Rechtsprechung
| BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesarbeitsgericht
Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften
- rechtsinformationen.bund.de
Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften - Betriebsratswahl - Anfechtung - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei unternehmensinterner Matrix-Struktur
- rechtsprechung-im-internet.de
Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften
- IWW
§ 7 Satz 1 BetrVG, § ... 99 BetrVG, § 19 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 7 BetrVG, § 19 Abs. 3 Satz 3 BetrVG, § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BetrVG, § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 613a BGB, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 7 Satz 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nrn. 1, 6 und 7 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 15 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- datenbank.nwb.de
Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Betriebsratswahl - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Betriebsratswahlen in Matrixstrukturen
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Betriebsratswahlen 2026 - Die zehn häufigsten Fehler, die es zu vermeiden gilt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsratswahl - und die unternehmensinterne Matrix-Struktur
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsratswahlen - und die mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebsratswahl: aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Betriebsratswahlen: Matrix-Führungskräfte dürfen mehrfach wählen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Betriebsratswahl: Führungskräfte in mehreren Betrieben einer unternehmensinternen Matrix-Struktur haben aktives Wahlrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Betriebsratswahl - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Betriebsratswahl - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2026, 109
- ZIP 2025, 2714
- NZA 2025, 1653
- NZG 2025, 1684
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (19)
- BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20
Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit - Eingliederung - …
Auszug aus BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Dafür kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs verfolgt (mit Bezug zur Zuständigkeit des Betriebsrats vgl. BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 28 mwN, BAGE 175, 104;… vgl. auch BAG 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 22, BAGE 144, 340).Das gilt ebenso für Arbeitnehmer, die in standortübergreifenden Teams einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck verwirklichen (mit Bezug zur Zuständigkeit des Betriebsrats vgl. BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - aaO), oder für die Zugehörigkeit von Arbeitnehmern zu aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BetrVG gebildeten betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheiten, welche nach § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG als Betrieb gelten.
Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 29 mwN, BAGE 175, 104).
Auch das vom Landesarbeitsgericht herangezogene - und als gegen die Mehrfachwahlberechtigung sprechend gewertete - Prinzip einer ortsnahen Interessenvertretung (vgl. dazu etwa BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 34, BAGE 175, 104) vermag Repräsentations- und Legitimationsdefizite nicht zu kompensieren.
Weder ist zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit innerhalb von Betriebsräumen verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein, noch muss sie einer Bindung an Weisungen einer gleichfalls im Betrieb tätigen - ihr gegenüber vorgesetzten - Person unterliegen (…zu all dem mit Bezug zu § 99 BetrVG: BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23 ff.;… 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 19; mit Bezug zur Zuständigkeit des Betriebsrats vgl. BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 43, BAGE 175, 104).
- BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Zustimmungsersetzung - Einstellung
Auszug aus BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Zudem ist eine originäre Regelungszuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 BetrVG - anders als bei der auf die "Einstellung in den Betrieb" bezogenen Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (…dazu BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 11) - nicht von vornherein aus materiell-rechtlichen Gründen ausgeschlossen und kann eröffnet sein, wenn sich aus der Organisationsstruktur selbst ergibt, dass eine rein betriebliche Regelungsmöglichkeit erkennbar entfällt (vgl. - für die vergleichbare Konstellation einer Matrix-Organisation im Rahmen der kirchlichen Mitarbeitervertretungsordnung - Ritter NZA 2024, 374, 375; vgl. ferner auch BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 35 mwN, BAGE 167, 43 mit dem Verweis auf die Rspr., dass bei § 102 BetrVG eine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Betracht kommen kann, wenn das Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben gleichzeitig zugeordnet ist).Hierfür gelten - im Sinn einer typologischen Bestimmung (vgl. Rech NZA 2025, 223, 226) - keine anderen Maßgaben als bei der Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, welche nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorliegt, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 19 mwN, BAGE 167, 43).
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung dient zwar vornehmlich den Interessen der schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 25, aaO); gleichwohl sichert es aber auch - wie der Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG zeigt - individuelle Schutzbelange des von der personellen Einzelmaßnahme betroffenen Arbeitnehmers.
- BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18
Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung
Auszug aus BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Zudem ist eine originäre Regelungszuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 BetrVG - anders als bei der auf die "Einstellung in den Betrieb" bezogenen Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (dazu BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 11) - nicht von vornherein aus materiell-rechtlichen Gründen ausgeschlossen und kann eröffnet sein, wenn sich aus der Organisationsstruktur selbst ergibt, dass eine rein betriebliche Regelungsmöglichkeit erkennbar entfällt (vgl. - für die vergleichbare Konstellation einer Matrix-Organisation im Rahmen der kirchlichen Mitarbeitervertretungsordnung - Ritter NZA 2024, 374, 375;… vgl. ferner auch BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 35 mwN, BAGE 167, 43 mit dem Verweis auf die Rspr., dass bei § 102 BetrVG eine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Betracht kommen kann, wenn das Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben gleichzeitig zugeordnet ist).Weder ist zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit innerhalb von Betriebsräumen verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein, noch muss sie einer Bindung an Weisungen einer gleichfalls im Betrieb tätigen - ihr gegenüber vorgesetzten - Person unterliegen (…zu all dem mit Bezug zu § 99 BetrVG: BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23 ff.; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 19;… mit Bezug zur Zuständigkeit des Betriebsrats vgl. BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 43, BAGE 175, 104).
- BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 36/03
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit
Auszug aus BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Die Vorschrift des § 7 Satz 1 BetrVG zur Wahlberechtigung ist eine wesentliche - weil zentrale und zwingende - Vorschrift über das Wahlrecht iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - zu B 1 der Gründe).Soweit das Landesarbeitsgericht des Weiteren unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 2004 (- 7 ABR 36/03 - zur Betriebszugehörigkeit von Außendienstmitarbeitern) und vom 13. März 1991 (- 7 ABR 89/89 - zur Betriebszugehörigkeit bei Ausbildung in mehreren Betrieben) davon ausgeht, von dem kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung vorgegebenen "Stammbetrieb" aus werde "regelmäßig das Direktionsrecht über die ihm zugeordneten Matrix-Führungskräfte ausgeübt", würden "die auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Anweisungen erteilt" und "dort falle die jedenfalls ganz überwiegende Mehrheit der gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten an", ist dies schon von den Feststellungen nicht getragen.
- BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 2/57
Betriebsratswahl - Frist zur Anfechtung - Bekanntgabe des Wahlergebnisses - …
Auszug aus BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Ebenso ist die aus der Mehrfacheingliederung folgende Mehrfachwahlberechtigung nicht - wie vom Landesarbeitsgericht angenommen - nach den Grundsätzen der Betriebsverfassung ausgeschlossen (so bereits BAG 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - zu II der Gründe; ferner auch BAG 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - BAGE 63, 200 [mit der dort ohne nähere Begründung vorausgesetzten Möglichkeit einer Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu verschiedenen Betrieben eines Unternehmens];… ebenso BeckOGK/Sutterer-Kipping Stand 1. April 2025 BetrVG § 5 Rn. 24;… BeckOK ArbR/Besgen Stand 1. März 2025 BetrVG § 7 Rn. 23;… DKW/Homburg 19. Aufl. § 7 Rn. 19 [konkret für Vorgesetzte, die keine leitende Funktion haben, aber aufgrund einer Matrix-Organisation in mehreren Betrieben eingesetzt werden];… Fitting BetrVG 32. Aufl. § 7 Rn. 83;… GK-BetrVG/Raab 12. Aufl. BetrVG § 7 Rn. 40;… MHdB ArbR/Temming 6. Aufl. § 24 Rn. 57;… Mückl in Gaul Arbeitsrecht der Umstrukturierung 2. Aufl. Rn. 10.164;… Müller Homeoffice-HdB/Müller 3. Aufl. Rn. 547;… NK-GA/Müller/Kühn 2. Aufl. BetrVG § 7 Rn. 4;… Oberthür/Chandna-Hoppe Mobile Work-HdB/Steffan Rn. 329 ["einzelfallabhängig"];… Richardi BetrVG/Thüsing 17. Aufl. BetrVG § 7 Rn. 34 aE; vgl. auch [konkret die mehrfache Eingliederung eines Arbeitnehmers in verschiedene Betriebe seines Vertragsarbeitgebers bei betriebsübergreifender Arbeit in einer Matrix-Organisation bejahend] Witschen RdA 2016, 38, 45).Diese Regelung ist während der parlamentarischen Verhandlungen in Wegfall geraten, woraus zu schließen ist, dass sie gerade nicht Gesetz werden sollte (ausf. BAG 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - zu II der Gründe).
- BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 34/23
Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe
Auszug aus BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Rn. 39 aa) Der Wahlvorstand könnte gegen § 24 Abs. 2 WO verstoßen haben, wenn er ohne das Vorliegen der dortigen personen(gruppen)bezogenen Voraussetzungen für alle wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs Süd die schriftliche Stimmabgabe eröffnet haben sollte (vgl. zu einem solchen Verstoß zuletzt etwa BAG 23. Oktober 2024 - 7 ABR 34/23 - Rn. 53 ff.;… zu § 49 3. WOMitbestG BAG 24. April 2024 - 7 ABR 22/23 - Rn. 35 ff.). - BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift
Auszug aus BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Soweit die Arbeitgeberin hierzu in der Rechtsbeschwerdeerwiderung vorgebracht hat, die Matrix-Führungskräfte würden nur "vorübergehend" bzw. "gelegentlich" und "per Videokonferenz" im Betrieb Süd tätig, handelt es sich zwar um neuen Sachvortrag, der nach dem auch im Beschlussverfahren geltenden § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht mehr berücksichtigt werden kann (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 38). - BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung
Auszug aus BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Weder ist zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit innerhalb von Betriebsräumen verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein, noch muss sie einer Bindung an Weisungen einer gleichfalls im Betrieb tätigen - ihr gegenüber vorgesetzten - Person unterliegen (zu all dem mit Bezug zu § 99 BetrVG: BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23 ff.;… 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 19;… mit Bezug zur Zuständigkeit des Betriebsrats vgl. BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 43, BAGE 175, 104). - BAG, 24.04.2024 - 7 ABR 22/23
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Briefwahloption für alle …
Auszug aus BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Rn. 39 aa) Der Wahlvorstand könnte gegen § 24 Abs. 2 WO verstoßen haben, wenn er ohne das Vorliegen der dortigen personen(gruppen)bezogenen Voraussetzungen für alle wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs Süd die schriftliche Stimmabgabe eröffnet haben sollte (…vgl. zu einem solchen Verstoß zuletzt etwa BAG 23. Oktober 2024 - 7 ABR 34/23 - Rn. 53 ff.; zu § 49 3. WOMitbestG BAG 24. April 2024 - 7 ABR 22/23 - Rn. 35 ff.). - BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89
Betriebszugehörigkeit bei Ausbildung in mehreren Betrieben
Auszug aus BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Soweit das Landesarbeitsgericht des Weiteren unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 2004 (- 7 ABR 36/03 - zur Betriebszugehörigkeit von Außendienstmitarbeitern) und vom 13. März 1991 (- 7 ABR 89/89 - zur Betriebszugehörigkeit bei Ausbildung in mehreren Betrieben) davon ausgeht, von dem kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung vorgegebenen "Stammbetrieb" aus werde "regelmäßig das Direktionsrecht über die ihm zugeordneten Matrix-Führungskräfte ausgeübt", würden "die auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Anweisungen erteilt" und "dort falle die jedenfalls ganz überwiegende Mehrheit der gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten an", ist dies schon von den Feststellungen nicht getragen. - BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11
Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19
Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum
- BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste
- BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste
- BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil
- LAG Baden-Württemberg, 13.06.2024 - 3 TaBV 1/24
Anfechtung Betriebsratswahl - Begriff der Eingliederung - Wahlberechtigung von …
- BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00
Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl
- BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88
Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben …
- BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung
- BAG, 23.09.2025 - 1 ABR 25/24
Personelle Einzelmaßnahme - Einstellung - Matrixstrukturen
Der Begriff des "fachlichen Weisungsrechts" ist - ebenso wie der des "disziplinarischen Weisungsrechts" - kein feststehender Rechtsbegriff (vgl. BAG 22. Mai 2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 33).Deshalb ist eine Einbindung in die betrieblichen Arbeitsprozesse auch nicht schon dann ausgeschlossen, wenn eine Führungskraft ein weitgehend selbständig arbeitendes Team leitet und die fachliche Führung deshalb im Arbeitsalltag keinen großen Raum einnimmt (BAG 22. Mai 2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 37).
Rn. 31 b) Die für eine Einstellung erforderliche Eingliederung in die Betriebsorganisation erfordert weder, dass die betreffende Person ihre Tätigkeit auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein (vgl. BAG 22. Mai 2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 33;… 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24 mwN).
Dem Betriebsverfassungsgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass eine Eingliederung nicht gleichzeitig in mehreren Betrieben möglich wäre (vgl. BAG 22. Mai 2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 21 mwN;… 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 22 mwN).
- BAG, 28.01.2026 - 7 ABR 23/24
Anfechtung Betriebsratswahl - Verkennung Betriebsbegriff
Aus der Bindung an die organisatorische Ausgestaltung und Leitungsmacht ergibt sich zugleich, dass eine betriebsratsfähige Einheit nicht primär räumlich, sondern vorrangig funktional zu bestimmen ist (vgl. BAG 22. Mai 2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 17; 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - zu B 1 der Gründe; Mengel FS Windbichler 2020 S. 309, 313). - LAG Hessen, 13.01.2026 - 4 TaBV 81/24 Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mithilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs (mit)verfolgt (…BAG, Beschl. v. 12.06.2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16, juris;… BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 19, juris; BAG, Beschl. v. 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 33, juris;… BAG, Beschl. v. 23.09.2025 - 1 ABR 25/24 - Rn. 12, 31, juris).
Ist ein Arbeitnehmer in mehrere Betriebe tatsächlich eingegliedert, kann er mehreren Betrieben angehören (BAG, Beschl. v. 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 21, juris).
