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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41205
BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15 (https://dejure.org/2017,41205)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2017 - 7 C 25.15 (https://dejure.org/2017,41205)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2017 - 7 C 25.15 (https://dejure.org/2017,41205)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    IZÜV § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1; IE-RL Art. 21 Abs. 5, Art. 24 Abs. 1 UAbs. 1; UmwRG § ... 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, § 2 Abs. 1; UVPG § 2 Abs. 2, Anlage 1 Nr. 13; UVP-RL Art. 4; WHG §§ 11, 27 Abs. 2 Nr. 1 und 2, §§ 29, 30, 57 Abs. 1 und 2; WRRL Art. 4 Abs. 1 Buchst. a, Art. 16 Abs. 8
    Abwasserbehandlungsanlage; Bewirtschaftungsermessen; Ist-Zustand; Luftpfad; Mindestanforderung; Phasing-Out-Verpflichtung; Stand der Technik; UVP-Pflicht; Umweltvereinigung; Verbandsklagebefugnis; Verbesserungsgebot; Verschlechterungsverbot; Vorhabenbegriff; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Bezugspunkt für die Prüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 IZÜV, § 4 Abs 1 IZÜV, Art 21 Abs 5 EURL 75/2010, Art 24 Abs 1 EURL 75/2010, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwRG
    Bezugspunkt für die Prüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots

  • Wolters Kluwer

    Abstellen bei der Prüfung des Verschlechterungsverbots in Bezug auf eine wasserrechtliche Erlaubnis auf den chemischen Ist-Zustand unter Berücksichtigung der bisherigen Einleitungen; Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb des Kraftwerkes

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kraftwerk "Staudinger": Verschlechterungsverbot bei wasserrechtlicher Erlaubnis

  • doev.de PDF

    Wasserrechtliche Erlaubnis; Verschlechterungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstellen bei der Prüfung des Verschlechterungsverbots in Bezug auf eine wasserrechtliche Erlaubnis auf den chemischen Ist-Zustand unter Berücksichtigung der bisherigen Einleitungen; Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb des Kraftwerkes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur Schadstoffbelastung des Mains erforderlich

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur Schadstoffbelastung des Mains erforderlich

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger geht weiter

  • juve.de (Kurzinformation)

    Wasserrecht: Hessen verliert Kohlestreit gegen Umweltverband

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Feststellungen zur Schadstoffbelastung des Gewässers in wasserrechtlicher Erlaubnis erforderlich

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Feststellungen zur Schadstoffbelastung des Gewässers in wasserrechtlicher Erlaubnis erforderlich

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 986
  • DÖV 2018, 419
 
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Wird zitiert von ... (105)Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15
    Ist die betreffende QK bereits in der niedrigsten Klasse eingeordnet, stellt jede Verschlechterung dieser Komponente eine Verschlechterung des Zustands eines OWK im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i WRRL dar (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 14 Rn. 479, 482 im Anschluss an EuGH…, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] - LS 2 und Rn. 70).

    Hat ein Schadstoff die Umweltqualitätsnormen bereits überschritten, ist jede weitere vorhabenbedingte messtechnisch erfassbare Erhöhung der Schadstoffkonzentration eine Verschlechterung (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 14 Rn. 578).

    Es ist grundsätzlich sachgerecht und praktikabel, die im Bewirtschaftungsplan (nach § 83 WHG) dokumentierten Zustands- und Potenzialbewertungen auch bei der Vorhabenzulassung zugrunde zu legen, sofern sie den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, des Wasserhaushaltsgesetzes und gegebenenfalls der Oberflächengewässerverordnung entsprechend zustande gekommen und die fachlichen Bewertungen vertretbar sind (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 14 Rn. 489).

    Für die Gefährdung ist auf den allgemeinen ordnungsrechtlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab abzustellen (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 14 Rn. 582).

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15
    Ist die betreffende QK bereits in der niedrigsten Klasse eingeordnet, stellt jede Verschlechterung dieser Komponente eine Verschlechterung des Zustands eines OWK im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i WRRL dar (BVerwG…, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 14 Rn. 479, 482 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] - LS 2 und Rn. 70).

