Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15 |
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Art 8 MRK, Art 2 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 2 VwGO, § 80 Abs 2 S 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Aufenthaltserlaubnis für ausgewiesenen Ausländer mit langem Inlandsaufenthalt, dessen Abschiebung faktisch nicht droht - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 8 MRK, Art ... 2 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 2 VwGO, § 80 Abs 2 S 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 4 Abs 1 VwGOAG BE, § 25 Abs 5 AufenthG, § 60a Abs 2 AufenthG, § 84 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 84 Abs 2 S 2 AufenthG, § 51 BZRG, § 63 BZRG, § 170 Abs 2 StPO
"faktischer Inländer"; staatenloser Palästinenser aus dem Libanon; Recht auf Achtung des Privatlebens; Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit; Eingriff durch Entzug des Aufenthaltsrechts; rechtliches Ausreisehindernis; tatsächliches Ausreisehindernis; Fehlen von ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltserlaubnis eines ausgewiesenen Ausländers mit langem Inlandsaufenthalt bei faktischer Unmöglichkeit der Abschiebung; Prüfung des Wiederholungsgefahr bzgl. der Begehung einer schweren Straftat; Begründung eines überwiegendes Aussetzungsinteresses aufgrund einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufenthaltserlaubnis eines ausgewiesenen Ausländers mit langem Inlandsaufenthalt bei faktischer Unmöglichkeit der Abschiebung; Prüfung des Wiederholungsgefahr bzgl. der Begehung einer schweren Straftat; Begründung eines überwiegendes Aussetzungsinteresses aufgrund einer ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.02.2015 - 13 L 421.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06
Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach der Ablehnung der Verlängerung einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15
Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 (…juris Rn. 32 f.), in welchem es u.a. auf seinen Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 - (juris;… Rn. 22 zur Interessenabwägung) Bezug nimmt, sowie seinem eine Rechtfertigung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK betreffenden Beschluss vom 21. Februar 2011 a.a.O. (…juris Rn. 17) ausdrücklich entschieden.Steht ein solches überwiegendes Aussetzungsinteresse im Raum, bedarf es, soll der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung keinen Erfolg haben, eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 32;… Beschluss vom 21. Februar 2011 a.a.O., juris Rn. 16).
Dies gilt jedenfalls deshalb, weil bei einem Vollzug der Versagung der streitgegenständlichen Aufenthaltserlaubnis dem Antragsteller kein unwiederbringlicher Verlust für das Privatleben konstitutiver Beziehungen oder ein Zunichtemachen der Erfolgsaussichten in der Hauptsache drohte (…s. zu diesen Gesichtspunkten: BVerfG, Beschluss vom vom 10. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 35; Beschluss vom 11. Mai 2007 a.a.O., juris Rn.32).
Rn. 8 Kommt hiernach die gesetzgeberische Wertung eines Vorrangs des Vollziehungsinteresses zur Geltung, ist grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände eine Einzelfallbetrachtung geboten, welche die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (BVerfG…, Beschluss vom 10. Oktober 2003 a.a.O., juris Rn. 22; Beschluss vom 11. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 33).
- BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15
Zudem kann es nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2011 - 2 BvR 1392/10 - (…juris Rn. 21) im Rahmen der Prüfung, ob ein Eingriff in Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK bei der gebotenen gewichtenden Gesamtbewertung der Lebensumstände eines solchen Ausländers gerechtfertigt ist, erforderlich sein, die konkrete Bedeutung allgemeiner Erkenntnisse - etwa zur Möglichkeit des Spracherwerbs - in einer mündlichen Verhandlung zu ermitteln.Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 (…juris Rn. 32 f.), in welchem es u.a. auf seinen Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 - (juris;… Rn. 22 zur Interessenabwägung) Bezug nimmt, sowie seinem eine Rechtfertigung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK betreffenden Beschluss vom 21. Februar 2011 a.a.O. (…juris Rn. 17) ausdrücklich entschieden.
Steht ein solches überwiegendes Aussetzungsinteresse im Raum, bedarf es, soll der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung keinen Erfolg haben, eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfG…, Beschluss vom 11. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 32; Beschluss vom 21. Februar 2011 a.a.O., juris Rn. 16).
Unter Zugrundelegung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2003 a.a.O. (…juris Rn. 22) und vom 21. Februar 2011 a.a.O. (…juris Rn. 17 und 20 f.) bedeutet dies, dass lediglich substantiierte Einwände zu persönlichen Belangen des Betroffenen und sich aufdrängende Umstände zu berücksichtigen sind sowie auf die Vorläufigkeit der Würdigung sowie den interimistischen Charakter der Entscheidung Bedacht zu nehmen ist.
