Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 16.04.2024 - 7 U 109/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 166 BGB, § 249 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG
Höhe des Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall - IWW
- verkehrsunfallsiegen.de
Verkehrsunfall - Höhe des Nutzungsausfallschadens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 ; VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1
Ersatz des Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall
Verfahrensgang
- LG Kiel, 14.07.2023 - 12 O 268/22
- OLG Schleswig, 16.04.2024 - 7 U 109/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 1090
- NZV 2024, 588
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17
Kraftfahrzeugschaden: Nutzungsausfallsentschädigung für ein beschädigtes Motorrad
Auszug aus OLG Schleswig, 16.04.2024 - 7 U 109/23
Es genügt bereits, dass das Fahrzeug nicht ausschließlich zu Freizeitzwecken eingesetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.2018 - VI ZR 57/17, NJW 2018, 1393, 1394). - OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer
Auszug aus OLG Schleswig, 16.04.2024 - 7 U 109/23
Rn. 18 Auch im Übrigen hat das Landgericht den Schaden im Wesentlichen zutreffend hergeleitet, ohne dass dies vom Senat zu beanstanden wäre (vgl. zur ganzen Thematik auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.3.2021 - I-1 U 77/20, NJW-RR 2021, 1541). - BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81
Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; § …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.04.2024 - 7 U 109/23
Denn hiernach muss sich - unabhängig von einem Vertretungsverhältnis - derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1982 - VII ZR 60/81, NJW 1982, 1585, 1586). - OLG Saarbrücken, 28.02.2012 - 4 U 112/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständiger und Reparaturbetrieb als …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.04.2024 - 7 U 109/23
Zwar muss sich der Kläger, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, ein Verschulden der Werkstatt grundsätzlich nicht über § 278 BGB zurechnen lassen, denn der Reparaturbetrieb ist hinsichtlich der Obliegenheiten zur Schadensminderung nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 28.2.2012 - 4 U 112/11-34 -, BeckRS 2012, 5572).
- LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2025 - 6 O 4739/22
Streitwertfestsetzung, Hilfsaufrechnung, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, …
Denn der Nutzungsausfall ist auf die Höhe der Aufwendungen für die Anschaffung eines solchen Fahrzeugs begrenzt, wenn für den Geschädigten absehbar ist, dass diese Kosten geringer sind als der voraussichtliche Nutzungsausfallschaden (…BeckOK, StVR, 28. Ed. 15.07.2025, § 249 BGB Rn. 196 mit Verweis auf OLG Schleswig, Urteil vom 16.04.2024, 7 U 109/23, BeckRS 2024, 8922 Rn. 18 = NJW-RR 2024, 1090;… zust. BeckGOK, BGB, Stand: 01.06.2025, § 254 Rn. 278).Der Geschädigte hat sich also den Weiterverkaufspreis des Interimsfahrzeugs als Abzugsposten seines Schadensersatzes entgegenhalten zu lassen, der nach § 287 ZPO geschätzt werden kann (OLG Schleswig, Urteil vom 16.04.2024, 7 U 109/23, BeckRS 2024, 8922 Rn. 24 = NJW-RR 2024, 1090).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.05.2024 - 7 U 109/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
EnWG § 102; EnWG § ... 103; EnWG § 107; Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte und über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem; Energiewirtschaftsgesetz NRW; § 281 ZPO
Zuständigkeit, Spezialzuständigkeit, Kabelschaden, Qualitätselementeschaden, Verweisung - rechtsportal.de
