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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.05.2019 - I-7 U 74/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,29533
OLG Hamm, 14.05.2019 - I-7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,29533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2019 - I-7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,29533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - I-7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,29533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 214/15

    Wohnraummiete: Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung bei bestehender …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2019 - 7 U 74/18
    Bei der Berufungsinstanz handelt es sich auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes um eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalls, besteht (…vgl. BGH, NJW 2016, 713, Rn. 7 m.w.N.; BGH, NZM 2016, 718, beck-online unter Rn. 16).

    Vielmehr können sich - die Bindungswirkung des § 529 I Nr. 1 ZPO aufhebende - Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen, also insbesondere daraus ergeben, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme auf Grund konkreter Anhaltspunkte anders würdigt als die Vorinstanz (vgl. BGH, NZM 2016, 718, beck-online unter Rn. 16).

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2019 - 7 U 74/18
    Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist dabei nicht auf Verfahrensfehler und damit auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BGH, NJW 2016, 713 unter Rn. 7).

    Bei der Berufungsinstanz handelt es sich auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes um eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalls, besteht (vgl. BGH, NJW 2016, 713, Rn. 7 m.w.N.;… BGH, NZM 2016, 718, beck-online unter Rn. 16).

  • LG Dortmund, 23.08.2018 - 4 O 300/15

    Schadensersatz Verletzung bei gutachterlicher Untersuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2019 - 7 U 74/18
    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das am 23.08.2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (Az. 4 O 300/15) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.

    Rn. 20 1.       unter Abänderung des am 23.08.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Dortmund, Az. 4 O 300/15, den Beklagten zu verurteilen, an sie ein angemessenes Schmerzensgeld, welches den Betrag von 4.000,00 EUR nicht unterschreiten sollte, nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz liegenden Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen,.

  • BGH, 17.09.2002 - X ZR 237/01

    Einbeziehung eines durch einen Versicherungsvertrag Begünstigten in die …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2019 - 7 U 74/18
    Die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte scheidet jedoch bei Einholung eines Versicherungsgutachtens im Rahmen einer allein auf eine Geldleistung gerichteten Versicherung, wie sie auch die Unfallversicherung darstellt, aus  (vgl.: BGH, Urteil vom 17.09.2002, Az.: X ZR 237/01, Rn. 13-15, - juris; zur Gutachtenerstellung für einen Unfallversicherer: OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.08.2010, Az.: 4 U 105/09 -, juris).
  • OLG Schleswig, 09.08.2010 - 4 U 105/09

    Haftung eines Sachverständigen für Fehler eines im Auftrag des Unfallversicherers …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2019 - 7 U 74/18
    Die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte scheidet jedoch bei Einholung eines Versicherungsgutachtens im Rahmen einer allein auf eine Geldleistung gerichteten Versicherung, wie sie auch die Unfallversicherung darstellt, aus  (vgl.: BGH…, Urteil vom 17.09.2002, Az.: X ZR 237/01, Rn. 13-15, - juris; zur Gutachtenerstellung für einen Unfallversicherer: OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.08.2010, Az.: 4 U 105/09 -, juris).
  • OLG Köln, 19.02.2025 - 5 U 107/24

    Feststellung einer unfallbedingten Invalidität durch Arzt für Unfallversicherung …

    Auf Versicherungen, die lediglich eine Geldzahlung betreffen, lassen sich diese Erwägungen nicht übertragen (…BGH aaO; OLG Dresden…, Urteil vom 23.10.2023 - 4 U 1372/23, RuS 2024, 218 f, juris Rn. 14; OLG Schleswig…, Beschluss vom 09.08.2010 - 4 U 105/99, MDR 2010, 1259 f, juris Rn. 7 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2019 - 7 U 74/18, juris Rn. 28).
  • OLG Dresden, 23.10.2023 - 4 U 1372/23

    Haftung des von einem Unfallversicherer eingeschalteten Gutachters wegen …

    Da jedoch keine generelle Pflicht zur Wahrnehmung der Interessen des Versicherten bei der Einholung von Gutachten zur Vorbereitung der eigenen Regulierungsentscheidung besteht, scheidet die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bei Einholung eines Versicherungsgutachtens insbesondere dann aus, wenn sie wie hier bei einer Unfallversicherung erfolgt, bei der es sich um eine allein auf eine Geldleistung gerichteten Versicherung handelt (so BGH…, Urteil vom 17.09.2002, Az.: X ZR 237/01, Rn. 13-15, - juris; zur Gutachtenerstellung für einen Unfallversicherer auch: OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.08.2010, Az.: 4 U 105/09 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 7 U 74/18 -, Rn. 27 - 28, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52116
OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,52116)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2019 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,52116)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2019 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,52116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 323 Abs 2 Nr 1 BGB, § 433 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 439 BGB
    Wirksamer Rücktritt von Kaufvertrag eines Pferdes nur bei vorheriger Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • RA Kotz

