Rechtsprechung
| KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 320 BGB, § 433 Abs 1 S 1 BGB, § 633 Abs 1 BGB
Auflassungsverlangen vor vollständiger Fertigstellung bei fast bezahltem Kaufpreis - Deutsches Notarinstitut
BGB § 650u
Bauträgervertrag; Anspruch auf Zustimmung zum Vollzug der Auflassung - baurechtsiegen.de
Bauträgervertrag - Zustimmung zur Eigentumsübertragung vor vollständiger Fertigstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eine Regelung in einem Bauträgervertrag, nach der der Käufer die Zustimmung des Verkäufers zum Vollzug der Auflassung vor vollständiger Fertigstellung mit dem erreichten Bautenstand verlangen kann, wenn ... lediglich ein geringer Kaufpreis zur Zahlung offensteht und der ...
- rechtsportal.de
Umschreibung des Eigentums an einer Eigentumswohnung; Offenstehender geringer Kaufpreisteil; 8,5 % des Gesamtkaufpreises als geringer Kaufpreis
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zustimmung zur Eigentumsübertragung: 8,5% Mängeleinbehalt ist "gering"!
Besprechungen u.ä. (2)
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Zustimmung zur Eigentumsübertragung vor vollständiger Fertigstellung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zustimmung zur Eigentumsübertragung: 8,5% Mängeleinbehalt sind "gering"! (IBR 2023, 133)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.01.2021 - 33 O 320/17
- KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Papierfundstellen
- NZM 2023, 503
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13
Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme
Auszug aus KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Gegen diese Auslegung spricht schließlich auch nicht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Besteller Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen kann (Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 - juris Rn. 31). - BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05
Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Damit wurden die einzelnen Erwerber von der aktiven Verfolgung ihrer Rechte, soweit die ordnungsgemäße Verwaltung ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert, ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05 - juris Rn. 20 f.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 3. Juli 2012 - 10 U 33/12 - juris Rn. 62). - BGH, 27.10.2011 - VII ZR 84/09
Bauträgervertrag aus dem Jahre 2003: Verweigerung der Zahlung einer nach …
Auszug aus KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Nicht vollständig fertig gestellt ist die Leistung vielmehr nach zutreffender, vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. Oktober 2011 - VII ZR 84/09 - juris Rn. 23) bestätigter Ansicht auch bei solchen Mängeln, die der Abnahmefähigkeit nicht entgegenstehen.
- BGH, 19.05.2006 - V ZR 40/05
Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Verjährung des Anspruchs
Auszug aus KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Der Auflassungsanspruch des Erwerbers entsteht grundsätzlich mit dem Abschluss eines wirksamen Bauträgervertrages, die Fälligkeit des Übereignungsanspruchs wird jedoch üblicherweise hinausgeschoben und von der Zahlung der geschuldeten Vergütung abhängig gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 40/05 - juris Rn. 12). - OLG München, 13.11.2007 - 13 U 3419/07
Bauträgervertrag: Auflassung trotz offenen Erwerbspreises?
Auszug aus KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Gegen diese Auslegung lassen sich auch nicht die zu § 320 BGB ergangenen Entscheidung des OLG München (Urteil vom 13. November 2007 - 13 U 3419/07 - juris) und des OLG Karlsruhe (Urteil vom 18. Juli 2006 - 17 U 326/05 - BeckRS 2015, 11528) anführen. - OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12
Bauträgervertrag über die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage: Aufrechnung …
Auszug aus KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Damit wurden die einzelnen Erwerber von der aktiven Verfolgung ihrer Rechte, soweit die ordnungsgemäße Verwaltung ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert, ausgeschlossen (BGH…, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05 - juris Rn. 20 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 3. Juli 2012 - 10 U 33/12 - juris Rn. 62). - LG Heidelberg, 28.03.2014 - 3 O 309/13
Bauträgervertrag über eine zu errichtende Eigentumswohnung: Auslegung einer …
Auszug aus KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Der Verkäufer muss grundsätzlich sämtliche Restmängel seiner Bauleistung beseitigt haben (LG Heidelberg, Urteil vom 28. März 2014 - 3 O 309/13, NJOZ 2014, 663 ). - OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
Auflassung setzt keine Abnahme voraus!