    Ungeachtet der Frage, wie ein solcher fiktiver Zustand ermittelt werden soll, würde diese Betrachtungsweise dem Verbesserungsgebot auch weitgehend die erforderliche eigenständige Bedeutung (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 - Rn. 29 ff.) nehmen.

    Eine Genehmigung ist vorbehaltlich der Gewährung einer Ausnahme zu versagen, wenn das konkrete Vorhaben das Erreichen eines guten ökologischen Potenzials und/oder eines guten chemischen Zustands eines Oberflächengewässers zu dem nach der Richtlinie maßgeblichen Zeitpunkt gefährdet (EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] - Rn. 51).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15
    Allerdings hat dies die Immissionsschutzbehörde in den Blick zu nehmen und - in Abstimmung mit der Wasserbehörde und nach Maßgabe der weiteren Prüfungsergebnisse - nötigenfalls ergänzende immissionsschutzrechtliche Regelungen zu treffen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 8 D 58/08.AK - NuR 2012, 342 ).

    Mangels Regelung einer schrittweisen Reduzierung oder Einstellung von Einleitungen und Festlegung eines konkreten Zeitplans ist die Phasing-Out-Verpflichtung nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. iv i.V.m. Art. 16 Abs. 8 Satz 1 WRRL derzeit nicht in einer vollziehbaren Weise konkretisiert, so dass zwingende Vorgaben zur schrittweisen Verringerung und Einstellung aller Quecksilbereinträge nicht bestehen (vgl. etwa OVG Münster, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 8 D 58/08.AK - ZUR 2012, 372 ; OVG Hamburg, Urteil vom 18. Januar 2013 - 5 E 11.08 - ZUR 2013, 357 ; Durner/Trillmich, DVBl. 2011, 517 ; Faßbender, EurUP 2015, 178 ; Fritsch/Wiegand, I+E 2012, 14 ; Jekel/Munk, ZUR 2013, 403 ; Reidt/Schiller, NuR 2011, 624 ; Riese/Dieckmann, UPR 2011, 212 ; Spieth/Ipsen, NVwZ 2011, 536 ).

  • EuGH, 17.03.2011 - C-275/09

    Brussels Hoofdstedelijk Gewest u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15
    Der Projektbegriff bezieht sich auf Arbeiten oder Eingriffe, die zur Änderung des materiellen Zustandes führen; die bloße Verlängerung einer Betriebsgenehmigung erfüllt diese Voraussetzungen nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2011 - C-275/09 [ECLI:EU:C:2011:154] - Brüssel-Zaventem Rn. 24, 38).

    In einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren für ein UVP-pflichtiges Projekt ist sicherzustellen, dass eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn sie nicht schon auf einer früheren Stufe des Genehmigungsverfahrens erfolgt ist, zumindest bei der Erteilung einer Betriebsgenehmigung zu prüfen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2011 - C-275/09 [ECLI:EU:C:2011:154] - Rn. 38 und Tenor).

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15
    Letzteres ist regelmäßig zu verneinen, wenn und soweit eine Regelung dem Mitgliedstaat ausdrücklich einen gestalterischen Spielraum einräumt, ohne hierbei eine zwingende Mindestvorgabe zu machen (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - C-282/10 [ECLI:EU:C:2012:33] - Dominguez, Rn. 35).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15
    Die danach erlassene Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Rahmen-AbwasserVwV - vom 8. September 1989 (GMBl. S. 518) war als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift anerkannt (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 16.96 - BVerwGE 107, 338 ).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15
    Diese liegt nur vor, wenn die Bestimmung weder unter einem Vorbehalt steht noch mit einer Bedingung versehen ist und ihrem Wesen nach keiner weiteren Maßnahme des Mitgliedstaates bedarf (EuGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - C-194/08 [ECLI:EU:C:2010:386] - Gassmayr, Rn. 45).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15
    Diese zur Anfechtung durch den Baunachbarn entwickelten Grundsätze beanspruchen - unabhängig von der insoweit anderen grundrechtlichen Situation - auch für den hier zu entscheidenden Fall der Anfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch einen Umweltverband Geltung (vgl. zum Baurecht: BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 1996 - 4 B 54.96 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 132 und vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87.
  • OVG Hamburg, 18.01.2013 - 5 E 11/08

