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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09.F (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19478
VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09.F (1) (https://dejure.org/2009,19478)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.12.2009 - 7 L 2818/09.F (1) (https://dejure.org/2009,19478)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 7 L 2818/09.F (1) (https://dejure.org/2009,19478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 19 Abs 4 GG, Art 49 EG, §§ 1 ff GlSpielWStVtr, § 9 GlSpielWStVtr, Art 43 EG
    Untersagung von Sportwetten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung von Sportwetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
    Rn. 21 An dieser Rechtsprechung hat die Kammer jedoch nach Ergehen des Urteils des EuGH vom 06.03.2007 in der Rechtssache Placanica (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04, NJW 2007, 1515, Rdnr. 63 m.w.Nachw.) nicht mehr festgehalten und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der generelle Ausschluss der in einem anderen EU-Staat zugelassenen Sportwettenveranstalter vom deutschen Wettmarkt und das daran geknüpfte Verbot, solche Wetten im Inland zu vermitteln, gegen zwingendes Gemeinschaftsrecht verstößt, da dies eine unverhältnismäßige und nicht zwingend notwendige Maßnahme zur proklamierten Bekämpfung der Spielsucht darstellt.

    Rn. 22 Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 06.03.2007 in der Rechtssache Placanica (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04, NJW 2007, 1515, Rdnr. 63 m.w.Nachw.) erneut dargelegt, ein Ausschluss einer bestimmten Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern von den Ausschreibungen für die Zuteilung bestehender Konzessionen (hier zur Teilnahme am Wettmarkt) erfordere, dass das innerstaatliche Recht auch für Wirtschaftsteilnehmer aus anderen EU-Staaten nicht diskriminierende Verfahrensvorschriften vorzusehen habe, die zum einen den Schutz der den Wirtschaftsteilnehmern aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten (Äquivalenzgrundsatz) und zum anderen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz).

    Denkbar und mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren wäre auch die Vergabe einer beschränkten, allerdings angemessenen Zahl von Konzessionen zum Veranstalten und Vermitteln von EU-Sportwetten (vgl. EuGH, Urteil vom 06.03.2007, NJW 2007, 1515, Rdnr. 63 - Placanica).

    Rn. 25 "Eine nationale Regelung ist nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. EuGH…, Urteil vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 (Liga Portuguesa) -, Rn. 61;… Urteil vom 10. März 2009 - Rs. C-169/07 (Hartlauer) -, Rn. 55; Urteil vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 (Placanica) -, Rn. 53, m.w.N. aus der st. Rspr. des Gerichtshofes).

    Der Europäische Gerichtshof fordert zur Rechtfertigung einer Beschränkung der Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer mit dem Ziel der Bekämpfung der Spielsucht die kohärente Begrenzung von Tätigkeiten im Bereich des "Spiels" (vgl. EuGH, Urteil vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 (Placanica) -, Rn. 53).

    Damit bezieht sich der Europäische Gerichtshof, wie aus dem Kontext eindeutig hervorgeht, auf die Frage der Erforderlichkeit der Regelung, welche die Niederlassungsfreiheit beschränkt, nicht aber auf die - vom Gerichtshof regelmäßig vorab geprüfte und das Kohärenzgebot betreffende - Frage der Geeignetheit, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels bzw. der geltend gemachten Ziele zu gewährleisten (vgl. zum Prüfungsaufbau nur EuGH…, Urteil vom 10. März 2009 - Rs. C-169/07 (Hartlauer) -, Rn. 44 ff; Urteil vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 (Placanica) -, Rn. 49 ff.).

    Die in Bezug genommenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 24. März 1994 - Rs. C-275/92 (Schindler) -, Rn. 61, vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01 (Gambelli) -, Rn. 63 ff. und vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 (Placanica) -, Rn. 47 ff.), lassen vielmehr keinen Zweifel daran, dass ein Beurteilungsspielraum des jeweiligen Mitgliedstaates lediglich im Hinblick auf die Festlegung der mit den nationalen Beschränkungen verfolgten Ziele besteht.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
    Allerdings ist eines der Argumente des OVG Saarlouis, dass die bislang im Saarland ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht der vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geforderten kohärenten und systematischen Begrenzung von Wetttätigkeiten, um ein nationales Sportwettenmonopol vor dem Gemeinschaftsrecht zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 6.11.2003 - C-243/01, NJW 2004, 139 - Gambelli), nicht ausreichten.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 - unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).

    Der Europäische Gerichtshof hatte bereits in seinem Urteil vom 06.11.2003 in der Rechtssache Gambelli (Rs. C-243/01, NJW 2004, 139, Rdnr. 65) ausgeführt, dass aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gebotene Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit nicht über das hinausgehen dürften, was zum Erreichen des legitimen Ziels erforderlich sei.