    Wirksamer Rücktritt vom Pferdekaufvertrag - vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Hengst

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamer Rücktritt von Kaufvertrag eines Pferdes nur bei vorheriger Fristsetzung zur Nacherfüllung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • KG, 01.12.1975 - 12 U 1279/75

    Haftung; Auffahrunfall; Abbiegen; Grundstück; Einfahrt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Die unselbständige Anschlussberufung soll den Berufungsbeklagten vielmehr gegen eine voreilige Aufgabe seiner Berufungsrechte schützen und ihm die Möglichkeit an die Hand geben, seinen Antrag in sachgerechter Weise der Prozesslage in der Berufungsinstanz anzupassen (BGH VersR 1974, 1018; KG Berlin, VersR 1976, 886;… Zöller ZPO § 524 Rdnr. 30, 34).

    Hiergegen spricht, dass ein solcher Verzichtswille klar und eindeutig zum Ausdruck kommen muss (BGH NJW 1974, 1248) und dass auch dann, wenn keine Zwangsvollstreckung gedroht hat, sich der Beklagte im Allgemeinen nur dem einstweiligen Spruch beugen will (KG VersR 1976, 886).

  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Rn. 13 Ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels steht dem Kläger aufgrund des Vorrangs der Nacherfüllung nur unter den Voraussetzungen der §§ 440, 323 BGB zu, mithin nur dann, wenn der Kläger dem Beklagten erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat (§ 323 Abs. 1 BGB) oder wenn eine solche Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2 oder § 440 BGB entbehrlich gewesen wäre (BGH NJW 2010, 1448; NJW 2011, 3435).

    Ob es einer Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausnahmsweise nicht bedarf, ist nicht aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen herzuleiten, sondern richtet sich nach den Bestimmungen in § 323 Abs. 2 und § 440 BGB, in denen die Voraussetzungen, unter denen eine Fristsetzung zur Nacherfüllung für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausnahmsweise entbehrlich ist, abschließend geregelt sind (so ausdrücklich BGH NJW 2011, 3435 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung).

  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Der Gläubiger ist auch dann nicht von seiner Pflicht zur Nachfristsetzung befreit, wenn der Schuldner etwa seine fehlende Passivlegitimation einwendet (BGH NJW 2017, 1666).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte umstimmen lassen (BGH NJW 2006, 1195; NJW 2017, 1666).

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte umstimmen lassen (BGH NJW 2006, 1195; NJW 2017, 1666).

    Der Verkäufer soll jedoch durch den Vorrang der Nachbesserung gerade in die Lage versetzt werden, eigene Feststellungen dazu zu treffen, ob die verkaufte Sache einen Mangel aufweist, auf welcher Ursache dieser beruht, ob er bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorgelegen hat und ob eine Nachbesserung möglich ist (BGH NJW 2005, 1348; NJW 2006, 1195).

  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Umstände, die erst nach Vertragsschluss zutage getreten sind, können dabei als Anhaltspunkte für den Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses herangezogen werden (BGH, NJW-RR 1998, 259).
  • OLG Hamm, 05.06.2012 - 19 U 132/11

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Pferd wegen "Steigens"; Entbehrlichkeit der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Ein besonderes Affektionsinteresse im Sinne einer besonderen persönlichen Bindung gerade an dem erworbenen Tier hat er nicht geltend gemacht (hierzu auch: OLG Hamm, Urteil vom 05.06.2012 - I-19 U132/11; 19 U 132/11 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Sache bei Verweigerung der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Die Weigerung muss als das "letzte Wort" des Schuldners erscheinen (BGH NJW 2016, 3235).
  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Der Verkäufer soll jedoch durch den Vorrang der Nachbesserung gerade in die Lage versetzt werden, eigene Feststellungen dazu zu treffen, ob die verkaufte Sache einen Mangel aufweist, auf welcher Ursache dieser beruht, ob er bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorgelegen hat und ob eine Nachbesserung möglich ist (BGH NJW 2005, 1348; NJW 2006, 1195).
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Rn. 13 Ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels steht dem Kläger aufgrund des Vorrangs der Nacherfüllung nur unter den Voraussetzungen der §§ 440, 323 BGB zu, mithin nur dann, wenn der Kläger dem Beklagten erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat (§ 323 Abs. 1 BGB) oder wenn eine solche Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2 oder § 440 BGB entbehrlich gewesen wäre (BGH NJW 2010, 1448; NJW 2011, 3435).
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 176/14