Ansprüche einer Betreiberin eines Verteilernetzes der allgemeinen Versorgung gegen ein Tiefbauunternehmen wegen der Beschädigung ihres unter einem innerstädtischen Privatgrundstück verlegten Mittelspannungskabels, insbesondere im Hinblick auf einen von ihr behaupteten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschädigung eines Mittelspannungskabels ist Energiewirtschaftssache!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zuständigkeit für Ansprüche eines Verteilernetzbetreibers wegen Kabelbeschädigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Tiefbauer beschädigt Mittelspannungskabel: Rechtsstreit ist Energiewirtschaftssache! (IBR 2024, 608)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 8 O 38/22
- OLG Hamm, 07.05.2024 - 7 U 109/23
Papierfundstellen
- MDR 2024, 1068
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.07.2018 - EnZB 53/17
Fristwahrung in Kartellsachen: Berufungseinlegung in einem bürgerlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2024 - 7 U 109/23
Wegen der im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gebotenen weiten Auslegung des § 102 Abs. 1 EnWG und der Notwendigkeit, Rechts(mittel)klarheit und -sicherheit zu schaffen, ist davon auszugehen, dass im Sinne des § 102 Abs. 1 Satz 2 EnWG Vorfragen aus dem EnWG und nach einem auf diesem Gesetz beruhenden untergesetzlichen Regelungswerk immer schon dann zu beantworten sind, wenn - wie hier - nach einer Kabelbeschädigung Ansprüche aus §§ 823 ff. BGB geltend gemacht werden und dabei energiewirtschaftliche Fragen entscheidungserheblich sind oder noch werden können (in Fortschreibung zu BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 15).Da die Anwendbarkeit von § 102 Abs. 1 EnWG in diesen Fällen noch nicht abschließend geklärt ist, ist die Berufung nicht als unzulässig zu verwerfen, sondern das Berufungsverfahren analog § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB von Amts wegen an das zuständige Berufungsgericht zu verweisen, auch wenn erstinstanzlich ein Landgericht in seiner Spezialzuständigkeit für energiewirtschaftliche Fragen entschieden hat (im Anschluss an BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 24 ff.;… in Abgrenzung zu BGH Beschl. v. 6.6.2023 - VI ZB 75/22, NJW-RR 2023, 1357 Rn. 21 f.).
Rn. 11 Nicht allein zuständigkeitsbegründend ist insoweit allerdings, dass das Landgericht Dortmund nach der Verweisung durch das Landgericht Siegen und aus dem Aktenzeichen (Zusatz "EnW") sofort ersichtlich in seiner Eigenschaft als Kammer für Energiewirtschaftssachen entschieden hat (vgl. BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 24 m. w. N.;… OLG Düsseldorf Urt. v. 2.3.2023 - VI-5 U 3/22 (Kart), BeckRS 2023, 3210 = juris Rn. 37 m. w. N.).
Rn. 15 Hierfür ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass - auf der Basis des klägerischen Tatsachenvortrags - die Anspruchsgrundlage eine Norm des Energiewirtschaftsgesetzes oder des auf diesem Gesetz beruhenden untergesetzlichen Regelungswerks ist (BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 9 m. w. N.).
Rn. 17 bb) Wegen der im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gebotenen weiten Auslegung des § 102 EnWG (vgl. BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 15;… siehe bei faktisch bei Aufwendungsersatzansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag BGH Urt. v. 10.5.2022 - EnZR 54/21, NVwZ-RR 2022, 756) und der Notwendigkeit, Rechts(mittel)klarheit und -sicherheit zu schaffen, ist jedoch davon auszugehen, dass im Sinne des § 102 Abs. 1 Satz 2 EnWG Vorfragen aus dem EnWG und nach einem auf diesem Gesetz beruhenden untergesetzlichen Regelungswerk immer schon dann zu beantworten sind, wenn - wie hier - nach einer Kabelbeschädigung Ansprüche aus §§ 823 ff. BGB geltend gemacht werden und dabei energiewirtschaftliche Fragen entscheidungserheblich sind (oder noch werden können).
Rn. 19 Ebenso wenig ist es der in erster Instanz unterliegenden Partei zumutbar, da weder Spezial- noch Allgemeinzuständigkeit für das Berufungsverfahren durch das erstinstanzliche Gericht bindend festgestellt werden (siehe dazu schon oben), das Risiko einer unzulässigen Berufung (dazu unten) einzugehen oder mehrere mögliche Berufungsgerichte anzurufen (vgl. zum Gebot der Rechtsmittelklarheit BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 25).