Auszug aus KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Denn anderenfalls liefe diese vertragliche Vereinbarung in aller Regel leer, obwohl die Parteien für den Fall, dass der Verkäufer mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist, dem Käufer - durchaus in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung in ähnlichen gelagerten Fällen, die hier von einem Schutzbedürfnis des Käufers ausgeht (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Oktober 2016 - 19 U 108/14 - juris Rn. 32 ff.) - explizit ein Anspruch auf Eigentumsverschaffung gewähren wollten. - OLG München, 11.03.2020 - 28 U 4568/19
Berufung, Mangel, Gutachten, Technik, Sondereigentum, Hinweis, Anlage, …
Auszug aus KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Dies gilt erst recht, wenn - wie hier im Hinblick auf das Blockheizkraftwerk - noch wesentliche Mängel, sei es in Bezug auf das Sonder- oder das Gemeinschaftseigentum, bestehen (s. OLG München, Beschluss vom 11. März 2020 - 28 U 4568/19 Bau - juris Orientierungssatz 1 und Rn. 49). - OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 326/05
Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers trotz Kaufpreisverjährung
Auszug aus KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Gegen diese Auslegung lassen sich auch nicht die zu § 320 BGB ergangenen Entscheidung des OLG München (Urteil vom 13. November 2007 - 13 U 3419/07 - juris) und des OLG Karlsruhe (Urteil vom 18. Juli 2006 - 17 U 326/05 - BeckRS 2015, 11528) anführen.
- KG, 27.05.2025 - 21 U 44/22
Fälligkeit der Schlussrate aus einem Bauträgervertrag bei vorhandenen Mängeln
Wohl überwiegend wird diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs bisher dahingehend verstanden, dass bestehende Mängel einer vollständigen Fertigstellung und mithin der Fälligkeit entgegenstehen (vgl. KG…, Urteil vom 26.02.2019 - 27 U 9/18 - Rn. 28 ; KG, Urteil vom 18.10.2022 - 7 U 41/21 - Rn. 26 sogar bezüglich unwesentlicher Mängel; LG Heidelberg…, Urteil vom 28.03.2014 - 3 O 309/13 - Rn. 22). - OLG Köln, 19.06.2024 - 11 U 73/23
Klage auf Vorschuss auf die Mängelbeseitigungskosten; Schadensersatzanspruch …
Entgegen der Ansicht der Klägerin kann auch nicht etwa allgemein ein aus § 242 BGB folgender Umschreibungsanspruch des Erwerbers bei einer nur noch geringfügigen offenen Restkaufpreisforderung angenommen werden und liegen hier die Voraussetzungen des Ausnahmefalls von § 320 Abs. 2 BGB nicht vor: Die zitierte Entscheidung des Kammergerichts (NZM 2023, 503) betrifft die Auslegung einer hier gerade nicht getroffenen entsprechenden Vertragsbestimmung. - KG, 27.05.2025 - 21 W 8/25
Klage gegen den Bauträger auf Eigentumsumschreibung einer erworbenen Wohnung im …
Wohl überwiegend wird diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs bisher dahingehend verstanden, dass bestehende Mängel einer vollständigen Fertigstellung und mithin der Fälligkeit entgegenstehen (vgl. KG…, Urteil vom 26.02.2019 - 27 U 9/18 - Rn. 28 ; KG, Urteil vom 18.10.2022 - 7 U 41/21 - Rn. 26 sogar bezüglich unwesentlicher Mängel; LG Heidelberg…, Urteil vom 28.03.2014 - 3 O 309/13 - Rn. 22)..
- OLG München, 29.01.2024 - 28 U 2650/23
8,5% Restkaufpreis wegen Mängeln ausstehend: Bauträger muss Eigentum umschreiben!
Auch 8, 5 % des Restkaufpreises wären noch als geringfügig unter Berücksichtigung des bestehenden berechtigten Zurückbehaltungsrechts angemessen (vgl. KG v. 18.10.2022 - 7 U 41/21). - OLG Düsseldorf, 25.02.2025 - 22 U 106/24
Mängel vs. Schlussrate: Bauträger zieht den Kürzeren!