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15
Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 (…juris Rn. 32 f.), in welchem es u.a. auf seinen Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 - (juris;… Rn. 22 zur Interessenabwägung) Bezug nimmt, sowie seinem eine Rechtfertigung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK betreffenden Beschluss vom 21. Februar 2011 a.a.O. (…juris Rn. 17) ausdrücklich entschieden.Rn. 8 Kommt hiernach die gesetzgeberische Wertung eines Vorrangs des Vollziehungsinteresses zur Geltung, ist grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände eine Einzelfallbetrachtung geboten, welche die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 a.a.O., juris Rn. 22;… Beschluss vom 11. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 33).
Unter Zugrundelegung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2003 a.a.O. (…juris Rn. 22) und vom 21. Februar 2011 a.a.O. (…juris Rn. 17 und 20 f.) bedeutet dies, dass lediglich substantiierte Einwände zu persönlichen Belangen des Betroffenen und sich aufdrängende Umstände zu berücksichtigen sind sowie auf die Vorläufigkeit der Würdigung sowie den interimistischen Charakter der Entscheidung Bedacht zu nehmen ist.
- BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15
Zwar wird in die Gewährleistungen des Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK bereits durch den Entzug des Aufenthaltsrechts und der daraus folgenden Verpflichtung zur Ausreise unabhängig davon eingegriffen, ob die Ausreiseverpflichtung möglicherweise nicht alsbald durchgesetzt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 - juris Rn. 15), so dass es in diesem Zusammenhang unerheblich ist, ob der Antragsteller zumindest wegen des Fehlens von Heimreisedokumenten gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG zu dulden wäre.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Strafakten zu einer - auch für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr unerlässlichen - umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalles nur "grundsätzlich" bzw. im Regelfall beizuziehen (BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 - juris Rn. 37; Beschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 - juris Rn. 24).
- BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Berücksichtigung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15
Hinzu kommt, dass der Vollzug der Strafe vorliegend (zumindest noch) nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, so dass es auf eine gefahrenabwehrrechtliche (…s. hierzu: BVerfG, Beschlüsse vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99, juris Rn. 18; vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 - juris Rn. 36; BVerwG…, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 17 ff. unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung) Würdigung der Begründung der Aussetzungsentscheidung und der ihr zugrunde liegenden Unterlagen nicht ankommt.Aussetzungsentscheidungen der Strafgerichte - auch wenn sie auf § 56 StGB beruhen - kommt indes lediglich Indizwirkung, jedoch keine Bindungswirkung zu (BVerfG…, Beschluss vom 1. März 2000 a.a.O., juris Rn. 18; Beschluss vom 27. August 2010 a.a.O., juris Rn. 36; BVerwG…, Urteil vom 15. Januar 2013 a.a.O. juris Rn. 17 ff.).
- BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15
Auch hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - (…juris Rn. 30) erkannt, dass die dort entschiedene Streitsache ("jedenfalls im vorliegenden Fall"), welche - ebenso wie hier - einen ganz überwiegend im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländer betraf, Fragen des Verfassungsrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention von hoher Komplexität aufwerfe, deren Klärung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müsse.Dies gilt jedenfalls deshalb, weil bei einem Vollzug der Versagung der streitgegenständlichen Aufenthaltserlaubnis dem Antragsteller kein unwiederbringlicher Verlust für das Privatleben konstitutiver Beziehungen oder ein Zunichtemachen der Erfolgsaussichten in der Hauptsache drohte (s. zu diesen Gesichtspunkten: BVerfG, Beschluss vom vom 10. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 35;… Beschluss vom 11. Mai 2007 a.a.O., juris Rn.32).
- BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15
Hinzu kommt, dass der Vollzug der Strafe vorliegend (zumindest noch) nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, so dass es auf eine gefahrenabwehrrechtliche (…s. hierzu: BVerfG, Beschlüsse vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99, juris Rn. 18;… vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 - juris Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 17 ff. unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung) Würdigung der Begründung der Aussetzungsentscheidung und der ihr zugrunde liegenden Unterlagen nicht ankommt.Aussetzungsentscheidungen der Strafgerichte - auch wenn sie auf § 56 StGB beruhen - kommt indes lediglich Indizwirkung, jedoch keine Bindungswirkung zu (BVerfG…, Beschluss vom 1. März 2000 a.a.O., juris Rn. 18;… Beschluss vom 27. August 2010 a.a.O., juris Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 a.a.O. juris Rn. 17 ff.).
- BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99
Rechtmäßigkeit einer Ausweisung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15
Hinzu kommt, dass der Vollzug der Strafe vorliegend (zumindest noch) nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, so dass es auf eine gefahrenabwehrrechtliche (s. hierzu: BVerfG, Beschlüsse vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99, juris Rn. 18;… vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 - juris Rn. 36; BVerwG…, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 17 ff. unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung) Würdigung der Begründung der Aussetzungsentscheidung und der ihr zugrunde liegenden Unterlagen nicht ankommt.Aussetzungsentscheidungen der Strafgerichte - auch wenn sie auf § 56 StGB beruhen - kommt indes lediglich Indizwirkung, jedoch keine Bindungswirkung zu (BVerfG, Beschluss vom 1. März 2000 a.a.O., juris Rn. 18;… Beschluss vom 27. August 2010 a.a.O., juris Rn. 36; BVerwG…, Urteil vom 15. Januar 2013 a.a.O. juris Rn. 17 ff.).
- BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03
Verfassungsmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15
Die Begründung des Bescheides trägt gleichfalls den Schluss, dass eine erhebliche Wiederholungsgefahr besteht, ein Umstand, der nicht nur für die Frage der Rechtmäßigkeit der Ausweisung, sondern für jedwede Prüfung der Rechtfertigung eines Eingriffs in Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 2 EMRK von Bedeutung ist (s. hierzu: EGMR, Urteil vom 25. März 2010 - 40601/05 - Nr. 57 sowie den die Grundlinien des EGMR aufzeigenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 - juris Rn. 23). - EGMR, 25.03.2010 - 40601/05
Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15
Die Begründung des Bescheides trägt gleichfalls den Schluss, dass eine erhebliche Wiederholungsgefahr besteht, ein Umstand, der nicht nur für die Frage der Rechtmäßigkeit der Ausweisung, sondern für jedwede Prüfung der Rechtfertigung eines Eingriffs in Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 2 EMRK von Bedeutung ist (s. hierzu: EGMR, Urteil vom 25. März 2010 - 40601/05 - Nr. 57 sowie den die Grundlinien des EGMR aufzeigenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 - juris Rn. 23). - BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96
Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08
Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2014 - 3 B 4.12
Rückkehr eines staatenlosen Palästinensers in den Libanon
- BVerwG, 22.10.2008 - 1 B 5.08
Rechtfertigung einer Ausweisung aus zwingenden Gründen der öffentlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - 7 N 158.13
Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis; …
- BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08
Führen der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden …
- BVerwG, 20.07.2007 - 1 B 289.06
Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung oder der letzten gerichtlichen …
- VG Berlin, 26.05.2016 - 13 K 291.14
Abschiebung eines Intensivtäters (Anwendbarkeit des neuen Rechts)
- VG Ansbach, 20.10.2016 - AN 5 K 15.00266
Erkennungsdienstliche Behandlung eines Graffiti-Sprühers aus der …
Etwas anderes ergibt sich auch entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht daraus, dass das OVG Berlin-Brandenburg in der vom ihm in Bezug genommenen Entscheidung, ohne dass es dort darauf angekommen wäre, ausgeführt hat, eingestellte Strafverfahren dürften im Rahmen einer Ausweisungsentscheidung grundsätzlich nur in die Beurteilung der Persönlichkeit eines anderweitig zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten Ausländers einbezogen werden, wenn die entsprechenden Strafakten beigezogen werden, um eine eigenständige ordnungsrechtliche Würdigung vorzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.5.2015 - OVG 7 S 10.15 - juris, Rn. 11). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines …
Daher sind Erkenntnisse aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auch dann ausländerrechtlich verwertbar, wenn das Verfahren nach § 170 Abs. 2 ZPO eingestellt wurde (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 28.05.2015 - OVG 7 S 10.15 -, juris, RdNr. 11; BayVGH, Beschl. v. 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, RdNr. 25 f.) oder erst Anklage gegen den Betroffenen erhoben worden ist. - VG Berlin, 26.05.2016 - 13 K 291.14
Abschiebung eines Intensivtäters (Anwendbarkeit des neuen Rechts)
Ein Sachverständiger ist grundsätzlich nicht erforderlich, um die Frage der vom Aufenthalt des Klägers ausgehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hinreichend festzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - OVG 3 B 23.11 -, Beschluss vom 28. Mai 2015 - OVG 7 S 10.15 -).Dass es, wie der Kläger immer wieder betont, während der Zeit des (offenen) Vollzuges zu keinen neuen Straftaten gekommen sei, ist kein Gesichtspunkt, der wesentlichen Einfluss auf die Prognoseentscheidung haben kann (vgl. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai 2015 - OVG 7 S 10.15 -).
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