Rn. 29 Der Rechtsstreit ist von Amts wegen an das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf zu verweisen (vgl. BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 24 f. m. w. N.;… OLG Hamm Beschl. v. 12.9.2022 - 4 U 114/22, BeckRS 2022, 45911 = juris Rn. 8 m. w. N.;… OLG Düsseldorf Urt. v. 2.3.2023 - VI-5 U 3/22 (Kart), BeckRS 2023, 3210 = juris Rn. 39).
- OLG Düsseldorf, 02.03.2023 - 5 U 3/22
Zustandekommen eines Versorgungsvertrags mit Strom in höheren Spannungsebenen
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2024 - 7 U 109/23
Rn. 11 Nicht allein zuständigkeitsbegründend ist insoweit allerdings, dass das Landgericht Dortmund nach der Verweisung durch das Landgericht Siegen und aus dem Aktenzeichen (Zusatz "EnW") sofort ersichtlich in seiner Eigenschaft als Kammer für Energiewirtschaftssachen entschieden hat (…vgl. BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 24 m. w. N.; OLG Düsseldorf Urt. v. 2.3.2023 - VI-5 U 3/22 (Kart), BeckRS 2023, 3210 = juris Rn. 37 m. w. N.).Anerkannt ist insoweit auch, dass sich eine Vorfrage allein aus einer Einwendung des Beklagten ergeben kann (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 2.3.2023 - VI-5 U 3/22 (Kart), BeckRS 2023, 3210 = juris Rn. 37;… Pastohr in BeckOK EnWG, Assmann/Peiffer, 9. Edition, Stand: 01.03.2024, § 102 Rn. 11 m. w. N.).
Es ist schon fraglich, ob für die Klärung dieser abstrakten schadensrechtlichen Frage die Zuständigkeit des Kartellsenats aus § 107 Abs. 1 Nr. 3 lit. a EnWG eröffnet gewesen wäre; es könnte an einer entscheidungserheblichen Vorfrage im Sinne des § 102 Abs. 1 Satz 2 EnWG gefehlt haben (vgl. dazu OLG Düsseldorf Urt. v. 2.3.2023 - VI-5 U 3/22 (Kart), BeckRS 2023, 3210 = juris Rn. 37;… Pastohr in BeckOK EnWG, Assmann/Peiffer, 9. Edition, Stand: 01.03.2024, § 102 Rn. 9).
Rn. 29 Der Rechtsstreit ist von Amts wegen an das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf zu verweisen (…vgl. BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 24 f. m. w. N.;… OLG Hamm Beschl. v. 12.9.2022 - 4 U 114/22, BeckRS 2022, 45911 = juris Rn. 8 m. w. N.; OLG Düsseldorf Urt. v. 2.3.2023 - VI-5 U 3/22 (Kart), BeckRS 2023, 3210 = juris Rn. 39).
- BGH, 08.05.2018 - VI ZR 295/17
Schadensersatz bei Beschädigung eines Stromkabels: Anspruch des Netzbetreibers …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2024 - 7 U 109/23
Rn. 25 Die Höhe des entgangenen Gewinns ist - wie hier - nach Maßgabe des EnWG und nach Maßgabe der aufgrund des EnWG erlassenen Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zu bestimmen (vgl. im Ansatz BGH Urt. v. 8.5.2018 - VI ZR 295/17, VersR 2018, 1067 Rn. 18 ff.).Rn. 27 Der Annahme einer Spezialzuständigkeit steht auch nicht entgegen, dass über die abstrakte Frage, ob ein Qualitätselementeschaden einen Schaden im Sinne des § 249 Abs. 1, § 252 Satz 1 BGB darstellt, der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs und nicht der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs entschieden hat (BGH Urt. v. 8.5.2018 - VI ZR 295/17, VersR 2018, 1067).