Dabei wird selbst eine offene Kaufpreisforderung von 8 % oder gar 10 % als geringfügig angesehen (…vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 12.09.2024 - 12 U 93/23, juris; OLG München, Beschl. v. 23.10.2020 - 27 U 2211/20, juris; KG, Urt. v. 18.10.2022 - 7 U 41/21, juris;… OLG Hamburg, Urt. v. 17.04.2015 - 9 U 35/14, BeckRS 2015, 11526 Rn. 62 bis 64). - OLG Frankfurt, 25.11.2024 - 22 U 213/23
Wesentlicher Baumangel durch Abweichung der Maße eines Carports vom Grundrissplan
Nach der Gegenansicht ist Voraussetzung für die vollständige Fertigstellung die vollständige Mängelfreiheit (so beispielsweiseKG Berlin, Urteil vom 18. Oktober 2022 - 7 U 41/21 -, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 15.02.2022 - 7 U 41/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 249 Abs 1 BGB, § 826 BGB, § 263 ZPO, § 264 Nr 2 ZPO
Umfang eines Finanzierungskosten-Ersatzes bei Dieselskandal-Fällen: Anrechnung von Sowieso-Kosten bei hypothetisch festgestelltem alternativen Fahrzeugerwerb - verkehrslexikon.de
Zum Ersatz von Finanzierungskosten bei deliktischer Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs
- rechtsportal.de
BGB § 826 ; BGB § 31 ; BGB § 249 Abs. 1
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Porsche Cayenne S mit einem Motor der Baureihe 92 A; Rückrufbetroffenheit eines Fahrzeugs; Erstattungsfähigkeit der mit einem Fahrzeugerwerb verbundenen Finanzierungskosten; Grundsätze der Vorteilsausgleichung; Sowieso ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Diesel-Abgasskandal und alternativer Fahrzeugerwerb
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Haftung von Audi bei Porsche Cayenne S Diesel 4,2 l bestätigt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Porsche Cayenne im Abgasskandal: Audi muss Schadenersatz leisten
Verfahrensgang
- LG Kiel, 26.02.2021 - 10 O 127/20
- OLG Schleswig, 15.02.2022 - 7 U 41/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.04.2021 - VI ZR 274/20
Urteil zur Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten bei Diesel-Fällen
Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2022 - 7 U 41/21
Grundsätzlich sind bei der Rückabwicklung von Fahrzeugkäufen beim Diesel-Abgasskandal neben dem gezahlten Kaufpreis in diesem Rahmen auch die mit dem Erwerb verbundenen Finanzierungskosten erstattungsfähig (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2021 - VI ZR 274/20, NJW 2021, 2362, 2363, Rn. 14 bei Beck-Online, BGH…, Urteil vom 27.07.2021, IV ZR 480/21 - juris Rn. 16).Die Grundsätze der Vorteilsanrechnung gelten auch für einen Anspruch aus § 826 BGB (vgl. BGH, a.a.O., NJW 2021, 2362, 2363, Rn. 19 m. w. N.).
Wenn der Finanzierungsaufwand - wie hier - dem Fahrzeugerwerb dient, verschafft dies dem Darlehensnehmer keine zusätzliche Liquidität gegenüber dem Zustand, der bestehen würde, wenn er vom Fahrzeugkauf Abstand genommen hätte (vgl. BGH, a.a.O., NJW 2021, 2362, 2363, juris Rn. 20).
- BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12
Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2022 - 7 U 41/21
Der in erster Instanz obsiegende Kläger muss sich auch im Fall der Klagerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO der Berufung der Gegenseite anschließen, wenn er im zweiten Rechtszug eine Klageerweiterung vornehmen oder neue Ansprüche einführen und sich damit nicht nur auf die Abwehr der Berufung beschränken will (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2015 - VII ZR 145/12, NJW 2015, 2812, 2814, Rn. 28 bei Beck-Online). - BGH, 13.11.2014 - IX ZR 267/13
Stufenklage auf Mietzahlung für eine Rechtsanwaltskanzlei: Klageänderung bei …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2022 - 7 U 41/21
Wer Zahlung statt der Freistellung begehrt, bewegt sich im Anwendungsbereich des § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2014 - IX ZR 267/13, NJW 2015, 1093, 1094, Rn. 10 bei Beck-Online;… sog. "qualitative Erweiterung", vgl. MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. 2020, ZPO § 264 Rn. 14). - BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10
Werbegeschenke
Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2022 - 7 U 41/21
Für die Einlegung einer Anschlussberufung genügt jede Erklärung, die sich ihrem Sinn nach als Begehren auf Abänderung des Urteils erster Instanz darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180, 182, Rn. 26 bei Beck-Online). - BGH, 08.12.2005 - VII ZR 191/04
Geltendmachung von Abschlagszahlungen und der Schlusszahlung im Bauprozess
- OLG Bremen, 20.09.2023 - 1 U 96/22
Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal: Gesamtlaufleistung von 250.000 km als …
Während einige Oberlandesgerichte sich hier auf eine Laufleistung von 250.000 km festgelegt haben (siehe OLG Dresden…, Beschluss vom 02.02.2021 - 17 U 1492/19, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 13.12.2022 - 8 U 282/21, juris Rn. 33…, Beschluss vom 27.03.2023 - 25 U 55/22, juris Rn. 37; OLG Koblenz…, Urteil vom 30.08.2021 - 12 U 1835/19, juris Rn. 73), überwiegt für derartige höherwertig motorisierte Fahrzeuge die Annahme einer Laufleistung im höheren Teil dieses Bereichs, d.h. von bis zu 300.000 km (siehe OLG Brandenburg…, Beschluss vom 20.04.2023 - 10 U 50/22, juris Rn. 60; OLG Celle…, Beschluss vom 10.05.2023 - 16 U 420/22, juris Rn. 134; OLG Frankfurt…, Urteil vom 24.02.2021 - 4 U 257/19, juris Rn. 47;… Urteil vom 09.08.2022 - 6 U 100/21, juris Rn. 34; Hanseatisches OLG Hamburg…, Urteil vom 24.06.2021 - 15 U 204/20, juris Rn. 15; OLG Hamm…, Urteil vom 08.08.2022 - 8 U 77/21, juris Rn. 53; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 16.07.2021 - 8 U 32/20, juris Rn. 47; OLG Köln…, Urteil vom 21.09.2021 - 3 U 38/21, juris Rn. 44;… Urteil vom 28.10.2021 - I-28 U 14/21, juris Rn. 42;… Beschluss vom 30.03.2023 - 24 U 171/22, juris Rn. 6; OLG Naumburg…, Urteil vom 28.10.2022 - 7 U 47/22, juris Rn. 86; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 11.04.2023 - 17 U 4341/21, juris Rn. 22; OLG Oldenburg…, Urteil vom 16.10.2020 - 11 U 2/20, juris Rn. 113;… Urteil vom 14.01.2021 - 1 U 160/20, juris Rn. 71; OLG Schleswig, Urteil vom 15.02.2022 - 7 U 41/21, juris Rn. 41; offengelassen in OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15.07.2021 - I-5 U 88/20, juris Rn. 46). - OLG Saarbrücken, 10.08.2022 - 2 U 132/21
Dieselabgasskandal: Umfang der Haftung des Automobilherstellers
Ist demgegenüber ein alternativer Fahrzeugerwerb unstreitig oder festgestellt, so stellen die Finanzierungskosten Sowieso-Kosten dar, die im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen sind (OLG Schleswig, Urteil vom 15. Februar 2022 - 7 U 41/21, juris Rn. 38;… vgl. auch Staudinger/Oechsler, Neubearbeitung 2021, BGB § 826, Rn. 274; Kiehnle, jurisPR-BKR 6/2022 Anm. 3). - OLG München, 18.09.2022 - 7 U 8493/21
Keine Zuerkennung von kausalen Finanzierungskosten bei möglicher alternativer …
Sowohl das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Urteil vom 15.02.2022 - 7 U 41/21, juris-Rn. 39) als auch das Oberlandesgericht Saarbrücken (…Urteil vom 10.08.2022 - 2 U 132/21, juris-Rn. 35) haben die Erstattungsfähigkeit verneint, da in einem solchen Fall der Kläger ebenfalls Kreditfinanzierungszinsen hätte aufwenden müssen, die Kreditfinanzierungskosten somit Sowieso-Kosten darstellten.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.06.2021 - 7 U 41/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 9 Abs. 3 Satz 1 StVO; § 11 Abs. 3 StVO
Linksabbieger, Anscheinsbeweis, feindliches Grün, Nachzüglervorrang - rechtsportal.de
StVO § 9 Abs. 3 S. 1; StVO § 11 Abs. 3
Linksabbieger; Anscheinsbeweis; feindliches Grün; Nachzüglervorrang - rechtsportal.de
StVO § 9 Abs. 3 S. 1; StVO § 11 Abs. 3
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Anscheinsbeweis zu Lasten eines Linksabbiegers; Beweis eines echten Nachzüglervorrangs
Verfahrensgang
- LG Essen, 21.06.2021 - 5 O 6/21
- OLG Hamm, 21.06.2021 - 7 U 41/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03
Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr …
Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2021 - 7 U 41/21
Die Betriebsgefahr des geradeaus fahrenden Fahrzeugs tritt regelmäßig - so auch hier - hinter den Verursachungs- und Verschuldensbeiträgen des Linksabbiegers und hinter der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zurück (im Anschluss an BGH Urt. v. 11.1.2005 - VI ZR 352/03, r+s 2005, 213).Das Abbiegen nach links stellt einen besonders gefahrenträchtigen Vorgang dar, der häufig zu schweren Unfällen führt (vgl. BGH Urt. v. 11.1.2005 - VI ZR 352/03 [unter III]).
