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Rechtsprechung
   BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56756
BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15 (https://dejure.org/2016,56756)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2016 - 7 ABR 13/15 (https://dejure.org/2016,56756)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 (https://dejure.org/2016,56756)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsratswahl - gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsratswahl - gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 S 1 BetrVG, § 17 Abs 4 BetrVG, § 16 Abs 1 BetrVG, § 13 Abs 2 Nr 2 BetrVG, § 13 Abs 2 Nr 1 BetrVG
    Betriebsratswahl - gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

  • IWW

    § 16 Abs. 2 BetrVG, § ... 17 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 87 Abs. 4, § 92 Abs. 3 ArbGG, § 15 Abs. 3 KSchG, § 103 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 16 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 17 Abs. 1 BetrVG, § 17 Abs. 2 BetrVG, § 17 Abs. 4 BetrVG, § 16 BetrVG, § 16 Abs. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 BetrVG, § 17 Abs. 3 BetrVG, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 9 BetrVG, § 13 Abs. 2 BetrVG, § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG, § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 22 BetrVG, § 242 BGB, § 16 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 559 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse zum Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl; Keine Beteiligung vorgeschlagener Wahlvorstandsmitgieder im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren über die Einsetzung eines Wahlvorstands; Bestellung des ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands bei einer vorzeitigen Betriebsratswahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse zum Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratswahl - gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl - und der Ablauf der Amtszeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl - und die Beteiligung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl - und die am Beschlussverfahren Beteiligten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl - und der Antrag der Gewerkschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - und die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neuwahl eines geschrumpften Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fallstricke bei Betriebsratswahlen: Bestellung eines Wahlvorstands durch die Gewerkschaft nicht immer zulässig!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 589
  • DB 2017, 854
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 185/08

    Sonderkündigungsschutz - Mitglied des Wahlvorstands

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
    Dabei kann unentschieden bleiben, ob dem durch das Arbeitsgericht bestellten Wahlvorstand vor Rechtskraft der Entscheidung eine solche Befugnis zusteht (offengelassen in BAG 26. November 2009 - 2 AZR 185/08 - Rn. 20, BAGE 132, 293).

    Der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG, der für die gerichtlich bestellten Mitglieder des Wahlvorstands schon mit der Verkündung des Einsetzungsbeschlusses beginnt (vgl. BAG 26. November 2009 - 2 AZR 185/08 - Rn. 13, aaO), ist lediglich individualrechtlicher Natur und berührte deshalb nicht die betriebsverfassungsrechtliche Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder.

  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73

    Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
    Das wäre der Fall, wenn inzwischen ein Wahlvorstand nach § 17 Abs. 1 BetrVG durch einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat bestellt oder nach § 17 Abs. 2 BetrVG durch die Betriebsversammlung gewählt worden wäre (vgl. BAG 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - zu II 3 der Gründe).

    Wird ein Wahlvorstand nach § 17 Abs. 1 BetrVG durch den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat bestellt oder nach § 17 Abs. 2 BetrVG in einer Betriebsversammlung gewählt, entfällt das Rechtsschutzinteresse für den Antrag auf Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht (vgl. zu § 17 Abs. 3 BetrVG BAG 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - zu II 3 und 4 der Gründe).

  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der …

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (…BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12;… 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13).
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 10, BAGE 138, 25).
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04

    Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
    Rn. 12 a) Der Arbeitgeber ist an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer zu beteiligen, weil er durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (…BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 - Rn. 13; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 114, 136).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04

    Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
    Diese Rechtsposition soll durch die (rechtskräftige) Entscheidung erst geschaffen werden (BAG 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 310).
  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des …

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
    Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Wahlvorstand auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft durch das Arbeitsgericht zu ergänzen (vgl. BAG 14. Dezember 1965 - 1 ABR 6/65 - zu II 6 d der Gründe, BAGE 18, 41).
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - …

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (…BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12; 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16;… 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse - …

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12;… 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16;… 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13).
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13

    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
    Rn. 12 a) Der Arbeitgeber ist an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer zu beteiligen, weil er durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 - Rn. 13; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 114, 136).
  • BAG, 06.12.1977 - 1 ABR 28/77

    Stiftung des privaten Rechts - Karitative Einrichtung - Sozialstaatsprinzip - …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 18 TaBV 996/14
  • BAG, 28.03.2017 - 2 AZR 551/16

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Entlassungsverlangen des …

    Dies verlangt eine unmittelbare Betroffenheit in einer eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Position (st. Rspr. zuletzt BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 10;… 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 12, BAGE 150, 74).

