Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 12.12.2023 - 7 Sa 61/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
KSchG § 1; BGB § 615 S. 1, S. 2; GG Art. 12
Unwirksamkeit einer Änderungskündigung und Ansprüche auf Vergütung - IWW
§ 64 Abs. 1, Abs. 2 c ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 1 Abs. 2, 2 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 615 Satz 2 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 106 GewO, Art. 12 GG, § 121 SGB III, § 615 S. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1, 2 ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 1 KSchG
Ordentliche Kündigung - soziale Rechtfertigung - Druckkündigung - Mediation - Betriebs-Berater
Ordentliche Kündigung - soziale Rechtfertigung - Druckkündigung - Mediation
- arbeitsrechtsiegen.de
Ausspruch einer Druckkündigung - Änderungskündigung - Annahmeverzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers für die Zumutbarkeit der angebotenen Beschäftigung
- rechtsportal.de
Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers für die Zumutbarkeit der angebotenen Beschäftigung
Kurzfassungen/Presse (2)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Druckkündigung: Voraussetzungen für eine wirksame Druckkündigung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wenn die Kollegen wegen Konflikten, die sich auf die Zusammenarbeit im Betrieb beziehen, die Kündigung verlangen
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 27.10.2022 - 11 Ca 247/22
- LAG Nürnberg, 12.12.2023 - 7 Sa 61/23
Papierfundstellen
- NZA-RR 2024, 273
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- ArbG Würzburg, 27.10.2022 - 11 Ca 247/22
Böswilliges Unterlassen, Betriebsbedingte Änderungskündigung, Ordentliche …
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.12.2023 - 7 Sa 61/23
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes Würzburg vom 27.10.2022 - 11 Ca 247/22 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 27.10.2022, Az. 11 Ca 247/22 wie folgt abzuändern:.
Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 27.10.2022 (Az.: 11 Ca 247/22) wird zurückgewiesen.
- BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.12.2023 - 7 Sa 61/23
Liegen die Ursachen für das Kündigungsverlangen in Konflikten, die sich auf die Zusammenarbeit im Betrieb beziehen, kann der Arbeitgeber überdies gehalten sein, durch Ausübung seines Weisungsrechts auf die involvierten Arbeitnehmer einzuwirken, BAG, Urteil vom 19.07.2016 - 2 AZR 637/15 -, Rn. 28. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er den betreffenden Mitarbeitern auch mitteilen muss, dass aus seiner Sicht gar kein Kündigungsgrund vorliegt und er insbesondere auch nicht selbst aktiv und vorwerfbar dazu beigetragen haben darf, die ablehnende Haltung der Arbeitnehmer zu schaffen oder zu verstärken. - BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.12.2023 - 7 Sa 61/23
Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert, BAG, Urteil vom 07.02.2007 - 5 AZR 422/06 -, Rn. 15. Diese objektiven Umstände sind das Bestehen einer Arbeitsmöglichkeit, die Zumutbarkeit der Arbeit und die Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber, BAG, Urteil vom 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 -, Rn 29. Eine Unzumutbarkeit erfolgt nicht allein daraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung nur zu geänderten vertraglichen Bedingungen anbietet. - BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06
Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.12.2023 - 7 Sa 61/23
Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert, BAG, Urteil vom 07.02.2007 - 5 AZR 422/06 -, Rn. 15. Diese objektiven Umstände sind das Bestehen einer Arbeitsmöglichkeit, die Zumutbarkeit der Arbeit und die Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber, BAG, Urteil vom 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 -, Rn 29. Eine Unzumutbarkeit erfolgt nicht allein daraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung nur zu geänderten vertraglichen Bedingungen anbietet.
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