- BGH, 06.06.2023 - VI ZB 75/22
Örtliche Zuständigkeit bei Unterlassungsansprüchen gegen Online-Bewertungen; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2024 - 7 U 109/23
Da die Anwendbarkeit von § 102 Abs. 1 EnWG in diesen Fällen noch nicht abschließend geklärt ist, ist die Berufung nicht als unzulässig zu verwerfen, sondern das Berufungsverfahren analog § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB von Amts wegen an das zuständige Berufungsgericht zu verweisen, auch wenn erstinstanzlich ein Landgericht in seiner Spezialzuständigkeit für energiewirtschaftliche Fragen entschieden hat (…im Anschluss an BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 24 ff.; in Abgrenzung zu BGH Beschl. v. 6.6.2023 - VI ZB 75/22, NJW-RR 2023, 1357 Rn. 21 f.).Rn. 30 Da die Zuständigkeitsfrage hier - anders als beispielsweise im Bereich der presserechtlichen Zuständigkeitskonzentrationsverordnung NRW, die auch private Veröffentlichungen im Internet erfasst - noch nicht abschließend geklärt ist (vgl. dazu BGH Beschl. v. 6.6.2023 - VI ZB 75/22, NJW-RR 2023, 1357 Rn. 21 f.), steht dem - zu Gunsten der Beklagten - auch nicht entgegen, dass hier erstinstanzlich unzweifelhaft das Landgericht Dortmund in seiner Spezialzuständigkeit für energiewirtschaftliche Fragen entschieden hat.
- BGH, 10.05.2022 - EnZR 54/21
Verbrauchsstelle Goldbuschfeld - Unberechtigte Stromentnahme durch einen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2024 - 7 U 109/23
Rn. 17 bb) Wegen der im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gebotenen weiten Auslegung des § 102 EnWG (…vgl. BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 15; siehe bei faktisch bei Aufwendungsersatzansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag BGH Urt. v. 10.5.2022 - EnZR 54/21, NVwZ-RR 2022, 756) und der Notwendigkeit, Rechts(mittel)klarheit und -sicherheit zu schaffen, ist jedoch davon auszugehen, dass im Sinne des § 102 Abs. 1 Satz 2 EnWG Vorfragen aus dem EnWG und nach einem auf diesem Gesetz beruhenden untergesetzlichen Regelungswerk immer schon dann zu beantworten sind, wenn - wie hier - nach einer Kabelbeschädigung Ansprüche aus §§ 823 ff. BGB geltend gemacht werden und dabei energiewirtschaftliche Fragen entscheidungserheblich sind (oder noch werden können).Rn. 23 Streitig wird regelmäßig - wie hier - auch die Frage, ob der Netzbetreiber den Vorgaben des § 11 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 EnWG, ein sicheres und zuverlässiges Netz zu betreiben (vgl. dazu BGH Urt. v. 10.5.2022 - EnZR 54/21, NVwZ-RR 2022, 756 Rn. 30), genügt hat, wenn es gleichwohl zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist.