    Das Verfahren nach § 104 Satz 2 BetrVG betrifft dagegen nicht unmittelbar seine individualrechtliche Rechtsstellung, wie ein Verfahren nach § 103 Abs. 2 und 3 BetrVG (vgl. dazu BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 15).

  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Die Vorgeschlagenen erwerben eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsstellung auch nicht mit der nicht rechtskräftigen Entscheidung des Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichts über ihre Bestellung (ausführlich dazu BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 13 ff.).

    Der Arbeitgeber ist an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer zu beteiligen, weil er durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 12 mwN).

    Der deshalb grundsätzlich vorgesehene Vorrang der Bildung eines nach den Vorstellungen der Belegschaft demokratisch legitimierten Wahlvorstands (dazu auch BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 37/91 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 70, 12) ist aber dadurch gewahrt, dass es den Arbeitnehmern des Betriebs unbenommen bleibt, bis zur Rechtskraft der durch das Arbeitsgericht erfolgten Bestellung eines Wahlvorstands in einer weiteren Betriebsversammlung einen Wahlvorstand zu wählen (…vgl. BAG 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - aaO; 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 19).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich …

    Die Beteiligte Ziffer 7 ist als Arbeitgeberin an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer zu beteiligen, weil sie durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (…vgl. 20. Februar 2019 - 7 ABR 40/17 - Rn. 19, aaO; 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 16 Rn. 4).
  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

    Rn. 24 d) Die Beteiligte zu 6. ist als mitbestimmungsrechtlich betroffenes Unternehmen beteiligt, weil sie durch die mitbestimmungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (…vgl. WKS/Wißmann 5. Aufl. § 22 Rn. 59;… GMP/Spinner 9. Aufl. § 83 Rn. 39; zur Beteiligung des Arbeitgebers im Betriebsverfassungsrecht BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 12 mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 3 TaBV 23/19

    Betriebsratswahl, Wahlvorstand, Bestellung eines Wahlvorstands, Wahlversammlung, …

    Es bleibt den Arbeitnehmern des Betriebs unbenommen, bis zur Rechtskraft der durch das Arbeitsgericht erfolgten Bestellung eines Wahlvorstands selbst in einer weiteren Betriebsversammlung einen Wahlvorstand zu wählen (…BAG 7 ABR 40/17 - Rz. 41;… BAG 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - aaO; 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 19).
  • BAG, 24.09.2025 - 7 ABR 24/24

    Betriebsratswahl - Einladung zur Betriebsversammlung zum Zwecke der Wahl des …

    Die Vorgeschlagenen haben eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsstellung auch nicht durch die den Anträgen stattgebende Entscheidung des Arbeitsgerichts erlangt, weil die Bestellung des Wahlvorstands erst mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam wird (vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 15 mwN; 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 310).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2024 - 11 TaBVGa 135/24

    Betriebsratswahl bei Tesla im März 2024 kann stattfinden

    Daher findet § 16 BetrVG in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG zwar grundsätzlich entsprechende Anwendung (BAG, Beschluss vom 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - NZA 2017, 854).

    Vielmehr hat der Betriebsrat unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen, wenn das die Neuwahl erforderlich machende Ereignis eingetreten ist (BAG, Urteil vom 16. November 2017 - 2 AZR 14/17 - BAGE 161, 69; für den Fall des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG: BAG, Beschluss vom 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - NZA 2017, 854).

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 19;… 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19

    Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das gesetzliche Rentenalter - Auslegung …

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rz. 19;… 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rz. 12).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2025 - 12 TaBV 3/25

    Anfechtung einer Aufsichtsratswahl - Zurechnung von Verstößen Dritter gegen § 20 …

    Ferner ist die Arbeitgeberin als mitbestimmungsrechtlich betroffenes Unternehmen am vorliegenden Verfahren beteiligt (…BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 -, Rn. 24; BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 12).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2019 - 5 TaBV 29/18

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes - ordnungsgemäße Einladung zur …

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