürzung einer tariflichen Prämienzahlung in Höhe der vertraglich geregelten Fahrtkostenpauschale im Sicherheitsgewerbe an Verkehrsflughäfen

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung von Sachbezügen und Entgelt

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99

    Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15
    Eine Verrechnung der Nettoprämienleistung mit der Fahrtkostenpauschale in Höhe von ? 30, 00 brutto kommt jedoch nicht in Betracht, weil eine Verrechnung von Brutto- und Nettoforderungen grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. BAG, 22.03.2000, 4 AZR 120/99; LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013, 6 Sa 414/12; zit. nach iuris).

    Der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet (BAG, 22.3.2000, 4 AZR 120/99; zit. nach iuris; ErfK-Preis, § 611 Rn. 450).

  • BAG, 13.11.1980 - 5 AZR 572/78
    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15
    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG, 16.3.1994, 5 AZR 411/92; 13.11.1980, 5 AZR 572/78; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.4.2015, 2 Sa 85/14; zit. nach iuris).

    Aufgerechnet werden kann daher stets nur gegen den pfändbaren Nettobetrag des Arbeitseinkommens (LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013, 21 Sa 866/13; BAG, 13.11.1980, 5 AZR 572/78; zit. nach iuris).

  • LAG Niedersachsen, 19.03.2015 - 4 Sa 1474/14
    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15
    Insoweit schließt sich die Kammer nach eigener Prüfung dem Urteil des Arbeitsgerichts an, die wiederum auf dem Urteil des LAG Niedersachsen (Urteil v. 19.03.2015 - 4 Sa 1474/14 -, juris) beruhen.

    Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer indes unmittelbar einen Geldbetrag, ist dies dann eine Sachlohnzuwendung im Wege der abgekürzten Leistungserbringung, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber lediglich die Übernahme der Kosten für einen Sach- oder Dienstleistungsbezug oder dessen Bezuschussung beanspruchen kann, der arbeitsrechtliche Anspruch also nicht auf eine reine Geldleistung gerichtet ist (vgl. LAG Niedersachsen, 19.03.2015, 4 Sa 1474/14, zit. nach juris m.w.N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15
    Aufgerechnet werden kann daher stets nur gegen den pfändbaren Nettobetrag des Arbeitseinkommens (LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013, 21 Sa 866/13; BAG, 13.11.1980, 5 AZR 572/78; zit. nach iuris).
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 41/10

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15
    Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmittelbar einen Geldbetrag, ist dies nur dann eine Sachlohnzuwendung im Wege der abgekürzten Leistungserbringung, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber lediglich die Übernahme der Kosten für einen Sachbezug oder dessen Bezuschussung beanspruchen kann, der arbeitsrechtliche Anspruch also nicht auf eine reine Geldleistung gerichtet ist (BFH, 11.11.2010, VI R 41/10, zit. nach juris).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15
    Zum anderen kann der Wille der Tarifvertragsparteien wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG, 19.09.2007, 4 AZR 670/06, zit. nach iuris).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und gesetzeskonformen Regelung führt (BAG, 13.10.2011, 8 AZR 514/10; zit. nach iuris m.w.N.).
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 40/09

    Kürzung einer Sonderzuwendung - Zustimmung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15
    Eine solche darf zum einen nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Frage gerichtet sein (BAG, 24.02.2010, 10 AZR 40/09; 12.12.2012, 4 AZR 267/11, zit. nach juris).
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11

    Neuer Entgelttarifvertrag - Überleitung - Redaktionsversehen

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15
    Eine solche darf zum einen nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Frage gerichtet sein (BAG, 24.02.2010, 10 AZR 40/09; 12.12.2012, 4 AZR 267/11, zit. nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Übernahme des wesentlichen Teils der

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15
    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG, 16.3.1994, 5 AZR 411/92; 13.11.1980, 5 AZR 572/78; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.4.2015, 2 Sa 85/14; zit. nach iuris).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95

    Sonderzuwendungen: tarifliche Sonderzahlung - Anrechnung eines 13. Monatsgehalts

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 6 Sa 414/12

    Aufrechnung des Arbeitgebers gegen eine Bruttolohnforderung des Arbeitnehmers -

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 125/93

    Arbeitsentgelt: Anrechnung der betrieblichen Weihnachtsgratifikation auf

  • ArbG Hamburg, 18.08.2015 - 14 Ca 240/14
  • LG Berlin, 02.09.2016 - 4 O 150/15
    Ist allerdings die Nettohöhe der Hauptforderung bekannt, ist die Aufrechnung zulässig, soweit sie sich auf die Nettohöhe bezieht (vgl. BAG, Urteil v. 22.3.2000 - 4 AZR 120/99 -, Rn. 12; Urteil vom 19.2.2004 - 6 AZR 664/02 - Rn. 28; LAG Hamburg, Urteil v. 11.2.2016 - 7 Sa 54/15 - Rn. 46; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Aufl. 2016, § 46 ArbGG Rn 17).
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