    Verfahren um das Steinkohlekraftwerk Moorburg

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15
    Mangels Regelung einer schrittweisen Reduzierung oder Einstellung von Einleitungen und Festlegung eines konkreten Zeitplans ist die Phasing-Out-Verpflichtung nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. iv i.V.m. Art. 16 Abs. 8 Satz 1 WRRL derzeit nicht in einer vollziehbaren Weise konkretisiert, so dass zwingende Vorgaben zur schrittweisen Verringerung und Einstellung aller Quecksilbereinträge nicht bestehen (vgl. etwa OVG Münster, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 8 D 58/08.AK - ZUR 2012, 372 ; OVG Hamburg, Urteil vom 18. Januar 2013 - 5 E 11.08 - ZUR 2013, 357 ; Durner/Trillmich, DVBl. 2011, 517 ; Faßbender, EurUP 2015, 178 ; Fritsch/Wiegand, I+E 2012, 14 ; Jekel/Munk, ZUR 2013, 403 ; Reidt/Schiller, NuR 2011, 624 ; Riese/Dieckmann, UPR 2011, 212 ; Spieth/Ipsen, NVwZ 2011, 536 ).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/ m³ im …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15
    Die gesetzliche Ermächtigung, durch Rechtsverordnung Anforderungen an das Ableiten von Abwasser in Gewässer festzulegen, die dem Stand der Technik entsprechen, verfolgt das Ziel, den behördlichen Vollzug im Interesse der Rechtsklarheit zu vereinheitlichen und zu erleichtern (siehe auch BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 7 C 21.00 - BVerwGE 114, 342 ).
  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 1.15

    Umweltverbandsklage; Präklusion; immissionsschutzrechtliches …

  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung …

  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen …

  • EuGH, 15.02.2017 - C-592/15

    British Film Institute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …

  • BVerwG, 22.04.1996 - 4 B 54.96

    Berücksichtigung von Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn bei Nachbarklage

  • EuGH, 29.09.1999 - C-231/97

    Van Rooij - Umwelt - Richtlinie 76/464/EWG - Begriff .Ableitung' - Möglichkeit …

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung; …

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur …

  • EuGH, 28.02.2008 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von …

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung …

  • EuGH, 21.03.2013 - C-244/12

    Die österreichische Regelung, die bei der Änderung eines Flughafens nur für …

  • BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 5.98

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Ernennung zum Berufssoldaten; Wegfall …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2021 - 21 B 1162/20

    Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme (Stromzähler) vorläufig gestoppt

    Rn. 27 Vgl. zur auf § 57 Abs. 2 Satz 1 WHG gestützten Abwasserverordnung: BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 -, juris, Rn. 38 ff.; zu den auf § 48 BImSchG gestützten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften: BVerwG, Urteile vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, juris, Rn. 12 und vom 20. Dezember 1999 - 7 C 15.98 -, juris, Rn. 9 ff. sowie Beschluss vom 10. Januar 1995 - 7 B 112.94 -, juris, Rn. 4 f.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2024 - 11 A 22.21

    Anspruch eines anerkannten Naturschutzverbandes auf Änderung des von der …

    Danach sind die Elemente der Definition von "Umweltinformationen" in § 2 Abs. 3 UIG von Relevanz, die eine 1:1-Umsetzung nicht nur der Umweltinformationsrichtlinie der EU, sondern auch der dahinter stehenden Begriffsbestimmung der Aarhus-Konvention darstellt (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - juris, Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.07.2025 - 22 A 23.40033

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer …

    Hinsichtlich der Verpflichtung zum Phasing Out sei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris) zu verweisen, durch die die vom Kläger aufgeworfenen Fragen geklärt seien.