    Pferdekaufvertrag: Inhaltliche Anforderungen an eine Fristsetzung zur …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18
    Der Angabe eines bestimmten Zeitraumes oder eines bestimmten (End-)Termines bedarf es nicht (BGH, NJW 2015, 2564, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 177/09

    Preisgebundener Wohnraum: Vermieter kann bei unwirksamer Klausel über …

  • BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09

    Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Pferdekauf

  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 35/72

    Unterbrechung der Verjährung durch unbezifferten Klageantrag

  • OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08

    Tierkauf: (Un)Zumutbarkeit einer Fristsetzung zur Lieferung eines Ersatzponies

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,50197
OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2022,50197)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2022 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2022,50197)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2022 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2022,50197)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen: Bezeichnung bestimmter Publikationen in sog. Revolverblättern als "Lügenpresse"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2023, 440
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 27.04.2018 - 324 O 505/17

    Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich des Begriffs Lügenpresse

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.4.2018, Az. 324 O 505/17 , abgeändert.

    Rn. 61 das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.4.2018 zum Az. 324 O 505/17 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
    Die Wahrheit der Tatsachenbehauptung habe der Beklagte auch nicht durch den Verweis auf andere Verfahren dargelegt, die er (Az. 324 O 806/05) bzw. seine Ehefrau (Az. 324 O 550/15) gegen die Klägerin geführt hätten.
  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
    Dies gilt erst recht, wenn ein Geschäftsmodell, wie das der Klägerin, dem Bereich der sogenannten "Yellow Press" oder "Klatschpresse" zuzuordnen ist; diesen Bereich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als "Sensationspresse" oder "Magazine für Herz und Gemüt" beschrieben, die gewöhnlich die öffentliche Neugier über Einzelheiten des intimen Privatlebens von Personen befriedigen sollen (EGMR, Urt. v. 7.2.2012 - 40660/08 und 60641/08 - NJW 2012, 1053 Rz.103).
  • EGMR, 07.02.2012 - 60641/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
    Dies gilt erst recht, wenn ein Geschäftsmodell, wie das der Klägerin, dem Bereich der sogenannten "Yellow Press" oder "Klatschpresse" zuzuordnen ist; diesen Bereich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als "Sensationspresse" oder "Magazine für Herz und Gemüt" beschrieben, die gewöhnlich die öffentliche Neugier über Einzelheiten des intimen Privatlebens von Personen befriedigen sollen (EGMR, Urt. v. 7.2.2012 - 40660/08 und 60641/08 - NJW 2012, 1053 Rz.103).
  • BVerwG, 21.01.2025 - 2 WDB 11.23
    Die Zuspitzung und Pauschalierung dieser Kritik mit dem Schlagwort "linke Lügenpresse", stellt zwar zumeist nur ein von Art. 5 Abs. 1 GG grundsätzlich geschütztes abwertendes Werturteil und keine Schmähkritik dar (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 22. November 2022 - 7 U 74/18 - juris Rn. 67 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.07.2019 - 7 U 74/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,33023
OLG Hamm, 16.07.2019 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,33023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.2019 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,33023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2019,33023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823 I, 253 BGB
    1. Der Versicherungsnehmer eines Unfallversicherers ist nicht in den Schutzbereich des Vertragsverhältnisses zwischen dem Versicherer und dem von diesem als Gutachter beauftragten Arzt einbezogen. 2. Zu den Sorgfaltspflichten, die ein Gutachter bei der Untersuchung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter im Versicherungsbereich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • LG Dortmund, 23.08.2018 - 4 O 300/15

    Schadensersatz Verletzung bei gutachterlicher Untersuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2019 - 7 U 74/18
    Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig nachdem sie ihre Berufung gegen das am 23.08.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (4 O 300/15) zurückgenommen hat.
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Rechtsprechung
   LG Baden-Baden, 28.03.2018 - 7 U 74/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,63363
LG Baden-Baden, 28.03.2018 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2018,63363)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 28.03.2018 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2018,63363)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 28. März 2018 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2018,63363)
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