Genügt der Linksabbieger seiner Wartepflicht nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (vgl. BGH Urt. v. 11.1.2005 - VI ZR 352/03 [unter II 1 a]).
- BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06
Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls …
Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2021 - 7 U 41/21
Ein Anscheinsbeweis zu Lasten des Linksabbiegers kommt - wie hier - grundsätzlich auch bei einem Unfall in einer mit Lichtzeichenanlage geregelten Kreuzung zur Anwendung (im Anschluss an BGH Urt. v. 13.02.2017 - VI ZR 58/06, r+s 2007, 211), wenn "feindliches Grün" nicht feststellbar ist.Der Linksabbieger hat, wenn er seiner hiernach bestehenden Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieger ein schwerer Schuldvorwurf anknüpft, wobei für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis spricht (vgl. BGH Urt. v. 13.2.2007 - VI ZR 58/06, Rn. 8, beck-online).
Bei solchen Fallgestaltungen kann ein Anscheinsbeweis nur dann ausscheiden, wenn die Unfallgegner darüber streiten, wer von ihnen bei grün in die Kreuzung eingefahren ist und wer das für ihn geltende Rotlicht missachtet hat (vgl. BGH Urt. v. 13.2.2007 - VI ZR 58/06, Rn. 8, beck-online).
- BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17
Haftung bei Kfz-Unfall: Begriff des anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang …
Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2021 - 7 U 41/21
Ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (vgl. BGH Urt. v. 15.5.2018 - VI ZR 231/17, Rn. 10, beck-online).
- OLG Hamm, 25.07.2022 - 7 U 4/22
Linksabbieger, Anscheinsbeweis, Vorfahrtsverzicht, Lichthupe
Die Betriebsgefahr des geradeaus fahrenden Fahrzeugs tritt regelmäßig - so auch hier - hinter den Verursachungs- und Verschuldensbeiträgen des Linksabbiegers und hinter der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zurück (…im Anschluss an BGH Urt. v. 11.1.2005 - VI ZR 352/03, r+s 2005, 213; OLG Hamm Beschl. v. 21.6.2021 - 7 U 41/21, BeckRS 2021, 54315).Sofern der Linksabbieger seiner hiernach bestehenden Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, haftet er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieger ein schwerer Schuldvorwurf anknüpft, wobei für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis spricht (…BGH Urt. v. 13.2.2007 -VI ZR 58/06, NZV 2007, 294 Rn. 8; Senat Hinweisbeschl. v. 21.12.2021 - 7 U 41/21, BeckRS 2021, 54315 Rn. 6).
Das Abbiegen nach links stellt einen besonders gefahrenträchtigen Vorgang dar, der häufig zu schweren Unfällen führt (…BGH Urt. v. 11.1.2002 - VI ZR 352/03, NJW 2005, 1351 [unter III.]; Senat Hinweisbeschl. v. 21.12.2021 - 7 U 41/21, BeckRS 2021, 54315 Rn. 14).
Genügt der Linksabbieger seiner Wartepflicht nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (…BGH Urt. v. 13.2.2007 -VI ZR 58/06, NZV 2007, 294 Rn. 8;… BGH Urt. v. 11.1.2002 - VI ZR 352/03, NJW 2005, 1351 [unter II. 1 a]; Senat Hinweisbeschl. v. 21.12.2021 - 7 U 41/21, BeckRS 2021, 54315 Rn. 14).
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