    Die immissionsschutzrechtliche Betreiberpflicht deckt Emissionen von Luftschadstoffen, die über den Luftpfad auf das Schutzgut Wasser einwirken, mit ab; die Emissionen haben auch hinsichtlich dieses Schutzgutes eine medienbezogene abschließende Regelung erfahren (vgl. BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 44).

    Damit steht im Zusammenhang, dass der Eintrag von Quecksilber in Gewässer über den Luftpfad keine Gewässerbenutzung darstellt und für sich genommen nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig ist (vgl. BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 44).

    Da die über den Luftpfad bewirkten Emissionen der streitgegenständlichen Anlage auch hinsichtlich des Schutzgutes Wasser eine abschließende Regelung im Immissionsschutzrecht erfahren haben (BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 44; s.o. 2.), gelten hierfür auch ausschließlich die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen für Luftverunreinigungen; für die Bestimmung des Beurteilungsgebietes der Emissionen der Anlage ist dies die genannte Vorschrift der TA Luft 2002.

    Gemäß Art. 16 Abs. 8 Satz 1 WRRL unterbreitet die Kommission die Vorschläge gemäß Art. 16 Abs. 6 und 7 WRRL zumindest für die Emissionsbegrenzung von Punktquellen binnen zwei Jahren nach Aufnahme des betreffenden Stoffs in die Liste prioritärer Stoffe (vgl. BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 52).

    Mangels Regelung einer schrittweisen Reduzierung oder Einstellung von Einleitungen und Festlegung eines konkreten Zeitplans ist die Phasing-Out-Verpflichtung derzeit nicht in einer vollziehbaren Weise konkretisiert, so dass zwingende Vorgaben zur schrittweisen Verringerung und Einstellung aller Quecksilbereinträge nicht bestehen (BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 53 m.w.N.).

    Vielmehr hat sich der Richtliniengeber mit der Umweltqualitätsnorm-Richtlinie und der dazu ergangenen Änderungsrichtlinie 2013/39/EU (ABl L 226 S. 1) auf eine Definition und Überarbeitung der Umweltqualitätsnormen i.S.d. Art. 16 Abs. 7 WRRL beschränkt und bewusst auf eine weitergehende Festlegung von Maßnahmen zur Begrenzung von Emissionen prioritärer Stoffe einschließlich eines Zeitplanes auf Unionsebene im Sinne des Art. 16 Abs. 6 WRRL verzichtet (BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 53).

    Dies ergibt sich aus dem 6., 7., 8., 10. und 20. Erwägungsgrund der Umweltqualitätsnorm-Richtlinie sowie dem Vorschlag der Kommission dafür (KOM (2006) 397 endg., S. 3 und 5 f.) (BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 53).

    Die Voraussetzungen dieser mitgliedstaatlichen Verpflichtung sind nicht nur dann gegeben, wenn es an einer Einigung auf Unionsebene fehlt, weil ein Vorschlag der Kommission nach Art. 16 Abs. 6 WRRL nicht angenommen worden ist, sondern auch dann, wenn es an einem Vorschlag der Kommission gänzlich fehlt (BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 55).

    Obwohl die in Art. 16 Abs. 8 Satz 2 WRRL vorgesehene Frist zwischenzeitlich abgelaufen ist, sieht das nationale Recht keine Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen prioritärer Stoffe vor; im nationalen Recht wurden nur - durch die Oberflächengewässerverordnung - Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer festgelegt (BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 54).

    Letzteres ist regelmäßig zu verneinen, wenn und soweit eine Regelung dem Mitgliedstaat ausdrücklich einen gestalterischen Spielraum einräumt, ohne hierbei eine zwingende Mindestvorgabe zu machen (BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 56).

    Daher stellen sich nicht nur die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen, sondern auch das Ziel selbst als bedingt dar (BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 56).

    Damit fehlt es auch an der hinreichenden Bestimmtheit für eine unmittelbare Anwendung (BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 25.15 - juris Rn. 56).

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