    Das einem einzelnen (staatlichen) Veranstalter eingeräumte Sportwettenmonopol stellt insoweit lediglich einen Bereich des als Ganzes zu betrachtenden nationalstaatlichen Glücksspielwesens dar (vgl. EFTA-Gerichtshof…, Urteil vom 30. Mai 2007 - Rs. E-3/06 (Ladbrokes Ltd. ./. The Government of Norway) -, Rn. 45 und 52, unter Bezugnahme auf den EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01 (Gambelli) - im Ergebnis wie hier: VG Schleswig, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 12 A 102/06 - zur Bedeutung der Kohärenzproblematik auch: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 6 S 2082/07).

    Die in Bezug genommenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (…Urteile vom 24. März 1994 - Rs. C-275/92 (Schindler) -, Rn. 61, vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01 (Gambelli) -, Rn. 63 ff. …und vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 (Placanica) -, Rn. 47 ff.), lassen vielmehr keinen Zweifel daran, dass ein Beurteilungsspielraum des jeweiligen Mitgliedstaates lediglich im Hinblick auf die Festlegung der mit den nationalen Beschränkungen verfolgten Ziele besteht.

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
    Rn. 23 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2009 in der Rechtssache C-42/07 (NJW 2009, 3221 - Liga Portuguesa) gibt dem erkennenden Gericht keine Veranlassung, seine Rechtsprechung zur Unvereinbarkeit eines staatlichen Glücksspielmonopols mit Gemeinschaftsrecht zu ändern.

    Rn. 25 "Eine nationale Regelung ist nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 (Liga Portuguesa) -, Rn. 61;… Urteil vom 10. März 2009 - Rs. C-169/07 (Hartlauer) -, Rn. 55;… Urteil vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 (Placanica) -, Rn. 53, m.w.N. aus der st. Rspr. des Gerichtshofes).

    Entsprechendes kann nicht hergeleitet werden aus der Feststellung des Gerichtshofes, "dass der Sektor der über das Internet angebotenen Glücksspiele in der Gemeinschaft nicht harmonisiert ist" (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 (Liga Portuguesa) -, Rn. 69).

    Namentlich spricht viel dafür, dass der Aspekt des Schutzes der Glücksspieler vor Kriminalität, der allerdings grundsätzlich geeignet ist, Beschränkungen hinsichtlich der Wirtschaftsteilnehmer zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 (Liga Portuguesa) -, Rn. 63), in Verfahren der vorliegenden Art nicht als Rechtfertigungsgrund herangezogen werden kann.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
    Die Kammer sieht auch nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand derzeit noch keinen Anlass anzunehmen, dass die mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01, NJW 2006, 1261) vorgegebenen Beschränkungsmaßnahmen, um die Spielsucht einzudämmen, von Seiten der öffentlichen Lotterieveranstalter nicht in der gebotenen Weise ergriffen worden sind (zur Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht vgl. auch VGH München, Beschluss vom 02.06.2008 - 10 CS 08.1102; anders für das Saarland jedoch bereits für die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangszeit OVG Saarlouis, u.a. Beschluss vom 04.04.2007 - 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718 sowie zum Berliner Landesrecht unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrags VG Berlin, Beschluss vom 05.05.2008 - VG 35 A 108/08, NVwZ 2008, 1255; vgl. aber auch zur Vereinbarkeit des Berliner Gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag mit dem Grundgesetz BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08, NVwZ 2008, 1338; zu Niedersachsen vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08, NVwZ 2009, 1221).

    Rn. 13 "Das von der Klägerin angestrebte Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit geben, die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den Bestand eines Staatsmonopols für Sportwetten weiter zu verdeutlichen und die Rechtsfolgen einer etwaigen Unvereinbarkeit des Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht für die grenzüberschreitende Tätigkeit eines privaten Vermittlers, ggf. für die Zeit bis zum Inkrafttreten und Umsetzen der Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 einerseits und für die Zeit danach andererseits mit unterschiedlichen Ergebnissen, zu klären.".

    Auch die Gefahr der Übervorteilung der Spieler durch Täuschung über die Gewinnchancen ist bei Sportwetten mit fester Gewinnquote geringer, da Risiko und Gewinnchance aufgrund der fest vereinbarten Gewinnquoten transparenter sind als bei anderen Glücksspielen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276 (306) = Juris Rn. 103).

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
    Rn. 25 "Eine nationale Regelung ist nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. EuGH…, Urteil vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 (Liga Portuguesa) -, Rn. 61; Urteil vom 10. März 2009 - Rs. C-169/07 (Hartlauer) -, Rn. 55;… Urteil vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 (Placanica) -, Rn. 53, m.w.N. aus der st. Rspr. des Gerichtshofes).