- OLG Hamm, 12.09.2022 - 4 U 114/22
Verweisung eines Rechtsstreits betr. Zahlungsansprüche aus einem …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2024 - 7 U 109/23
Rn. 29 Der Rechtsstreit ist von Amts wegen an das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf zu verweisen (…vgl. BGH Beschl. v. 17.7.2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 24 f. m. w. N.; OLG Hamm Beschl. v. 12.9.2022 - 4 U 114/22, BeckRS 2022, 45911 = juris Rn. 8 m. w. N.;… OLG Düsseldorf Urt. v. 2.3.2023 - VI-5 U 3/22 (Kart), BeckRS 2023, 3210 = juris Rn. 39). - BGH, 20.12.2005 - VI ZR 33/05
Erkundigungspflichten des Bauunternehmers nach dem Verlauf von …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2024 - 7 U 109/23
Rn. 20 Kernfrage ist in dem bezeichneten Fall zwar regelmäßig, ob und wenn ja, welche Erkundigungs- und Sorgfaltspflichten (Verkehrssicherungspflichten) bei Grabungen zu beachten und verletzt worden sind (…vgl. dazu etwa im öffentlichen Raum BGH, Urt. v. 20.4.1971 - VI ZR 232/69, NJW 1971, 1313 = juris Rn. 15 ff.;… BGH, Urt. v. 17.12.2009 - VII ZR 172/08, NJW 2010, 1592 Rn. 20 f.; im privaten Raum BGH Urt. v. 20.12.2005 - VI ZR 33/05, r+s 2006, 256 Rn. 10 ff.), was an sich nicht in den Anwendungsbereich von § 102 Abs. 1 Satz 2 EnWG fallen muss, auch wenn insoweit durch eine Konzentration ebenfalls eine sinnvolle Vereinheitlichung der Rechtsprechung herbeigeführt würde. - BGH, 20.04.1971 - VI ZR 232/69
Tiefbauunternehmer - Versorgungsleitung - Bauarbeiten - Bagger - Unterirdisch - …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2024 - 7 U 109/23
Rn. 20 Kernfrage ist in dem bezeichneten Fall zwar regelmäßig, ob und wenn ja, welche Erkundigungs- und Sorgfaltspflichten (Verkehrssicherungspflichten) bei Grabungen zu beachten und verletzt worden sind (vgl. dazu etwa im öffentlichen Raum BGH, Urt. v. 20.4.1971 - VI ZR 232/69, NJW 1971, 1313 = juris Rn. 15 ff.;… BGH, Urt. v. 17.12.2009 - VII ZR 172/08, NJW 2010, 1592 Rn. 20 f.;… im privaten Raum BGH Urt. v. 20.12.2005 - VI ZR 33/05, r+s 2006, 256 Rn. 10 ff.), was an sich nicht in den Anwendungsbereich von § 102 Abs. 1 Satz 2 EnWG fallen muss, auch wenn insoweit durch eine Konzentration ebenfalls eine sinnvolle Vereinheitlichung der Rechtsprechung herbeigeführt würde. - BGH, 17.12.2009 - VII ZR 172/08
Erstreckung eines zwischen einem Auftraggeber und Tiefbauunternehmer vereinbarten …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2024 - 7 U 109/23
Rn. 20 Kernfrage ist in dem bezeichneten Fall zwar regelmäßig, ob und wenn ja, welche Erkundigungs- und Sorgfaltspflichten (Verkehrssicherungspflichten) bei Grabungen zu beachten und verletzt worden sind (…vgl. dazu etwa im öffentlichen Raum BGH, Urt. v. 20.4.1971 - VI ZR 232/69, NJW 1971, 1313 = juris Rn. 15 ff.; BGH, Urt. v. 17.12.2009 - VII ZR 172/08, NJW 2010, 1592 Rn. 20 f.;… im privaten Raum BGH Urt. v. 20.12.2005 - VI ZR 33/05, r+s 2006, 256 Rn. 10 ff.), was an sich nicht in den Anwendungsbereich von § 102 Abs. 1 Satz 2 EnWG fallen muss, auch wenn insoweit durch eine Konzentration ebenfalls eine sinnvolle Vereinheitlichung der Rechtsprechung herbeigeführt würde.
- OLG Oldenburg, 05.12.2025 - 6 UKl 2/25
Energiepreise und Anbieterwechsel - EWE muss Abschlussrechnungen fristgerecht …
Für die Anwendbarkeit von § 102 Abs. 1 Satz 2 EnWG muss die Entscheidung des Rechtsstreits nach der obergerichtlichen Rechtsprechung von einer Vorfrage abhängig sein, die - wäre sie Hauptfrage - unter § 102 Abs. 1 Satz 1 EnWG fiele, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 25.06.2024 - 101 AR 68/24 -, juris Rn. 33; OLG Naumburg…, Urteil vom 15.03.2024 - 7 U 33/23 -, juris Rn. 37 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2024 - 7 U 109/23 -, juris Rn. 14).
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