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Bildung betriebsübergreifender Funktions- und Aufgabenbereiche eine Vorgesetztenstellung in Bezug auf Arbeitnehmer anderer Betriebe übertragen ist (BAG, Beschl. v. 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 33, juris).
Ob eine bei dem Betriebsinhaber beschäftigte Führungskraft, die als Vorgesetzte von Arbeitnehmern eines (anderen) Betriebs tätig ist, dort - in diesen anderen Betrieb - eingegliedert und damit tatsächlich in die betriebliche Arbeitsorganisation integriert wird, erfordert eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (BAG, Beschl. v. 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 30, juris).
Die Begriffe des "fachlichen Weisungsrechts" und des "disziplinarischen Weisungsrechts" sind keine feststehenden Rechtsbegriffe (BAG, Beschl. v. 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 33, juris;… BAG, Beschl. v. 23.09.2025 - 1 ABR 25/24 - Rn. 22, juris).
Davon ist typischerweise auszugehen, wenn die Führungskraft zur Durchführung der ihr obliegenden Aufgaben mit den im Betrieb tätigen Arbeitnehmern regelmäßig zusammenarbeiten muss und damit ihre fachlichen Weisungsbefugnisse auch tatsächlich wahrnimmt (…BAG, Beschl. v. 23.09.2025 - 1 ABR 25/24 - Rn. 23, juris; BAG, Beschl. v. 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 37, juris;… BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24, juris).
Wenngleich der zeitliche Umfang einer "Vor-Ort-Präsenz" von Führungskräften für deren Eingliederung nicht den Ausschlag gibt, ist bei der Gesamtwürdigung der Einzelfallumstände - in Abhängigkeit von den konkreten, die "Leitung" und "Führung" betreffenden Tätigkeiten - zu berücksichtigen, dass nicht jede vereinzelte Vor- oder Zuarbeit für den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs die Eingliederung in diesen auslöst, sondern in erster Linie durch eine regelmäßige Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern dieses Betriebs vermittelt ist (BAG, Beschl. v. 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 37, juris).
Allerdings ist eine Einbindung in die betrieblichen Arbeitsprozesse auch nicht bereits dann ausgeschlossen, wenn eine Führungskraft ein weitgehend selbständig arbeitendes Team leitet und die (fachliche) Führung deshalb im Arbeitsalltag keinen großen Raum einnimmt (…BAG, Beschl. v. 23.09.2025 - 1 ABR 25/24 - Rn. 30, juris; BAG, Beschl. v. 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 37, juris).
Die Begriffe des "fachlichen Weisungsrechts" und des "disziplinarischen Weisungsrechts" sind gerade keine feststehenden Rechtsbegriffe (BAG, Beschl. v. 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 33, juris;… BAG, Beschl. v. 23.09.2025 - 1 ABR 25/24 - Rn. 22, juris).
- BAG, 28.01.2026 - 7 ABR 26/24
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nachweis der Vollmacht
Aus der Bindung an die organisatorische Ausgestaltung und Leitungsmacht ergibt sich zugleich, dass eine betriebsratsfähige Einheit nicht primär räumlich, sondern vorrangig funktional zu bestimmen ist (vgl. BAG 22. Mai 2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 17; 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - zu B 1 der Gründe; Mengel FS Windbichler 2020 S. 309, 313). - BAG, 27.01.2026 - 1 ABR 18/25
Personelle Einzelmaßnahme - Einstellung - Matrixstrukturen
Der Begriff des "fachlichen Weisungsrechts" ist - ebenso wie der des "disziplinarischen Weisungsrechts" - kein feststehender Rechtsbegriff (vgl. BAG 22. Mai 2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 33). - BAG, 04.03.2026 - 7 ABR 39/24
Betriebsratswahl - Zuordnungsabstimmung im Betriebsteil
Die Regelungs- und Ausgestaltungskompetenz der Tarifvertragsparteien bei abweichenden Regelungen iSv. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG betrifft gerade die Zusammenfassung von Betrieben, wozu auch Betriebsteile iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gehören (vgl. BAG 22. Mai 2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 31 mwN). - LAG Hamburg, 16.09.2025 - 1 TaBV 2/24 Rn. 139 Auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.5.2025 - 7 ABR 28/24 - ändert an dem hier gefundenen Ergebnis nichts.
- LAG Baden-Württemberg, 05.03.2026 - 3 TaBV 1/24
Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe - Anfechtung - Betriebsbegriff
Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 22. Mai 2025 (Az. 7 ABR 28/24) den Beschluss des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und das Verfahren zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht mit der Begründung zurückverwiesen, dass das Landesarbeitsgericht die für die Beurteilung, ob die Matrix-Führungskräfte in den Betrieb S. eingegliedert sind (oder nicht), maßgeblichen Feststellungen und Wertungen nicht getroffen habe.
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