    Damit bezieht sich der Europäische Gerichtshof, wie aus dem Kontext eindeutig hervorgeht, auf die Frage der Erforderlichkeit der Regelung, welche die Niederlassungsfreiheit beschränkt, nicht aber auf die - vom Gerichtshof regelmäßig vorab geprüfte und das Kohärenzgebot betreffende - Frage der Geeignetheit, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels bzw. der geltend gemachten Ziele zu gewährleisten (vgl. zum Prüfungsaufbau nur EuGH, Urteil vom 10. März 2009 - Rs. C-169/07 (Hartlauer) -, Rn. 44 ff;… Urteil vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 (Placanica) -, Rn. 49 ff.).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 - unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).

    Die Begrenzung der Dienstleistungsfreiheit durch die Einschränkung von Glücksspielerlaubnissen ist nur zulässig, wenn die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen nur eine erfreuliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund der betriebenen restriktiven Politik ist (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-67/98 (Zenatti) -, Slg. 1999, I-07289, Rn. 36.).

  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 - unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).

    Dieser Wert ist mit Rücksicht auf den vorläufigen Charakter des Eilverfahrens auf die Hälfte zu vermindern (HessVGH, Beschluss vom 25.07.2006 - 11 TG 1465/06).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 4 B 298/08

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst geschlossen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
    Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) auf die - oben bereits zitierte - Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes abstellt, nach der nationale Beschränkungen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zum Zwecke des Verbraucherschutzes und der Spielsuchtbekämpfung verhältnismäßig sein müssen, insbesondere nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Zielerreichung erforderlich ist, und nachfolgend hervorhebt, dass der Gerichtshof den Mitgliedstaaten wegen der Besonderheiten des Glücksspiels "dabei" ein weites (Einschätzungs- und Gestaltungs-) Ermessen zubillige (vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 4 B 298/08 -, Juris Rn. 46 …und vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, Juris Rn. 30 ff.), ist bei zutreffendem Verständnis der Rechtsprechung des Gerichtshofes gerade nicht davon auszugehen, dass die Prüfung der zielbezogenen Erforderlichkeit einer nationalen Beschränkung dem mitgliedstaatlichen Ermessen überantwortet ist.

    Rn. 40 Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem nach seiner Auffassung vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten Beurteilungsspielraum eine Berechtigung des Gesetzgebers zu unterschiedlichen sektoralen Regelungen (sc. im Bereich des nationalen Glücksspielwesens) entnimmt (…vgl. den Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, www.nrwe.de, Rn. 127; in jüngeren Entscheidungen allerdings offen gelassen, vgl. etwa den Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 B 298/08 -, Juris Rn. 54), dürfte diese schon von den hierzu aufgestellten Voraussetzungen nicht getragen werden.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
    Die Kammer sieht auch nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand derzeit noch keinen Anlass anzunehmen, dass die mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01, NJW 2006, 1261) vorgegebenen Beschränkungsmaßnahmen, um die Spielsucht einzudämmen, von Seiten der öffentlichen Lotterieveranstalter nicht in der gebotenen Weise ergriffen worden sind (zur Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht vgl. auch VGH München, Beschluss vom 02.06.2008 - 10 CS 08.1102; anders für das Saarland jedoch bereits für die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangszeit OVG Saarlouis, u.a. Beschluss vom 04.04.2007 - 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718 sowie zum Berliner Landesrecht unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrags VG Berlin, Beschluss vom 05.05.2008 - VG 35 A 108/08, NVwZ 2008, 1255; vgl. aber auch zur Vereinbarkeit des Berliner Gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag mit dem Grundgesetz BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08, NVwZ 2008, 1338; zu Niedersachsen vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08, NVwZ 2009, 1221).

    Rn. 26 Angesichts des mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dem dazu ergangenen nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz vorrangig verfolgten Ziels, die Bevölkerung vor den Gefahren der Glücksspielsucht und der mit Glücksspielen verbundenen Folge- und Begleitkriminalität zu schützen (vgl. LT-Vorlage 14/0868, Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, Stand: 14.12.2006, Erläuterungen A II 2.2. (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV14-868.pdf?von=1&bis=0) sowie zum Glücksspielstaatsvertrag, dem Berliner Ausführungsgesetz und dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, NVwZ 2008, 1338), dürften schon erhebliche Zweifel an einer kohärenten und systematischen Begrenzung der Tätigkeiten im Bereich des Glücksspielwesens durch die in Nordrhein-Westfalen bzw. bundesweit geltenden Vorschriften bestehen.

  • VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06

    EuGH-Vorlage zur Frage der Vereinbarkeit von Sportwettenrecht und EU-Recht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
    Rn. 9 Darüber hinaus hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 30.01.2008 (Az: 12 A 102/06) zu dem neuen Lotteriestaatsvertrag dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 Abs. 1 a EG u. a. folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Das einem einzelnen (staatlichen) Veranstalter eingeräumte Sportwettenmonopol stellt insoweit lediglich einen Bereich des als Ganzes zu betrachtenden nationalstaatlichen Glücksspielwesens dar (vgl. EFTA-Gerichtshof…, Urteil vom 30. Mai 2007 - Rs. E-3/06 (Ladbrokes Ltd. ./. The Government of Norway) -, Rn. 45 und 52, unter Bezugnahme auf den EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01 (Gambelli) - im Ergebnis wie hier: VG Schleswig, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 12 A 102/06 - zur Bedeutung der Kohärenzproblematik auch: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 6 S 2082/07).

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von …

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

  • BGH, 22.11.2007 - III ZR 9/07

    Schadensersatzanspruch bei Nichteinhaltung einer Spielbank-Sperre

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman - "Freier Dienstleistungsverkehr - Lotteriescheine - Betrag, der bei …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 4 B 2056/07

    Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für die Untersagung der Vermittlung von …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2009 - 6 B 10998/09

    Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten

  • VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2683/07

    Staatliches Sportwettenmonopol; Europarechtswidrigkeit

  • EFTA-Gerichtshof, 30.05.2007 - E-3/06

    Ladbrokes Ltd. gegen Regierung Norwegens - Binnenmarkt und …

  • VG Braunschweig, 10.04.2008 - 5 B 4/08

    Vollziehung der Neuregelung des staatlichen Sportwettenmonopols; Maßgeblicher …

  • OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07

    Sportwetten

  • VG Berlin, 28.08.2009 - 35 L 335.09

    Verfassungswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols

  • VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07

    Auch nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages grundlegene Zweifel am …

  • VG Arnsberg, 07.10.2009 - 1 L 243/09

    Werbeverbot für Glücksspiele zum Schutz der Jugend und Schutz vor Suchtgefahren; …

  • VG Bremen, 15.09.2009 - 5 V 1130/09
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach der Ablehnung der Verlängerung einer …

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …

  • BGH, 29.11.2006 - 2 StR 55/06

    Einstellung des Verfahrens (fehlendes öffentliches Interesse an der …

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private …

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten …

  • VG Gießen, 07.05.2007 - 10 E 13/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen über eine österreichische …

  • BVerwG, 13.03.2007 - 6 C 40.06

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erklärung des Rechtsstreits in der …

  • VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
  • VG Minden, 17.03.2010 - 3 L 63/10

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung im Eilrechtsschutzverfahren gegen eine …

    Rn. 34 vgl. zu den Bedenken gegen den GlüStV auch: Hess. VGH, Beschluss vom 12.02.2008, a.a.O., VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.01.2008, a.a.O., VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.01.2008 - 7 G 4107/07 (3) und Beschluss vom 19.02.2008, a.a.O., Beschluss vom 19.08.2008 - 7 L 1675/05 F -, VG Köln, Beschluss vom 21.02.2008 - 1 L 1849/07 -, VG Arnsberg, Beschluss vom 05.03.2008 a.a.O. und vom 07.10.2009 a.a.O., VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 05.03.2008 - 5 L 1327/07.NW -, VG Mainz, Beschluss vom 26.03.2008 - 6 L 48/08 MZ -, VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2008 -4 L 114/07.KS- und vom 13.03.2009 - 4 L 123/09.KS -, VG Berlin, Beschluss vom 02.04.2008 - VG 35 A 52.08 - und Urteil vom 07.07.2008 - VG 35 A 167.08 -, VG München, Beschluss vom 07.04.2008 - M 16 08.851 -, VG Braunschweig, Beschluss vom 10.04.2008 - 5 B 4/08 -, VG Trier, Beschluss vom 28.04.2008 - 1 L 240/08 TR -, VG Gießen, Beschluss vom 05.06.2008 - 10 L 1398/08 GI -, VG Osnabrück, Beschluss vom 29.09.2008 - 6 B 50/08 -, VG Mainz, Beschluss vom 04.09.2009 - 6 L 774/09.MZ -, VG Neustadt/W., Beschlüsse vom 17.09.2009 - 5 L 781/09.NW - und vom 28.09.2009 - 5 L 863/09.NW - VG Frankfurt a.M., B. v. 01.12.2009 - 7 L 2818/09 F.
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